08.03.2021

Europa zuerst            -                Die EU und ihre Mitgliedstaaten blockieren nach ihrem ersten Impfstoff-Exportstopp weiterhin die Ausweitung der Vakzinproduktion per Freigabe der Patente.

German-Foreign-Policy.com, 8. März 2021

BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Nach ihrem ersten Exportstopp für Covid-19-Impfstoffe verhindern die EU-Staaten inklusive Deutschland unverändert eine globale Ausweitung der Vakzinproduktion durch die zeitweilige Freigabe der Patente. Die Patentfreigabe, die es ermöglichen würde, Vakzine weltweit in erheblich mehr Produktionsstätten herzustellen als bisher, soll diese Woche bei einer Zusammenkunft des zuständigen WTO-Ausschusses ("TRIPS Council") diskutiert werden. Berlin und Brüssel sperren sich weiter dagegen. Stattdessen ist die EU-Kommission vergangene Woche dazu übergegangen, in einer globalen Premiere die Ausfuhr von 250.000 AstraZeneca-Dosen aus Italien nach Australien zu verbieten; wie es heißt, benötige die Union den Impfstoff selbst. Die Maßnahme ist, wie bereits die Einführung von Exportkontrollen Ende Januar, weltweit auf massiven Protest gestoßen. Beobachter urteilen, Brüssels rigider Kurs gehe auf die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, sowie "ihre deutsche Entourage" zurück. Von der Leyen wiederum handle unter starkem Druck aus Berlin.


Zitat: Weltweite Proteste

Bereits die Einführung von Exportkontrollen, die die deutsch geführte EU-Kommission Ende Januar nicht zuletzt auf Druck aus Berlin beschlossen hatte [1], hatte weltweit massive Proteste ausgelöst. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, hatte scharfe Kritik an Brüssel geübt und moniert, derlei Maßnahmen kosteten im Kampf gegen die Pandemie wertvolle Zeit.[2] Die in Paris ansässige International Chamber of Commerce (ICC) hatte vor "verheerenden Folgen" gewarnt.[3] Kanadas Regierung hatte sich ausdrücklich zusichern lassen, Lieferungen in ihr Land seien von den Maßnahmen der EU nicht bedroht.[4] Mitte Februar hatten Wirtschaftsverbände aus Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Neuseeland, Südkorea, der Türkei und den USA in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen, dass die neuen, zeitraubenden Exportkontrollen "die komplexe Logistik hinter der Verteilung der Impfstoffe zu unterbrechen" drohten, die nicht zuletzt aufgrund der teilweise erforderlichen extremen Kühltemperaturen durchaus anfällig sei.[5] In Brüssel hatte es damals, sämtliche Vorwürfe abwehrend, stets geheißen, man wolle mit den Kontrollen ausschließlich Missbrauch vorbeugen, schließe aber Exportstopps jeglicher Art definitiv aus.


"Zerrissenes Regelbuch"

Seitdem die EU am vergangenen Donnerstag unter Bruch aller Zusagen ihren ersten Exportstopp verhängt hat, werden erneut weltweit Proteste laut. Wütende Äußerungen waren zunächst aus dem unmittelbar betroffenen Australien zu hören; der Präsident des Berufsverbands Australian Medical Association, Omar Khorshid, nannte die Maßnahme "enttäuschend"; Finanzminister Simon Birmingham kommentierte, er sei nicht überrascht, "dass einige Länder das Regelbuch zerreißen". Canberra dringt nun, bislang erfolglos, darauf, dass die EU die Entscheidung umgehend widerruft.[6] ICC-Generalsekretär John Denton stufte die Maßnahme als "sehr gefährlich" ein; er verwies zudem darauf, dass die Impfstoffproduktion auf sensiblen globalen Lieferketten beruht: Sobald ein betroffener Staat sich gegen einen Exportstopp zur Wehr setze und zur Vergeltung beispielsweise die Ausfuhr von Impfstoff-Bestandteilen untersage, sei ein Teufelskreislauf mit verheerenden Folgen nicht auszuschließen, warnte Denton.[7] Ungeachtet der Kritik plant Brüssel jetzt, die Exportkontrollen, die zunächst bis Ende März befristet sind, bis mindestens Juni dieses Jahres zu verlängern. Ergänzend sind mittlerweile Sanktionen gegen Impfstoffhersteller, die aus welchen Gründen auch immer mit ihren Lieferungen in Verzug geraten, im Gespräch.[8]


Die Präsidentin und ihre Entourage

Mit Blick auf den weltweit wachsenden Unmut über Brüssel nimmt in der EU der Druck auf die Kommissionsspitze um Präsidentin Ursula von der Leyen zu. Bereits nach der Einführung der Exportkontrollen hatte der französische Journalist und EU-Experte Jean Quatremer, der seit drei Jahrzehnten aus Brüssel berichtet, scharfe Kritik geübt: Dass die Kommission zunächst Kontrollen an der irisch-nordirischen Grenze habe einführen wollen, sei "ein unglaublicher Fehler" gewesen, der freilich nur geschehen sei, "weil die deutsche Kommissionspräsidentin ausschließlich mit ihrer deutschen Entourage kommuniziert hatte".[9] Am Wochenende stellte die Frankfurter Allgemeine Zeitung fest, "für Unbehagen" sorge in der EU, "dass das Umfeld von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die den Exportmechanismus unbedingt wollte, bei der Genehmigung von Exportverboten" - so auch im aktuellen Fall - "weitgehend frei entscheiden kann": "Nur wenn sie das Exportverbot eines EU-Staats unterbinden will, braucht sie dafür die Zustimmung der anderen Kommissare."[10] Die Kommissionsspitze um von der Leyen wiederum steht, wie Michael Link, europapolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und ehemaliger Staatsminister im Auswärtigen Amt, kürzlich bestätigte, unter starkem "Druck aus Berlin"; das habe wohl zu ihren jüngsten, heftig kritisierten Entscheidungen beigetragen.[11]


Die Impfstofflieferanten der Welt

Mit dem Impfstoffexportverbot preschen Berlin und Brüssel nach dem Scheitern ihres Vorhabens vor, sich als globale Impfstofflieferanten in Szene zu setzen. Bereits am 1. Mai vergangenen Jahres hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärt, Brüssel wolle sicherstellen, dass Impfstoffe "in jede Ecke der Welt für einen fairen und erschwinglichen Preis verteilt werden": "Daran arbeiten wir".[12] Noch Mitte Dezember hatte von der Leyen beteuert, die EU werde "in der Lage sein, unsere Nachbarn und unsere Partner auf der ganzen Welt zu unterstützen, damit niemand zurückgelassen wird".[13] Zum Hintergrund des Vorhabens sagte Bundeskanzlerin Merkel am 26. Januar auf dem Video-"Davos-Dialog" des World Economic Forums: "Die Frage, wer auf der Welt welchen Impfstoff wann bekommt, wird natürlich auch neue Verbundenheiten ... schaffen"; "denn wer in einer solchen Not Hilfe bekommt, erinnert sich daran natürlich sehr viel stärker, als das in guten Zeiten der Fall wäre".[14] Während die EU nun, nicht einmal in der Lage, die eigene Bevölkerung zu versorgen, dazu übergeht, anderen Ländern Impfstoffe vorzuenthalten, beliefern vor allem Russland, China sowie Indien (german-foreign-policy.com berichtete [15]) nicht nur das eigene Land, sondern produzieren längst auch für den Export.


Profit statt Leben

Zusätzlich zu ihrem ersten Impfstoffexportstopp setzt die Bundesregierung ihre Blockade bei der Freigabe der Covid-19-Impfstoffpatente fort. WHO-Generaldirektor Tedros hat sich Ende vergangener Woche zum wiederholten Mal für eine - notfalls auch befristete - Freigabe der Patente stark gemacht. Um die Pandemie zu besiegen, müsse man sämtliche global verfügbaren Vakzin-Produktionskapazitäten nutzen und zusätzlich schnell neue aufbauen, erklärt Tedros. Dazu aber sei es notwendig, dass alle potenziellen Produzenten die Formeln zur Impfstoffherstellung zumindest für die Dauer der Pandemie nutzen könnten.[16] In beschränktem Umfang geschieht das bereits: AstraZeneca lässt sein Vakzin unter anderem beim Serum Institute of India herstellen; Sinopharm und Sinovac übertragen die Produktion ihrer Impfstoffe beispielsweise dem Unternehmen G42 in Abu Dhabi und dem Instituto Butantan in São Paulo; auch das Moskauer Gamaleja-Institut will seine Vakzine durch Partnerfirmen in anderen Ländern produzieren lassen. Indien sowie Südafrika machen sich gemeinsam dafür stark, dieses Vorgehen auszuweiten (german-foreign-policy.com berichtete [17]). Diese Woche soll der zuständige WTO-Ausschuss ("TRIPS Council") erneut über das Vorhaben beraten. Abgelehnt wird es zwecks Sicherung des Profits der Pharmakonzerne vor allem von den westlichen Staaten - darunter die EU und ihre Mitgliedstaaten inklusive der Bundesrepublik.

