12.02.2021

Vorbereitung auf den Drohnenkrieg   -    Regierungs-Think-Tank dringt auf Beschaffung von Kampfdrohnen, prognostiziert für künftige Drohnenkriege "enormen Verlust an Mensch und Material".

German-Foreign-Policy, 12. Februar 2021
BERLIN/ANKARA (Eigener Bericht) - Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) erhöht den Druck zur Beschaffung von Kampfdrohnen. Solle die Bundeswehr "eine einsatzfähige Streitkraft bleiben", die "auch gegen einen gut gerüsteten konventionellen Gegner bestehen" könne, dann sei die Beschaffung von Kampfdrohnen "aus militärischer Perspektive ... unabdingbar", heißt es in einem aktuellen Arbeitspapier der BAKS. Der Autor des Papiers schließt dies aus einer Analyse des jüngsten Krieges um Bergkarabach, der laut Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer "der erste echte Drohnenkrieg der Geschichte" war. Geführt wurde er maßgeblich mit türkischen Kampfdrohnen, deren Entwicklung und Produktion auch auf deutschen Exporten und deutschem Know-how beruhen. Das BAKS-Papier räumt nicht zuletzt mit der gern genutzten Propagandabehauptung auf, Kampfdrohnen dienten dem Schutz deutscher Soldaten; wie das Papier zeigt, beinhalten moderne Drohnenkriege einen "enormen Verlust an Mensch und Verschleiß an Material" und fordern daher einen satten "Aufwuchs an Mensch und Material": "Ein Schlüsselwort ... ist Redundanz."


Zitat:   Drohnenmacht Türkei

Die Drohnenkriege der Türkei, die auch im Krieg um Bergkarabach mit der Unterstützung für Aserbaidschan die zentrale Rolle spielte, gründen darauf, dass Ankara in den vergangenen Jahren eine eigene Produktion hocheffizienter Drohnen aufgebaut hat - mit deutscher Hilfe. Anlass war, dass Ankara US-amerikanische und israelische Kampfdrohnen zu beschaffen versucht hatte, dabei aber auf Widerstände stieß und schließlich beschloss, sich an der Herstellung im eigenen Land zu versuchen. Die Anfänge reichen inzwischen mehr als ein Jahrzehnt zurück.[1] Sie führten zum Erfolg; die beiden wohl bekanntesten türkischen Drohnentypen sind dabei die Bayraktar TB2 von Baykar Technologies sowie die TAI Anka-Serie von Turkish Aerospace Industries. In den Jahren von 2009 bis 2018 - also in dem Zeitraum, in dem die türkischen Drohnen entwickelt und gebaut wurden - hat die Bundesregierung die Ausfuhr von Gütern, die "zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen" [2] bestimmt waren, im Wert von 12,8 Millionen Euro in die Türkei genehmigt. Medienrecherchen haben gezeigt, dass zu den Gütern, die im erwähnten Zeitraum aus Deutschland in die Türkei geliefert wurden, Gefechtsköpfe der Firma TDW im bayerischen Schrobenhausen gehörten, die das türkische Unternehmen Roketsan erwarb. Roketsan produziert Raketen sowie Munition, die von türkischen Kampfdrohnen genutzt werden. Den Recherchen zufolge steckt in den Roketsan-Raketen zumindest deutsches Know-how.[3]


Der erste echte Drohnenkrieg

Ihre Drohnen setzt die Türkei schon seit Jahren systematisch in ihren Kriegen ein. Dies war etwa 2019 in Libyen der Fall, wo Ankara die sogenannte Einheitsregierung in Tripolis und ihre Milizen unterstützt - nicht zuletzt mit Drohnen. Mit Blick darauf, dass auch die ostlibysche Kriegsfraktion um den Warlord Khalifa Haftar sogenannte UAV (Unmanned Aerial Vehicles) zur Verfügung hat, urteilte der damalige UN-Sondergesandte für Libyen, Ghassan Salamé, schon im September 2019, das Land sei "wahrscheinlich der größte Drohnenkriegsschauplatz der Welt".[4] In der Fachwelt einiges Aufsehen erregte die "Operation Spring Shield", in der von Ende Februar bis Anfang März 2020 die türkischen Streitkräfte in der Region um das nordsyrische Idlib syrischen Truppen schwerste Schäden zufügten - vorwiegend mit Drohnen: Es handelte sich um die erste umfassende Drohnenoffensive gegen reguläre Streitkräfte überhaupt.[5] Drohnen kamen bald darauf in Libyen bei der großen Offensive zum Einsatz, in der die "Einheitsregierung" die Haftar-Milizen von der libyschen Hauptstadt zurückschlug. Kriegsentscheidende Bedeutung hatten türkische - und israelische - Drohnen dann schließlich im Krieg um Bergkarabach vom 27. September bis zum 10. November 2020. Dort sei, urteilte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer - wie auch mehrere Experten zuvor -, "der erste echte Drohnenkrieg der Geschichte ausgetragen worden".[6]


Kampf- und Kamikazedrohnen

Mögliche Schlussfolgerungen aus dem Krieg um Bergkarabach für die Bundeswehr sucht eine Analyse zu ziehen, die die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) kürzlich veröffentlicht hat. Wie der Autor konstatiert, hat in dem Krieg das von der Türkei unterstützte Aserbaidschan "in einer systematischen Luftkampagne eine Reihe von Aufklärungs- und Kampfdrohnen sowie sogenannte Loitering Munition ein[gesetzt]"; bei "Loitering Munition" handelt es sich um kleinere Flugkörper, die, wie die BAKS erläutert, "zunächst längere Zeit in einem Kampfgebiet kreisen können", um sich zum geeigneten Zeitpunkt auf ein Ziel zu stürzen ("Kamikazedrohnen").[7] Voraussetzung für Aserbaidschans Luftkampagne sei "überlegene taktische Gefechtsfeldaufklärung" gewesen, "vor allem im elektromagnetischen Spektrum", heißt es weiter bei der BAKS; so hätten "zum Beispiel unverschlüsselte elektronische Signaturen der Mobiltelefone von Soldaten durch Aufklärungsdrohnen erfasst" werden können, um die Truppen zu lokalisieren und sie umgehend mit Kampfdrohnen oder mit Artillerie zu attackieren. Die herkömmlichen Flugabwehrsysteme, die Armenien genutzt habe, seien gegen all dies beinahe "wirkungslos" gewesen; unverzichtbar seien ein "gestaffelte[s] und vernetzte[s] Luftverteidigungssystem inklusive Langstrecken-Ziel-und-Suchradar" sowie diverse elektronische Kampfmittel, "zum Beispiel Störsender".


Drohnenabwehr

Mit Blick auf die Bundeswehr müsse man konstatieren, heißt es in der BAKS-Analyse, dass "die Beschaffung von Aufklärungs- und Kampfdrohnen aus militärischer Perspektive ... unabdingbar" sei, solle die Truppe "eine einsatzfähige Streitkraft bleiben, die im Ernstfall auch gegen einen gut gerüsteten konventionellen Gegner bestehen kann".[8] Gleichzeitig habe Armeniens Niederlage aber auch "die fatalen Konsequenzen fehlender Fähigkeiten im Bereich der Drohnenabwehr" gezeigt. Deshalb müsse nicht nur der Erwerb von Drohnen aller Art - Kampfdrohnen inklusive -, sondern auch "die Wiedereinführung der 2012 abgeschafften Heeresflugabwehr" in den Blick genommen werden. Zwar verfüge die Bundeswehr "in einstelliger Zahl über das Nahbereichs-Flugabwehrsystem MANTIS", das "auch zur Drohnenabwehr eingesetzt werden" könne; doch sei MANTIS lediglich "stationär", "nicht mobil". Das Flugabwehrsystem Ozelot wiederum, mit dem die Flugabwehrraketengruppe 61 ausgerüstet sei, sei zwar mobil, könne jedoch nach aktuellem Stand "gegen kleinere Drohnenziele" nichts ausrichten. Es gebe Handlungsbedarf.


"Schlüsselwort Redundanz"

Die BAKS-Analyse zeigt nicht zuletzt, dass die gern genutzte Propagandabehauptung, es müssten Kampfdrohnen angeschafft werden, um die eigenen Soldaten zu schützen, nichts mit dem realen modernen Drohnenkrieg zu tun hat. Dieser beinhaltet vielmehr, konstatiert der BAKS-Autor, einen "enormen Verlust an Mensch und Verschleiß an Material".[9] So verloren im Bergkarabach-Krieg die armenischen Streitkräfte vorwiegend durch aserbaidschanische Drohnenangriffe nicht nur über 130 Kampfpanzer, 70 Schützenpanzer, 60 weitere gepanzerte Fahrzeuge sowie mehr als 50 Flugabwehrsysteme; vor allem waren auf beiden Seiten "jeweils über 3.000 Gefallene zu beklagen" - in einem lediglich 44 Tage währenden Krieg zwischen Streitkräften relativ kleiner Staaten. Man müsse daraus klar schließen, "dass zukünftige Streitkräftestrukturen mit großer Wahrscheinlichkeit fähig sein" müssten, gewaltige "Ausfälle zu absorbieren und gleichzeitig einsatzfähig zu bleiben", prognostiziert die BAKS: "Ein Schlüsselwort hierfür ist Redundanz." Erforderlich sei daher ein satter "Aufwuchs an Mensch und Material", der, "solange eine Wiedereinführung der Wehrpflicht weitgehend unrealistisch scheint", wohl durch "eine verstärkte Aufwertung von Reserveverbänden" zu leisten sei - "zumindest ... bis halbautonome und autonome Systeme menschliche Funktionen ... ablösen können". Gleichzeitig müssten "mehr und günstigere 'abnutzbare' Waffensysteme und Plattformen" beschafft werden, etwa "ungemannte Land-, See- und Luftfahrzeuge": "eine strukturelle Herausforderung für die deutsche Rüstungsindustrie".

Mehr zum Thema: Gepanzerte und weiche Ziele.

 

[1] Umar Farooq: The Second Drone Age. How Turkey Defied the U.S. and Became a Killer Drone Power. theintercept.com 14.05.2019.

[2] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke. Berlin, 17.08.2020.

[3] Jochen Taßler, Nikolaus Steiner, Otfried Nassauer: Erdogans Drohnenkriege: Auch dank deutscher Technologie? wdr.de 20.08.2020.

[4] Human Rights Watch: World Report 2020 - Libya. ecoi.net.

[5] Ridvan Bari Urcosta: The Revolution in Drone Warfare. The Lessons from the Idlib De-Escalation Zone. In: Journal of European, Middle Eastern & African Affairs. Fall 2020. 50-65.

[6] Hans Monath: SPD will nun doch keine bewaffneten Drohnen. tagesspiegel.de 15.12.2020.

[7], [8], [9] Franz-Stefan Gady: Krieg um Berg-Karabach 2020: Implikationen für Streitkräftestruktur und Fähigkeiten der Bundeswehr. BAKS-Arbeitspapier 3/2021. Berlin, Februar 2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8522

11.02.2021

Zwei-Prozent-Ziel : Deutschland meldet Verteidigungsausgaben in Rekordhöhe

faz.net, vom 07.02.2021-13:31

Nach dem heftigen Streit über das Zwei-Prozent-Ziel kann Deutschland der Nato stark steigende Verteidigungsausgaben verkünden. Doch das liegt auch an der Corona-Pandemie – und könnte sich bald wieder ändern.


Zitat: Deutschland hat der Nato abermals Verteidigungsausgaben in Rekordhöhe gemeldet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur übermittelte die Bundesregierung für das laufende Jahr einen Betrag von 53,03 Milliarden Euro in die Brüsseler Bündniszentrale. Dies entspricht einer Steigerung um 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für 2020 waren die Ausgaben zuletzt auf rund 51,39 Milliarden Euro beziffert worden.


In der Nato-Zentrale wird gehofft, dass die Erhöhung der Verteidigungsausgaben von Ländern wie Deutschland den transatlantischen Streit um eine fairere Lastenteilung im Bündnis weiter entschärfen kann. Generalsekretär Jens Stoltenberg hatte zuletzt mehrmals deutlich gemacht, dass er auch vom neuen amerikanischen Präsidenten Joe Biden Druck bei diesem Thema erwartet.

„Alle US-Präsidenten haben sich in den vergangenen Jahrzehnten für mehr Verteidigungsausgaben der europäischen Nato-Partner eingesetzt“, sagte er zum Jahreswechsel. Biden habe die europäischen Verbündeten bereits vor seiner Wahl aufgefordert, mehr zu investieren.

Unter Bidens Vorgänger Donald Trump war der Druck zuletzt besonders groß gewesen. Bei einem Nato-Gipfel in Brüssel hatte Trump 2018 sogar einen Austritt der Vereinigten Staaten aus dem Bündnis nicht ausgeschlossen, sollten nicht alle Partner sofort zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung ausgeben. Die zwei Prozent sind eine Zielgröße, die nach einer Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2014 alle Bündnispartner anstreben wollen.

Deutschland nun bei 1,57 Prozent – auch wegen Corona

Die deutschen Verteidigungsausgaben im Jahr 2020 entsprachen den letzten öffentlichen Nato-Kalkulationen zufolge einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 1,57 Prozent – nach 1,36 Prozent im Vorjahr. Der starke Anstieg bei der BIP-Quote war allerdings vor allem dem Konjunktureinbruch durch die Corona-Krise geschuldet. Vor der Krise war so erwartet worden, dass die deutschen Ausgaben nur zu einer Quote von etwa 1,42 Prozent führen. Zudem hatte auch die Bundeswehr von verschiedenen Corona-Hilfspaketen profitiert, was ihr zusätzliche Mittel einbrachte. 



Die geschätzte Quote für 2021 war zunächst nicht bekannt. Sie wird von Fachleuten des Bündnisses auf Grundlage von BIP-Projektionen internationaler statistischer Datenbanken berechnet. Schätzungen zufolge könnte der Prozentwert für 2021 trotz der deutlichen Ausgabensteigerung wieder leicht unter den von 2020 rutschen.

Das Bundes-verteidigungsministerium wollte dies auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren. „Grundsätzlich veranschaulicht die aktuelle wirtschaftliche Situation die Problematik der von der Nato gewählten Formel für die Bewertung der Verteidigungsanstrengungen der Alliierten“, sagte eine Sprecherin. Aus Sicht der Bundesregierung seien die aus dem BIP abgeleiteten Quoten als hauptmaßgeblicher Bewertungsmaßstab für die Erfüllung der Nato-Gipfelbeschlüsse aus dem Jahr 2014 eher ungeeignet.

Deutschland für andere Berechnung

Maßgeblich müsse eigentlich stets der echte Substanzgewinn für die Streitkräfte sei. Dabei gehe es darum, mittels erhöhter Verteidigungsausgaben die Nato-Fähigkeitsziele zu erreichen und die Einsatzverpflichtungen zu stärken.

Vor diesem Hintergrund kämpfen das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr auch derzeit wieder dafür, bei den Finanzplanungen des Bundes für das nächste Jahr möglichst gut abzuschneiden. Nach einem Bericht der Zeitschrift  „Spiegel“ wird in der internen „Finanzbedarfsanalyse 2022“ abermals das Bild von chronisch unterfinanzierten Streitkräften gezeichnet. So heiße es in dem Bericht, „zahlreiche zur Erfüllung der Nato-Planungsziele erforderliche Rüstungsprojekte“ ließen sich mit der derzeitigen Finanzplanung „nicht oder nicht mehr zeitgerecht realisieren beziehungsweise initiieren“.

In der Bundeswehr hofft man vor allem, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht dazu führen, dass wieder der Rotstift angesetzt werden muss. „Die militärischen Bedarfe der Bundeswehr bestehen unabhängig von pandemischen und wirtschaftlichen Entwicklungen“, heißt es zu dem Thema nüchtern aus dem Ministerium.


Info: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutschland-meldet-verteidigungsausgaben-in-rekordhoehe-17185495.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

11.02.2021

Interview Ernst Wolff | Great Reset | IWF | Lockdown | Teil 1
2021-02-02 Wort der Warnung | Ernst Wolff Interview | Teil 2

2021-02-02 Interview Ernst Wolff | Great Reset | IWF | Lockdown | Teil 1

Info: https://www.youtube.com/watch?v=CuGDnN5J3xI


2021-02-02 Wort der Warnung | Ernst Wolff Interview | Teil 2

Info: https://www.youtube.com/watch?v=hsa8mJpRvDw


Weiteres:  


2021-01-29 The Wolff of Wall Street SPEZIAL: Das drohende Zwangsgeldsystem

https://kenfm.de/the-wolff-of-wall-street-spezial-das-drohende-zwangsgeldsystem


10.02.2021

Waffentechnologie    -     Der unmoralische Imperativ

fr.de, vom 09.02.2021  17:21, von Peter Rutkowski
Kampfdrohnen sind militärisch nutzlos. Sie machen Kriege chaotischer und brutaler. Und sie sind nur ein kleiner Schritt zu noch viel zweifelhafteren Formen der Kriegsführung.


Zitat: Ende Januar schickte das Defense Innovation Advisory Board des US Verteidigungsministeriums einen Bericht an den Kongress. Kernaussage: Die Vereinigten Staaten unterlägen einem „moralischen Imperativ“, den Kriegseinsatz künstlicher Intelligenz wenigstens zu erforschen, wenn nicht gleich zu implementieren, um Menschenleben besser zu schützen, Planungen verlässlicher, Kampfhandlungen genauer und damit schlussendlich den Krieg humaner zu machen.


Zitat: Diese gedankliche Kapriole verdient es, ausbuchstabiert zu werden: Künstlich erschaffene operative Systeme verändern militärische Konfrontationen dahingehend, dass diese weniger bis gar keine „Kollateralschäden“ (tote Unbeteiligte) verursachen. Das wäre ein extremer Paradigmenwechsel, sind doch „Kollateralschäden“ seit jeher Bestandteil – und manchmal auch Absicht – von Kriegshandlungen. Noch kürzer gefasst: Kampfroboter töten nur die, die nach dieser Ideologie es auch verdient haben.

Der Widersinn dieser Überzeugung ist offensichtlich. Sinnig wird sie höchstens, wenn man Menschenleben qualitativ differenziert. Also: eigene Leben unersetzlich, fremde Leben überflüssig. So etwas lässt sich nur ernsthaft behaupten, wenn ein Gegner tatsächlich die Leben seiner eigenen Bevölkerung oder Schutzbefohlenen bedenkenlos zu opfern bereit ist. Zugegeben, in der Mehrheit der Konflikte der USA war und ist das exakt so: die Deutschen im Zweiten Weltkrieg, die Chinesen und Nordkoreaner im Koreakrieg, die Iraker nach 2003 sowie Al-Kaida seit 1988 und „Islamischer Staat“ seit 2014. In dem Augenblick aber, in dem ein Gegner der USA auf den gleichen „moralischen Imperativ“ des Schutzes seiner Leben pocht, zerfällt das zynische Konstrukt.

