Der Umgang mit Grundgesetz und Schulden – ein Spiegelbild des scheindemokratischen deutschen Politikbetriebs
seniora.org, 30. März 2025, 28. März 2025 Von: René-Burkhard Zittlau - übernommen von globalbridge.ch
Ein Schlag ins Gesicht des deutschen Wahlvolkes am Schwarzen Freitag im März 2025
«DEM DEUTSCHEN VOLKE», so steht es deutsch und deutlich auf dem Reichstagsgebäude in Berlin. Aber wo ist dieses deutsche Volk, das dieses irrsinnige und rechtswidrige Vorgehen des alten Bundestages am 21. März 2025 problemlos hätte stoppen können? Die Erinnerung an 1914 ist unvermeidlich ... (cm)
Der 21. März 2025 bot eine desaströse Momentaufnahme des Zustands der deutschen Politik. An diesem Tag wurden mehrere schon viele Jahre währende Missverständnisse endgültig aufgelöst. Eins findet sich in Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes:
„Sie [die Abgeordneten des Bundestages] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Ein anderes formuliert das Bundesministerium für Justiz auf seiner Webseite wie folgt:
„Es [das Grundgesetz] ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.“
Weiter wird dort postuliert: „Als Staatsverfassung formt das Grundgesetz unsere staatliche Ordnung.“
Die Ereignisse dieses schwarzen Freitags der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte des im Reichstagsgebäude zu Berlin tagenden 20. Deutschen Bundestages belegen: die obigen Zitate stellen eine Reminiszenz dar. Eine Erinnerung an ein wohlformuliertes demokratisches Ideal, das in der seit 1945 nie souveränen Bundesrepublik Deutschland unter den gegebenen Nachkriegsrealitäten von Anfang an einen schweren Stand hatte. Die aktuellen Entscheidungen wirken wie ein Todesstoß.
Ein Schlag ins Gesicht des Wahlvolkes
Vier Tage vor Ablauf der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden die vom Volk teils krachend abgewählten Vertreter ihrer jeweiligen Parteien nochmals einberufen.
Sie sollten grundlegende, die Politik des Landes über Jahrzehnte hinaus bestimmende Wahnsinnsprojekte beschließen. Und das sollten sie in unnötiger Eile tun. Die war nach dem Inhalt der Gesetzesvorlagen weder angemessen noch erforderlich. Im Gegenteil. Die Folgen der Abstimmungen sind so gravierend, dass eine ausführliche, wahrhaft gesamtgesellschaftliche Debatte geradezu geboten war.
Die provozierte Eile ergab sich einzig aus egoistischen parteipolitischen Interessen. Die Verlierer der Bundestagswahl vom Februar 2025 nutzten buchstäblich die letzten Stunden an der Macht, um mit ihren abgewählten Mehrheiten im Parlament parteiliche Interessen durchzusetzen, die vom Volk ohne jeden Zweifel nicht mehr gewollt waren. Und damit sind nicht nur jene der von ihnen repräsentierten politischen Vereinigungen gemeint.
Die diese Farce inszenierenden Politiker sowie die diesem Irrsinn zustimmenden Abgeordneten praktisch aller Coleur erklärten damit zum einen, was sie von Wahlergebnissen und dem angeblichen Souverän halten. Vor allem zeigten sie damit ihre Missachtung des Grundgesetzes, das sie im Begriff waren zu ändern, insbesondere des oben zitierten Artikels 38. Ihr Interesse galt ausschließlich ihrer jeweiligen Partei, nicht dem viel zitierten Gewissen, nicht den verbal hochgehaltenen demokratischen Instanzen und schon gar nicht den Interessen des Volkes.
Mit ihrem Handeln führten sie auch den Leitsatz des Bundesjustizministeriums ad absurdum. Die Politik ordnet sich für alle offensichtlich nur insoweit dem Grundgesetz unter, solange es ihren Interessen und denen durch sie repräsentierten Kreisen nutzt. Sofern das nicht mehr der Fall ist, wird nicht etwa die Parteipolitik geändert, um dem obersten aller Gesetze gerecht zu werden. Nein, im Deutschland des Jahres 2025 wird bei derartigen Konstellationen das Grundgesetz passend gemacht.