 

[1] S. dazu Impfstoff-Exporthindernisse in der Pandemie.

[2] Coronavirus: WHO criticises EU over vaccine export controls. bbc.co.uk 30.01.2021.

[3] Thomas Colson: The EU's plan to block vaccine exports will be 'devastating' for global vaccine supply, warn business leaders. businessinsider.com 29.01.2021.

[4] Minister Ng speaks with European Commissioner for Trade about vaccine exports. canada.ca 30.01.2021.

[5] Adrian Flores: Business group joins global coalition in opposing EU vaccine restrictions. mybusiness.com.au 16.02.2021.

[6] Covid-19: Australia asks European Commission to review Italy's vaccine block. bbc.co.uk 05.03.2021.

[7] ICC warns EU vaccine export controls must be rolled back without delay. iccwbo.org 04.03.2021.

[8] Francesco Guarascio, John Chalmers, Giselda Vagnoni: EU to extend vaccine controls that scrapped Australian exports. afr.com 05.03.2021.

[9] Jean Quatremer: Brexit Britain's victory over the EU on Covid vaccination is not what it seems. theguardian.com 14.02.2021.

[10] Christoph Hein, Hendrik Kafsack, Werner Mussler: Wer das Regelbuch zerreißt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.03.2021.

[11] Hans von der Burchard: German election fever has EU sweating on vaccines. politico.eu 16.02.2021.

[12] Von der Leyen: Gleichgewicht zwischen Krediten und Zuschüssen. dw.com 01.05.2020.

[13] Von der Leyen: "Impfstart in Europa schon im Dezember möglich". kurier.at 27.11.2020. S. dazu Die Welt impfen.

[14] Rede von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich des Davos-Dialogs des World Economic Forum am 26. Januar 2021 (Videokonferenz).

[15] S. dazu Die Welt impfen (II).

[16] Tedros Adhanom Ghebreyesus: A 'me first' approach to vaccination won't defeat Covid. theguardian.com 05.03.2021.

[17] S. dazu Der Westen zuerst.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8544


Kommentar:  Ist das nur ein diplomatisches Affentheater infolge der Ausbreitung von  Erkältungsviren,  -  wohl kaum!    Thomas Bauer 

mehr lesen
07.03.2021

Zur Erinnerung  - 

2020-10-15

WHO veröffentlicht Studie Covid-19 weniger tödlich als vermutet?

Info: https://www.n-tv.de/wissen/Covid-19-weniger-toedlich-als-vermutet-article22104272.html


2020-10-14

WHO bestätigt (versehentlich), Covid nicht gefährlicher als Grippe – Kommentare im Ärzteblatt
Info:https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/137928


2020-11-22

Kanadischer Top-Pathologe zu Corona-Pandemie: „Größter Schwindel der jemals an Menschheit verübt wurde.“ (Video 5 Minuten))
Info:https://orbisnjus.com/2020/11/22/kanadischer-top-pathologe-zu-corona-pandemie-groesster-schwindel-der-jemals-an-menschheit-veruebt-wurde-video


Kommentar:      -     Oh,wie lang noch?      Thomas Bauer

06.03.2021

"Corona-Vergleichszahlen"  der Ärzte für Aufklärung

aerztefueraufklaerung.de, Letzte Aktualisierung: 05.03.2021 09:04 Uhr


Herzlich Willkommen!

Wir sind eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und Wissenschaftlern, die der Öffentlichkeit ihre fachliche und evidenzbasierende Expertise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stellt.
Die seriöse Aufklärung des tatsächlichen medizinischen Sachverhaltes bildet eine notwendige Grundlage zur Beurteilung und Ausgestaltung von medizinischen und politischen Maßnahmen im Umgang mit dem Virus.
Wir sind überparteilich und bekennen uns uneingeschränkt zu Demokratie, Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit.
Wir wenden uns kritisch gegen Desinformation, Lobbyismus, Demokratieabbau, politische Willkür, gesellschaftliche Spaltung und die Einschränkung von Grundrechten.


                                                             Corona-Vergleichszahlen


Stand: 05.03.2021Corona-positiv Getestete:Corona-assoziierte Todesfälle (CaT):CaT pro 1 Mio. EinwohnerTests pro 1 Mio. Einwohner
China
"Ursprungsland"
89.952
(zum Vortag +9)
4.636
(zum Vortag +0)
3111.163
Deutschland
"Gutes Gesundheitssytem"
2.484.309
(zum Vortag +11.413)
72.007
(zum Vortag +296)
858
(zum Vortag +4)
537.300
(zum Vortag: -13.860)
Thailand26.241
(zum Vortag +79)
85
(zum Vortag +0)
117.419
(zum Vortag +/-0)


Anm.: Hier vergleichen wir China (als das angebliche Ursprungsland des SARS-CoV-2-Erregers) mit Deutschland (in dem die Gesundheitsversorgung angeblich auf einem sehr hohen Niveau ist) und Thailand (ein Land, in dem die Fachexpertise "Infektologie" vor einigen Jahren implementiert wurde)

                                                   kontakt@aerzte-fuer-aufklaerung.de


Info: https://www.aerztefueraufklaerung.de

06.03.2021

Clarifying the evidence on SARS-CoV-2 antigen rapid tests in public health responses to COVID-19

thelancet.com, Published:February 17, 2021DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(21)00425-6

The use of rapid lateral flow antigen testing (LFT) for SARS-CoV-2 has been questioned1, 2, 3 with uncorroborated4

reports of poor LFT sensitivity. The debate surrounding the use of the Innova Lateral Flow SARS-CoV-2 Antigen Test in the UK risks confusing policy makers internationally and potentially stalling deployment of LFTs in other countries.5 As scientists and health professionals evaluating some of the world's largest pilots of LFT, we wish to challenge those interpretations and clarify the evidence on how such testing might be used to detect SARS-CoV-2 in minutes and improve COVID-19 control measures.

Testing for SARS-CoV-2 is central to COVID-19 management and has relied on quantitative reverse transcriptase polymerase chain reaction (PCR) technology. PCR seeks the genetic code of the virus from nose or throat swabs and amplifies it over 30–40 cycles, doubling each cycle, enabling even miniscule, potentially single, copies to be detected. PCR is thus a powerful clinical test, specifically when a patient is, or was recently, infected with SARS-CoV-2. Fragments of RNA can linger for weeks after infectious virus has been cleared,6

often in people without symptoms or known exposures.

7

However, for public health measures, another approach is needed. Testing to help slow the spread of SARS-CoV-2 asks not whether someone has RNA in their nose from earlier infection, but whether they are infectious today. It is a net loss to the health, social, and economic wellbeing of communities if post-infectious individuals test positive and isolate for 10 days. In our view, current PCR testing is therefore not the appropriate gold standard for evaluating a SARS-CoV-2 public health test.

Most people infected with SARS-CoV-2 are contagious for 4–8 days.7

Specimens are generally not found to contain culture-positive (potentially contagious) virus beyond day 9 after the onset of symptoms, with most transmission occurring before day 5.7, 8 This timing fits with the observed patterns of virus transmission (usually 2 days before to 5 days after symptom onset), which led public health agencies to recommend a 10-day isolation period.9 The short window of transmissibility contrasts with a median 22–33 days of PCR positivity (longer with severe infections and somewhat shorter among asymptomatic individuals).10 This suggests that 50–75% of the time an individual is PCR positive, they are likely to be post-infectious.11, 12

Once SARS-CoV-2 replication has been controlled by the immune system, RNA levels detectable by PCR on respiratory secretions fall to very low levels when individuals are much less likely to infect others.13, 14, 15 The remaining RNA copies can take weeks, or occasionally months,16, 17 to clear, during which time PCR remains positive.7

A public health test for detecting someone who might be contagious is, by logical deduction, expected to have a sensitivity of around 30–40% versus PCR when testing a random sample of asymptomatic people in a steady-state outbreak.18

Furthermore, the asymmetry of RNA reflecting more infectiousness nearer to the time of exposure, means that the sensitivity of the ideal test of infectiousness when measured against PCR may vary across the epidemic curve, from as high as 50–60% when an outbreak is surging to 20–30% or less as infections decline.19

LFT and the UK testing programme have been criticised1, 2, 3, 5 for poor sensitivity in people without symptoms. In our view, these criticisms misinterpreted data from the interim report on the pilot of community testing in Liverpool, UK.20, 21 When paired LFT and PCR testing was done in Liverpool, the epidemic curve was declining.20

At this point, a priori one should expect a public health test that is highly sensitive for detecting infectious virus to show low overall sensitivity relative to PCR in people without symptoms or known exposures.