In aktuellen Erörterungen militärischer Konfrontation versucht jeder und jede sich von diesem philosophischen Minenfeld fernzuhalten. So rekrutieren sich jene beratenden Pentagon-Modernisierer:innen aus der US-Technologie-Elite – militärische Erfahrung Fehlanzeige –, im Kongress sitzen Politiker:innen und im Pentagon Offiziere mit bestenfalls Fronterfahrung von vor 20 Jahren. Und das ist noch eine relativ gute Personallage.


In der „Fähigkeitslücke“

W ährend also in den USA der Kampfeinsatz von Drohnen militärischer Alltag geworden ist, streiten sich in Deutschland diverse Interessengruppen um die Bewaffnung von Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron II. Es geht um fünf unbemannte Flugzeuge, geleast von Israel. Die friedenspolitische Stoßrichtung ist so bekannt wie unrealistisch: keine Waffen, keine Armeen, keine Kriege. Die SPD macht in der Debatte ein mögliches Wahlkampfthema aus. Wie sie verfahren würde, wenn sie das Verteidigungsressort in der Bundesregierung innehätte? Die militärische Abwägung spielt sich naturgemäß unter den höheren Rängen der Bundeswehr ab. Generalinspekteur Eberhard Zorn verdeutlichte gegenüber der ARD-“Tagesschau“ Anfang dieses Jahres: „In Berg-Karabach wurden bewaffnete Drohnen als Angriffswaffen eingesetzt. (…) Wir brauchen defensive Systeme, die unsere Truppen gegen solche Angriffe schützen.“ Die so deutlich gewordene „Fähigkeitslücke müssen wir schnell schließen“.

V on „Fähigkeitslücke“ da zu sprechen ist gewagt, vergleicht der oberste deutsche Soldat doch Äpfel mit Birnen. Die Bundeswehr hat noch nie einen konventionellen Krieg geführt, ihre Erfahrung reicht von UN-Friedensmissionen bis zu asymmetrischem Antiterrorkampf. Der angesprochene 2020er Waffengang im südlichen Kaukasus war im Unterschied dazu geradezu klassisch konventionell.


„Kamerad Computer“

Die über Berg-Karabach von der aserbaidschanischen Armee eingesetzten Drohnen übernahmen die Aufgaben, die seit den 40er Jahren von Kampfflieger:innen bewältigt wurden: den Vormarsch eigener Verbände decken, die Bodentruppen gefährdende gegnerische Stellungen ausschalten und Nachschub der Gegner stören. Der Vorteil der Drohnen war ihre längere Verweildauer über dem Kampfgebiet.

Neu war allein die psychologische Wirkung der Drohnen: Die armenischen Soldaten und die Milizionäre von Karabach hatten so etwas noch nicht erlebt – und sie reagierten exakt so wie in der gesamten Kriegsgeschichte der Welt alle Krieger:innen immer reagierten, wenn sie auf dank neuer Technik ihnen überlegene Gegner trafen: Sie nahmen die Beine in die Hand. Beim nächsten Waffengang wird auch Armenien Drohnen starten lassen.

Im Übrigen zeigt sich an dem kurzen Krieg im Kaukasus die Entwicklung, die Konflikte schon immer genommen haben: Zuerst ging man mit Fäusten aufeinander los, dann mit Steinen, dann warf man die Steine, dann wurden sie geschleudert, aus scharf geschliffenen Steinen wurden Schwerter, aus denen wieder Lanzen, auf die Steinschleuder folgte der Bogen, auf den dann der Langbogen, danach die Arkebuse, der Vorderlader, der Hinterlader, das Repetiergewehr, das Maschinengewehr ... Kriegführung war immer schon davon geprägt, die direkte chaotische und ergo unkontrollierbare Konfrontation mittels Distanzwaffen mehr unter die Kontrolle der voneinander distanzierten Heerführer zu bringen. Der Horror der Maschinengewehre wurde im Ersten Weltkrieg von Kampffliegern abgelöst, die wieder von Bombern. Der Völkerbund debattierte in der Zwischenkriegszeit, Bombardements aus der Luft als Kriegsverbrechen zu ahnden. Auf bemannte Flugzeuge und Helikopter folgten unbemannte Fluggeräte.

Diese eigentlich nachvollziehbare Entwicklungslinie gerät aber wie jede irgendwann an ihre natürliche Grenze: Bevor man über diese hinweg weiterdenkt, scheinen andere Ideen viel attraktiver. Der Einzug von Drohnen in die Arsenale markiert die digitale oder auch Informationsrevolution.

Informationstechnologie wird seit Mitte der 60er Jahre immer mehr in den US-Streitkräften verwendet (und die allermeisten Armeen der Welt orientieren sich an den USA); war sie zuerst nur für Strategie und Propaganda im Einsatz, so fand sie dank immer kleinerer, aber leistungsfähigerer Rechnerprozessoren nach und nach Verwendung bis hinunter auf die Ebene taktischer Gefechtseinheiten zu Boden, zu Wasser wie auch zu Luft. Menschliche Reaktionsschnelligkeit aber hat ihre Grenzen.

Irgendwann dauern selbst die Sekundenbruchteile, die Kampfpilotinnen bleiben, zu lange, und ein Infanterieoffizier muss zu viele Informationen aus zu unterschiedlichen Perspektiven gleichzeitig verarbeiten, um Verluste seiner Truppe zu vermeiden und deren Aufgabe zu erfüllen. Dann muss „Kamerad Computer“ mitdenken und -entscheiden. Und die halb autonomen Funktionen einer Drohne übernehmen Teile des Entscheidungsprozesses. Das ist aber nur die erste Etappe der laufenden militärischen Entwicklung. Die nächste – geht es nach Militär und Rüstungsindustrie – wäre das selbstfahrende Auto. Gedacht wird so ein Vehikel als multisensorischer, mehrrädriger Roboter, in dem Soldat:innen quasi nur noch Gepäck sind.

Der Hintergrund dessen ist recht simpel: Aufrechter Gang ist für die Robotik-Chips immer noch zu komplex. Verkauft wird das Roboauto auch mit dem Argument größerer Kontrolle als durch Menschen. Dass die Komplexität einer belebten Stadt ausgeblendet wird, ist so menschlich nachvollziehbar wie militärisch lebensgefährlich. Städte sind die idealen Schlachtfelder des asymmetrischen Krieges. Alle Technologie einer konventionellen Armee ist in dem chaotischen Kampf von einer Hausecke zur nächsten Etage völlig wertlos.


Außerhalb der „kill box“

Der britische Doyen der Strategieforschung, Lawrence Freedman, weist in seinem Buch „The Future of War“ auf die eigentlich vielerorts erkannte Fehlentwicklung des Höher-Weiter-Teurer-Komplizierter hin: Das am höchsten technologisierte Militär wird immer noch am simpelsten Widerstand scheitern. Nach jeder Drohnenattacke können via Smartphone weltweit Racheakte organisiert werden. Insofern ist die jüngste Mahnung der Pentagon-Vordenker:innen unter niemand Geringerem als Ex-Google-Chef Eric Schmidt nur logisch: Wurde nach den 9/11-Attacken mit dem „Krieg gegen Terror“ der (post-)koloniale Antiaufstandskampf zum Hightech-Waffengang weiterentwickelt, so kommt danach ein globaler digitaler Krieg aus dem Netz in die Realität und retour.

Die Islamforscherin Audrey Borowski von der London School of Economics verdeutlicht, dass eigentlich schon seit 2001 Kriegführung nicht mehr an Lokalität oder Zeit gebunden ist, sondern „unbeeindruckt von Grenzen und territorialer Integrität“. Nach Borowski ergibt sich durch die operative Definition des Schlachtfeldes auf ein dreidimensionales – einem einzelnen Menschen entsprechendes – Zielfeld namens „kill box“ das Paradox eines grenzenlosen Krieges.

Aber selbst wenn das kontrolliert werden könnte, so hat sich eigentlich schon unter US-Präsident Barack Obama die Erkenntnis durchgesetzt, dass Drohnen kurzzeitige taktische Ergebnisse bringen, aber mittel- und langfristig neue Unberechenbarkeit schaffen, da an die Stelle jedes so Getöteten schnell ein anderer treten kann. Und – auch das weiß man aus dem klassischen Anti-Guerilla-Kampf – es kommt in der Regel ein fanatischerer Führer nach. Die Drohnen eskalieren den Konflikt, den sie durch angeblich „humaneres“ einzelnes Töten beenden helfen sollen.

Und so muss am Ende doch der einzelne Mensch entscheiden. Seien es Drohnenpilot:innen, die vielleicht alleine wissen, dass im letzten Augenblick noch ein fröhliches Kind in die „kill box“ hineinlief, seien es die Infanterist:innen, die das alte und neue Elend der Zivilbevölkerungen mitansehen müssen. Nur die Netzkrieger:innen und die Drohnen werden unbeeindruckt bleiben.


Info:  https://www.fr.de/politik/der-unmoralische-imperativ-90197590.html

10.02.2021

Beijing baut mit der Lieferung von Impfstoffen seine Stellung in Ost- und Südosteuropa aus - zum Unwillen Berlins.

German-Foreign-Policy.com, 10. Februar 2021
BELGRAD/BEIJING/BERLIN (Eigener Bericht) - Mit Blick auf das Impfdesaster der EU bietet China nach Serbien und Ungarn nun auch weiteren Staaten Ost- und Südosteuropas Covid-19-Impfstoffe an. Dies ist ein Ergebnis des gestrigen "17+1"-Gipfels, zu dem per Videokonferenz Vertreter von 17 ost- und südosteuropäischen Ländern mit dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping zusammentrafen. Im "17+1"-Format baut Beijing seit mittlerweile fast neun Jahren seine Beziehungen in die Region aus; im vergangenen Jahr stieg der Handel mit den beteiligten Staaten trotz der Coronakrise um 8,4 Prozent auf ein Volumen von über 103 Milliarden US-Dollar, und auch die chinesischen Investitionen dort nahmen erneut zu - dies, obwohl Brüssel, aber auch Washington massiven Druck ausüben, die Kooperation mit China zumindest einzuschränken. Wie es in einer aktuellen Untersuchung des European Council on Foreign Relations (ECFR) heißt, ist die Volksrepublik in den Nicht-EU-Staaten Südosteuropas, darunter Serbien, inzwischen "der bedeutendste Drittstaat geworden". Dabei kämpft Berlin in der Region auch gegen US-amerikanische Einflussarbeit an.


Zitat: 17+1

Die "17+1"-Kooperation mit China hat den an ihr beteiligten zwölf EU- und fünf Nicht-EU-Staaten Ost- und Südosteuropas, seit das Format im Jahr 2012 gestartet wurde, einige ökonomische Vorteile gebracht. So ist das Handelsvolumen zwischen ihnen und der Volksrepublik seitdem um durchschnittlich acht Prozent pro Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr nahm der bilaterale Handel trotz der Coronakrise, die die Wirtschaft sonst einbrechen ließ, um 8,4 Prozent auf ein Volumen von 103,45 Milliarden US-Dollar zu. Zu den chinesischen Direktinvestitionen in der Region liegen unterschiedliche Angaben vor; laut dem Berliner Think-Tank Merics (Mercator Institute for China Studies) beliefen sie sich allein in den zwölf an "17+1" beteiligten EU-Staaten in der Zeit von 2010 bis 2019 auf 8,6 Milliarden Euro.[1] Hinzu kommen Projektfinanzierungen und Kredite ebenfalls in Milliardenhöhe. Bedeutende chinesische Investitionen wurden unter anderem in Griechenland und in Ungarn getätigt. In Griechenland ist der Hafen von Piräus, seit die China Ocean Shipping Company (COSCO) ihn übernahm, unter den europäischen Containerhäfen von Rang 17 auf Rang 4 aufgestiegen; er ist damit nun der größte europäische Containerhafen am Mittelmeer.[2] In Ungarn arbeiten Unternehmen aus China insbesondere am dortigen Teilstück der Schnellzugstrecke aus Budapest nach Belgrad.


"Bedeutendster Drittstaat"

Besonders eng kooperieren mit China im Rahmen von "17+1" einige der fünf Nicht-EU-Staaten Südosteuropas (Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien). Serbien etwa ist zu einem Standort bedeutender chinesischer Investitionen geworden; so hat die Hesteel Group, einer der größten Stahlkocher überhaupt, im Jahr 2016 das traditionsreiche Stahlwerk in Smederevo übernommen, eines von Serbiens größten Unternehmen. Das Stahlwerk, zuvor im Besitz von U.S. Steel, war in eine Krise geraten, hatte hohe Verluste eingefahren und war daraufhin von dem US-Konzern abgestoßen worden. Schon Anfang 2019 hieß es in Berichten, Hesteel habe das Werk nicht nur aus der Krise geholt, sondern dafür gesorgt, dass es dabei sei, der profitabelste Stahlkocher Europas zu werden.[3] Freilich ist Hesteel in Smederevo nicht unumstritten: Seit einiger Zeit protestieren Anwohner gegen Umweltschäden, die durch das Stahlwerk entstehen. Die Proteste werden zur Zeit von dem Grünen-Europaabgeordneten Reinhard Bütikofer und seiner Inter-Parliamentary Alliance on China (IPAC) genutzt, um Stimmung gegen Beijing zu machen.[4] Die Volksrepublik baut ihren Einfluss in Serbien und den angrenzenden Nicht-EU-Staaten dennoch aus; kürzlich kam eine Untersuchung des European Council on Foreign Relations (ECFR) zu dem Schluss, Beijing sei dort "der bedeutendste Drittstaat geworden".[5]


Druck aus Brüssel und Washington

Dabei sehen sich vor allem die EU-Staaten unter den "17+1" massivem Druck aus Brüssel, aber auch aus Washington ausgesetzt, ihre Zusammenarbeit mit Beijing zurückzufahren und zumindest ihr eigenständiges Kooperationsformat aufzugeben. Aus Berlin und Brüssel heißt es immer wieder, die EU dürfe sich nicht spalten lassen - ein Argument, das von den "17+1" mit dem Hinweis zurückgewiesen wird, die mächtigen Staaten Westeuropas, vor allem Deutschland, kooperierten ihrerseits eigenständig mit China; so äußerte etwa der frühere polnische Außenminister Radosław Sikorski vor kurzem: "Die Westeuropäer haben ihre schon lange bestehenden Handelsbeziehungen mit China, und sie lassen uns Mitteleuropäer nicht an diesen Beziehungen teilhaben".[6] Solle das "17+1"-Format eingestellt werden, dann müsse auch "der Rest der EU" seine Alleingänge beenden. Dies träfe vor allem Deutschland. Darüber hinaus richtet sich Druck aus Brüssel und Washington immer wieder gegen einzelne chinesische Projekte in Ost- und Südosteuropa. So musste kürzlich Kroatien die Ausschreibung für den einzigen Tiefwasserhafen des Landes annullieren, weil chinesische Firmen gute Aussichten auf den Zuschlag hatten. In Rumänien wiederum entschied die Regierung, Unternehmen aus der Volksrepublik vom Bau von Straßen und von Zugverbindungen auszuschließen.[7] Eine chinesische Beteiligung am Bau eines Tunnels aus Helsinki in Estlands Hauptstadt Tallinn wird erbittert bekämpft.[8]


Die Drei-Meere-Initiative

Im Einflusskampf um Ost- und Südosteuropa sind die großen westlichen Mächte freilich auch untereinander gespalten. Berlin betrachtet die Region als sein exklusives Einflussgebiet, sucht die gesamte EU - bislang wenig erfolgreich - zu einem auch außenpolitisch geschlossenen Block zu formieren und seinen vorrangigen Einfluss auf die fünf Nicht-EU-Staaten Südosteuropas zu bewahren. Washington wiederum hat in den vergangenen Jahren seinen Einfluss im Osten und im Südosten der EU über die "Drei-Meere-Initiative" zu stärken versucht - auf Kosten Deutschlands. Die Initiative geht auf einen Anstoß aus Washington in der Amtszeit der Obama-Administration zurück; sie ist im Jahr 2015 von Polens Präsident Andrzej Duda und der damaligen Präsidentin Kroatiens, Kolinda Grabar-Kitarović, lanciert und auf einem Gipfeltreffen am 25./26. August 2016 im kroatischen Dubrovnik förmlich gegründet worden (german-foreign-policy.com berichtete [9]). Ziel ist unter anderem, die beteiligten Länder untereinander besser mit Infrastruktur zu verbinden. Wie die chinesischen "17+1"-Kooperationsbestrebungen basiert auch die "Drei-Meere-Initiative" darauf, dass der Osten und der Südosten Europas in den vergangenen 30 Jahren von den reichen Ländern im Westen des Kontinents, vor allem von Deutschland, auf ihre ökonomischen Interessen ausgerichtet, ansonsten aber weitgehend vernachlässigt wurde. Das bietet äußeren Mächten die Chance, sich über ökonomische Kooperation Einfluss in der Region zu sichern.


China als Impfstofflieferant

Nicht anders verhält es sich aktuell im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie. Bereits im Frühjahr 2020 hatte die EU mit einem Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung die fünf Nicht-EU-Staaten Südosteuropas faktisch von Unterstützung abgeschnitten. Zumindest partiell eingesprungen war daraufhin China, das Serbien mit entsprechenden Hilfsgütern versorgte. Berlin und Brüssel hatten darauf mit dem Vorwurf reagiert, Beijing betreibe "Maskendiplomatie".[10] Ähnlich verläuft die Entwicklung erneut bei den Covid-19-Impfstoffen. Die EU hatte zwar großspurig angekündigt, alle Welt mit Vakzinen versorgen zu wollen; tatsächlich ist sie jetzt aber nicht einmal in der Lage, ihren eigenen Mitgliedstaaten die notwendigen Impfdosen zu verschaffen.[11] Bereits zum zweiten Mal kommt China Serbien zu Hilfe: Es hat dem Land inzwischen eine Million Impfdosen geliefert; Serbien konnte damit inzwischen acht Impfungen pro hundert Einwohner durchführen und liegt nach Großbritannien (18,86 Impfungen pro hundert Einwohner) und Malta (8,89) auf Platz drei in Europa (Deutschland: 3,91 Impfungen pro hundert Einwohner). Kürzlich hat mit Ungarn ein erster EU-Staat Vakzine in China bestellt und erwartet noch diesen Monat die ersten von fünf Millionen Dosen, die genügen, um rund ein Viertel seiner Bevölkerung zu immunisieren. Auf dem gestrigen "17+1"-Gipfel hat Chinas Präsident Xi Jinping weitere Lieferungen in Aussicht gestellt.[12]

 

[1] Grzegorz Stec: Central and Eastern Europe and Joint European China Policy: Threat or Opportunity? merics.org 01.10.2020.

[2] Beth Maundrill: Piraeus becomes top Mediterranean port. porttechnology.org 21.05.2020.

[3] Vedran Obućina: Incredible rise of Serbian steel industry. obserwatorfinansowy.pl 19.03.2019.

[4] MEPs concerned over increasing Chinese influence in Serbia. emerging-europe.com 20.01.2021. Zur IPAC s. auch Der grüne Kalte Krieg.

[5] Vladimir Shopov: Decade of Patience: How China Became a Power in the Western Balkans. ECFR Policy Brief. February 2021.