Die Verfassung eines Staates gewinnt ihren Wert nur durch die Achtung und Wertschätzung aller vor ihrem Wortlaut und Geist.
Die Entscheidungen des 21. März 2025
Die politische Souveränität eines Landes bestimmt sich in entscheidendem Maße über seine finanzielle Unabhängigkeit. Je größer die Verschuldung eines Staates ist, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten Dritter auf die Politik. Parlament und Regierung jonglieren mit gewaltigen Summen, die für die Bevölkerung aufgrund ihrer Abstraktheit schwer zu bewerten sind. Es fehlen die Einordnungen, die einen Bezug zu begreifbaren Dimensionen herstellen.
Der Bundestag nahm an jenem fatalen 21. März 2025 zwei einschneidende Änderungen vor.
Zum einen beschloss er die „Einrichtung eines Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen“, womit er „eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands“ sicherstellen will.
Zum anderen widmeten die Abgeordneten ihre besondere Aufmerksamkeit einer gigantischen Ausweitung der Finanzierung der Bundeswehr. Hier wurden die Abgeordneten in für zivile Zwecke unbekannter Weise äußerst kreativ. So wurde zum einen folgendes beschlossen:
„Künftig ist von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts überschreiten.“
Zum anderen wurde der Artikel 87 a) des Grundgesetzes wie folgt geändert:
„(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund einen Verteidigungsfonds für Deutschland als Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 300 Milliarden Euro errichten. Das Sondervermögen darf ausschließlich zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit verwendet werden, wenn die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien eine Höhe von 2 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt in dem jeweiligen Haushaltsjahr übersteigen. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Das wurde nicht im Rahmen eines „normalen“ Gesetzes mit einfacher Mehrheit beschlossen. Man muss sich vor Augen halten, dass diese Beschlüsse unter Nutzung der „alten“, den Initiatoren des Grauens günstigen Mehrheitsverhältnisse des auslaufenden Bundestages im Grundgesetz verankert wurden. Grundgesetzänderungen sind nur mit Zweidrittelmehrheiten durchsetzbar.
Es handelte sich also angesichts künftiger schwer kalkulierbarer Mehrheiten im Parlament um eine strategische Entscheidung von CDU, SPD, Grünen und FDP, der sich auf ihre Art die Linken nahtlos anschlossen. Einzig diese günstige Konstellation war der Grund für die Einberufung des alten Bundestages.
Fassen wir zusammen:
Der Bundestag hat Ende 2024 bereits ein „Sondervermögen“ genanntes Schuldenpaket für die Aufrüstung der Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen. Das nur zur Erinnerung.
Zusätzlich werden künftig Kredite um den Betrag „schöngerechnet“, um den die Verteidigungsausgaben 1 Prozent des BIP überschreiten.
Und als ein weiterer Höhepunkt dieser vor unserer aller Augen ablaufenden Militarisierungsorgie wird ein weiteres „Sondervermögen“ – so harmlos können Schulden klingen – für die Bundeswehr in Höhe von einmalig 300 Milliarden Euro geschaffen. Zugegriffen werden darf darauf jedoch nur, wenn die Verteidigungsausgaben 2 Prozent des BIP überschreiten! 300 Milliarden sozusagen als Zielprämie.
Auch die 500 Milliarden „für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands“ werden sicher auch unter Berücksichtigung des „Operationsplans Deutschland“ zu einem erheblichen Teil der zivilen Absicherung des Wirkens der Bundeswehr und anderer NATO-Truppen dienen, wenn damit Brücken, Straßen und andere Infrastrukturprojekte an deren Bedürfnisse angepasst werden. 100 Milliarden davon wurden den Grünen auf dem Basar um ihre Zustimmung für die für CDU/CSU und SPD so wichtigen Grundgesetzänderungen in die Hand versprochen zur Umsetzung von Klimazielen. Es wird also weiter eine Wirtschaftspolitik verfolgt, die die deutsche Auto- und Chemieindustrie sowie deren Zulieferer zu erheblichen Teilen bereits ruiniert hat.
Die Entscheidungen des schwarzen Freitags „übersetzt“
Das BIP Deutschlands im Jahre 2024 betrug 4.300 Milliarden Euro.
Die Verschuldung Deutschlands wächst ständig und ist inzwischen größer als 2.500 Milliarden Euro.