Further confusion reigns over PCR cycle threshold (Ct) values, viral loads, and infectiousness. In the Liverpool pilot, Innova LFT picked up 19 of 24 (79%) samples with Ct below 20 and ten of 11 (91%) samples with Ct below 18.20

The 66% sensitivity in the Liverpool interim report20 was based cautiously on Ct below or equal to 25 indicating viable virus. For the laboratory processing of the Liverpool samples, Ct values of 21–18 most likely reflect the 100 000 to 1 million RNA copies per mL, quantities below which virus cultures usually become negative and transmission risks are low.

22, 23, 24 Other laboratories place this threshold at a Ct of 30.24

There is no international standardisation between laboratories and assays, leaving Ct calibration with viral load poorly reported and easy to misunderstand.

Early findings, widely reported,3

from a study by Ferguson and colleagues,25 suggested that LFT had only 3% sensitivity for detecting SARS-CoV-2 among PCR-positive students at Birmingham University. Test underperformance was implied to explain finding only two positive results among 7189 individuals tested with Innova LFT.25 In that study,25 in a random sample of 710 (10%) LFT-negative individuals there were six PCR-positive results. That finding was extrapolated to 60 cases in the whole cohort, giving an extrapolated sensitivity of two of 62 (3·2%). The Ct values from the six PCR-positive samples were projected to Ct values for the 60 cases (54 unobserved plus six observed); in all six observed cases, viral loads were very low (Ct ≥29 reflecting around <1000 RNA copies per mL in the laboratory used)—when LFT should be negative. By comparison, the Liverpool pilot saw virus levels 1000 to 1 million times higher.20 In our view, the Birmingham study showed that PCR-positive asymptomatic students at a time of falling COVID-19 incidence had low viral loads compared with symptomatic members of the public attending testing centres and that LFT was working as expected.26

We wholeheartedly support healthy scientific debate to inform policies promptly. The COVID-19 road ahead looks challenging; therefore, we need big, bold actions across science and society, such as the Liverpool community testing pilot. The prompt evidence from such pilots can inform policies and help maintain public confidence in the public health responses needed to navigate this pandemic's onward path.

IEB, MG-F, and MGS received grant funding from the UK Department of Health and Social Care to evaluate LFT in the Liverpool pilot that is discussed in this Comment. IEB reports fees from AstraZeneca as chief data scientist adviser via Liverpool University and a senior investigator grant from the National Institute for Health Research (NIHR) outside the submitted work. MGS is Chair of the Infectious Disease Scientific Advisory Board and a minority shareholder in Integrum Scientific LLC, Greensboro, NC, USA, a company that has interests in COVID-19 testing but not with lateral flow technology, and reports grants from the NIHR, the Medical Research Council, and the Health Protection Research Unit in Emerging and Zoonotic Infections, University of Liverpool. MJM reports research funding by the US National Institutes of Health Director's Early Independence Award DP5-OD028145 and from Open Philanthropy and Good Ventures. TEP is supported by the NIHR Health Protection Research Unit in Healthcare Associated Infections and Antimicrobial Resistance at Oxford University in partnership with Public Health England (PHE), the NIHR Biomedical Research Centre, Oxford, and worked with PHE Porton on validation of LFT.

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    Put to the test: use of rapid testing technologies for covid-19.

    BMJ. 2021; 372: n208

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Info: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext


Kommentar von Petra Jesinger:   Lancet kippt PCR-Test
Genugtuung ist das falsche Wort. Denn worum es geht ist dafür viel zu traurig. Eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitungen „The Lancet“ kritisiert den PCR-Test. Der Test sei zwar sehr sensitiv – aber genau das ist das Problem. 50-75 % der positiv Getesteten seien nicht infektiös, weil einfach zu geringe Virusfragmente ohne jede Pathogenität nachgewiesen werden. Unsere „Experten“ wie Karl Lauterbach oder Drosten haben ja Stein und Bein darauf geschworen, dass Menschen mit einem positiven Testergebnis infektiös seien. Jetzt ahnen wir, wie viele Millionen Tage Lebenszeit umsonst in Quarantäne verbracht wurden. Ob die Faktenchecker, die meine vielfach geäußerten Zweifel am PCR Test „widerlegt“ haben, nun auch das Lancet kritisieren werden?

Ich habe zuvor von Südafrika berichtet, wo eine südafrikanische Virusvariante praktisch unbekannt ist. Restaurants, Fitnessstudios, Geschäfte alles offen – und zwar ohne ein Massensterben. In Madrid herrscht auch munteres Leben – ohne steigende Infektionszahlen.

Bei uns werden die Inzidenzen nun natürlich wieder steigen, weil wir jetzt auf Teufel komm raus testen werden. Und der Fehlerteufel beim PCR-Test wird sich nicht lange bitten lassen - bei laut Lancet bis zu 75 % falsch positiven Befunden. Dadurch ist der nächste Lockdown bzw. Verlängerung jetzt schon vorprogrammiert.
Wenn man in die falsche Richtung reitet, nutzt auch galoppieren nichts.

(zu Link: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext )


06.03.2021

Church and Peace kommentiert jüngste sicherheitspolitische Entscheidungen der EU

pressenza.com, vom 05.03.2021 - Pressenza Wien

Zitat: Am 1.1.2021 hat mit dem Brexit, aber auch mit der neuen Budgetphase des Mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027), eine neue Ära der Europäischen Union begonnen. Der Vorstand von Church and Peace hat einige der verfügbaren rüstungs- und sicherheitspolitischen Beschlüsse, die unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft getroffen wurden, in einer Stellungnahme ausgewertet.

In einem breiten Bündnis von Kirchen und Zivilgesellschaft in verschiedenen europäischen Ländern und auf Ebene der Europäischen Union hat sich Church and Peace insbesondere seit 2016 immer wieder mit der neuen Sicherheits- und Verteidigungsstrategie der EUauseinandergesetzt. Dabei warnt das europäische Netzwerk beständig vor einer Gefährdung des Friedensprojekt Europa durch eine „schleichende Militarisierung der EU“, so auch im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027).

Dass der seit 2017 beschlossene Europäische Verteidigungsfonds, aus dem Rüstungsforschung und -produktion finanziert werden, im EU-Haushalt verankert und damit erstmals ein Budget für militärische Zwecke geschaffen wurde, bewertet der Vorstand von Church and Peace als einen gravierenden Paradigmenwechsel.

Bedauert wird, dass bisher verlässlich verfügbare Haushaltsinstrumente zusammengelegt wurden. Im Rahmen des nun neu entstandenen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit bestehe die Gefahr der übergreifenden Nutzung der Gelder, zumal „Migrationsabwehr“ ein Querschnittsthema sei.

Church and Peace kritisiert ebenso die vom Europäischen Rat beschlossene Europäische Friedensfaszilität, insbesondere da eines der Ziele ist, die militärischen Kapazitäten von Drittstaaten durch Ausbildung und Waffen zu stärken.

Als skandalös wird bewertet, dass es auch in dieser Ratspräsidentschaft nicht gelungen ist, eine menschenwürdige und solidarische Asyl- und Migrationspolitik zu beschließen. Angesichts der humanitären Dramen an den Außengrenzen der EU, die dort engagierte Mitglieder von Church and Peace bezeugen, können die Bewältigung der COVID 19-Krise und der Brexit dafür nicht als Legitimation herhalten.

Notwendig bleibt, dass die EU weiterhin dringend benötigte Mittel für entwicklungspolitische und zivile Aufgaben vorhält sowie die verabschiedeten Konzepte zur Mediation in enger Kooperation mit der Zivilgesellschaft umsetzt.

Der Vorstand von Church and Peace ruft Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Kirchen und Organisationen in Europa dazu auf, weiterhin darauf zu insistieren, dass die EU ihre bisherigen Kompetenzen für Frieden, Gerechtigkeit, Menschenrechte und Nachhaltigkeit weiterentwickelt und dadurch Europa als Friedensprojekt stärkt, statt menschliche und finanzielle Ressourcen in Rüstung und militärischen Aktionen zu binden. (Hier Originalartikel)


Info: http://www.pressenza.net/?l=de&track=2021/03/church-and-peace-kommentiert-juengste-sicherheitspolitische-entscheidungen-der-eu

05.03.2021

Navalny – MI 6. Britischer Desinformationskrieg gegen Russland | Von Rainer Rupp

https://kenfm.de, 05. 03. 2021


Ein Kommentar von Rainer Rupp.