[6] Grzegorz Stec: Central and Eastern Europe and Joint European China Policy: Threat or Opportunity? merics.org 01.10.2020.

[7] Andreas Mihm: Chinas Charme-Offensive im Osten. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.02.2021.

[8] Mette Larsen: Chinese-backed Finnish venture of world's longest undersea rail tunnel back on agenda. scandasia.com 27.01.2021.

[9] S. dazu Osteuropas geostrategische Drift.

[10] S. dazu Die "Politik der Großzügigkeit".

[11] S. dazu Das Impfdesaster der EU.

[12] China bietet Osteuropa Impfstoff an. n-tv.de 09.02.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8519

10.02.2021

Waffentechnologie „Drohnen begünstigen die Ausweitung von Auslandseinsätzen“

fr.de, vom 09.02.202117:17

Völkerrechtler Christian Marxsen spricht im FR-Interview über fragwürdige Interventionen, Lücken im Rechtsschutz und den schleichenden Prozess hin zu autonomen Waffen.


Zitat:  Herr Marxsen, ein explizites Verbot von bewaffneten Drohnen lässt sich aus dem Völkerrecht nicht ableiten. Sie sehen aber in dieser Technologie ein Risikopotenzial für gravierende Rechtsverstöße. Warum?

Wir müssen uns fragen: In welchen Szenarien werden Drohnen eingesetzt? Welche Anwendungen werden durch diese Waffentechnik gefördert? Dafür müssen wir uns zunächst den Kontext anschauen, in dem militärische Gewalt ausgeübt wird. In der Vergangenheit gab es, auch unter Mitwirkung der Bundeswehr, einige völkerrechtlich problematische Militäreinsätze. Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich diese häufen werden. Denn bewaffnete Drohnen erhöhen das Einsatzspektrum und verringern die Gefahren, denen die eigenen Soldatinnen und Soldaten ausgesetzt werden. Es steht zu vermuten, dass damit die Hemmschwelle für Einsätze sinkt. Gleichzeitig haben wir Defizite im Rechtsschutz. Daraus ergibt sich eine problematische Gesamtkonstellation.

Bevor Sie uns das erläutern, kann man also sagen: Diese Technologie begünstigt die Ausweitung von Auslandseinsätzen insgesamt – mit dem Risiko weiterer rechtlich fragwürdiger Militäraktionen?

Ja, so kann man das sagen.

An welchen Rechtsverstößen war die Bundeswehr in der Vergangenheit beteiligt?

Zum Beispiel an der Intervention der Nato im Kosovo 1999. Diese war vom UN-Sicherheitsrat nicht autorisiert. Umstritten ist auch der Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ auf syrischem Gebiet seit 2015. Die völkerrechtliche Grundlage dafür ist wacklig. Wenn wir uns fragen, welche Anforderungen das stark friedensorientierte Grundgesetz an Militäreinsätze stellt, dann lautet die Antwort: Die Verfassung verlangt hier mehr Eindeutigkeit.

Lassen sich Auslandseinsätze der Bundeswehr überhaupt daraufhin überprüfen, ob sie völkerrechts- und verfassungskonform sind oder waren?

Nein, dafür gibt es kein Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht kann zwar kontrollieren, ob die Beteiligungsrechte des Parlaments, das ja jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen muss, verletzt wurden. Nicht aber die inhaltliche Ausrichtung eines Einsatzes. Das hat Karlsruhe selbst mit Blick auf den Syrieneinsatz festgestellt. Und ein Vorstoß der Grünen, ein solches Verfahren einzuführen, ist gescheitert. Ich sehe da aber eine wichtige Aufgabe für den Gesetzgeber.

Gibt es denn derzeit kein juristisches Instrument, um Anwendung militärischer Gewalt zu kontrollieren und einzuhegen?

Nicht auf der Ebene des Bundesverfassungsgerichts. Denkbar und zulässig wären Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Diese stehen aber vor erheblichen rechtlichen und praktischen Hürden. Das Gleiche gilt für Entschädigungsverfahren. Das zeigt der Fall Kundus. Bei dem Luftangriff auf zwei Tanklaster im September 2009 waren etwa 100 Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten. Die Klagen von Hinterbliebenen vor deutschen Gerichten blieben erfolglos.

Hier besteht also eine Rechtsschutzlücke, richtig?

Es fehlt ein Verfahren, mit dem Einsatzmandate und konkrete Militäroperationen effektiv kontrolliert werden können. Und es fehlen die Mechanismen dafür, dass Menschen ihre individuellen Ansprüche gegenüber dem deutschen Staat durchsetzen können, wenn dieser seine Schutzpflichten gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten verletzt hat. Für die deutsche Drohnendebatte ist das relevant. Diese Lücken im Rechtsschutz sprechen aus meiner Sicht stark dagegen, die Bundeswehr mit dieser Technologie auszustatten. Außerdem drohen sich Einsätze zu verselbstständigen.

Was meinen Sie damit?

Die Einsatzregeln des Verteidigungsministeriums für die Bundeswehr sehen vor, Drohnen nicht nur in bewaffneten Konflikten, sondern auch zur Abwehr drohender Gefahren zu nutzen. Diesen Begriff kennen wir aus dem Streit über das bayerische Polizeirecht. Voraussetzung sind dann nicht mehr konkrete Gefahren, sondern eine abstrakte Gefahrenlage. Das wäre sehr weitreichend. Das sei nicht geplant, betont das Ministerium. Aber die Einsatzregeln sprechen eine andere Sprache.

Die öffentliche Debatte über Drohnen ist stark geprägt durch die Praxis illegaler Tötungen durch die USA. Dabei sind Hunderte Zivilist:innen ums Leben gekommen. Die Einsatzregeln für die Bundeswehr schließen solche Hinrichtungen aus der Luft aus.

Die Praxis der USA ist die Negativschablone in der öffentlichen Diskussion, ein Schreckensszenario. Das Bundesverteidigungsministerium grenzt sich davon beständig ab.

Die Regierung hat dabei aber ganz offensichtlich ein Glaubwürdigkeitsproblem. Denn zur militärischen Infrastruktur für diese Drohneneinsätze gehört die Air Base Ramstein. Deutschland lässt die USA gewähren.

Meiner Ansicht nach müsste Deutschland hier stärker auf die USA einwirken. Vermutlich möchte man aber den Bündnispartner nicht zu sehr vor den Kopf stoßen. Diese Diskussion wurde übrigens auch schon 2003 zur Zeit des Irakkriegs geführt. Die Bundesregierung sprach sich zwar gegen eine Kriegsbeteiligung aus, duldete aber – mit Hinweis auf Bündnisverpflichtungen – die Nutzung der US-Basen. Auch das war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.

Bewaffnete Drohnen sind keine autonomen Waffen. Aber sie können die Vorhut sein für selbstständig operierende Maschinen, die am Ende ohne menschliche Mitwirkung über Leben und Tod entscheiden. Das kann niemand wollen. Müssen wir deshalb jetzt Stoppschilder aufstellen?

Der Automatisierungsgrad von Waffensystemen steigt und der Unterschied zwischen autonom und nichtautonom ist nicht so trennscharf, wie es sich in den Debatten manchmal anhört. Die Übergänge sind graduell. Deshalb besteht die Gefahr, dass wir uns in einem schleichenden Prozess befinden. Deutschland sollte hier frühzeitig einen starken Kontrapunkt setzen. Eine Entscheidung gegen bewaffnete Drohnen hält die weltweite Aufrüstung zwar nicht auf, hätte aber eine Vorbildwirkung. Denn das Land ist international einflussreich und könnte Allianzen schmieden, die sich dem Trend widersetzen.                         Interview: Karin Dalka


ZUR PERSON: Christian Marxsen ist Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und befasst sich mit bewaffneten Konflikten aus völker- und verfassungsrechtlicher Perspektive. FR


Info:  https://www.fr.de/politik/drohnen-beguenstigen-die-ausweitung-von-auslandseinsaetzen-90197568.html


Kommentar:  Um die Bewaffneten Drohnen ganz und die politischen Absichten dahinter ganz aufzuklären wird der sog. "Neue Elysée-Vertrag von 2019" zwischen Frankreich und Deutschland, der die EU erneuern soll, in Frage gestellt bzw. wieder aufgeschnürt werden müssen. Dort drinnen gehören Kampfdrohnen bereits zum festen Bestandteil vernetzter gesamteuropäischer Kriegsführung!

Also raus mit der Sprache geschätzte Sozialdemokraten- und Grünenpolitiker*innen!   Th. Bauer

09.02.2021

Beschwerde zum Drohnenteil der Tagesthemen vom 5.2.2021

E-Mail vom 08.02.2021 um 14:15 schrieb Bernhard Trautvetter, Bezug Sendung vom 05.02.2021, 21:45 Uhr:<https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-8063.html>  - ab Min. 5


Sehr geehrte Damen und Herren


Ich reiche hiermit eine Beschwerde gegen die Verletzung der Informationspflicht der Tagesthemen ein: Basis der Informationsarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vor allem der § 11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen." Ihr minutenlanger Bericht zur Drohnenbewaffnung verletzte das Kontroversitäts- und Überwältigungsverbot nach den Anforderungen der sachlichen und neutralen Informationspflicht: Sie interviewten die sozialdemokratische Sicherheitsexpertin Siemtje Möller, die in der Frage am neutralsten auftrat - Zitat zu jenen in ihrer Fraktion, die Bedenken haben: "ich respektiere das" > das heißt, sie ist anderer Meinung. Aber das war noch der ausgewogenste Teil dieses Tagesthemen-Themenblocks. Das Interview mit Ulrike Franke und das mit Andreas Steinmetz transportiert explizit die Position der Befürworter*innen der Drohnenbewaffnung. Die Bedenken der Kritiker sei, so der Tagesthemen , dass Drohnen der Einstieg in einen Krieg per Joystick und vielleicht in

einen automatisierten Krieg sein. Das ist alles zur Gegenposition. Frau Rau transportiert sogar noch eine Position, die die Kritiker*innen ins Lächerliche zieht: "Typisch Deutsch eine Drohne ohne Bewaffnung - für die Franzosen ist das ein Unding." Dieser Verweis auf eine Position in

Frankreich ohne Pro-Contra-Argumente ist nicht minder tendenziös, zumal im Zusammenwirken der vielen Elemente dieses Themenschwerpunktes 'Drohnenbewaffnung'. Die Bewaffnungsbefürworterin Frau Franke wurde gefragt, warum die Drohne so viel Streit auslöst? Ihre spekulative Antwort ist reicht an Unterstellungen gegenüber den Kritiker*innen: Die Drohne löse wohl eine gewisse Faszination aus, zum Teil wie Science Fiction-Literatur, so als gehe es mit Killerrobotern um unbewaffnete Systeme, die über Leben und Tod entscheiden, was die aktuell in der Planung befindlichen Systeme nicht tun. Hier werden die Kritiker*innen nicht nur als Menschen dargestellt, die mit ihren Vorbehalten Soldatenleben gefährden, sondern mehr noch als weltfremde Freund*innen der fiktionalen Literatur, die blindlings Romaninhalte auf das reale Leben übertragen. Eine kluge Antwort auf die Frage nach den Motiven der Kritiker*innen wäre der Hinweis gewesen, dazu müssten die Tagesthemen die Kritiker*innen selbst befragen. Auch das blieb aus. Aber Frau Franke ging ja noch weiter, indem sie wiederholt aussagte, man könne Krieg auch ohne bewaffnete Drohnen führen. Die Tatsache, wie schnell der Funke eines Krieges in einen Flächenbrand übergehen kann, der eine Eigendynamik entwickeln kann, die am Ende unsägliches Leid und schließlich eine Phase der Unkontrollierbarkeit mit sich bringt, nimmt sie gar nicht in Erwägung. Und das geschieht in einem äußerlich freundlich-sympathisch erscheinenden Nach- richten-Block im 21. Jahrhundert! In seiner Gesamtheit war dieser mehr als 10-minütige Themenblock eine einzige Propaganda für die Drohnenbewaffnung und die Nato-/EU Rüstungsstrategie. Hier exemplarisch nur zwei Punkte aus der Kritik der Friedensbewegung: Drohnen schützen die eigenen Soldaten am Ende des Tages gesehen überhaupt nicht, wenn man die posttraumatischen Belastungssyndrome der Drohnenpilot*innen am Joy-Stick mit in Betracht zieht. Zu diesem Thema hat die 'Zeit' am 6. Dezember einen Bericht unter dem Titel 'Schreibtischtöter' veröffentlicht. Das 'ärzteblatt' berichtete am 8.7.2020 in diesem Zusammenhang über eine Zunahme an Suicidversuchen unter den betroffenen Soldat*innen. Die US-Armee verlor im Zusammenhang mit dem Afghanistan- und Irak-Krieg mehr Soldat*innen durch Selbstmord als im

Verlauf des Kampfgeschehens selbst. (s. z.B Tagesspiegel 13.12.2014!) Die Suicidopfer waren nicht alle Drohnenpilot*innen; aber es zeigt sich, dass der beste Schutz für Soldat*innen eine konsequente kriegsvermeidende Friedenspolitik ist. Alles andere bewegt sich in der Fiktion von

Propaganda. Schlimmer noch: Es vertuscht die Tatsache, dass die meisten durch Drohnen getöteten Menschen zivile sogenannte Kollateral-Schäden sind. - Dazu exemplarisch die TAZ vom 19.12.2012: "Die militärische Effizienz von Drohnen ist allerdings alles andere als erwiesen, und die Kollateralschäden sind immens. Allein in Pakistan sind bei Angriffen durch Drohnen 2.000 bis

3.000 Menschen umgekommen, darunter sehr viele Zivilisten." Hier wird auch deutlich, dass Drohnen die Schwelle zu kriegerischer Gewalt senken, dass sie die Grenzen zwischen Frieden und Krieg verwischen, und natürlich sind sie eine Wegmarke hin zur immer weiteren Digitalisierung der Kriegsführung von der Fernsteuerung über die Automatisierung bis hin zur Autonomisierung, in deren Rahmen Programme, Algorhythmen und Systeme Entscheidungen über Leben und Tod einen immer größeren Einfluss auf Tötungshandlugen und damit auf die Entwicklung von Kriegen nehmen. In den Punkten, mit denen die Tagesthemen vom 05.02.2021 für die Drohnenbewaffnung plädierten und die Position der Friedensbewegung andeutend einbezogen, haben sie gegen den friedens- und demokratiefördernden Auftrag von §11 Absatz 1 Rundfunkstaatvertrag verstoßen; demzufolge haben die Tagesthemenfolgendermaßen vorzugehen: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen um-fassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern." Ich fordere Sie dem entsprechend dazu auf, Ihrem Auftrag entsprechend Manipulation durch Information zu ersetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Trautvetter


Weitere:


Regierungskoalition wird die Eurodrohne bewilligen, jedoch angeblich vorerst ohne Bewaffnung

[drohnen], E-Mail vom 4.2.2021 15:09, Elsa Rassbach


Liebe Mitstreitende,


die offizielle Abstimmung im Bundestag zur Finanzierung der nächsten Phase der Eurodrohne wird am 24. März stattfinden.  


Jedoch wurde der Beschluss eigentlich schon gestern Abend bei einem Koalitionsausschuss-Treffen gefasst. (Siehe Links unten.)


In dieser Legislaturperiode wird keine Finanzierung für eine Bewaffnung der Eurodrohne zugesagt, jedoch wird die weitere Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne bewilligt.  


Die SPD muss sich noch entscheiden, wie sie zum Future Combat Air System (FCAS) verhalten werden, weil bewaffnete Drohnen eine wichtige Rolle im System spielen sollen.  Voraussichtlich wird die Bundestag-Abstimmung zum FCAS im Juni 2021 stattfinden.


Mal sehen, ob die Grünen bei etwaigen Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU die Eurodrohne bewaffnen würden.  Es wäre gut, wenn die Grünen sich schon vor der Wahl festlegen würden.


Viele Grüße

Elsa


Info: https://augengeradeaus.net/2021/02/regierungskoalition-macht-weg-frei-fuer-entwicklung-der-eurodrohne/ / https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-02/koalitionsausschuss-union-spd-schuldenbremse-corona-soforthilfe-kinderbonus-regierungspolitik?utm_referrer=https%3A%2F%2Fnews.google.com

Auszug: Bei dem vor allem auf Initiative der SPD angesetzten Treffen soll auch über die Anschaffung der Euro-Drohne für die Bundeswehr gesprochen werden. SPD-Chef Norbert Walter- Borjans betonte, dass die SPD nicht grundsätzlich gegen die Entwicklung und Beschaffung der Drohnen sei. Doch: "Es wird scheitern, wenn es um die Frage geht, jetzt festzulegen, dass diese Drohnen bewaffnet werden sollen."

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Kommentar: Die SPD-Genossen haben keinen Grund die Interessen von friedensbewegten Menschen zu täuschen.       Thomas Bauer


Weitere:


Die „Tagesthemen“ verletzen mit Propaganda für Kampfdrohnen ihren Auftrag


nachdenkseiten.de, 09. Februar 2021 um 16:13, Ein Artikel von Bernhard Trautvetter | Verantwortlicher: Redaktion

Wegen tendenziöser Berichterstattung hat Bernhard Trautvetter eine Beschwerde beim Rundfunkrat eingereicht. Wir geben sie hier wieder.

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,
 
Ich reiche hiermit eine Beschwerde gegen die Verletzung der Informationspflicht durch die „Tagesthemen“ (in der Sendung vom 5. Februar) ein: Basis der Informationsarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vor allem der § 11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages:

“Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Ihr Bericht zur Drohnenbewaffnung verletzte das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot nach den Anforderungen der sachlichen und neutralen Informationspflicht: Sie interviewten die sozialdemokratische Sicherheitsexpertin Siemtje Möller, die in der Frage noch am neutralsten auftrat. Möllers Zitat zu jenen Abgeordneten in ihrer Fraktion, die Bedenken haben: “Ich respektiere das“. Das heißt, sie ist anderer Meinung. Aber das war noch der ausgewogenste Teil dieses „Tagesthemen“-Themenblocks. Das Interview mit Ulrike Franke vom “European Council On Foreign Affairs“ und das mit Andreas Steinmetz von der Bundeswehr transportierten explizit die Position der Befürworter und Befürworterinnen der Drohnenbewaffnung.

Die Bedenken der Kritiker seien, so die „Tagesthemen“ , dass Drohnen der Einstieg in einen Krieg per Joystick und vielleicht in einen automatisierten Krieg seien. Das ist alles zur Gegenposition. WDR-Kommentatorin Sabine Rau transportiert sogar noch eine Position, die die Kritiker und Kritikerinnen ins Lächerliche zieht:

“Typisch Deutsch eine Drohne ohne Bewaffnung – für die Franzosen ist das ein Unding.”