Die Verschuldungsrate zum BIP betrug nach Angaben des Bundes der Steuerzahler im Jahre 2023 über 64 Prozent.
Der Staat zieht sich bei der Bewertung der Staatsverschuldung auf folgende Formel zurück: Wirtschaftliches Wachstum generiert wachsende Steuereinnahmen. Folglich kann der Staat auch (noch) mehr Schulden aufnehmen, da er damit auch mehr Steuereinnahmen generiert:
„Da der Staat mit Steuern und Abgaben auf das nominale Bruttoinlandsprodukt zugreift, wachsen auch die Steuern und die Staatsausgaben über die Jahre. Und wenn dann der Staat ein Defizit eingeht, um etwas zu bezahlen, was er durch die Steuern nicht bezahlt bekommt, dann werden natürlich auch diese Beträge nominal immer größer.“
So äußerte sich der Professor für Sozialökonomie Achim Trugner von der Universität Duisburg-Essen im Jahre 2023. Das erscheint wie das ökonomische Pendant zu Merkels politischem „Wir schaffen das!“
Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundeshaushalt 2025 betragen 488,6 Milliarden Euro.
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Diese Grafik zeigt den Regierungsentwurf 2025. Diverse Positionen mit einem Anteil von weniger als 3% sind in der Grafik zwar aufgeführt, im Text aber nicht erwähnt.
In diesen Zahlen sind die Ergebnisse des „schwarzen Freitags“ noch nicht enthalten. Ob das Finanzministerium im Jahr 2025 mit 33 Milliarden für den Schuldendienst auskommen wird, ist fraglich. Laut Angaben des Bundes der Steuerzahler wurden bereits im Jahre 2023 allein für den Schuldendienst des Bundes mehr als 40 Milliarden Euro ausgegeben – ausschließlich Zinsen, keine Tilgung.
Schauen wir im Lichte der gefassten Beschlüsse auf die Verteidigungsausgaben:
Für 2025 sind geplant 53,25 Milliarden Euro, was etwas mehr als einem Prozent des deutschen BIP entspricht. Dieses eine Prozent entspricht aber beinahe 11 Prozent des deutschen Staatshaushalts.
Die nun grundgesetzlich verankerte Einladung zur Aufrüstung beinhaltet folgende Eckzahlen:
Bei Bereitstellung von zwei Prozent des BIP für Verteidigung können weitere 300 Milliarden für „Militärisches“ ausgegeben werden. Zwei Prozent des BIP entsprechen ca. 105 Milliarden Euro. 105 Milliarden Euro entsprechen wiederum etwa 22 Prozent des deutschen Staatshaushalts! Wenn der deutsche Staat 22 Prozent – also 105 Milliarden Euro – seines Haushalts für Rüstung ausgibt, dann darf er grundgesetzlich verankert weitere 300 Milliarden eines „Sondervermögen“ genannten Kredites für das Militär ausgeben.
Es ist nicht wichtig, ob der Staat diese „Zielprämie“ in einem, drei oder fünf Jahren abruft. Wichtig ist, dass der Staat dieses Geld nicht hat. Wenn wir gedanklich davon ausgehen, dass 100 Milliarden im Jahr eins abgerufen werden, dann verdoppelt sich der Verteidigungshaushalt auf etwa 4 Prozent des BIP. Diese unscheinbaren vier Prozent des BIP entsprechen etwa 44 Prozent des deutschen Staatshaushaltes auf Basis des Jahres 2025! Die Ausgaben für das Militär wären dann der mit Abstand größte Haushaltsposten.
Es sollte jedem Bürger klar sein, dass eine derartige Ausweitung des Militärhaushalts dramatische Auswirkungen auf alle anderen Haushaltsposten haben muss, insbesondere auf den für Arbeit und Soziales, den bislang größten Posten. Und der designierte Kanzler Merz deutete genau das in den letzten Tagen unmissverständlich an.