Navalny, Navalny, Navalny. Der Name des bekennenden russischen Rassisten, der sich bis heute noch nicht von seinen Gewaltvideos gegen Muslime und Menschen mit dunkler Hautfarbe distanziert hat, erscheint immer noch in vielen Schlagzeilen unserer selbsterklärten Qualitätsmedien. Aber statt ihn wegen seiner Verherrlichung von Gewalt gegen Menschen zu verurteilen, wird dieser dokumentierte, gemeingefährliche Prediger des Rassenhasses von den „Edelfedern“ des deutschen Journalismus als Freiheitsheld der Demokratie gefeiert und als Märtyrer und unschuldiges Opfer von Zar Putin dem Schrecklichen in beklagt. Was steckt hinter diesem Wahnsinn?

Derweil ist die westliche Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des inzwischen 12 Monate dauernden Chaos aus willkürlichen und oft widersprüchlichen, aber stets diktatorischen Corona-Maßnahmen zunehmend demoralisiert. Hängt womöglich die Überflutung der Medien mit Navalny-Heldensagen und der Navalny-Opfer-Kult mit dem Versuch der westlichen Regierungen zusammen, vom eigenen Versagen abzulenken und zugleich die desillusionierte und müde gewordene, westliche Öffentlichkeit angesichts der geschilderten „Brutalität“ von Putin erneut für die tollen liberalen Werten der westlichen Demokraturen zu begeistern? Das wäre ein Erklärungsversuch, aber wie wir sehen werden, steckt da mehr dahinter.


Auf jeden Fall haben westliche Politiker und ihre Presstituierten erkannt, dass sich aus dem offiziell geschönten Navalny-Narrativ noch viel Honig zur Verleumdung und Diskriminierung Russlands saugen lässt, womit man auch weitere Strafmaßnahmen gegen Moskau rechtfertigen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Lack auf der Fake-Heldengeschichte über den mutigen „Oppositionspolitiker“ keine Kratzer bekommt und echte Geschichten über den Rassenhass-Prediger, die echten Geschichten über die CIA-Marionette und die echten Geschichten über Navalny als Bauchredner-Puppe des britischen Geheimdienstes weiterhin erfolgreich unterdrückt werden. Und hier kommt KenFM ins Spiel.


Im Vergleich zu den Mainstream-Schrottmedien, die zum Megaphon der transatlantischen Einheitspropaganda verkommen sind, stellt KenFM ein zunehmend einflussreiches Gegengewicht dar. So haben KenFM Leser und Hörer z.B. erfahren, dass ausgerechnet der rassistische Krawallmacher Navalny im Jahr 2010 von der  US-Botschaft in Moskau ein teures „Stipendium“ für einen Kurs an der US-Uni Yale bekommen hatte, für einen Kurs den die CIA zur Talentsuche für ihre „zukünftigen, globalen Führungspersönlichkeiten“ missbraucht. Kann jemand berichten, ob er oder sie in einem der selbst erklärten „Qualitätsmedien“ etwas über diesen Hintergrund erfahren hat? Das ist wichtig, denn Navalnys Aufenthalt in den USA blieb nicht ohne Folgen.


Nach Moskau kehrte ein veränderter Krawalny zurück, der plötzlich keine rassistischen Hetzreden und -Videos mehr machte. Denn in den USA, so habe er erzählt, habe ihm ein guter Freund und Mentor geraten, ein neues Betätigungsfeld zu suchen. Rassismus würde in Russland keine Massen ziehen. Vielmehr sollte er sich ganz auf die Denunzierung von Regierungskorruption konzentrieren. Genau das hat Navalny seither getan, zumindest nach außen. Dass er und seine anti-Korruptionsstiftung eine andere Agenda haben, enthüllt ein aufschlussreiches Video, zu dem wir am Ende dieser Tagesdosis kommen.


Aber offensichtlich hatte Navalnys US-Mentor seinerzeit vergessen, ihm zu raten, sich von seinen früheren rassistischen Hass- und Gewaltpredigten zu distanzieren. Zu seinem Nachteil hat er das bis heute nicht getan. Und das hat ihm letzte Woche die Aberkennung seines Edel-Status als „Prisoner of Conscience“ (Gewissensgefangener) durch die internationale Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ eingebracht, was dem glänzenden Lack  seiner Heldensaga einige hässliche Kratzer zugefügt hat.


Da diese hässlichen Kratzer nun so gar nicht ins Narrativ des noblen Navalny passen, haben unsere sogenannten „Qualitätsmedien“ die Geschichte entweder überhaupt nicht erwähnt oder nur ganz klein irgendwo unter anderen Artikeln versteckt. Eine Ausnahme machte das Magazin „Der Spiegel“, das sich besonders für Navalny eingesetzt  und seinen Schützling gegen die bösen Nachrichten, die auch in der KenFM Tagesdosis vom 27. Februar verbreitet worden waren, in Schutz genommen hatte. Aber an den in der Tagesdosis benannten Quellen und Fakten war nicht zu rütteln.


Also versuchte der Spiegel von diesen Fakten abzulenken und diese zugleich als irrelevant darzustellen. Das tat das Fake-„Nachrichtenmagazin“, indem es die ominöse Frage stellte: „Ist die Menschenrechtsorganisation (Amnesty International) Opfer russischer Einflussnahme geworden?“ Mit anderen Worten: Ist Navalny, bzw, sein guter Ruf, erneut Opfer der Desinformations-Machenschaften Putins geworden? Allerdings blieb dem Spiegel nichts anderes übrig, als zumindest kurz auf Navalnys dessen Vergangenheit als üblen Rassisten und Nationalisten kurz einzugehen, nur um das anschließend als Schnee von Vorgestern beiseite zu wischen.

Tatsächlich ist die aktuelle, massive Navalny-Kampagne westlicher Politiker und Medien gegen die russische Regierung nur ein Teilaspekt einer breit angelegten US/NATO/EU-Operation zur gesellschaftlichen und politischen Destabilisierung Russlands.


Für sich gesehen, ist die Verwendung von Propaganda und Desinformation durch globale und regionale Akteure als Instrument zur Förderung ihrer Interessen nicht neu und geschieht überall. Im westlichen Mainstream dominiert jedoch die Mär, dass Russland und China angeblich die Hauptquellen derselben weltweit seien. Dagegen ist der sogenannte Westen das unschuldige Opfer. Die Spezialdienste der Psychologischen Kriegsführung der NATO und EU, sowie die der jeweiligen Mitgliedsländer tun angeblich nichts anderes, als angebliche russische und chinesische Desinformationsangriffe abzuwehren.


Allein die vom Westen verbreitete Darstellung der eigenen Unschuld ist ein groß angelegtes, grobes Propagandakonstrukt. Denn die Dominanz der westlichen Regierungen auf diesem Gebiet ist für jeden halbwegs unvoreingenommenen Beobachter offensichtlich, vor allem zusammen mit Big Tech der so genannten „sozialen Medien“. Daher ist es nur logisch, dass die westlichen Staaten und Mainstream-Medien auch die Hauptquelle von Propaganda, Desinformation, Lügen, Halbwahrheiten und anderen Varianten von Medienfälschungen sind. Die aktuelle und beispiellose Zensurkampagne gegen Informationsquellen, die nicht zum westlichen Narrativ passen, ist ein weiterer Beweis für die Richtigkeit dieser Feststellung.


In Europa hat sich auf diesem Gebiet die britische Regierung seit etlichen Jahren mit besonderem Eifer innovativ hervorgetan und dafür auch viel Geld eingesetzt. Bereits auf dem Gipfeltreffen der Europäischen Union im November 2017 hatte die damalige britische Premierministerin Theresa May angekündigt, Russland als “feindlichen” Staat zu bezeichnen. Den alten und neuen Kalten Kriegern versprach sie damals, in den nächsten fünf Jahren, also von Anfang 2018 bis Ende 2022 mehr als 100 Millionen Pfund (116 Mio. €) international für die Bekämpfung der angeblichen “Desinformations-Bedrohungen“ durch den Kreml auszugeben. Welche erschreckenden Ausmaße dieses Initiative inzwischen erreicht hat, zeigt ein Mitte Februar 2021 vom Hacker-Kollektiv Anonymous veröffentlichter umfangreicher Datenschatz. Dabei handelt es sich um interne Dateien des britischen Foreign Commonwealth Office (FCO) (Außenministerium). Die Daten geben detaillierten Aufschluss über die britischen Destabilisierungsbemühungen gegen Russland und beleuchten dokumentarisch die Krakenartig operierende, geheime “Integrity Initiative (kurz II)“, welche die Speerspitze   Informationskrieg zur Destabilisierung Russland ist.

Tatsächlich ist diese Initiative nichts anderes als eine militärische Geheimdienstoperation, in die nachweislich sogar Wohltätigkeitsorganisation als nützliche Idioten eingebunden werden. Der gesamte Datensatz, in dem auch Navalny eine Rolle spielt, umfasst etwa 80 Megabyte und kann über den in der Endnote angegebenen Link heruntergeladen werden.