Dieser Verweis auf eine Position in Frankreich ohne Pro-Contra-Argumente ist nicht minder tendenziös, zumal im Zusammenwirken der vielen Elemente dieses Themenschwerpunktes ‘Drohnenbewaffnung’. Die Bewaffnungsbefürworterin Frau Franke wurde gefragt, warum die Drohne so viel Streit auslöst? Ihre spekulative Antwort reicht an Unterstellungen gegenüber den Kritikern und Kritikerinnen heran: Die Drohne löse wohl eine gewisse Faszination aus, zum Teil wie Science Fiction-Literatur, so als gehe es mit Killerrobotern um unbewaffnete Systeme, die über Leben und Tod entscheiden, was die aktuell in der Planung befindlichen Systeme nicht tun. Hier werden die Kritiker und Kritikerinnen nicht nur als Menschen dargestellt, die mit ihren Vorbehalten Soldatenleben gefährden, sondern mehr noch als weltfremde Freunde der fiktionalen Literatur, die blindlings Romaninhalte auf das reale Leben  übertragen. Eine kluge Antwort auf die Frage nach den Motiven der Kritiker wäre der Hinweis gewesen, dass die „Tagesthemen“ die Kritiker dazu selbst befragen müssten. Auch das blieb aus.

Aber Frau Franke ging noch weiter, indem sie wiederholt aussagte, man könne Krieg auch ohne bewaffnete Drohnen führen. Die Tatsache, dass der Funke eines Krieges schnell in einen Flächenbrand übergehen kann, der eine Eigendynamik entwickeln kann, die am Ende unsägliches Leid und schließlich eine Phase der Unkontrollierbarkeit mit sich bringt, nimmt sie gar nicht in den Blick. Und das geschieht in einem äußerlich freundlich-sympathisch erscheinenden Nachrichten-Block im 21. Jahrhundert.

In seiner Gesamtheit war dieser mehr als 10-minütige Themenblock eine einzige Propaganda für die Drohnenbewaffnung und die Nato-/EU-Rüstungsstrategie. Hier exemplarisch nur zwei Punkte aus der Kritik der Friedensbewegung: Drohnen schützen die eigenen Soldaten am Ende des Tages gesehen überhaupt nicht, wenn man die posttraumatischen Belastungssyndrome der Drohnenpiloten und Pilotinnen am Joy-Stick mit in Betracht zieht. Zu diesem Thema hat die ‘Zeit’ am 6.Dezember einen Bericht unter dem Titel ‘Schreibtischtöter’ veröffentlicht. Das ‘Ärzteblatt’ berichtete am 8.7.2020 in diesem Zusammenhang über eine Zunahme an Suizidversuchen unter den betroffenen Soldaten und Soldatinnen. Die US-Armee verlor im Zusammenhang mit dem Afghanistan- und dem Irak-Krieg mehr Soldaten durch Suizide als im Verlauf des Kampfgeschehens selbst. (s. z.B. Tagesspiegel 13.12.2014) Die Suizid-Opfer waren nicht alle Drohnenpiloten oder Pilotinnen; aber es zeigt sich, dass der beste Schutz für Soldaten eine konsequente kriegsvermeidende Friedenspolitik ist. Alles andere bewegt sich in der Fiktion von Propaganda. Schlimmer noch: Es vertuscht die Tatsache, dass die meisten durch Drohnen getöteten Menschen zivile sogenannte Kollateral-Schäden sind. – Dazu exemplarisch die TAZ vom 19.12.2012:

“Die militärische Effizienz von Drohnen ist allerdings alles andere als erwiesen, und die Kollateralschäden sind immens. Allein in Pakistan sind bei Angriffen durch Drohnen 2.000 bis 3.000 Menschen umgekommen, darunter sehr viele Zivilisten.”

Hier wird auch deutlich, dass Drohnen die Schwelle zu kriegerischer Gewalt senken, dass sie die Grenzen zwischen Frieden und Krieg verwischen. Und natürlich sind sie eine Wegmarke hin zur immer weiteren Digitalisierung der Kriegsführung – von der Fernsteuerung über die Automatisierung bis hin zur Autonomisierung, in deren Rahmen von Programmen, Algorhythmen und Systemen gefällte Entscheidungen über Leben und Tod einen immer größeren Einfluss auf die Entwicklung von Kriegen nehmen. Durch die Art und Weise, in der die „Tagesthemen“ vom 05.02.2021 für die Drohnenbewaffnung plädierten und die Position der Friedensbewegung nur andeutend einbezogen, haben sie gegen den friedens- und demokratiefördernden Auftrag von §11 Absatz 1 verstoßen. Demzufolge haben die „Tagesthemen“ folgendermaßen vorzugehen:

“Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.”

Ich fordere Sie auf, Ihrem Auftrag entsprechend Manipulation durch Information zu ersetzen.


Bernhard Trautvetter, Jahrgang 1954, ist ehemaliger Berufsschullehrer, Friedensaktivist, Lyriker und Bildgestalter. Zudem schreibt er Artikel unter anderem für die junge Welt, das Neue Deutschland und KenFM.

Info: https://www.nachdenkseiten.de/?p=69667

09.02.2021

„Maximale Kollaboration“

Welt am Sonntag, vom 07. Feb. 2021, VON ANETTE DOWIDEIT UND ALEXANDER NABERT

Das Innenministerium ließ in der ersten Coronawelle ein Geheimpapier erarbeiten, das die Bedrohung dramatisch darstellte. Es spannte Wissenschaftler für seinen harten Kurs ein – das zeigen interne Dokumente


Zitat: Mitte März vergangenen Jahres war Deutschland im ersten Lockdown. Schulen und Geschäfte waren geschlossen, die Nerven im Land lagen blank. Auch bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Denn gerade hatten der Virologe Christian Drosten und Lothar Wieler, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), seinem Haus einen Besuch abgestattet. Die beiden hatten die Führungsriege des Innenministeriums eindringlich gewarnt: Deutschland drohten dramatische Folgen, kehre das Land zu schnell in den Alltag zurück. Seehofer sorgte sich nun davor, dass wie geplant an Ostern der Lockdown enden sollte. Der Minister war entschieden dagegen.
Er schickte seinen Staatssekretär Markus Kerber in die Spur.


Kerber hatte einen Plan: Er wollte führende Wissenschaftler mehrerer Forschungsinstitute und Universitäten zusammen spannen. Gemeinsam sollten sie ein Papier erarbeiten, das dann als
Legitimation für weitere harte politische Maßnahmen dienen sollte, über Ostern hinaus. Er startete per E-Mail einen entsprechenden Aufruf an die Forscher. Nur wenige Tage später hatten diese den Auftrag des Ministeriums erfüllt. Sie lieferten Input für ein als geheim eingestuftes
Papier des Innenministeriums (BMI), in dem die Gefahr durch das Coronavirus so dramatisch wie möglich dargestellt wurde, und das sich rasch über die Medien verbreitete. In einem „Worst Case-Szenario“ malten sie aus: Unternähme Deutschland nichts, wären am Ende der Pandemie mehr als eine Million Menschen im Land tot.


WELT AM SONNTAG liegt ein umfangreicher Schriftverkehr vor, der zeigt, was genau sich in diesen kritischen Tagen im März 2020 zwischen der Führungsebene des Ministeriums und den Forschern abspielte. Er zeigt vor allem dies: dass Seehofers Behörde es darauf anlegte, die beauftragten Wissenschaftler für den von ihm angestrebten politischen Zweck einzuspannen – und dass diese dem Aufruf gern folgten. Die gut 200 Seiten an E-Mails belegen somit, dass die Forscher zumindest in diesem Fall längst nicht so unabhängig agierten wie es Wissenschaftler und Bundesregierung seit Beginn der Pandemie stetig betonen – sondern auf ein von der Politik
vorgegebenes, feststehendes Ergebnis hinwirkten.


Der Schriftverkehr stammt aus dem RKI. Eine Gruppe Juristen, vertreten vom Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, hat sie in einer monatelangen rechtlichen Auseinandersetzung mit der Behörde erstritten und der Redaktion zur Verfügung gestellt. Die Dokumente sind an vielen Stellen geschwärzt, und doch verraten sie viel darüber, wie das Innenministerium auf die Forscher einwirkte und wie diese daran mitwirkten, die Lage möglichst bedrohlich darzustellen.


Die Zusammenarbeit begann mit dem Aufruf des Staatssekretär am 19. März. „Sehr geehrte Professores“, schrieb Kerber an RKI-Chef Wieler sowie an Forscher des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (abgekürzt RWI, weil es früher mal Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung hieß), des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und mehrerer Universitäten. Das Ministerium wolle mit sofortiger Wirkung eine „ad hoc Forschungsplattform“ zwischen seinem Haus und den Instituten bilden. Man brauche ein Rechenmodell, um „mental und planerisch‚ vor die Lage‘ zu kommen“. Es solle helfen, weitere „Maßnahmen präventiver und repressiver Natur“ planen zu können. Der Staatssekretär zeichnete ein dystopisches Bild: Es gehe um die „Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Stabilität der öffentlichen Ordnung in Deutschland“.


Kerber bat um Verschwiegenheit: Was in den kommenden Tagen in diesem kleinen Kreis besprochen werde, solle „außerhalb von operativ tätigen Krisenstabsinstitutionen“ vertraulich gehalten werden. „Ohne Bürokratie. Maximal mutig“, schrieb Kerber – und steigerte die Dramatik seines Tons zum Ende der E-Mail noch einmal: Da man nicht wisse, „ob und wie lange die Netze noch reliabel funktionieren“, sollten die Teilnehmer ihre Telefonnummern und privaten E-Mail-Adressen übermitteln. Er habe gegenüber seinem „Freund Lothar Wieler“ die Situation „mit Apollo 13 verglichen“. „Sehr schwierige Aufgabe, aber mit Happy End durch maximale Kollaboration.“


Damit setzte er den Sound für das Vorgehen, das der Innenminister von den angeschriebenen Wissenschaftlern offenbar erwartete: eine möglichst bedrohliche Darstellung der Lage. Das Ergebnis lag nur vier Tage später vor: Jenes Geheimpapier mit dem Stempel „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ über die drohende Aussicht auf bis zu einer Million Toten. Darin stand auch, wie man die „gewünschte Schockwirkung“ in der Gesellschaft erzielen könne, um diesen schlimmsten annehmbaren Fall zu vermeiden. Man müsse in den Köpfen der Menschen Bilder wie diese entstehen lassen: „Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause.“ So hoffe man bei den Bürgern Verständnis unter anderem für eine „scharfe, aber kurze Ausgangsbeschränkung“ akzeptabel zu machen.


In jenen vier Tagen verfolgten Kerber und andere hochrangige Beamte des Ministeriums die Arbeit der Forscher akribisch und diktierten das Vorgehen: Aus dem Schriftwechsel geht hervor, dass es in kurzen Abständen Telefonkonferenzen zwischen dem BMI und den Forschern gab, während diese an ihrem Modell und den daraus resultierenden Empfehlungen arbeiteten. Die E-Mails der Wissenschaftler über den Fortschritt ihrer Arbeit gingen neben dem Staatssekretär auch an mehrere Abteilungs- und Referatsleiter des BMI. Das Ministerium gab sogar per E-Mail an den Verteiler die Gliederung für das Papier vor.


Die Forscher beschränkten sich nicht nur darauf, Zahlen zu liefern, sondern machten auch konkrete Vorschläge, wie sich etwa „Angst und Folgebereitschaft in der Bevölkerung“ thematisieren ließen, und sie gaben politische Empfehlungen. „Söder liegt intuitiv richtig“, schreibt einer, dessen Name im Dokument geschwärzt ist. „Das sich ausbreitende Ohnmachtsgefühl muss wohl
durch den Eindruck eines starken staatlichen Interventionismus in Schach gehalten werden.“


Die E-Mails zeigen noch etwas anderes, vielleicht weitaus Gravierenderes: Über die wissenschaftliche Bewertung der Situation waren sich die Wissenschaftler nicht einig. Untereinander diskutierten sie zum Beispiel, welche Zahlen sie für die Berechnung der gewünschten Szenarien zugrunde legen sollten. Darüber tauschten sich etwa am Sonntag nach dem Aufruf des Staatssekretärs der zuständige Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts und jener des RWI aus. Es ging um die Frage: Welche Annahme solle man darüber treffen, wie viel Prozent der Infizierten in Deutschland am Virus sterben? Dieser Wert war nicht leicht zu beziffern es gab wenig Erfahrung mit dem Virus. Das RKI hatte gerade erst selbst ein Modell veröffentlicht. Demnach würden voraussichtlich 0,56 Prozent der Infizierten in Deutschland am Virus sterben. Das RWI nun plädierte aber dafür, mit einer Todesrate von 1,2 Prozent zu arbeiten. Dessen zuständiger Forscher
schrieb, man solle im Papier „vom Ziel her“ argumentieren, nämlich „hohen Handlungsdruck aufzuzeigen“ und vom Vorsichtsprinzip „lieber schlimmer als zu gut“. Staatssekretär Kerber las bei all dem mit.


Auffällig ist, dass im schließlich erstellten Papier des Ministeriums beide Zahlen auftauchen. Dort
heißt es: „Das RKI geht in einem sehr moderaten Szenario derzeit von einer Letalität von 0,56 Prozent aus. In der weiteren Modellierung wird mit einer Fallsterblichkeit von 1,2 Prozent gearbeitet.“ Das heißt: Das BMI entschied sich explizit dagegen, nur mit dem zurückhaltenden Wert des RKI zu rechnen – obwohl Wielers Behörde doch jene ist, die in Deutschland genau dafür zuständig ist: Die Zahlen zu liefern, auf deren Basis die Regierung bei der Planung ihrer Maßnahmen argumentiert.


Stattdessen verwendete das Ministerium für den „Worst Case“ – wie viele würden sterben, liefe das Leben komplett weiter wie vor Corona? – die wirkungsvolleren Zahlen. Das folgt der Logik
des Innenministeriums: Weil Seehofers Behörde für die innere Sicherheit des Landes zuständig ist, will man dort stets auf den größten anzunehmenden Schaden vorbereitet sein. Grob falsch lagen die beteiligten Forscher mit der Sterberate von 1,2 Prozent rückblickend nicht. Zwar lässt sich der Anteil jener Menschen, die an einer COVID 19-Infektion sterben, nicht eindeutig beziffern unter anderem, weil man die tatsächliche Zahl der Infizierten nie genau kennt. Die meisten Wissenschaftler gehen jedoch davon aus, dass in Deutschland etwa ein Prozent der Infizierten durch das Coronavirus sterben.


BMI-Staatssekretär Kerber erklärt das Zustandekommen des Papiers im Nachhinein gegenüber WELT AM SONNTAG so: „Wir brauchten keine allumfassende theoretische Abhandlung. Wir hatten konkrete Probleme vor Augen und standen vor der Aufgabe, ein Worst Case Szenario zu verhindern.“ Das RKI kommentiert seine Mitwirkung nicht – weil es sich um ein „internes Diskussionspapier“ gehandelt habe. Und das Forschungsinstitut RWI schreibt, es habe keine politische Vorgabe für die Forschungsergebnisse gegeben.


Aus Sicht des Innenministeriums jedenfalls ging das Projekt erfolgreich ins Ziel. Staatssekretär Kerber formulierte am 23. März an die Runde: „Unser Papier kam […] sehr gut an und wird ob seiner hohen Qualität und Umsicht nun den Weg ins Krisenkabinett der Bundesregierung finden.“ MITARBEIT: BIRGIT HERDEN

Info:  7. FEBRUAR 2021 WELT AM SONNTAG NR. 6, POLITIK Seite 5


Kommentar:  Es gab keine politischen Vorgaben für die Forschungsergebnisse?  Aber eine Richtungvorgabe wohl doch, nämlich die eines "Worst Case Szenarios".

Enthüllt in einem Artikel in der Welt am Sonntag, in der Manier des  investigativen Journalismus, deren Chefredakteur + Axel Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner als erklärter Transatlantiker gilt und eher anderes erwarten lässt und dessen Privatvermögen sich auf über eine Milliarde Euro belaufen soll.       Thomas Bauer    

09.02.2021

Die Bundeswehr weitet ihren Corona-Inlandseinsatz weiter aus. General hält Einsatz biologischer Waffen gegen Deutschland für denkbar.

German-Foreign-Policy.com, 9. Februar 2021
BERLIN (Eigener Bericht) - Die Coronakrise kann als "Blaupause" für die sogenannte hybride Kriegsführung genutzt werden. Dies erklärt der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner. Baumgärtner zufolge sei "die Hemmung einer Gesellschaft durch das Ausbringen von gesundheitsschädlichen Stoffen ... ein mögliches Mittel ... zur Schwächung des Gegners"; darauf müsse Deutschland sorgfältig vorbereitet sein. Konkret spielt der Inspekteur des Sanitätsdienstes auf den Konflikt der NATO mit Russland an. Tatsächlich hat die Bundeswehr im Kampf gegen die Pandemie nicht nur zahlreiche Aufgaben im Inland übernommen und baut ihren Coronaeinsatz systematisch aus; inzwischen ist eine fünfstellige Zahl an Soldaten im Inland im Einsatz. Die Bundeswehr stärkt darüber hinaus ihr Netzwerk der "Zivil-Militärischen Zusammenarbeit" - unter anderem, indem sie "Verbindungselemente" beim Gesundheitsministerium und beim Robert-Koch-Institut installiert hat. Damit werden die Strukturen für Inlandseinsätze, die schon vor der Pandemie zum Alltag der Bundeswehr gehörten, weiter ausgebaut.


Zitat: Verbindungskommandos der Bundeswehr

Die Bundesregierung hatte am 27. Januar beschlossen, die Kosten des umfangreichen Inlandseinsatzes der Bundeswehr im Rahmen der Coronakrise zunächst bis Jahresende zu übernehmen, um Länder und Kommunen zu entlasten.[1] Hintergrund ist, dass in der Bundesrepublik mit dem Krisenmanagement prinzipiell vor allem die Länder befasst sind; damit liegt auch die Hauptlast im Kampf gegen die Coronakrise bei ihnen und bei den Kommunen. Sie stellen daher auch die meisten Amtshilfeanträge an die Bundeswehr im Rahmen des Kampfs gegen die Pandemie. Dabei werden sie von Bundeswehroffizieren beraten, die im Rahmen sogenannter Verbindungskommandos in engem Kontakt mit den zivilen Krisenstäben der Kommunen und Länder stehen. Die Anträge und Lageberichte der Verbindungskommandos laufen im jeweiligen Bundeswehr-Landeskommando zusammen, um anschließend beim Kommando Territoriale Aufgaben zu einem bundesweiten Lagebild gebündelt zu werden. Dort entscheidet Generalmajor Carsten Breuer über die Amtshilfeanträge. Ob die Bundeswehr im Zuge einer Amtshilfeanfrage im Inland aktiv wird, entscheidet sie also eigenständig. Vermittelt über die zivilen Krisenstäbe kommt es dann dazu, dass Soldaten im Rahmen der Amtshilfe auch in privaten Organisationen und Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern aktiv werden.


