Der Bundestag hat mal wieder neue Überwachungsgesetze beschlossen – warum interessiert das niemanden mehr?
zeit.de, 6. November 2020, 15:41 Uhr 336 Kommentare
Ein Kommentar von Kai Biermann
Zitat: Ausgangssperre, Kontaktverbot, Demonstrationsverbot – auch in Demokratien nehmen viele es hin, wenn ihre Freiheit eingeschränkt wird. Zumindest solange es nur für eine klar begrenzte Zeit geschieht und solange sie das Eingesperrtwerden für sinnvoll halten, um ein noch größeres Übel abzuwenden. Die Corona-Pandemie ist das beste Beispiel dafür. Doch eben jene Pandemie zeigt auch, dass die Beschränkungen nicht allzu lange akzeptiert werden: Irgendwann wollen die Menschen ihr gewohntes freies Leben zurück.
Allerdings lässt sich der menschliche Wunsch nach Freiheit überlisten – und genau das ist am Donnerstagabend im Bundestag geschehen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurden die seit 2002 geltenden Terrorismusbekämpfungs- und Überwachungsnormen endgültig und unwiderruflich Gesetz.
Als im Januar 2002 das sogenannte Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen wurde, war das nur möglich, weil die Bundesregierung es mit einem Verfallsdatum versehen hatte. Es war das erste Gesetz überhaupt, das ursprünglich nur fünf Jahre lang gelten und dann entweder neu beraten oder aber ganz auslaufen sollte. Und es wurde damals noch mit einer weiteren Hürde versehen, einem Nachsatz. Nur aufgrund dieses Nachsatzes waren die notwendigen Stimmen im Parlament überhaupt zustande gekommen. Er lautet: "Die Neuregelungen sind vor Ablauf der Befristung zu evaluieren."Zitat: Damals schürten sie bei vielen Menschen Angst vor einem Überwachungs- und Polizeistaat. Diesen Menschen versprach der Nachsatz: Wir überprüfen, ob die Gesetzesverschärfungen den Sicherheitsdiensten wirklich dienen – und ob sie der Gesellschaft vielleicht mehr schaden als nutzen. Aber am Donnerstagabend wurde dieses Versprechen endgültig gebrochen.
Dreimal hatte die Regierungskoalition die Gültigkeit der sogenannten Otto-Kataloge verlängert, hatte 2007, 2011 und 2015 die Befristung erneuert. Nun ist sie endgültig ausgelaufen. Und die versprochene Evaluierung ist ein Witz (hier zum Nachlesen der Evaluierungsbericht als PDF).Zitat: Blind für schleichende Veränderungen Plötzliche Änderungen in der Umgebung fallen sofort auf. Corona verbreitete sich rasend schnell. Ebenso schnell wurde vielen die daraus resultierende Gefahr klar. Doch wenn es darum geht, langsame und schleichende Veränderungen unserer Lebensumstände zu bemerken, sind wir wahnsinnig schlecht. Selbst wenn die Auswirkungen in der Summe viel größer sind als die eines plötzlichen Desasters. Der beste Beleg dafür ist der katastrophale Umbau des weltweiten Klimas. An dem arbeitet die Menschheit seit mehr als einhundert Jahren und die meiste Zeit hat es kaum jemanden interessiert. Bis heute wollen viele Menschen einfach nicht glauben, dass sie das Problem betrifft.
An einem ähnlich schleichenden und letztlich gefährlichen Umbau arbeiten die verschiedenen Bundesregierungen seit Jahren: Fluggastdaten, Kennzeichenscanner, Videoüberwachung, Staatstrojaner, Ausweispflicht bei Mobilfunkkarten, Bestandsdatenauskunft, biometrische Bilder und Fingerabdrücke im Pass und immer wieder die Vorratsdatenspeicherung – und das sind nur einige der Neuerungen aus den vergangenen 18 Jahren.
Die Bundesregierungen haben das Land Stück für Stück verändert. Sie haben an allen im Grundgesetz verankerten Freiheiten herumgeschnippelt, haben immer wieder hier und dort Stücke weggenommen, haben sie eingeschränkt, kleiner gemacht. Die Argumentation ist dabei immer dieselbe: Wir müssen das tun, um Terroristen zu fangen und/oder Kinderpornografie zu bekämpfen. Wir tun es auch wirklich nur zur Aufklärung dieser wenigen schrecklichen Taten, versprochen. Doch sind die neuen Überwachungsregeln erst installiert, kommt bald die Forderung, sie auf andere Straftaten auszudehnen: Nun haben wir diese neuen Regeln, da wäre es doch Unsinn, sie nicht zu nutzen.
Zitat:
- .. Telefonnummer registriert ist, wird inzwischen so häufig eingesetzt, ..
- .. Dass jetzt auch beschlossen wurde, Fingerabdrücke im Personalausweis zu speichern, ..
- .. Dass die Polizei ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen eindringen darf, ..