Den II-Dokumenten zufolge hat die britische Regierung eine Reihe von Service-Firmen beauftragt, heimlich Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs) – vor allem in EU- und NATO-Ländern, aber auch darüber hinaus -, auf mehreren Ebenen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu infiltrieren oder die Schirmherrschaft von bestimmten Programmen zu übernehmen, um auf diese Weise direkten Einfluss auf Medienprogramme und Berichterstattung zu nehmen. Dabei richten sich die II-Aktivitäten auf das Zurechtbiegen, Auslassen, Umdefinieren wichtiger Nachrichten aus und nach Russland. Parallel dazu laufen Aktivitäten, die auf alternative Medien in Russland zielen. Die II-Programme bieten unter Zwischenschaltung von „harmlosen“ Zwischenstationen z.B. Youtubern und Influencern direkte Unterstützung bei der Beschaffung von „interessanten“ Nachrichten an und sorgen auch für finanzielle Unterstützung über NGOs, mit denen II zusammenarbeitet.


Auch im westlichen Ausland täuschen die gut bezahlten II-Infiltranten des britischen Medusa-Schlangenkopfes „Integrity Initiative“ Medienunternehmen vor, z.B. im Namen wohltätiger Organisationen kulturelle Aktivitäten fördern zu wollen oder “Gleichgewicht und Pluralität” in der Medienberichterstattung zu gewährleisten, oder ganz neue Bildungsprogramme zu entwickeln. Tatsächlich aber soll der gewonnene Einfluss in den unterwanderten Medien und Nichtregierungsorganisationen dazu dienen, der so genannten „russischen Propaganda“ in NATO und EU-Ländern entgegenzuwirken. Übersetzt heißt das: Jede gute Nachricht aus Russland muss für die westliche Berichterstattung in ihr Gegenteil verkehrt oder zurechtgebogen werden und jede schlechte Nachrichte über Russland muss noch schlechter gemacht werden.


Die Navalny betreffenden Dokumente sind unter „Part 4 – Undermining Russia II -02-04“ des von Anonymous ins Netz gestellten Datenschatzes zu finden. (Nur für die Printversion: Beim Herunterladen kann man zwischen einer schnellen Bezahlversion wählen, die die 80 MB in einem Rutsch herunterlädt, oder einer langsamen, kostenlosen Version, in der jedes Teildokument einzeln heruntergeladen werden muss.)

Die in diesem Dokumentenpaket enthaltenen II-Emails, Bewerbungsschreiben, Verträge, Zielstellungen, Vorgaben, etc. sind selbsterklärend. Sie zeigen vor allem, wie weit fortgeschritten die Unterwanderung der russischen Blogger und jugendlichen Internetszene bereits fortgeschritten ist. So zeigen die II-Dokumente, dass es gelungen ist, in Russland ein Netzwerk populärer YouTuber aufzubauen, die vornehmlich die „Korruption in der Regierung“ zum Thema haben, egal ob Fakt oder Fiktion. Dabei erhalten die russischen Influencer Unterstützung von einigen Journalisten aus den baltischen Staaten, die wiederum direkt oder indirekt über II finanziert und mit Material gefüttert werden. Zudem geht aus den Dokumenten hervor, dass das britische Außenministerium (FCO) Erfahrung mit der Anstiftung zu Protesten in Russland hat.


In einer eigenen Analyse dieses Teil 4 (Part 4) des Datenschatzes richtet sich Anonymous wie folgt an seine Leser:

„Inzwischen müssen Sie die Identität eines der beliebten YouTuber erraten haben, der Korruption untersucht. Nachdem wir vor zwei Jahren die Netzwerkdateien erhalten und die Fallstudien untersucht hatten, haben wir nicht herausgefunden, welchen YouTuber des FCO durch ZINK unterstützt wurde. Wir hatten auf vorschnelle Schlussfolgerungen verzichtet, auch nachdem Journalisten entdeckt hatten, dass Wladimir Aschurkow, ein enger Vertrauter von Alexei Navalny, Teil des Integrity Initiative Kerns war.“

„Aber als wir Mr. Navalny und Bellingcat zusammen sahen, begannen die Dinge Sinn zu machen. … Auch stellte sich heraus, dass Navalny eine Schmierkampagne gegen „Russia Today (RT)“ begann – eines der wenigen Medien im Westen, die es denjenigen ermöglicht, die mit der offiziellen Position der westlichen Regierungen nicht einverstanden sind, ihre Meinung zu veröffentlichen. Beachten Sie bitte, dass Navalnys Kampagne gegen RT parallel zu der von Integrity Initiative lief. Da stellt sich natürlich die Frage, warum Navalny, der hauptsächlich in die Innenpolitik in Russland verwickelt ist, Zeit damit verbringt, gegen ein außerhalb des Landes operierendes Fernsehnetzwerk zu kämpfen? War RT wirklich so ein Problem für ihn? Nein, war es nicht. Es war ein Problem für die westlichen Imperialisten und anscheinend sagten sie Navalny, sie sollten sich ihnen (in der Schmierenkampagne gegen RT) anschließen.“

„Einige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Weiß Nawalny, dass er eine Marionette ist? War nicht irgendjemand von seinen engsten Unterstützern neugierig, warum das Vereinigte Königreich ihm so viel Aufmerksamkeit schenkte?“

„Und eine letzte Frage an diesen großen Freund von Bellingcat, Mr. Navalny. Lieber Freund, helfen Sie HMG (der Regierung ihrer Majestät) bewusst bei der Durchführung ihrer neokolonialen Operationen, weil Ihnen versprochen wurde, dass Sie Russlands Gouverneur werden würden, wenn das Land von Großbritannien kolonisiert wird oder sind Sie nur ein nützlicher Idiot von MI-6?“ 

„Egal, was Ihre Antwort sein wird, wissen Sie, dass Sie sich selbst exponiert haben, sobald Sie mit dieser toxischen Firma Bellingcat zu arbeiten begannen und wir sie seitdem beobachten. Wir hoffen, dass diese Untersuchung Ihre betrügerischen Versuche, den Briten bei der Kolonisierung eines anderen Landes zu helfen, ein für alle Mal stoppen wird.“

„Tatsächlich kontrolliert das (britische Außenministerium) FCO über seine Geheimdienste all jene “unabhängigen demokratischen Blogger” und investigativen Journalisten, die in Russland über staatliche Korruption berichten. Auch bei der Untersuchung der Zielgruppenanalyse zum Libanon – was im Grunde ein Fahrplan für einen gewaltlosen Sturz der Regierung war – wurden zuvor die bestmöglichen Einstiegspunkte und Probleme identifiziert, die die libanesische Jugend zur Teilnahme an Protesten anstiften könnten. Die Themen „Demokratie“ und „Religion“ wurden als chancenlos verworfen, da der Libanon ein ziemlich demokratisches Land ist, in dem alle religiösen Konfessionen in Frieden nebeneinander existieren. Stattdessen wurde empfohlen, dass das FCO den Fragen der Armut und Korruption mehr Aufmerksamkeit schenken sollte. „Nun, wir können sehen, was jetzt im Libanon vor sich geht, wenn diese “friedlichen” Demonstranten Autos verbrennen… Das bedeutet, dass die FCO Aufstände und Revolten organisieren kann.“ 

„Eine ähnliche Forschung wurde über Russland durchgeführt und das britische Verteidigungsministerium ist eine der britischen Regierungsinstitutionen, die die Forschung angeordnet haben. Das Ekelhafteste hier ist, dass sich die Briten weder wirklich um Korruption noch um Armut kümmern. Sie suchen nur nach einigen Schwachstellen in den Staaten, die sie für feindselig halten, damit sie dort so viel Schaden wie möglich anrichten können.“

Soweit der Auszug aus der Analyse von Anonymous.