Zehntausende im Inlandseinsatz

So betreiben Soldaten etwa in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz und den Maltesern Drive-In-Teststationen für Covid-19-Verdachtsfälle. Die Bundeswehr stellt medizinisches und anderes Personal zur Verfügung, das in privaten Krankenhäusern und Pflegeheimen eingesetzt wird oder in Gesundheitsämtern Anrufe beantwortet. Auch an Aufbau und Betrieb der Impfzentren ist die Armee materiell wie personell beteiligt. Eine Schwerpunkttätigkeit ist nach Angaben der Bundeswehr nicht zuletzt das Nachverfolgen von Kontaktpersonen.[2] Die Bundeswehr geht davon aus, dass mit der Kostenübernahme für ihren Coronaeinsatz durch den Bund "etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung" durch Länder und Kommunen "ausgeräumt" sind.[3] Sie hat seit dem Frühjahr 2020 bereits fast 3.000 Anträge auf Amtshilfe erfüllt, das sind laut Verteidigungsministerin mehr als 90 Prozent der gestellten Anträge.[4] Rund 10.000 Soldaten sind dabei derzeit im Einsatz. Weitere 10.000 Soldaten stehen bereit.[5] Der Inlandseinsatz der Bundeswehr soll damit fast ein Jahr nach seinem Beginn nicht nur fortgesetzt, sondern offenbar noch deutlich ausgebaut werden.


Der verfassungsrechtliche Rahmen

Dabei verbietet der verfassungsrechtliche Rahmen für die Amtshilfe, als die der Coronaeinsatz deklariert wird, eine strukturelle Zusammenarbeit und erlaubt der Bundeswehr auch im Notfall Unterstützungsleistungen nur dann, wenn alle anderen zivilen Möglichkeiten erschöpft sind. Als Konsequenz aus dem Nationalsozialismus sind Inlandseinsätze der Bundeswehr verfassungsrechtlich nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Amtshilfe, Katastrophenhilfe und Innerer Notstand. Erstere befugt die Bundeswehr dabei lediglich zu Unterstützungsleistungen abseits jeglicher hoheitlich-polizeilicher Maßnahmen; diese sind ihr nur im Katastrophenfall und im Notstand gestattet: Würde die Pandemie zum schweren Unglücksfall oder zur Katastrophe im Sinne von Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes erklärt, könnten die im Kampf gegen sie eingesetzten Soldaten zu Zwangsmaßnahmen gegen Zivilpersonen befugt werden. Im Falle von Amtshilfe muss die antragstellende Behörde grundsätzlich die anfallenden Kosten übernehmen, es sei denn, die hilfeleistende Behörde verzichtet. Einen solchen Verzicht hat die Bundesregierung nun rückwirkend vom 1. März 2020 und fortlaufend bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.[6] Trotz der verfassungsrechtlichen Einschränkungen gehörten Inlandseinsätze schon vor der Pandemie zum Alltag der Bundeswehr. Sogar die Zusammenarbeit der Streitkräfte mit der Polizei ist dabei keine Seltenheit, wie aus regelmäßigen Bundestagsanfragen durch Abgeordnete der Linksfraktion hervorgeht.[7]


"Ein Mittel hybrider Kriegsführung"

Den Coronaeinsatz nutzt die Bundeswehr zugleich, um ihr Netzwerk der "Zivil-Militärischen Zusammenarbeit" im Inland weiter auszubauen. So gibt das Kommando Territoriale Aufgaben an, es halte "stetig engen Kontakt" zu zivilen Stellen wie zum Beispiel dem Gesundheitsministerium oder dem Robert-Koch-Institut; bei beiden hat der Sanitätsdienst der Bundeswehr ein sogenanntes Verbindungselement fest installiert.[8] Spezialisten aus allen gesellschaftlichen Bereichen hätten sich im Zuge der Corona-Krise "eng abgestimmt", resümierte kürzlich der Inspekteur des Bundeswehr-Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner. Das Covid-19-Virus habe die Gesellschaft "stark beeinflusst"; aus den "Nebenwirkungen" der Pandemie könne schnell eine politische Krise entstehen. Dabei müsse "der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Innerer wie Äußerer Sicherheit ... zukünftig deutlich stärker beachtet werden", erklärte Baumgärtner weiter; die Grenze zwischen ziviler und militärischer Bedrohungslage "verschwimme" bei "kritischen Gesundheitslagen" wie der Coronakrise. Dies sei nicht zuletzt deshalb der Fall, weil "die Hemmung einer Gesellschaft durch das Ausbringen von gesundheitsschädlichen Stoffen ... ein mögliches Mittel hybrider Kriegsführung zur Schwächung des Gegners in Szenarien der Zukunft sein" könne.[9]


"Vulnerabler Punkt" im Konflikt mit Russland

Baumgärtner konkretisiert seine Überlegungen mit Blick darauf, dass Deutschland im Konflikt der NATO-Staaten mit Russland die strategische Rolle einer "Drehscheibe für Truppen" zukomme.[10] Nun sei "die Nachführung von Personal und Material ... ein besonders vulnerabler Punkt für das Gelingen von militärischen Aktionen": "Die Minderung der Einsatzbereitschaft durch Fremdeinwirkung in Deutschland kann daher als wahrscheinlich angenommen werden", schlussfolgert Baumgärtner. In einem solchen Fall sei das "Vertrauen der Bevölkerung in die Politik" die Basis für eine "handlungsfähige, wehrhafte und damit resiliente Gesellschaft". Für einen "gesamtgesellschaftlichen" zivil-militärischen Umgang mit solch einer "Fremdeinwirkung", erklärt der Inspekteur des Sanitätsdienstes, könnten "die Erfahrungen aus der SARS-CoV-2 Lage eine Blaupause sein".[11]

 

[1] Corona-Pandemie, Verzicht auf amtshilfsbedingte Auslagen. Pressemiteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27.01.2021.

[2] Ministerin besucht Basis der Bundeswehr-Hilfeleistung. bundeswehr.de 25.01.2021.

[3] Wie funktioniert Amtshilfe? Der Weg hinter den Kulissen. bundeswehr.de 08.04.2020.

[4] Ministerin besucht Basis der Bundeswehr-Hilfeleistung. bundeswehr.de 25.01.2021.

[5] Bundeswehr im Kampf gegen das Coronavirus. bundeswehr.de 05.02.2021.

[6] Corona-Pandemie, Verzicht auf amtshilfsbedingte Auslagen. Pressemiteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27.01.2021.

[7] Kleine Anfragen von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: "Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland".

[8] Wie funktioniert Amtshilfe? Der Weg hinter den Kulissen. bundeswehr.de 05.02.2021.

[9] Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner: Handeln in der Pandemie - Blaupause für hybride Kriegführung. behoerden-spiegel.de 08.01.2021.

[10] S. dazu Testmobilmachung gen Osten (II).

[11] Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner: Handeln in der Pandemie - Blaupause für hybride Kriegführung. behoerden-spiegel.de 08.01.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8518 

08.02.2021

*Geheimer Streit über geheime Streitereien

heise.de, 08. Februar 2021, *von Markus Kompa

Historikerkommission des Bundesnachrichtendienstes fällt auseinander


Zitat:  Als man in der Nachkriegszeit die westdeutsche Geheimdienstlandschaft aufbaute, wurde hinter den Kulissen um die Chefsessel eifrig gestritten und intrigiert. General Reinhard Gehlen, der für die USA zur Bespitzelung der Sowjets und der politischen Landschaft im Inland einen

informellen Geheimdienst mit deutschem Personal leitete, rivalisierte erst mit Otto John um die Leitung des deutschen Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz (Gründung: 1950) und dann mit Friedrich Wilhelm Heinz, der für Adenauer bereits einen kleinen, aber effizienten "Bundesnachrichtendienst" aufgebaut hatte, um die Führung des Auslandsgeheimdienstes.


Die Methoden, mit denen die Schlapphüte ihre internen Machkämpfe ausfochten, waren unfein. Gehlen, der die Kunst der Intrige wohl am besten beherrschte, unterlag zwar John, bekam jedoch den Zuschlag, um 1956 seine obskure Organisation zum bundesdeutschen Auslandsgeheimdienst BND umzufirmieren. Gehlen gilt als Hochstapler, der den USA und der Bundesregierung wohlfeile Verschwörungstheorien über Kommunisten im In- und Ausland lieferte.


Von den damaligen Grabenkämpfen in der im Aufbau befindlichen Geheimdienstlandschaft bekam die Öffentlichkeit naturgemäß nur wenig mit. Wie vor ihm etliche Bundesbehörden öffnete auch der Bundesnachrichtendienst 2011 seine Archive ausgesuchten Historikern, die Akten von 1945 bis 1968 auswerten durften.


In die Unabhängige Historikerkommission berief man Prof. Dr. Jost Dülffer (Universität zu Köln), Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke (Technische Universität Dresden), Prof. Dr. Wolfgang Krieger (Universität Marburg) und Prof. Dr. Rolf-Dieter Müller (Militärgeschichtliches Forschungsamt

Potsdam/Humboldt-Universität zu Berlin), die als Herausgeber bislang elf Bände sowie fünf Studien realisierten.


*Geheimdienstnaher Historiker Krieger publiziert nicht

*Während die Professoren Dülffer, Henke und Müller sowie Mitarbeiter eifrig publizierten <" rel="noopener">http://www.uhk-bnd.de/?page_id=340>, fehlte bislang ein Werk aus der Feder von Prof. Krieger <https://www.wolfgangkrieger.com>. Krieger fiel immer mal wieder durch seine Nähe zu den westlichen Geheimdiensten auf, denen er eifrig das konservative Wort redet. Kritik an BND und seinen Schriften tut Krieger gerne mal als ideologisch ab. Doch wenn nunmehr Kriegers Buch über Partnerdienste des BND erscheint, dann nur mit einer einleitenden Fußnote, dass sich seine Herausgeberkollegen "mit diesem Band nicht voll identifizieren" könnten.


Bereits 2017 hatten die drei Professoren intern die ersten Kapitel erheblich kritisiert. Als Krieger im Februar 2020 dann das fertige Manuskript vorlegte, soll der Historiker die Kritik kaum beherzigt haben. Die Professoren werfen Krieger grobe Fehlgewichtungen vor, er liefere viel Altbekanntes und - was sie offenbar besonders fuchst - ignoriere durchweg den durch die Historikerkommission geschaffenen neuen Forschungsstand.


Diese Nachlässigkeiten manifestierten sich nicht nur in lückenhaften Literaturverweisen und subjektiven Bewertungen, sondern auch in einem Bericht über ein angebliches Treffen Gehlens mit Adenauer, das es offenbar nie gegeben hat. Da Krieger die detailliert aufgeführten Mängel

offenbar auch ein Jahr später nicht beseitigt hatte, erklärten die Herausgeber Dülffer, Henke und Müller, dass sie sich mit diesem Band nicht voll identifizieren könnten.


*Streit droht Abschlusskonferenz der Historikergruppe zu überschatten

*Krieger eiferte offenbar General Gehlen nach, der gerne an den SPIEGEL kolportierte (Im SPIEGEL des BND<)" rel="noopener">https://www.heise.de/tp/features/Im-SPIEGEL-des-BND-3389510.html?seite=all>). So sprach Krieger von "ideologischen Differenzen" und warf den anderen Professoren vor, sie deuteten die Geschichte des BND zu einseitig negativ und zu wenig im internationalen Kontext. Das wiederum empfanden die Kollegen als ehrenrührig und veröffentlichten daraufhin ihr vernichtendes Memorandum <http://www.uhk-bnd.de/wp-content/uploads/2021/01/KRIEGER-CIA-Kritik.pdf>  vom 28.02.2020 auf ihrer Homepage. Darin bezeichnen sie Kriegers Werk als "peinlich", "dilettantisch" und "schlichtweg skandalös". Durch diesen Schritt wollten sie deutlich machen, dass es in dem Disput keineswegs um "ideologische Differenzen" oder unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, sondern um die Beachtung wissenschaftlicher Standards gehe, also um eine gründliche Auswertung der hier erstmal zugänglichen Quellen, die Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur sowie die Abdeckung des behaupteten Rahmens in inhaltlicher wie zeitlicher Dimension.


In der vergangenen Woche nun kündigte das Bundeskanzleramt einen Vermittlungsversuch an

<" rel="noopener">https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/kanzleramt-will-streit-in-bnd-historikerkommission-schlichten-58694.html>, dem Experten allerdings keine Chan. ce einräumen. Die für Juni vorgesehene Abschlusskonferenz der Historikerkommission wird daher vermutlich ähnlich unharmonisch verlaufen, wie die Kleinkriege zwischen den Geheimdienstrivalen in den 1950er Jahren.

Info: https://www.heise.de/tp/features/Geheimer-Streit-ueber-geheime-Streitereien-5048172.html 

07.02.2021

Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations  Resolution 2361 (2021)

Zitat: Assembly debate on 27 January 2021 (5th Sitting) (see Doc. 15212, report of the Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development, rapporteur: Ms Jennifer De Temmerman ). Text adopted by the Assembly on 27 January 2021 (5th Sitting)  Home Related documents


1 The pandemic of Covid-19, an infectious disease caused by the novel coronavirus SARS-CoV-2, has caused much suffering in 2020. By December, more than 65 million cases had been recorded worldwide and more than 1.5 million lives had been lost. The disease burden of the pandemic itself, as well as the public health measures required to combat it, have devastated the global economy, laying bare pre-existing fault-lines and inequalities (including in access to health care), and causing unemployment, economic decline and poverty.


2 Rapid deployment worldwide of safe and efficient vaccines against Covid-19 will be essential in order to contain the pandemic, protect health-care systems, save lives and help restore global economies. Although non-pharmaceutical interventions such as physical distancing, the use of facemasks, frequent hand washing, as well as shutdowns and lockdowns, have helped slow down the spread of the virus, infection rates are now rising again across most of the globe. Many Council of Europe member States are experiencing a second wave which is worse than the first, while their populations are increasingly experiencing “pandemic fatigue” and are feeling demotivated about following recommended behaviours to protect themselves and others from the virus.


3 Even rapidly deployed, safe and effective vaccines, however, are not an immediate panacea. Following the festive season at the end of the year 2020 and the beginning of 2021, with its traditional indoor gatherings, infection rates will likely be very high in most member States. In addition, a correlation has just been scientifically established by French doctors between outdoor temperatures and the disease incidence rate on hospitalisations and deaths. The vaccines will no doubt not be sufficient to bring down infection rates significantly this winter – in particular when taking into account that demand far outstrips supply at this point. A semblance of “normal life” will thus not be able to resume even in the best of circumstances until mid to late 2021 at the earliest.


4 For the vaccines to be effective, their successful deployment and sufficient uptake will be crucial. However, the speed at which the vaccines are being developed may pose a difficult to combat challenge to building up trust in them. An equitable deployment of Covid-19 vaccines is also needed to ensure the efficacy of the vaccine. If not widely enough distributed in a severely hit area of a country, vaccines become ineffective at stemming the tide of the pandemic. Furthermore, the virus knows no borders and it is therefore in every country’s interest to co-operate on ensuring global equity in access to Covid-19 vaccines. Vaccine hesitancy and vaccine nationalism have the capacity to derail the so-far surprisingly fast and successful Covid-19 vaccine effort, by allowing the SARS-CoV-2 virus to mutate and thus blunt the world’s most effective instrument against the pandemic so far.


5 International co-operation is thus needed now more than ever in order to speed up the development, manufacturing and fair and equitable distribution of Covid-19 vaccines. The Covid-19 Vaccine Allocation Plan, also known as COVAX, is the leading initiative for global vaccine allocation. Co-led by the World Health Organization (WHO), the Vaccine Alliance (Gavi) and the Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), the initiative pulls funding from subscribing countries to support the research, development and manufacturing of a wide range of Covid-19 vaccines and negotiate their pricing. Adequate vaccine management and supply chain logistics, which require international co-operation and preparations by member States, will also be needed in order to deliver the vaccines against the virus in a safe and equitable way. In this regard, the Parliamentary Assembly draws attention to guidance for countries on programme preparedness, implementation and country-level decision-making developed by WHO.


6 Member States must already now prepare their immunisation strategies to allocate doses in an ethical and equitable way, including deciding on which population groups to prioritise in the initial stages when supply is short, and how to expand vaccination as availability of one or more Covid-19 vaccines improves. Bioethicists and economists largely agree that persons over 65 years old and persons under 65 with underlying health conditions putting them at a higher risk of severe illness and death, health-care workers (especially those who work closely with persons who are in high-risk groups), and people who work in essential critical infrastructure should be given priority vaccination access. Children, pregnant women and nursing mothers, for whom no vaccine has so far been authorised, should not be forgotten.


7 Scientists have done a remarkable job in record time. It is now for governments to act. The Assembly supports the vision of the Secretary General of the United Nations that a Covid-19 vaccine must be a global public good. Immunisation must be available to everyone, everywhere. The Assembly thus urges member States and the European Union to: 7.1 with respect to the development of Covid-19 vaccines: 7.1.1 ensure high quality trials that are sound and conducted in an ethical manner in accordance with the relevant provisions of the Convention on human rights and biomedicine (ETS No. 164, Oviedo Convention) and its Additional Protocol concerning Biomedical Research (CETS No. 195), and which progressively include children, pregnant women and nursing mothers;

7.1.2 ensure that regulatory bodies in charge of assessing and authorising vaccines against Covid-19 are independent and protected from political pressure;

7.1.3 ensure that relevant minimum standards of safety, efficacy and quality of vaccines are upheld;

7.1.4 implement effective systems for monitoring the vaccines and their safety following their roll-out to the general population, also with a view to monitoring their long-term effects;

7.1.5 put in place independent vaccine compensation programmes to ensure compensation for undue damage and harm resulting from vaccination;

7.1.6 pay special attention to possible insider trading by pharmaceutical executives, or pharmaceutical companies unduly enriching themselves at public expense, by implementing the recommendations contained in Resolution 2071 (2015) on Public health and the interests of the pharmaceutical industry: how to guarantee the primacy of public health interests?