Dabei ist auch ohne die Beschlüsse vom 21. März 2025 die finanzielle Situation des deutschen Staates angespannt, was das folgende Gedankenspiel des Bundes der Steuerzahler aus dem Jahre 2023 deutlich macht:
„Ab sofort werden keine Schulden mehr aufgenommen und die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, neben allen anderen Ausgaben jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen. Mit dieser Verpflichtung würde es bis ins Jahr 2232 dauern, um den Schuldenberg der Bundesrepublik Deutschland vollständig abzutragen.“
Und zu diesen Schulden kommen jetzt noch einmal 1 Billion Euro hinzu, die aus dem Nichts geschaffenen „Sondervermögen“. Damit steigt die Verschuldung in absehbarer Zeit auf 3.500 Milliarden Euro bzw. auf etwa 77 Prozent des voraussichtlich stagnierenden oder – nicht ausgeschlossen – sinkenden BIP.
Ehrlichweise sollte hierbei berücksichtigt werden, dass Ursula v.d. Leyen in Brüssel gerade darüber brütet, wie die EU weitere 800 Milliarden für Verteidigungszwecke zusammenbekommen kann. Diese Summen kann die EU nur bei den Mitgliedsstaaten holen. Im Falle Deutschland also zusätzlich zu der oben beschriebenen Situation.
Die Institutionen der Macht im Griff der Parteien
Es sei ausdrücklich erwähnt, dass die am 21. März 2025 gefassten Beschlüsse alle Entscheidungsinstitutionen des deutschen Bundesstaates durchlaufen mussten und von allen durchgewunken wurden: Bundestag und Bundesrat stimmten mit den erforderlichen Mehrheiten. Dann setzte Bundespräsident Steinmeier die Beschlüsse mit seiner Unterschrift in Kraft.
Auf jeder dieser institutionellen Ebenen hätte dieses Projekt zur Militarisierung und somit zur „Kriegsertüchtigung“ – in Wahrheit eine unmittelbare Kriegsvorbereitung – Deutschlands mit demokratischen Mitteln gestoppt werden können.
Auf der Ebene des Bundestages hätte der neue Bundestag einberufen werden können, so dass der alte nicht mehr hätte zusammentreten dürfen. Die LINKE weigerte sich, diesen Antrag parallel zur AfD zu stellen. Es hätten auch Abgeordnete einfach mit „Nein“ stimmen können, denn CDU und SPD als Initiatoren waren auf Fremdstimmen angewiesen.
Im Bundesrat stimmten die Länder mit der notwendigen Mehrheit. Es sei daran erinnert, dass Bayern mit Enthaltung hätte stimmen müssen, wenn den Freien Wählern nicht mehr an bayrischen Posten denn am nationalen Interesse Deutschlands gelegen gewesen wäre. Die Freien Wähler entschieden sich für z.B. den Posten des bayrischen Landwirtschaftsministers. Die Bundesländer, in denen die LINKE in der Regierung vertreten ist, hätten mit einer Enthaltung den Wahnsinn ebenfalls stoppen können. Sie alle taten es nicht.
Und letztlich sei auch der Bundespräsident erwähnt. Steinmeier ist Sozialdemokrat. Demnach sollte ihm an Frieden und sozialer Gerechtigkeit besonders gelegen sein. Er hätte sich mit der Verweigerung seiner Unterschrift kurz vor seinem Amtsende ein Denkmal der besonderen Art setzen können. Doch auch er entschied sich im Interesse der Partei und damit des persönlichen Fortkommens.
Es waren also die linken Kräfte, die dieses Projekt des Ex-BlackRock-Chefs Merz möglich machten. Sie hätten es verhindern können.
Wenn selbst linke Kräfte die so nicht genannten Kriegskredite durchwinken, dann sind wir wieder im Jahre 1914. Damals gab es für den Kaiser keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche. Insofern hat sich die Lage geändert. Denn es geht nicht mehr um Deutsche, es geht um die Parteien. Und die haben Deutschland komplett usurpiert. Im Interesse von wem?
Abschließendes
Der neue Bundestag der 21. Wahlperiode trat inzwischen zusammen. Er hat nun die Aufgabe, eine neue Regierung zu bilden. Auch wenn es hier und da in den Parteien gärt, es spricht mehr dafür als dagegen, dass Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gewählt wird. Sollte es dazu kommen, dann wird er der erste sein, der seinen Amtseid schon vor Antritt des Amtes gebrochen haben wird:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 56
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Quelle: GlobalBridge.ch - Mit freundlicher Genehmigung übernommen
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