Vierzehn Tage vor der Veröffentlichung der „Integrity Initiative“ Datenbank hatte der Sender „Russia Today“ International einen Video-Clip gezeigt, der keine Zweifel an der direkten Verbindung zwischen Navalnys „Rechter Hand“, Wladimir Aschurkow, zum britischen Geheimdienst MI 6 zulässt und was auch für Navalny selbst gilt. Das von RT-Reporter Murad Gazdiev präsentierte Video wurde verdeckt von der russischen Spionageabwehr aufgenommen und zeigt, wie Aschurkow, der auch als Chef-Manager von Navalnys FBK Antikorruptions-Stiftung fungiert, sich in einem Moskauer Restaurant mit einer Person aus der britischen Botschaft in Moskau trifft. Sein Gesprächspartner wurde als der Diplomat James William Thomas Ford, Zweiter Politischer Sekretär und zugleich Mitarbeiter des MI 6 identifiziert. Auch das Gespräch zwischen den Agenten wurde heimlich mitgeschnitten. Die Auszüge habe ich übersetzt:

Aschurkow:     „Wenn wir mehr Geld hätten, würden wir natürlich unsere Aktivitäten erweitern….Ein bisschen Geld… Wenn jemand das, … ich weiß nicht, mit 10, 20 Millionen Dollar pro Jahr unterstützen würde, würden wir ein ganz anderes Bild sehen. Und das ist kein großer Geldbetrag für Menschen, bei den Milliarden auf dem Spiel stehen (Passage unhörbar). Das ist die Botschaft, die ich bei meinen Spendensammlungen und Gespräche mit Menschen aus der Geschäftswelt vermittele; etwa so …“

Aschurkow imitiert ein fiktives Gespräch mit einem reichen Spender aus der Geschäftswelt: „Augenzwinker, Zwinker; Ellenbogenanstups, Anstups, ….. Finanzieren Sie uns an die Macht und wir werden Ihnen Milliarden zurückzahlen“

Das sagt ausgerechnet der Mann, der zusammen mit Navalny angeblich einen Kreuzzug gegen die Korruption führt. Als Oppositionelle versuchen die beiden offensichtlich genau das zu machen, was sie der Regierung vorwerfen: die Bombardierung der Wähler mit billiger Propaganda, während man Hinterstubengeschäfte mit Oligarchen macht.

Weiter erklärt Aschurkow seinem Gegenüber: „Wir müssen auf verschiedenen Schachbrettern spielen. Massenproteste, Bürgerinitiativen, Propaganda, Kontakte zur Elite und ihnen erklären, dass wir vernünftige Menschen sind und nicht alles zerstören und ihr Vermögen wegnehmen werden, so etwa“.

Dann zeigt Aschurkow, dass er nicht um den heißen Brei herumschleicht, und er erinnert Mr. Ford vom MI 6, dass Großbritannien  hier immerhin viel zu gewinnen hätte. Aber klug und vorsichtig lässt sich Ford nicht  zu einer direkten finanziellen Unterstützung verpflichten und zeigt Aschurkow einen Weg, wie er doch noch zu seiner gewünschten Finanzspritze kommt, ohne dass man der britischen Regierung etwas nachweisen kann. „Arbeiten Sie mit Transparency International zusammen”, schlägt er Aschurkow vor. Natürlich weiss auch Aschurkow, dass diese Organisation bereits von Großbritannien finanziert wird.

„Na ja, das ist vielleicht, was ich tun werde, wir werden sehen, was dabei herauskommt. Kein kleiner Job“, antwortet  er.

Was wir hier gesehen haben, ist schon ein starkes Stück, nicht zuletzt, weil sich der britische MI 6-Geheimdienstler Ford und sein russischer Agent mitten in Moskau sehr sicher zu fühlen schienen. Die Hauptaufgabe des MI 6 besteht immerhin darin, geheimes Material über das wirtschaftliche und militärische Potenzial Russlands zu sammeln. Zugleich engagiert er sich aktiv in der der russischen Opposition und stellt ihr über verschiedene NGOs Finanzmittel zur Verfügung.

Es war übrigens Mr. Fords russischer Agent Wladimir Aschurkow, Navalnys „Rechte Hand“, der beim Treffen der EU-Außenminister in Brüssel am 11.Februar in persönlichen Online-Gesprächen mit einigen der Minister diese zur Verhängung von schärferen Sanktionen gegen Russland drängte und auch über deren Ausgestaltung Empfehlungen gab, ohne dass ein westliches „Qualitätsmedium“ daran Anstoß genommen hätte. Allerdings hat Aschurkow seinen ständigen Wohnsitz inzwischen nach London verlegt.

Quellen:

  1. https://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-und-alexej-nawalny-status-als-gewissensgefangener-aberkannt-a-a6f41996-d9bc-4ac2-94db-7c4c88d5f29d
  2. https://euobserver.com/foreign/140012
  3. file:///C:/Users/Nutzer/Documents/Eigene%20Dateien/AAA-Folders/00%20-%20Navalny%20-%20CIA/massive%20UK%20govt%20effort%20to%20co-opt%20Russian-language%20anti-Kremlin%20media%20&%20influencers%20-%20Navalny.html
  4. https://ufile.io/ltsh22zy
  5. https://www.youtube.com/watch?v=6TaG7jOlRm
  6. https://www.bloomberg.com/news/articles/2021-02-11/eu-starts-work-on-russia-sanctions-over-navalny-imprisonment

Audio https://kenfm.de/multimedia_kenfm/podcast/tagesdosis-20210305.mp3   Dauer:

Info: https://kenfm.de/navalny-mi-6-britischer-desinformationskrieg-gegen-russland-von-rainer-rupp/

05.03.2021

Die Post-Wagenknecht-LingeDie Partei DIE LINKE nach ihrem Bundesparteitag

www.andreas-wehr.eu, 05.03.2021

Die Partei DIE LINKE nach ihrem Bundesparteitag

„Die linken Parteien haben ihre frühere Wählerschaft im Stich gelassen.“ So beschrieb Sahra Wagenknecht in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die Situation der Linken: „Was heute als links gilt, hat mit den traditionellen Anliegen linker Politik oft nicht mehr viel zu tun. Statt um soziale Ungleichheit, Armutslöhne und niedrige Renten drehen sich linke Debatten heute oft um Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen. Diejenigen, für die linke Parteien eigentlich da sein sollten, also die Beschäftigten, die untere Mittelschicht, die Ärmeren, wenden sich deshalb ab. Von Arbeitern und Arbeitslosen werden linke Parteien kaum noch gewählt. Die linken Parteien sind Akademikerparteien geworden. Linke Parteien sind heute vor allem in der urbanen akademischen Mittelschicht verankert, da kommen viele ihrer Mitglieder und Funktionsträger her. Vor allem letztere sind oft unter privilegierten Bedingungen aufgewachsen und haben kaum einen Zugang zum Leben normaler Menschen.“[1]

Ganz ähnlich formulierte es der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Fabio de Masi in einem Schreiben, in dem er seine Gründe dafür nannte, weshalb er nicht noch einmal für den Bundestag antritt: „Parteien in der Tradition der Arbeiterbewegung waren immer lebensnah. Sie kannten die Lebenswirklichkeit der Menschen, die von ihrer Hände Arbeit lebten. Sie haben Grundwerte wie Solidarität durch Verankerung in der Lebenswelt der Beschäftigten verteidigt. Die Debatten der Meinungsführer in den akademischen Milieus, die Codes der digitalen Empörung und Hashtags, die häufig nur wenige Stunden überdauern und nichts kosten, sind dafür kein Ersatz. (…) Identität ist wichtig im Leben. Sie darf aber nicht dazu führen, dass nur noch Unterschiede statt Gemeinsamkeiten zwischen Menschen betont werden und sich nur noch 'woke' Akademiker in Innenstädten angesprochen fühlen. Eine Politik, die nur noch an das Ego und die individuelle Betroffenheit, aber nicht mehr an die Gemeinschaft appelliert, ist auch Donald Trump nicht fremd.“[2]

Die so von Wagenknecht und de Masi kritisierte Partei DIE LINKE denkt aber nicht daran sich dieser Sicht anzuschließen. Auf ihrem Ende Februar 2021 online abgehaltenen Bundesparteitag blickte Katja Kipping vielmehr selbstzufrieden auf fast neun Jahre Politik an der Parteispitze zurück. Unter der Überschrift „Was wir in den letzten Jahren erreicht haben“ nannte sie an erster Stelle „die neuen Mitglieder“.[3]

Der Linkspartei gehören gegenwärtig 60.350 Mitglieder an. Vergleicht man diesen Stand mit den Zahlen in den Jahren nach der Entstehung der Partei aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG 2007, so ist offensichtlich, dass sie seitdem erheblich geschrumpft ist – damals waren es noch 76.000. Vor allem im Osten verliert sie gegenwärtig weiter an Mitgliedern. Etwa in Sachsen: Deren Zahl ging dort von 8.261 im Jahr 2017 auf 7.416 in 2020 zurück. Oder in Brandenburg: Dort schrumpfte die Partei in nur drei Jahren von 6.061 auf 5.229. Selbst in Thüringen, wo sie unter Bodo Ramelow bei Landtagswahlen erfolgreich war, ging die Mitgliederzahl zwischen 2017 und 2020 um 398 zurück. Der Verlust im Osten konnte immerhin in einem gewissen Umfang mit Zuwächsen im Westen – mit Ausnahme des Saarlands – ausgeglichen werden, so dass seit 2018 nicht mehr Sachsen sondern Nordrhein-Westfalen der mitgliederstärkste Landesverband ist.[4]