7.1.7 overcome the barriers and restrictions arising from patents and intellectual property rights, in order to ensure the widespread production and distribution of vaccines in all countries and to all citizens;

7.2 with respect to the allocation of Covid-19 vaccines: 7.2.1 ensure respect for the principle of equitable access to health care as laid down in Article 3 of the Oviedo Convention in national vaccine allocation plans, guaranteeing that Covid-19 vaccines are available to the population regardless of gender, race, religion, legal or socio-economic status, ability to pay, location and other factors that often contribute to inequities within the population;

7.2.2 develop strategies for the equitable distribution of Covid-19 vaccines within member States, taking into account that the supply will initially be low, and prepare for how to expand vaccination programmes when the supply expands; follow the advice of independent national, European and international bioethics committees and institutions, as well as of WHO, in the development of these strategies;

7.2.3 ensure that persons within the same priority groups are treated equally, with special attention to the most vulnerable people such as older persons, those with underlying conditions and health care workers, especially those who work closely with persons who are in high-risk groups, as well as people who work in essential infrastructure and in public services, in particular in social services, public transport, law enforcement, and schools, as well as those who work in retail;

7.2.4 promote equity in access to Covid-19 vaccines between countries by supporting international efforts such as the Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT Accelerator) and its COVAX Facility;

7.2.5 refrain from stockpiling Covid-19 vaccines which undermines the ability of other countries to procure vaccines for their populations, ensure stockpiling does not translate to escalating prices for vaccines from those who stockpile to those who cannot, conduct auditing and due diligence to ensure rapid deployment of vaccines at minimum cost based on need not market power;

7.2.6 ensure that every country is able to vaccinate their health-care workers and vulnerable groups before vaccination is rolled out to non-risk groups, and thus consider donating vaccine doses or accept that priority be given to countries which have not yet been able to do so, bearing in mind that a fair and equitable global allocation of vaccine doses is the most efficient way of beating the pandemic and reducing the associated socio-economic burdens;

7.2.7 ensure that Covid-19 vaccines whose safety and effectiveness has been established are accessible to all who require them in the future, by having recourse, where necessary, to mandatory licences in return for the payment of royalties;

7.3 with respect to ensuring high vaccine uptake: 7.3.1 ensure that citizens are informed that the vaccination is NOT mandatory and that no one is politically, socially, or otherwise pressured to get themselves vaccinated, if they do not wish to do so themselves;

7.3.2 ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;

7.3.3 take early effective measures to counter misinformation, disinformation and hesitancy regarding Covid-19 vaccines;

7.3.4 distribute transparent information on the safety and possible side effects of vaccines, working with and regulating social media platforms to prevent the spread of misinformation;

7.3.5 communicate transparently the contents of contracts with vaccine producers and make them publicly available for parliamentary and public scrutiny;

7.3.6 collaborate with non-governmental organisations and/or other local efforts to reach out to marginalised groups;

7.3.7 engage with local communities in developing and implementing tailored strategies to support vaccine uptake;

7.4 with respect to Covid-19 vaccination for children: 7.4.1 ensure balance between the rapid development of vaccination for children and duly addressing safety and efficacy concerns and ensuring complete safety and efficacy of all vaccines made available to children, with a focus on the best interest of the child, in accordance with the United Nations Convention on the Rights of the Child;

7.4.2 ensure high quality trials, with due care for relevant safeguards, in accordance with international legal standards and guidance, including a fair distribution of the benefits and risks in the children who are studied;

7.4.3 ensure that the wishes of children are duly taken into account, in accordance with their age and maturity; where a child’s consent cannot be given, ensure that agreement is provided in other forms and that it is based on reliable and age appropriate information;

7.4.4 support UNICEF in its efforts to deliver vaccines from manufacturers that have agreements with the COVAX Facility to those who need them most;

7.5 with respect to ensuring the monitoring of the long-term effects of the COVID-19 vaccines and their safety: 7.5.1 ensure international co-operation for timely detection and elucidation of any safety signals by means of real-time global data exchange on adverse events following immunisation (AEFIs);

7.5.2 use vaccination certificates only for their designated purpose of monitoring vaccine efficacy, potential side-effects and adverse events;

7.5.3 eliminate any gaps in communication between local, regional and international public health authorities handling AEFI data and overcome weaknesses in existing health data networks;

7.5.4 bring pharmacovigilance closer to health-care systems;

7.5.5 support the emerging field of adversomics research which studies inter-individual variations in vaccine responses based on differences in innate immunity, microbiomes and immunogenetics.

8 With reference to Resolution 2337 (2020) on Democracies facing the Covid-19 pandemic, the Assembly reaffirms that, as cornerstone institutions of democracy, parliaments must continue to play their triple role of representation, legislation and oversight in pandemic circumstances. The Assembly thus calls on parliaments to exercise these powers, as appropriate, also in respect of the development, allocation and distribution of Covid-19 vaccines.


Info: https://pace.coe.int/en/files/29004/html  / Resolution https://pace.coe.int/pdf/2e0ee40b5d6c4e2e5df5467478961f7561e651733326667a8259ffe25682ae848428feba12/resolution%202361.pdf


Kommentar: Die Resolutionen der parlamentarischen Versammlung des europäischen Rates  hat als lediglich beratendes Organ nicht gesetzgebende verbindliche, sondern nur beratende Funktion.

  • Unter Punkt 7.3.1 steht es ist sicher zu stellen, dass die Impfung nicht verpflichtend zu sein hat, und dass daraus niemand benachteiligt und diskriminiert werden darf, der sich nicht impfen lässt.
  • Unter Punkt 7.3.2 steht dass Programme zu Entschädigung bei Impschäden aufgelegt werden müssen.

Diese Informationen zu verbreiten wäre die Aufgabe von sog. "AUFKLÄRUNGSMERKBLÄTTERN" zur Impfung gegen COVID-19!           Thomas Bauer



Weiteres:   



Die „dritte Welle“: Virusmutation oder verschwiegenes Impfrisiko?


kenfm.de, vom 6. Februar 2021| Ein Standpunkt von Oliver Märtens (Podcast)

Die COVID-19-Impfung birgt zahlreiche Risiken, zu denen auch das sogenannte „ADE“, die Antikörper-bedingte Verstärkung einer Infektion gehört. Diese und andere Unwägbarkeiten betreffen außer den Hochbetagten und Pflegebedürftigen auch andere Impf-Zielgruppen bis hin zu Kindern. Während die Impfstoff-Studien weiterlaufen, und damit die zu impfenden Personen tatsächlich als Probanden zu betrachten sind, schweigt das Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Institutes zu zentralen Risiken. ADE könnte sich als eine von der breiten Öffentlichkeit nicht erkennbare Zeitbombe erweisen.


Zitat: Das Narrativ der „dritten Welle“

Der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach sprach bereits kurz nach dem Jahreswechsel vom „Herüberschwappen“ der sogenannten britischen SARS-CoV-2-Variante B1.1.7 nach Deutschland: „Dann sind natürlich viel drastischere Maßnahmen notwendig, um das Gleiche zu erreichen. Wir haben alle Angst vor einer dritten Welle.“ Vor wenigen Tagen warnte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Man wird auch nach einem Lockdown nicht sofort und vollständig zu normalen Verhältnissen zurückkehren können. Das wird nur stufenweise möglich sein. Andernfalls droht ein Rückfall in die dritte Welle.“ Der Virologe Christian Drosten befürchtet nun ebenfalls eine dritte Welle – mit einer fünf- oder sogar sechsstelligen Zahl täglicher „Neuinfektionen„.

Doch wie verlaufen virale Atemwegsinfektionen tatsächlich?

Der saisonale Verlauf von Atemwegsinfektionen

Die Häufigkeit grippaler Infekte, einschließlich solcher, die durch Coronaviren hervorgerufen werden, folgt einem saisonalen Muster. Für das Aufkommen von Coronaviren auf der Nordhalbkugel wird die Saison typischerweise von Dezember bis April abgegrenzt (siehe Grafik). Genau diese Saisonalität spiegelt sich auch in den Tabellen des Robert Koch-Institutes (RKI) wider, das eine Historie der Testpositivenquoten auf SARS-CoV-2 seit der 10. Kalenderwoche 2020 zum Download bereithält. Diese Tabelle zeigt im Reiter „Testzahlen“ ein erstes saisonales Maximum der Positivenquote für die 14. KW 2020 in Höhe von 9,01 Prozent, ein sommerliches Absinken bis auf ein Minimum von 0,59 Prozent in der 28. KW 2020 und ein erneutes Wiederansteigen bis auf das (vorläufige) Maximum von 15,91 Prozent in der 53. KW 2020.

Ließe sich dieser Virenzyklus nun einfach mit einer Impfung zum Erliegen bringen?

„Ein Schreckgespenst für die Corona-Impfung“

So titelte der Leiter des Wissenschaftsressorts der Frankfurter Allgemeinen im September 2020 und führte unter anderem aus:

„Es geht um die Möglichkeit einer sogenannten Antikörper-abhängigen Verstärkung, abgekürzt: ADE (Antibody Dependant Enhancement) – gewissermaßen der immunologische Erdrutsch. (…) Es handelt sich um eine Reaktion des Immunsystems, die praktisch unvorhersehbar bei einigen Infektionen auftreten kann, aber eben auch durch die stark abgemilderten, künstlichen Entzündungsprozesse, die eine Impfung nun einmal auslöst. (…) Der Grund ist, dass ADE selbst aus der Immunreaktion des Körpers auf den Erreger – oder eben auf den Impfstoff – resultiert. Die von B-Immunzellen gebildeten Antikörper, die normalerweise das Virus attackieren sollen, tun genau das Gegenteil. Sie erleichtern dem Virus den Eintritt in die menschlichen Zellen und beschleunigen damit die Vermehrung des Krankheitserregers. ADE verschlimmert die Krankheit statt sie zu lindern.“

Müsste die Aufklärung der Bevölkerung und insbesondere der zu impfenden Personen demnach nicht auch dieses Risiko umfassen?

Die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27. Januar

So verlangt es jedenfalls auch der Europarat in einer seiner jüngsten Entschließungen: Neben den Forderungen des Rates, dass COVID-19-Impfungen nicht nur freiwillig sein sollen und nicht Geimpfte nicht diskriminiert werden dürfen (hier, Punkte 7.3.1 und 7.3.2), wird auch verlangt, dass (nicht nur) zu impfende Personen „transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen“ erhalten (Punkt 7.3.4). Diese Information ist eine der Grundlagen dafür, dass zu impfende Personen (beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten oder Betreuer) hinreichend aufgeklärt sind, bevor sie die Einwilligung zu einer Impfung erklären („informed consent“).

Wie verfährt hier aktuell das RKI?

Aufklärung durch das Robert Koch-Institut

Auf den Internetseiten des RKI ist ein sogenanntes Aufklärungsmerkblatt abrufbar (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages in der Fassung vom 11. Januar 2021), das – neben anderen enthaltenen Unzulänglichkeiten und Fehlinformationendas ADE-Risiko nicht erwähnt, also die Gefahr der Antikörper-abhängigen Verstärkung eines künftigen COVID-19-Verlaufes unterschlägt.

Die Aufklärung über das ADE-Risiko fehlt, obwohl diese impfbedingten Komplikationen aus der Entwicklung früherer Coronavirus-Impfstoffkandidaten bekannt sind und auch für die laufenden Studien zu SARS-CoV-2-Impfstoffen nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können, denn, so amerikanische Forscher im Oktober 2020:

„(…) das Fehlen von ADE-Nachweisen in den bisherigen COVID-19-Impfstoffdaten entbindet die Forscher nicht davon, das Risiko einer verstärkten Erkrankung der Teilnehmer an Impfstoffstudien offenzulegen, und es bleibt ein realistisches, nicht theoretisches Risiko für die Probanden.“

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass weder die Zulassungsstudien von Biontech/Pfizer noch diejenigen von Moderna abgeschlossen sind. In den Zulassungsunterlagen heißt es wörtlich (PDF, S. 11):

„Dieses Arzneimittel wurde unter ‚besonderen Bedingungen‘ zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden.“

Für den Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer) „sollte“ der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht spätestens im „Dezember 2023“ (!) vorlegen (PDF, S. 20). Beim Moderna-Impfstoff „muss“ dies bis spätestens Dezember 2022 (!) erfolgen (PDF, S. 17). Zu impfende Personen müssen sich daher noch für längere Zeit als Probanden verstehen, wobei der durch umfassende und objektive Informationen anzustrebende „informed consent“ (zu deutsch: „Einwilligung nach Aufklärung“) sowohl für Studienteilnehmer als auch für reguläre Zielgruppen eine unumstößliche Forderung darstellen muss.

Und wie ließe sich nun im Falle eines Falles ADE erkennen?

Unterscheidbarkeit zwischen den Folgen einer Virusmutation und ADE

Ob eine beliebige vorherige COVID-19-Infektion, eine Virusmutation (z. B. B1.1.7), ein weiteres „neuartiges“ Coronavirus („SARS-CoV-3“) oder eine impfbedingte Infektionsverstärkung künftige Patienten hervorbringt, ist für medizinische Laien und damit für die Öffentlichkeit nicht unterscheidbar. Immerhin gibt es für bisherige COVID-19-Fälle bereits ein breites Spektrum von Infektionsverläufen, das sich von „Virus-Kontaminationen“ und „kurzzeitigen Besiedlungen“ über Infektionen ohne Krankheitswert bis hin zu leichten, schweren und tödlichen Krankheitsverläufen erstrecken kann. Dazu kommt, dass inzwischen beim Umgang offizieller Stellen mit Todesfällen im Nachgang zu Impfungen festzustellen ist, dass vermeintlich zuvor erfolgte COVID-19-Infektionen als amtliche Todesursachen dokumentiert werden, anstatt aufgrund der konkreten Umstände – in einem Pflegeheim im Landkreis Miesbach beispielsweise 7 Tote unter 34 Geimpften (also etwa jede fünfte Personen), der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Tod, keine Erwähnung von Autopsien zur Ermittlung einer genauen und objektiven Todesursache – den Zusammenhängen wirklich auf den Grund zu gehen.

Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass – analog zur „Autopsieabstinenz“ seinerzeit bei Beginn der PCR-Testungen und aktuell im direkten Nachgang zu Impfungen – auch bei künftigen Todesfällen, die nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung stehen, eine belastbare Todesursachenermittlung unterbleibt und damit eine etwaige ADE-Manifestation unerkannt bliebe.

Aber welche Tragweite hätte ein ADE-Effekt bei COVID-19-Impfungen?

ADE ist ein Thema nicht nur für die aktuell Geimpften

Sollte ADE oder irgendeine andere impfbedingte Infektionsverstärkung oder -begünstigung auftreten, wären die Konsequenzen nicht nur auf die bisherigen Risikogruppen begrenzt: Schwerere Krankheitsverläufe – und damit auch ein höheres Sterblichkeitsrisiko – würden in diesem Fall mit der Impfung auch bei bisher kaum von COVID-19 betroffenen Personengruppen relevant werden, wie beispielsweise bei Kindern. Dass aktuell auch diese in den Fokus der Impfdiskussion geraten sind, muss angesichts mangelnder Impfaufklärung und fehlender Evidenz, um ADE zuverlässig ausschließen zu können, sehr beunruhigen.

Auch die Priorisierung der Personengruppen laut der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums lässt aufmerksame Leser skeptisch werden. Ein verstärkter Infektionsverlauf nach Impfung, oder auch nur die teils häufigen und schweren sogenannten Impf“reaktionen“ wie Fieber, Schüttelfrost und Übelkeit lassen gravierende Konsequenzen für weitere Zielgruppen gemäß der Verordnung befürchten: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale und, geradezu zynisch vor dem Hintergrund des hier Besprochenen: Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

ADE stellt demzufolge ein nicht ausgeschlossenes Risiko für alle Geimpften dar, egal ob es sich wie derzeit zum Beispiel um Bewohner von Pflegeeinrichtungen handelt, um weitere mit Priorität versehene zu impfende Zielgruppen oder später die verbleibende Breite der Bevölkerung.

Fazit

Die nicht abgeschlossenen, aber bisher „im Schweinsgalopp“ (in teleskopierter Form) absolvierten Zulassungsstudien von Biontech/Pfizer und Moderna lassen mehr Fragen offen als sie beantworten:

  • Für die Annahme, dass die Impfung bei Menschen ab 75 Jahren eine COVID-19-Erkrankung verhindert, ist die Evidenzqualität laut RKI „gering“. (Das sogenannte 95%-Konfidenzintervall ist sehr breit und reicht über eine Impfeffektivität von 0% sogar bis in den negativen Bereich hinein – es ist also statistisch nicht auszuschließen, dass durch die Impfung die Wahrscheinlichkeit einer COVID-19-Erkrankung sogar steigen könnte.) (RKI, Epidemiologisches Bulletin 2/2021, S. 27)
  • Ebensowenig geklärt ist die Frage der Unterbindung von Kontagiosität, also des Risikos, eine Infektion an andere Personen weiterzugeben (laut RKI: „Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können.“)
  • Es fehlen belastbare Ergebnisse zu mittel- und langfristigen Effekten,
  • außerdem die Effekte auf Schwangere und hochbetagte Personen,
  • daneben die Fähigkeit der Impfstoffe, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern,
  • sowie die Wechselwirkungen mit einer breiten Palette etwaiger Vorerkrankungen und Medikationen. (Nur eingeschränkt betrachtet hier, S. 25; diverse Vorerkrankte sollen aber vorrangig geimpft werden!
  • Weitere Unsicherheiten bestehen bezüglich möglicher Unverträglichkeiten von Impfstoffbestandteilen wie PEG – einem Bestandteil des die enthaltene Boten-RNS umgebenden Nanolipides – und einer fehlgeleiteten Immunreaktion gegen das für Schwangerschaften erforderliche körpereigene Protein Syncytin-1 (PDF, S. 5)
  • Hinzu kommt die hier behandelte offene Frage der Antikörper-verstärkten beziehungsweise der impfbedingten Infektionsverstärkung.

Neben diesen ungeklärten Punkten stellen sich drängende Fragen zu den beiden vergleichsweise neuen Technologien, die zugleich mit diesen Impfungen in der Breite eingeführt werden sollen:

  • Das Operieren mit Boten-RNS macht aus der Impfung eine Form der Gentherapie – allerdings betrifft diese „Therapie“ ganz überwiegend gesunde Menschen quer durch das gesamte Spektrum der Bevölkerung. Die Boten-RNS-Technologie hat dafür aber weder den erforderlichen Reifegrad erlangt, noch die hinreichende praktische Erprobung erfahren. Ferner fehlt es an der Notwendigkeit eines solchen Vorgehens, da weder eine Pandemie gemäß einer seriösen Definition vorliegt, noch es an Kreuz-Immunität in der Bevölkerung, an geeigneten Medikamenten (Gegenanzeigen und Dosierungsgrenzen sind selbstverständlich zu beachten) oder an Prophylaxemöglichkeiten mangelt.
  • Auch der Einsatz von Nanopartikeln, hier in der besonderen Form von Nanolipiden, muss als unzureichend erforscht gelten, wobei die bisherigen (öffentlich zugänglichen) Forschungsergebnisse bereits ein komplexes und nicht mehr akzeptables Risikoprofil erkennen lassen (PDF, als Einstieg im Zusammenhang mit Impfungen, inklusive weiterer Quellenangaben, insbesondere S. 9ff).

Bei den weltweiten COVID-19-Impfungen handelt es sich also um ein völlig unnötiges globales genetisches Menschenexperiment mit einem prohibitiv hohen Gefährdungspotenzial. ADE ist dabei nur ein Aspekt, allerdings einer, der eine Analogie zu einer binären Waffe aufweist: Während der ADE-Effekt nicht zum Tragen kommt, solange nach einer Impfung (erste von zwei Komponenten) keine Infektion mit dem Wildvirus erfolgt, und während eine natürliche Virusinfektion (zweite Komponente) ohne vorausgegangene Impfung keine anormalen Verlaufsformen erwarten lässt, führen Impfung und spätere natürliche Infektion im Falle von ADE dazu, dass sich nunmehr die Wirkung, vergleichbar der einer binären biologischen Waffe, entfaltet.

Der unter Umständen große zeitliche Abstand zwischen Impfung und späterer natürlicher Infektion kann dazu beitragen, dass dieser Wirkungszusammenhang von der Bevölkerung und den Betroffenen nicht erkannt wird – und von den dafür Verantwortlichen nicht offengelegt werden muss.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 03. Februar 2021 auf dem Medienportal Multipolar

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Bildquelle:  PhotobyTawat /shutterstock

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KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Info: https://kenfm.de/die-dritte-welle-virusmutation-oder-verschwiegenes-impfrisiko-von-oliver-maertens-podcast Podcast: Download

06.02.2021

WEF empfiehlt: Mit Angst und Schuld die Impfbereitschaft steigern

kaisertv.de, vom 3. Februar 2021

In diesem Video habe ich über die einzelnen Schritte der Impfkampagne gesprochen, die wir gerade am Werk sehen.

Es ging dabei auch um die Strategie, Prominente und “Menschen von der Straße” als Gesichter der Kampagne zu gewinnen.

Diese Strategie wird ausdrücklich empfohlen in einem am 29. Januar 2021 erschienenen Artikel der Harvard Business School Working Knowledge, den das Weltwirtschaftsforum empfehlend verlinkt. Es trägt den Titel:

How Influencers, Celebrities, and FOMO Can Win Over Vaccine Skeptics

In diesem Meinungsartikel von Rohit Deshpandé u. a. geht es um die Frage, wie Influencer und Promis Impfskeptiker umstimmen können und wie man die Angst der Menschen, etwas zu verpassen (FOMO = fear of missing out), geschickt für seine Zwecke ausnutzt.

Die Autoren, ihres Zeichens Professoren und Dozenten für Marketing, bieten drei Empfehlungen, um die Einführung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen. Sie empfehlen unter anderem, bei den Menschen bewusst die Angst, etwas zu verpassen, auszulösen. Dieses Verpassen kann sich sowohl auf die soziale als auch auf die wirtschaftliche Ebene beziehen. Es geht also darum, die Menschen zu einem erwünschten Verhalten zu bringen, indem man ihnen Angst vor sozialer Ausgrenzung oder negativen wirtschaftlichen Folgen macht.

Zum Beispiel sagten kürzlich 82 Prozent der Erwachsenen, dass sie sich nicht wohl dabei fühlen, während der COVID-19-Pandemie ihre Familie oder enge Freunde in ihrem Haus zu besuchen. Diese Unfähigkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, wird wahrscheinlich eher die Gruppen der Mehrheit derer, die den Impfstoff erst spät nehmen wollen, [late majority] und der Nachzügler beeinflussen, den Impfstoff zu nehmen, als gesundheitsbezogene Botschaften.

In ähnlicher Weise haben frühere Forschungen zur Verhinderung des Zigarettenrauchens bei Teenagern ergeben, dass das Hervorheben der negativen sozialen Auswirkungen der Gewohnheit, wie z. B. das Ausgeschlossen-Sein aus dem sozialen Umfeld, der beste Weg war, um Teenager zu beeinflussen.

Rohit Deshpandé et al.: How Influencers, Celebrities, and FOMO Can Win Over Vaccine Skeptics.

Zu den empfohlenen Methoden gehören neben der Gestaltung der Preise das Hervorrufen von Schuld- und Reuegefühlen.

Zu erklären, dass der Impfstoff nur im ersten Jahr kostenlos verfügbar sein wird, kann einen Zwang zum Handeln erzeugen, weil die Menschen Angst bekommen, das kostenlose Angebot zu verpassen, wenn sie sich nicht schnell genug impfen lassen.

Die Autoren schreiben:

Jegliche Skepsis bezüglich der Preisgestaltung muss die Nachteile einer Nichtimpfung stark betonen, wie z.B. die finanziellen Kosten einer COVID-19-Infektion und Behandlung, einschließlich Arbeitsausfall, Krankenhausaufenthalt oder viele der viel schwerwiegenderen Folgen.

Auch das Induzieren von Schuld- und Reuegefühlen kann helfen, Impfskeptiker umzustimmen:

Diese Methode wurde in Kanada in den 1930er und 1940er Jahren erfolgreich zur Bekämpfung der Diphtherie eingesetzt, an der bis zu jedes siebte kanadische Kind erkrankt war. Einfache Schuldbotschaften mit Aussagen wie „Wenn Ihre Kinder an Diphtherie sterben, ist es Ihre Schuld, weil Sie sich lieber nicht die Mühe machen, sich dagegen zu schützen“ erwiesen sich als wirksam und brachten die späte Mehrheit dazu, ihre Kinder impfen zu lassen.

Weitere Strategien bestehen darin, Ungewissheit gegenüber dem Impfstoff durch öffentlichkeitswirksame Äußerungen zu zerstreuen.

Das bedeutet, dass wir Mega-Influencer – Prominente, prominente Geistliche und gesellschaftliche Führer – und alltägliche Menschen, die als Mikro-Influencer fungieren, gewinnen müssen, um den Impfstoff zu unterstützen und die Menschen zu ermutigen, ihn anzuwenden.

Auch Ärzte, Krankenschwestern und medizinisches Fachpersonal sollen als vertrauenswürdige Meinungsführer die Mehrheit vom Nutzen des Impfstoffs überzeugen. Als Beispiel dafür, wie wichtige Führungspersönlichkeiten „die späte Mehrheit“ und die Gruppe der Nachzügler überzeugen können, werden ein israelisch-arabischer Bürgermeister genannt, der die Impfung als „heilig für alle“ bezeichnete, sowie ein führender orthodoxer jüdischer Rabbiner, der die Nebenwirkungen des Impfstoffs als vernachlässigbar im Vergleich zu den potenziellen Schäden des eigentlichen Virus beschrieb.

Diese Strategien sehen wir bereits seit geraumer Zeit am Werk. Es ist zu erwarten, dass uns in naher Zukunft vermehrt Prominente, Influencer und Meinungsführer die Impfung noch stärker anpreisen und verkaufen werden sowie dass unsere Angst, etwas zu verpassen, sozial oder wirtschaftlich zu leiden, und unsere Schuld- und Reuegefühle von den Politikern und Medien verstärkt angesprochen werden.

Bereits in den letzten Wochen gab es im deutschen Sprachraum dahingehende Äußerungen. Die Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt sagte: “Es gibt eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen.” CSU-Generalsekretär Blume findet, Impfen sollte zur „patriotischen Selbstverständlichkeit“ werden. Wolfram Henn, Mitglied im Deutschen Ethikrat, sagt, wer partout das Impfen verweigern will, der sollte sein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Peter Tauber bezeichnete es als „menschenfeindlich“, wenn man sich nicht impfen lässt. Impfgegner nannte er „dunkle Gestalten“.

Quelle: Rohit Deshpandé, Ofer Mintz, and Imran S. Currim: How Influencers, Celebrities, and FOMO Can Win Over Vaccine Skeptics.

Info:  https://kaisertv.de/2021/02/03/das-wef-empfiehlt-mit-angst-und-schuld-die-impfbereitschaft-steigern

06.02.2021

Sahra Wagenknecht: 10 Jahre Finanzkrise - auch heute noch eine zentrale politische Herausforderung

Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE, im Bundestag am 13. September 2018
Zitat: 2008 brach die Investment-Bank Lehman-Brothers zusammen und löste damit eine globale Finanz- und Wirtschaftskrise aus. 10 Jahre später ist das Finanzsystem weder stabiler noch demokratischer. Die Finanzmärkte blähen sich weiter auf, nicht zuletzt durch die starke und immer noch weiter wachsende Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen und Privatisierungen der Alterssicherung. Im Fachgespräch erläutert die Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht, warum die Finanzkrise auch heute noch eine zentrale politische Herausforderung darstellt.

Info:  https://www.youtube.com/watch?v=Dfn6u7tw_O8  Video-Dauer 25:01 Min.

05.02.2021

Wissenschaftler gründen Netzwerk gegen ideologisch motivierte Einschränkung der Debattenkultur

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de, vom 04.02.2021 15:01 
Rund 70 Wissenschaftler haben sich zu einer Plattform gegen die zunehmende Einengung der wissenschaftlichen Freiheit durch ideologische Dogmen und Tabus zusammengeschlossen.


Info:  https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/509409/Wissenschaftler-gruenden-Netzwerk-gegen-ideologisch-motivierte-Einschraenkung-der-Debattenkultur



Weiteres: 



In einer Resolution hat der Europarat (PACE) seine Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, politischem Druck und Diskriminierung entgegenzuwirken, wenn Menschen sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. PACE-Resolutionen können gewohnheitsrechtliche Wirkung entfalten.

epochtimes.de, vom 4. Februar 2021 Aktualisiert: 4. 2. 2021 17:42

Zitat:  Der Europarat (PACE) hat in seiner Sitzung vom 27. Januar die Resolution 2361 angenommen, die den Titel „COVID-19-Impfungen: Ethische, rechtliche und praktische Erwägungen“ trägt.

In dieser spricht das Gremium die Wichtigkeit der Bekämpfung der Corona-Pandemie an und würdigt die raschen Erfolge der Wissenschaft bei der Entwicklung von Impfstoffen.

Andererseits wird in der Resolution auch jeder Form von Impfzwang eine Absage erteilt – auch in der Form der Diskriminierung nicht Geimpfter im Alltag.


Europarat warnt in Resolution auch vor indirektem Impfzwang

In Punkt 7.3.1 der Resolution heißt es, die 47 Mitgliedstaaten des Europarats und die Staaten der Europäischen Union werden aufgefordert, sicherzustellen, dass „die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder in anderer Weise dazu gedrängt werden solle, sich impfen zu lassen, falls man dies nicht selbst wünscht“.

Im darauffolgenden Punkt heißt es, die Mitgliedsländer sollten zudem dafür sorgen, dass „niemand dafür diskriminiert wird, dass er nicht geimpft ist, ob dies nun aufgrund gesundheitlicher Risiken der Fall ist oder weil jemand nicht geimpft werden möchte“.

Darüber hinaus appelliert der Europarat einerseits an die Mitgliedsländer, „effektive Maßnahmen“ gegen „Falschinformation, Desinformation oder Verzögerung bezüglich der COVID-19-Impfungen“ zu ergreifen.

Andererseits fordert man auch „transparente Informationen bezüglich der Sicherheit und möglichen Nebenwirkungen von Impfungen“. Es solle mit sozialen Medien zusammengearbeitet und diese reguliert werden, um „der Verbreitung von Fehlinformationen vorzubeugen“.


EMRK als wichtigster Akt des Europarats

Der Europarat wurde 1949 gegründet. Das in Straßburg ansässige Gremium ist als „Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen“ gedacht. Die Satzung nennt die „allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt“ als gemeinsames Ziel.

Mit Ausnahme des Kosovos, Weißrusslands und des Vatikanstaats gehören alle Staaten, die geografisch vollständig zu Europa gehören, sowie Israel, die Russische Föderation und die Türkei dem PACE an.

Die Staaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 und 14 dazugehörige Zusatzprotokolle unterzeichnet und sich verpflichtet, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu beachten.


Rechtlich nicht bindend, aber mögliche Grundlage für „Soft Law“

Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarats haben zwar keine rechtsverbindliche Wirkung, jedoch Empfehlungscharakter. Es handelt sich bei ihnen um völkerrechtliche Entschließungen, die von den Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen und in nationales Recht umgesetzt werden können, aber nicht müssen.

Dennoch ist es denkbar, dass Entschließungen des Europarates im Wege des „Soft Law“ Eingang ins Gewohnheitsrecht oder in die Rechtsanwendung etwa von Gerichten finden. Auf diese Weise könnten sie politischen Druck auch auf den Gesetzgeber erzeugen.

Einzelne Regierungen wie jene in Österreich hatten im Jahr 2018 den von der UNO vorgelegten weltweiten Migrationspakt nicht unterzeichnet, der politisch in vielen Staaten umstritten war.

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte diesen Schritt damals mit der Befürchtung begründet, dass der ebenfalls nicht rechtsverbindliche, aber völkerrechtlich verpflichtende Vertrag Gewohnheitsrecht erzeugen könnte, das den Zielen der nationalen Gesetzgebung zuwiderlaufen könnte.

Info:  https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/509409/Wissenschaftler-gruenden-Netzwerk-gegen-ideologisch-motivierte-Einschraenkung-der-Debattenkultur

04.02.2021

250 Expertenstimmen zur Corona-Krise

In Deutschland und auf der ganzen Welt übt eine große Zahl von Wissenschaftlern, Ärzten und weiteren Experten Kritik am Umgang mit der Corona-Problematik durch Politik, Leitmedien und Aktivisten. Ihre Stimmen werden kaum gehört oder stark verzerrt wiedergegeben. Hier finden Sie eine Liste mit über 250 Expertenaussagen zur Krise um den Coronavirus und ihren Folgen.


Zitat: „Für so drastische Maßnahmen fehlen schlichtweg die Zahlen. Dass man Patienten mit Vorerkrankungen und ältere Menschen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen besonders schützt, ist völlig in Ordnung und erforderlich. Grippe und Coronaviren, das ist bekannt, gefährden Ältere besonders. Das Herunterfahren vieler Betriebe, die Schließung von Schulen und Kindergärten und sogar Ausgangsbeschränkungen – für all das gibt es aber aus medizinischer Sicht keinen Grund. (...) Das ist keine Pandemie. Eine Pandemie ist für besonders viele Todesfälle verantwortlich. Die sehe ich nicht. Die Begrifflichkeit ist also nicht angebracht. Dann müssten wir auch bei der Grippe jedes Jahr so drastische Maßnahmen ergreifen.“


Info: Die 250 Expertenstimmen stehen auch als Inhalt einer PDF-Datei zur Verfügung. Diese darf gerne nach Belieben benutzt, heruntergeladen, hochgeladen, kopiert, verbreitet, veröffentlicht werden. (https://www.blauerbot.com/wp-content/uploads/2020/05/corona_250_expertenstimmen.pdf)

04.02.2021

Bundestag verabschiedet ID2020-Gesetz für Deutschland

norberthaering.de, vom 29. 01. 2021 | Hören |

Der Bundestag hat einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung des ID2020-Projekts von Microsoft, Accenture und Rockefeller Stiftung getan, indem er die Steuer-Identifikationsnummer zur einheitlichen Bürgernummer für alle Behörden gemacht hat. Damit ist der Weg zur gläsernen Bürgerin vorgezeichnet.


Zitat: Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Das hat die rot-schwarze Regierungskoalition im Bundestag gegen geschlossenen Widerstand der Opposition und gegen alle Bedenken von Datenschützern beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, bevor das Gesetz, das viele für verfassungswidrig halten, in Kraft treten kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit geurteilt, dass es dem Grundrecht auf Privatsphäre widerspricht, wenn der Staat eine Datenbank schafft, in der alle Daten zu einer Person versammelt sind. Denn das ermöglicht ein umfassendes Persönlichkeitsprofil, das weit über das für die einzelne behördliche Anwendung nötige Wissen hinausgeht.

Die Regierung will dieses Problem mit einem Trick umschiffen, mit dem Cookie-Banner-Prinzip der Vorspiegelung von freiwilliger Einwilligung. Die Nutzung dieses Prinzips für Überwachungszwecke haben Weltwirtschaftsforum und Accenture, zusammen mit der US-Heimatschutzbehörde mit ihrem Known-Traveller-Digital-Identity-Projekt propagiert und seither wird es an vielen Stellen in Deutschland, Europa und der Welt entsprechend eingesetzt.

Beim Known Traveller geht das so, dass Reisende sich bei Kontrollinstanzen mit biometrischen Merkmalen (Foto) voranmelden und diesen “freiwillig” Zugriff auf eine Datenbank gestatten, in der alle wichtigen “Identitätsdaten” über sie selbst versammelt sind. Was wichtige Identitätsdaten sind, wird dabei sehr weit ausgelegt.

Bei der Bürgernummer geht das so, dass die Bürgerinnen Ihre Zustimmung geben müssen, damit eine Behörde die Daten von einer anderen Behörde abfragt. Aber wie viel Freiwilligkeit gibt es gegenüber einer Behörde? Was tut man, wenn man vor die Wahl gestellt wird, entweder freiwillig alle Daten preiszugeben, zum Beispiel Steuerdaten, oder eben auf Herz und Nieren geprüft zu werden (weil man ja offenbar etwas zu verbergen hat)?

Ganz abgesehen davon ist es ja etablierter Grundsatz der Beseitigung von Datenschutz, diesen scheibchenweise abzutragen. Zunächst einmal wird die Daten-Infrastruktur aufgebaut, aber mit Zugangshürden zu den Daten versehen. Erst im zweiten Schritt und bei nächster Gelegenheit, werden diese Hürden dann mehr oder weniger allmählich abgebaut. Bei der Einführung der Steuer-Identifikationsnummer 2008 wurde uns mitgeteilt: “Diese Nummer wird ausschließlich zu steuerlichen Zwecken genutzt”. Versprechen gebrochen. Wie war das mit dem Versprechen, Maut-Überwachungsdaten nur zur Maut-Erhebung zu nutzen, als sich die Gelegenheit bot, Sexualverbrecher mit den Daten zu überführen? Der Beispiele gibt es viele.

Die NSA wird ohnehin nicht nach einer Einwilligung fragen, wenn sie über die in die IT-Ausrüstung der US-Produzenten eingebauten Hintertüren, oder eine freundschaftliche Anfrage bei den hiesigen Diensten nachschaut, was es über bestimmte Bundesbürgerinnen an behördlichen Informationen gibt.

Das ID2020-Projekt mit den weltweit einheitlich lesbaren, biometrisch eindeutig unterlegten Identifikationsnummern ist gerade und vor allem für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung. Denn, während das Problem der eindeutigen Identifikation innerhalb Deutschlands ein Randproblem ist, das kaum die Einführung so einer verfassungsrechtlich problematischen zentralen Nummer für alles rechtfertigt, sieht das grenzüberschreitend ganz anders aus.

Für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen sind NSA, Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Unternehmen mit entsprechenden Ambitionen zwingend darauf angewiesen, eindeutige Identifikatoren zu haben. Nur so können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all diese Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.

ID2020 ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in New York, die finanziert wird von Microsoft, Accenture, der Impfallianz Gavi (die wiederum von Microsoft-Gründer Gates finanziert wird) und der Rockefeller Stiftung. Letztere ist berüchtigt für ihr dystopisches Post-Pandemie-Szenario namens “Lock Step” (Gleichschritt), das Szenario einer Weltbürgerschaft, die sich nach einer Pandemie autoritär regieren und gern total überwachen lässt. Einer der Autoren des Szenarios sagte erst vor wenigen Monaten in einem Interview:

Wir werden nach und nach sehr viel mehr Überwachung akzeptieren. Und am Ende wird es uns nicht stören, weil es – für die meisten Menschen in den meisten Situationen – mehr nützt als schadet.”

Ziel der Organisation ist es, jedem Erdenbürger eine biometrisch mit ihm verknüpfte digitale Identität zu geben. Das bedeutet, dass automatisierbarer Zugriff auf alle Informationen geschaffen werden soll, die über alle Menschen auf der Welt digital verfügbar sind. Mit Gesichtserkennungssoftware kann das im öffentlichen Raum auch ohne Zutun des Überwachten geschehen.