Dass es bei der Mitgliederentwicklung nicht noch schlimmer kam, lag vor allem an den Neueintritten, die für die Amtszeit von Kipping und Riexinger seit 2012 mit 27.000 angegeben wird. Die Partei gewann vor allem junge Mitglieder: „Der Anteil von unter 35-jährigen Mitglieder stieg von 24 Prozent auf 27 Prozent der Mitgliedschaft. Bei den Neumitgliedern liegt der Anteil von unter 35-jährigen bei 63 Prozent (…), damit verjüngt sich die Mitgliedschaft weiter deutlich“, heißt es im Tätigkeitsbericht des Parteivorstandes.[5] Es kam zu erheblichen Verschiebungen in der Zusammensetzung der Mitgliedschaft: „In den knapp neun Jahren mit Katja Kipping und Bernd Riexinger als Vorsitzende hat sie sich stark demografisch gewandelt. (…) Das liegt daran, dass die vielfach noch DDR-geprägte Mitgliedschaft im Osten stark geschrumpft ist, und zwar weniger durch Austritte als durch Todesfälle.[6]

Über die Zahl der Austritte wurden auf dem Parteitag keine Angaben gemacht. Es dürften aber nicht wenige gewesen sein, die die Partei in den letzten Jahren verließen, weil sie etwa mit ihrer Arbeit in Länderregierungen nicht einverstanden waren, oder ihr Parteibuch zurückgaben, da sie nicht länger einer Organisation angehören wollten, in der führende ihrer Mitglieder die DDR zum „Unrechtsstaat“ erklärten.[7]

Unter den Neumitgliedern dürften sich viele jener finden, die Sahra Wagenknecht in ihrem Interview als der „urbanen akademischen Mittelschicht“ zugehörig ansprach, denen die Alltagssorgen der Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten fremd sind. Das aber sind genau diejenigen, die von der von Katja Kipping angeführten Parteiströmung „Emanzipatorische Linke“ für die Partei umworben werden, für die eben „Sprachsensibilitäten, Gendersternchen und Lifestyle-Fragen“ entscheidend sind. Und so orientiert sich die Alltagspolitik der Linken mehr und mehr an Jugendbewegungen wie „Fridays for Future“ und an Demonstrationen von „Black Lives Matter“. Die Partei beteiligt sich an Aktionen für das Recht auf Migration, an Kampagnen gegen Nazis und alle die, die man für Rechtsradikale hält, schließlich engagiert man sich vor allem für die Freiheiten der unter LGBTQ versammelten Gruppen.

Zwar wird immer wieder darauf verwiesen, dass sich die politische Arbeit nicht allein auf „Identitätspolitik“ zugunsten einzelner gesellschaftlicher Gruppen verenge, sie sich vielmehr auch an Aktionen der Mieterbewegung, etwa mit der Kampagne „Bezahlbare Miete statt fetter Rendite“, und mit der Aktion „Pflegenotstand stoppen“ auch an gewerkschaftlichen Kämpfen beteilige. Doch diese Aktivitäten stehen nicht im Mittelpunkt ihrer Politik, sie beschränken sich in der Regel auf Auftritte im Internet und auf Unterschriftenlisten. Gut gemeinte Kampagnen für mehr soziale Gerechtigkeit wie die auf dem Bielefelder Parteitag 2015 beschlossene Aktion „Das muss drin sein“ blieben folgenlos. Der vor allem vom Co-Vorsitzenden Bernd Riexinger unternommene Versuch, identitäre Politik mit dem Eintreten für soziale Forderungen unter dem Label „verbindende Klassenpolitik“ zusammenzubringen, fand allein auf dem Papier statt.

Viele der neuen, meist jungen Mitglieder dürften hinzugekommen sein, um die Partei nach ihrem Bilde zu formen. Ihnen geht es darum, aus der sich einstmals als sozialistische Kraft verstehenden Linkspartei eine ökolibertäre, an identitären Themen orientierte Partei zu machen. Man orientiert sich dabei an den Grünen und neuerdings auch an den Jungsozialisten, die sich unter Kevin Kühnert ebenfalls auf diesen Weg begeben haben.

Für Kritiker dieses Kurses wird der Raum zunehmend enger. Die beiden jetzt so selbstzufrieden auf ihre Amtszeit zurückblickenden Katja Kipping und Bernd Riexinger vergaßen in ihrer Bilanz anzuführen, dass sich Sahra Wagenknecht 2019 nach einer beispiellosen Ausgrenzungs- und Diffamierungskampagne, an der beide Parteivorsitzende ihren entscheidenden Anteil hatten, entnervt vom Posten der Fraktionsvorsitzenden zurückzogen hat. Gegenwärtig kämpft sie in Nordrhein-Westfalen um ihre Wiederaufstellung als Kandidatin für den Bundestag – mit ungewissen Ausgang. Fabio de Masi hat mit seinem Rückzug aus dem Bundestag bereits resigniert.

In dieses Bild passt auch, dass bei den Wahlen für den Parteivorstand auf dem Februar-Parteitag prominente Kritiker durchfielen, etwa der Gewerkschaftssekretär und führende Repräsentant der Sozialistischen Linken in der Partei, Ralf Krämer. Nicht gewählt wurde auch Harri Grünberg von Cuba Si. Die Parteiführung wird es dadurch künftig leichter haben, sich von der bisherigen, gegenüber Kuba solidarischen Politik zu verabschieden. Bei einem kurz vor dem Parteitag bereits unternommenen Absetzungsversuch von Kuba, musste man am Ende noch Kompromisse im Parteivorstand eingehen. Nun ist das nicht mehr länger notwendig. In einer Stellungnahme der Sozialistischen Linken (SL) in der Partei heißt es zu den Wahlen zum Parteivorstand: „Die Strömung der 'Bewegungslinken', die gemeinsam mit der Antikapitalistischen Linken (AKL) und dem linksliberalen Lager der Partei ein paar Dutzend Stimmen mehr mobilisieren konnte, konnte alle ihre 20 KandidatInnen für den Parteivorstand durchsetzen. Dem gegenüber sind die Vertreter der Sozialistischen Linken, der Kommunistischen Plattform oder der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hartz IV sowie von Cuba Si nicht mehr in dem 44-köpfigen Gremium des Parteivorstands vertreten.“[8]

Es spricht viel dafür, dass diese beispiellose Niederlage der sozialistischen Kräfte auf einem   Bundesparteitag einen Wendepunkt in Politik und Ausrichtung der Partei darstellt, ist sie doch Ausdruck einer tiefgreifenden demografischen Veränderung der Mitgliederstruktur. DIE LINKE ist unwiederbringlich auf dem Weg eine ökolibertäre Partei der urbanen akademischen Mittelschichten zu werden, die anschlussfähig für SPD und Grüne ist. Zwar sprechen die Protagonisten dieser Entwicklung weiterhin viel von „Sozialismus“, von „Kapitalismus“ und sogar von „Systemüberwindung“. Aber das war bei den Jungsozialisten in der SPD nicht anders, und dies wiederholte sich dann bei den Grünen. Dies sind alles nur Worte - sie vergehen. Mit Genugtuung kann denn auch die taz den Ausgang des Parteitags mit den Worten bilanzieren: „Die Post-Wagenknecht-Linke“.[9]

Kipping und Riexinger nahmen als Ergebnis ihrer Amtszeit in Anspruch, dass die Linkspartei in den vergangenen neun Jahren „moderner“ geworden und aus der politischen Landschaft nicht mehr wegzudenken sei. „Wir übergeben eine Partei, die für kommende Auseinandersetzungen gut aufgestellt ist“, sagte Riexinger in seiner Abschiedsrede.[10]

Zu solch einer optimistischen Einschätzung kann man aber nur gelangen, wenn man den Niedergang der Partei bei Wahlen ignoriert. Bei nahezu allen Landtagswahlen der vergangenen Jahre büßte die Partei zum Teil erheblich an Stimmen ein. In Brandenburg fiel sie von 27,2 Prozent im Jahr 2009 auf 18,6 in 2014. Bei der Wahl im September 2019 ging es weiter bergab: DIE LINKE verlor dort mit 7,9 Prozent mehr als jede andere Partei. Mit 10,7 Prozent blieb ihr am Ende nur noch ein gutes Drittel der Stimmen von 2009. Auch in Sachsen fiel sie von 20,6 Prozent in 2009 auf 18,9 Prozent in 2014 und schließlich auf nur noch 10,4 Prozent im September 2019 – was einen weiteren Rückgang um nicht weniger als 8,5 Prozent bedeutete - dies kommt annähernd einer Halbierung ihrer bisherigen Wählerschaft gleich! Die beiden Bundesländer waren keineswegs Ausnahmen: In Sachsen-Anhalt fiel der Anteil von 23,7 Prozent in 2011 auf 16,3 Prozent in 2016. In Mecklenburg-Vorpommern ging es von 18,4 Prozent in 2011 auf 13,2 im Jahr 2016 bergab. Nur in Thüringen gab es ein leichtes Plus von 27,4 Prozent in 2009 auf 28,2 Prozent 2014. Auch in Berlin konnte DIE LINKE zulegen, ohne allerdings die guten Ergebnisse von 1999 bzw. 2001 wieder erreichen zu können.