Der Weg in den Überwachungskapitalismus

Das Hauptproblem ist längst nicht mehr der Überwachungsstaat, jedenfalls nicht der im traditionellen Sinn, sondern der konzerngetriebene Überwachungskapitalismus. Was wird passieren, wenn die Bürgernummer einmal für alle hoheitlichen Anwendungen etabliert ist? Dasselbe was in anderen Ländern auch passiert ist und passiert. Die Privaten übernehmen das Angebot dankend. Überall wird ein Feld zum Eintrag der Bürger-ID auftauchen. Wenn dann irgendwann die meisten privaten Unternehmen ihre Konsumenten-Geschäftspartner mit deren Bürgernummern in den Datenbanken haben, sind diese Datenbanken ganz einfach und viel zuverlässiger als bisher zusammenführbar.

Schon heute kaufen Datenbroker alle möglichen Daten über uns aus allen möglichen Quellen auf und fügen sie zu sehr umfangreichen Dossiers über die Mehrzahl der Erdenbürgerinnen zusammen. Dossiers, die jeder haben kann, der das Geld dafür hinlegt. Solange die sichere automatische Identifizierung nicht gewährleistet ist, sind diese Dossiers allerdings nur begrenzt zuverlässig.

Einheitliche Identifikationsnummern für alle Zwecke innerhalb eines Landes sind da extrem hilfreich. Die global einheitliche Nummer braucht es da gar nicht. Mit 200 verschiedenen Klassifizierungen und einer begrenzten Anzahl DoppelstaatsbürgerInnen kommen die IT-Systeme schon zurecht.

Aber vielleicht widersetzt sich ja der Bundesrat. Dann wäre der Marsch in den Überwachungskapitalismus in Deutschland verlangsamt und Zeit gewonnen, um ihn aufzuhalten, bevor er unumkehrbar wird.

Mehr Dossier zur digitalen Identität

Info: https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/bundestag-buergernummer

03.02.2021

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT, Stand 11. Januar 2021

Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff –

Zitat:

  • Was ist COVID-19?
  • Um welchen Impfstoff handelt es sich?
  • Wie wird der Impfstoff verabreicht?
  • Wie wirksam ist die Impfung?                                                                                                           Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können, ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei
    allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.
  • Wer profitiert besonders von der Impfung?
  • Wer soll nicht geimpft werden?
  • Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?
  • Welche Impfreaktionen können nach der
    Impfung auftreten?
  • Sind Impfkomplikationen möglich?


Info: Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021) Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nichtkommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig. https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/Coronavirus/COVID_19_Aufklaerung_2021-01-11-interaktiv.pdf



Weiteres: 



RKI räumt ein: Geringe Evidenz für eine Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen


multipolar-magazin.de, PAUL SCHREYER, 19. Januar 2021, 5 Kommentare

Es steht im Kleingedruckten einer 74-seitigen Fachpublikation, die vom Robert Koch-Institut (RKI) am 8. Januar veröffentlicht wurde: Die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs ist in der Altersgruppe über 75 Jahre „nicht mehr statistisch signifikant“ schätzbar. Aussagen über die Wirksamkeit seien daher „mit hoher Unsicherheit behaftet“, die Evidenzqualität für eine Wirksamkeit bei alten Menschen „gering“. Man darf fragen: Warum empfiehlt das RKI dann die Impfung?


Zitat:  „Effektivität der Impfung mit hoher Unsicherheit behaftet“ So heißt es in dem Dokument mit Blick auf den Biontech-Impfstoff, die Wirksamkeit der Impfung sei bei Menschen ab 75 Jahre „nicht mehr statistisch signifikant“ schätzbar und „mit hoher Unsicherheit behaftet“. Anders gesagt: Inwieweit alte Menschen durch die Impfung vor Corona geschützt sind, ist vollkommen unklar. Im RKI-Papier liest sich das so (S. 27):

„Der Endpunkt Covid-19-Erkrankung [das Ereignis, das durch die Impfung verhindert werden soll; P.S.] wurde in der Studie als erster primärer Endpunkt (…) erhoben. Tabelle 8 zeigt, dass die Impfeffektivität bezogen auf diesen Endpunkt 95 % betrug. Auch in der altersstratifizierten [nach Alter gestaffelten; P.S.] Analyse zeigten sich vergleichbar hohe Effektivitätsschätzer [Prozentwerte zur Schätzung der Wirksamkeit; P.S.], die allerdings bei kleiner werdenden Altersgruppen bzw. Fallzahlen teilweise weite Konfidenzintervalle [Schwankungsbreite möglicher Messfehler; P.S.] aufwiesen bzw. nicht mehr statistisch signifikant waren. In der höchsten Altersgruppe (≥ 75 Jahre) ist daher eine Aussage über die Effektivität der Impfung mit hoher Unsicherheit behaftet.“

Info: https://multipolar-magazin.de/artikel/geringe-evidenz-impfung



Weiteres:



Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19 Impfempfehlung


Epidemiologisches Bulletin, 14. Januar 2021

AKTUELLE DATEN UND INFORMATIONEN ZU INFEKTIONSKRANKHEITEN UND PUBLIC HEALTH


Zitat:  8.2.8 Vertrauenswürdigkeit der Evidenz (Evidenzqualität nach GRADE)BNT162b2: Die Evidenzqualität (Vertrauen in die Effektschätzer) wurde für die Verhinderung von CO-VID-19-Erkrankungen aufgrund des Verzerrungsrisikos (s. oben) als moderat eingeschätzt; in der Al-tersgruppe ≥ 75 Jahre aufgrund des weiten Konfidenzintervalls als gering (s. Anhang). Der Endpunkt „schwere COVID-19- Erkrankung“ wurde als indirekte Evidenz für den von der STIKO zu bewertenden Endpunkt „Hospitalisierung“ verwendet. Hier ergab sich aufgrund der Indirektheit, des weiten 95 % Konfidenzinter valls sowie des Verzerrungsrisikos eine sehr geringe Evidenzqualität. Für alle Sicherheitsendpunkte wurde die Evidenzqualität aufgrund des Verzerrungsrisikos als moderat eingestuft  (aus Bulletin Seite 33)


Info:  https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile

02.02.2021

10 Strategien der Manipulation nach Noam Chomsky

youtube.com, www.moyo-film.de, vom 01.02.2021

Im Internet kursiert eine geschlossene Auflistung von "10 Strategien der Manipulation". Gemeint sind Strategien zur Lenkung ganzer Bevölkerungen.


Zitat: ..Entscheidender ist, dass die Strategien relativ schlicht, plausibel und , bei ein wenig Alltagsdistanz , gut beobachtbar scheinen. Hier dürften besonders jene Menschen zustimmen, die das politische Geschehen nicht allein durch Rückgriff auf die Mainstreammedien mit ihrer fragmentierten Themenauswahl und ihrem verkürzten, häufig rahmenlosen, Informationsbombardement verfolgen. „Die Mehrheit der gewöhnlichen Bevölkerung versteht nicht, was wirklich geschieht. Und sie versteht noch nicht einmal, dass sie es nicht versteht!“ Noam Chomsky „Der schlaueste Weg, Menschen passiv und gehorsam zu halten, ist, das Spektrum an akzeptabler Meinung streng zu beschränken, aber eine sehr lebhafte Debatte innerhalb dieses Spektrums zu ermöglichen – sogar die kritischeren und die Ansichten der Dissidenten zu fördern. Das gibt den Menschen ein Gefühl, dass es ein freies Denken gibt, während die Voraussetzungen des Systems durch die Grenzen der Diskussion gestärkt werden.“ Noam Chomsky


MOYO Film - Videoproduktion Sprecher © Stoffteddy (Video, Ton-Mix / Arrangement) (www.moyo-film.de / Radio MOPPI) 2021 Video: Jan (yoice.net)


Info: https://www.youtube.com/watch?v=bHuJNRHZKS4

02.02.2021

    Sterblichkeit - Fallzahlen nach Monaten für Deutschland 2016 - 2020

                       Rohdaten Statistisches Bundesamt, aktueller Stand: 29. Januar 2021


Zelle 1
  Jan.
   Feb.
     März   April   Mai   Juni   Juli   Aug.
   Sept.   Okt.   Nov.
    Dez.
2020 185384  80013    87452  83845  75775  72134  73756  78629  73980  79431  85483  106607
2019 185105  81009    86739  77410  75669  73483  76926  73444  71022  77006
  78378    83329
2018 184973  85799  107104  79539  74648  69328  75605  78370  69708  74039  74762    80999
2017 196033  90649    82934  73204  75683  69644  71411  71488  69391  75229  74987    81610
2016 181742  76619    83668  75315  74525  69186  72122  71295  69037  76 001  77050    84339

Ges.: 2020 = 982 489; 2019 = 939 520; 2018 = 954 874; 2017 = 932 263; 2016 = 910 899


Info: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle-pdf.pdf?


                     V.i.S.d.P.: Initiative: "Kein Militär mehr", Leinaustraße 3, D-30451 Hannover
02.02.2021

Berlin genehmigt sich mit Einreisebeschränkungen im Kampf geg. die Covid-19-Pandemie einen Alleingang in der EU - zum wiederholten Mal.

German-Foereign-Policy.com, 2. Februar 2021
BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Mit neuen Einreisebeschränkungen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie startet die Bundesregierung zum wiederholten Mal einen nationalen Alleingang gegen den Willen anderer EU-Mitgliedstaaten. Innenminister Horst Seehofer hatte die Maßnahmen auf Bundesebene durchgesetzt, nachdem sie in der EU auf anhaltenden Widerstand gestoßen waren. Mit nationalen Grenzschließungen hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 heftige Proteste in Frankreich und in Luxemburg ausgelöst; in Berlin heißt es nun, man hoffe diesmal ohne Absperrungen an den dortigen Grenzen auszukommen. Alleingänge leistet die Bundesregierung sich immer wieder, während sie sie anderen EU-Staaten strikt untersagt. So ist die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Deutschland eingeleitet werden mussten, im vergangenen Jahr auf 81 gestiegen. Sogar bei Maßnahmen, die es gegen massiven Widerstand anderer EU-Staaten durchgesetzt hat, gestattet sich Berlin Ausnahmen: So ist aktuell eine längerfristige Aushebelung der "Schuldenbremse" im Gespräch, die dazu beigetragen hatte, mehrere südliche Euroländer in die Krise zu stürzen.


Zitat: "Auf Unverständnis gestoßen"

Die Bundesregierung ist in der vergangenen Woche, wie Medienberichte konstatieren, im nationalen "Alleingang" [1] dazu übergegangen, im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie strikte Einreisebeschränkungen zu erlassen. Zuvor hatten sich die EU-Innenminister auf einer gemeinsamen Videokonferenz nicht auf gemeinsame Regeln einigen können. Es seien keine Grenzverschärfungen absehbar gewesen, die "den deutschen Vorstellungen" entsprochen hätten, hieß es; Innenminister Horst Seehofer sei mit seinen Forderungen bei seinen EU-Amtskollegen auf "Unverständnis gestoßen". EU-Innenkommissarin Ylva Johansson etwa hatte in Brüssel davor gewarnt, allzu drastische Maßnahmen zu ergreifen, da dies die Wirtschaft und die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten schwächen werde. Die EU benötige einen "ausgewogenen Ansatz", erklärte Johansson. Seehofer teilte daraufhin mit, Berlin werde die gewünschten Maßnahmen nun eben alleine umsetzen.


"Gefahr für den Binnenmarkt"

Das Streitthema hatte schon beim jüngsten Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 21. Januar, der sich um ein koordiniertes Vorgehen der EU bei der Pandemiebekämpfung bemühte, nicht entschärft werden können.[2] Bundeskanzlerin Merkel hatte auf dem Gipfel ein einheitliches Vorgehen der EU in der zweiten Pandemiewelle gefordert, in das nicht nur die Staaten der Europäischen Union, sondern auch deren Nachbarländer wie die Schweiz einbezogen werden sollten. Aus der EU-Kommission hieß es damals, verstärkte Grenzkontrollen oder Grenzschließungen stellten eine "Gefahr für den europäischen Binnenmarkt" dar. Kommissions-Vizepräsident Margaritis Schinas etwa sprach sich deutlich gegen pauschale Reiseverbote aus. Kurz darauf erließ die Bundesrepublik verschärfte Einreiseregelungen für rund zwei Dutzend Staaten, darunter klassische EU-Urlaubsländer, etwa Portugal.[3]


Affront gegenüber Verbündeten

Die von Berlin am Monatsende im Alleingang beschlossenen Einreisesperren umfassen ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften sowie für Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen, das mindestens bis zum 17. Februar Bestand haben soll. Konkret betroffen sind neben Großbritannien, Südafrika und Brasilien auch Irland und Portugal. Zunächst seien keine Grenzkontrollen geplant, hieß es, da man Deutschland auf dem Landweg "allenfalls aus Portugal" erreichen könne, wo aber wegen extrem hoher Infektionszahlen "ohnehin die weitgehende Schließung der Grenze zum Nachbarland Spanien angeordnet" worden sei.[4] Es gehe darum, die Verbreitung der jüngsten Virusmutationen aus den "Mutationsgebieten" in die Bundesrepublik zu verhindern. Berlin hatte schon zuvor die Einreise nach Deutschland erschwert, indem rund 160 Länder in drei Risikogruppen aufgeteilt wurden, aus denen Einreisewillige unterschiedlich strenge Bestimmungen erfüllen müssen. Von der deutsch-tschechischen Grenze etwa wurde von langen "Schlangen und Staus" berichtet, da die Einreise aus Tschechien nur bei Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich sei. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die im Alleingang erlassenen Einreisesperren der Bundesregierung scharf: Der deutsche Sonderweg stelle einen "Affront" gegenüber den Partnerländern der Bundesrepublik dar, erklärte die Grünen-Europapolitikerin Franziska Brantner und forderte einen Kompromiss. Grenzschließungen ohne angemessene Absprache hatten im Frühjahr 2020 zu heftigen Auseinandersetzungen in den französischen und luxemburgischen Grenzregionen zu Deutschland geführt (german-foreign-policy.com berichtete [5]).


Berliner Vertragsverletzungen

Indes sind deutsche Sonderwege innerhalb der EU keine Ausnahme. Wie aktuellen Berichten zu entnehmen ist, liefen zum Jahreswechsel allein im Umweltbereich 14 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik. Dabei gehe es unter anderem um Richtlinien zu Feinstaub, um Stickoxide oder um Schutzgebiete, die von Berlin immer wieder "nicht pünktlich oder nicht ordnungsgemäß" umgesetzt würden, hieß es.[6] Ein Verfahren zu einer EU-Nickelrichtlinie, mit der Grundwasser vor Belastungen aus der Landwirtschaft geschützt werden soll, ruht demnach zur Zeit, da Berlin nach "langem Streit und großem Druck aus der EU" die nationalen Regelungen endlich etwas nachgeschärft habe. Ein weiterer EU-Prozess droht der Bundesrepublik auf dem Energiesektor. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof geht einem Bericht zufolge davon aus, dass "Deutschland sich auf dem Energiemarkt nicht an europäisches Recht" halte; es werde nun "nach jahrelangem Streit" zu einem Verfahren kommen.[7] Der Streit um EU-Vorgaben, die für "niedrige Preise und mehr Wettbewerb" sorgen sollen, schwelt demnach schon seit 2015. Brüssel dringt auf eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur wie auch auf längere Karenzzeiten von Führungskräften bei Strombetreibern.


81 EU-Verfahren gegen Berlin

Insgesamt waren im vergangenen Jahr 81 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik anhängig, fünf mehr als 2019.[8] Seitens der Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen hieß es, es sei "peinlich", wenn Berlin "zum Start der Ratspräsidentschaft sogar noch mehr EU-Vorgaben missachtet als vor einem Jahr". Mit 19 Verfahren war der Zuständigkeitsbereich des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums, auf das die Lobby der deutschen Autoindustrie massiven Druck ausübt, besonders stark betroffen. Neben dem Kampf um Feinstaubwerte ging es bei den Beanstandungen, wie es hieß, um "Eisenbahnsicherheit, um Vorschriften für Schiffe oder die europäische Einbindung des Schienenverkehrs". Deutschland sei neben Spanien und Italien in der Gruppe der EU-Länder zu finden, gegen die Brüssel die meisten Verfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von EU-Richtlinien eröffnet habe. Neben der laxen Umsetzung der EU-Mindeststandards zum Umweltschutz beanstandete die EU-Kommission noch die deutschen Verordnungen zur "Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen", zur "Sicherheit der Erdgasversorgung" und zum Datenschutz.


Doppelte Standards

Bei Bedarf genehmigt Berlin es sich auch, grundlegende haushaltspolitische Regelungen auszuhebeln, die es selbst EU-weit gegen massiven Widerstand durchgesetzt hat. Dies gilt etwa für die "Schuldenbremse", die der damalige deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble dem Euroraum nach Ausbruch der Eurokrise oktroyierte; sie hat maßgeblich zur Verschärfung der Wirtschaftskrisen in den Ländern der südlichen Euro-Peripherie geführt - und dazu, dass sich der sozioökonomische Abstand zwischen dem deutschen Zentrum und den Krisenländern der EU in den folgenden Jahren immer mehr vergrößerte. Damals argumentierte Schäuble, alle Mitgliedstaaten des Euroraums müssten sich zur Einführung der Schuldenbremse verpflichten, da ansonsten der Euro als Währung nicht stabil bleibe.[9] Knapp zehn Jahre später wird in der Bundesrepublik aufgrund der anhaltenden Konjunkturmisere die Lockerung ebenjener Schuldenbremse diskutiert, die Berlin der Eurozone in einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit aufnötigte. Kanzleramtschef Helge Braun plädierte Ende Januar dafür, das Grundgesetz zu ändern und die Schuldenbremse auszusetzen, da diese "in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten" sei.[10] Eine "Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland" müsse mit einer Grundgesetzänderung verbunden werden. Die zeitlich eng befristete Abkehr von der Schuldenbremse, die bislang für 2020 und 2021 gilt, müsse womöglich verstetigt werden; dazu sei eine "strategische Entscheidung zur wirtschaftlichen Erholung" nötig. Genau dies hatte die Bundesregierung den schwer krisengeschüttelten südlichen Eurostaaten durchweg untersagt.

[1] Detlef Drewes: Deutschland verhängt Einreisebeschränkungen im Alleingang. augsburger-allgemeine.de 28.01.2021.

[2] Stephan Ueberbach: Die EU zwischen Hoffen und Bangen. tagesschau.de 21.01.2021.

[3], [4] Einreisesperre - auch für EU-Länder. tagesschau.de 30.01.2021.

[5] S. dazu Bleibende Schäden (I).

[6] 14 Verfahren gegen Deutschland im Umweltbereich. handelsblatt.de 31.12.2020.

[7] Verstoß gegen EU-Regeln? Deutschland droht Gerichtsprozess. spiegel.de 14.01.2021.

[8] EU-Kommission mit 81 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. oldenburger-onlinezeitung.de 11.07.2020.

[9] Schäuble fordert europaweite Schuldenbremse. handelsblatt.de 23.11.2011.

[10] Braun will Schuldenbremse aussetzen. tagesschau.de 26.01.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8510

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