Auch in den westlichen Bundesländern sieht die Bilanz nicht viel besser aus. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelang es während der Amtszeit von Kipping und Riexinger nicht, in die Landtage zurückzukehren. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie in Bayern ist die LINKE von der Fünfprozenthürde weit entfernt. Lediglich in Hessen und in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg konnte sie leicht zulegen. Mit nur noch 5,5 Prozent fiel schließlich das Ergebnis bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 desaströs schlecht aus. Doch über all diese Niederlagen schwiegen Kipping und Riexinger in ihren Reden auf dem Parteitag!

Die Serie der Niederlagen wird sich sehr wahrscheinlich bei der anstehenden Bundestagswahl fortsetzen. Nach den gegenwärtigen Umfragen wird der Linkspartei nur noch ein Ergebnis zwischen sechs und acht Prozent zugetraut. Vor vier Jahren hatte sie 9,2 Prozent erhalten und lag damit noch vor den Grünen! Ganz anders lauten dagegen die Umfragewerte für die von der Partei kaltgestellte Sahra Wagenknecht. Sie gehört seit Jahren zu den beliebtesten Politikern des Landes!

          

[1] In ihrem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 23.10.2021 sprach Sahra Wagenknecht ausdrücklich von den „linken Parteien“, also auch von SPD und Grünen. https://www.sueddeutsche.de/politik/sahra-wagenknecht-linke-renten-1.5092048?reduced=true Inzwischen hat der Konflikt um die identitäre Ausrichtung linker Politik die SPD erreicht. So wurde der in der FAZ am 22.02.2021 von Wolfgang Thierse veröffentlichte Artikel „Grabenkämpfe gegen Gemeinsinn: Wie viel Identität verträgt die Gesellschaft?“ von der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und dem stellvertretenden Vorsitzenden Kevin Kühnert scharf kritisiert. Woraufhin Thierse ihnen anbot, die SPD zu verlassen. Vgl. „Wolfgang Thierse bietet Rücktritt aus der SPD an nach Kritik über Äußerungen zur Identitätspolitik“, in RT Deutsch vom 03.03.2021, https://de.rt.com/inland/113876-wolfgang-thierse-bietet-ruecktritt-aus-spd-an/

[2] Fabio de Masi will nicht mehr kandidieren - „Eine solche Debattenkultur hat nichts mit Aufklärung zu tun“, in: Cicero vom 24.02.2021, https://www.cicero.de/innenpolitik/fabio-de-masi-linke-debattenkultur-aufklaerung

[3] Das ist die neue Zeit! Rede der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE, Katja Kipping auf dem siebten Parteitag am 26.02.2021, https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/detail/das-ist-die-neue-zeit/

[4] Vgl. DIE LINKE, Mitgliederzahlen 2017-2020, https://www.die-linke.de/partei/ueber-uns/mitgliederzahlen-2017-2026/

[5] Tätigkeitsbericht des Parteivorstandes S. 143 https://www.die-linke.de/fileadmin/download/parteitage/siebenter_parteitag_2021/berichte/T%C3%A4tigkeitsbericht_des_Parteivorstandes.pdf

[6] Die Post-Wagenknecht-Linke, in: taz vom 28.02.2021, https://taz.de/Parteitag-der-Linkspartei/!5754253/

[7] Die Zahl der noch aus der DDR stammenden Mitglieder hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Ausdruck davon ist die Existenzkrise der Zeitung ND, die fast ausschließlich von diesen Mitgliedern gelesen wird.

[8] Erklärung zum Bundesparteitag: Nur gemeinsam kommen wir nach vorn! vom 04.03.2021, https://sozialistische-linke.de/2021/03/04/erklaerung-zum-bundesparteitag-nur-gemeinsam-kommen-wir-nach-vorn/

[9] Ebenda

[10] So geht das nicht weiter, in: junge Welt vom 27.02.2021 https://www.jungewelt.de/artikel/397751.linke-parteitag-so-geht-das-nicht-weiter.html?fbclid=IwAR25gOfkP7JFuNTAKFe7LCv6KUGqy9OdxMmbxkFxwr_oUIyPQRl1qVkKxko

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Info: https://www.andreas-wehr.eu

05.03.2021

Europas neues Sturmgewehr       Verteidigungsministerium vergibt Auftrag zum Bau des neuen Sturmgewehrs an Heckler & Koch. Die Firma hatte ungeklärte Verbindungen zu Wirecard.

German-Foreign-Policy.com, 5. März 2021
OBERNDORF/BERLIN (Eigener Bericht) - Ein Gerichtsprozess wegen illegalen Waffenhandels und unklare Verbindungen zum Skandalkonzern Wirecard überschatten die Neuvergabe des Auftrags zum Bau des neuen Bundeswehr-Sturmgewehrs an Heckler & Koch. Das Berliner Verteidigungsministerium hatte den Auftrag im September zunächst an das Unternehmen C. G. Haenel aus dem thüringischen Suhl vergeben - eine Entscheidung, die wegen der geringen Größe der Firma und ihrer Zugehörigkeit zu einem Konzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für Aufsehen gesorgt hatte. Der zu Wochenbeginn bekanntgewordene Beschluss, C. G. Haenel den Auftrag zu entziehen und ihn dem Traditionslieferanten Heckler & Koch zu übertragen, entspricht den Bestrebungen Berlins und Brüssels, die Ausrüstung der Streitkräfte Europas tendenziell zu vereinheitlichen. Gegen die Oberndorfer Waffenschmiede läuft gegenwärtig allerdings ein Verfahren wegen unerlaubter Schusswaffenlieferungen nach Mexiko; außerdem war der derzeitige Mehrheitseigner Wirecard eng verbunden. Dies gilt wegen der aktuellen Ermittlungen gegen den Konzern als ernste Hypothek.


Zitat: Caracal Germany

Mit der am Montagabend bekanntgewordenen jüngsten Entscheidung zum künftigen Sturmgewehr der Bundeswehr nimmt der jahrelange Streit um die Waffe die nächste bemerkenswerte Wendung. Schon der Beschluss der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2015, das erst 1997 eingeführte Standardgewehr G36 aus dem Verkehr zu ziehen und durch ein neues zu ersetzen, hatte weithin Diskussionen ausgelöst: Deutsche Soldaten, die das G36 nutzen - auch im Einsatz -, bestätigen regelmäßig, sie seien mit ihm durchaus zufrieden. Für erhebliches Aufsehen gesorgt hatte dann die - branchenüblich mit jahrelanger Verspätung erfolgte - Ankündigung im September 2020, den Auftrag zum Bau der 120.000 neuen Sturmgewehre an die Firma C. G. Haenel aus dem thüringischen Suhl zu vergeben. Haenel hatte zwar schon zuvor den Auftrag zum Bau des neuen Scharfschützengewehrs G29 für die Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten; dabei handelte es sich allerdings um eine deutlich kleinere, der Haenel-Mitarbeiterzahl - zuletzt wurde sie mit neun beziffert - angemessener erscheinende Bestellung: Das erste, 2016 ausgelieferte Los umfasste lediglich 115 Waffen. Debatten hervorgerufen hatte die Auftragsvergabe an Haenel außerdem, weil die Firma zu dem Rüstungskonglomerat EDGE Group aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört; dort wird sie als "Caracal Germany" geführt (german-foreign-policy.com berichtete [1]).


Konkurrenzkämpfe

Seitdem dauern die Auseinandersetzungen an. Heckler & Koch, bereits seit 1959 Lieferant des Standardsturmgewehrs der Bundeswehr (zunächst des G3, dann des G36), hatte scharf protestiert und den Vorwurf erhoben, Haenel habe mit seinem Modell, dem Maschinenkarabiner MK556, gleich mehrere Patente verletzt. Haenel weist den Vorwurf zurück; die Sache liegt in mehreren Verfahren bei Gericht. Die Bundesregierung zog ihren Auftrag bereits im Oktober wieder zurück; man wolle die Vorwürfe klären, hieß es zur Begründung. Wie das Verteidigungsministerium an diesem Dienstag bestätigte, schließt es Haenel nun wegen der Patentstreitigkeiten endgültig von dem Auftragsverfahren aus.[2] Unklar ist nach wie vor, wieso die Patentfragen - das zu beschaffende Sturmgewehr soll zur Standardwaffe der Bundeswehr für die nächsten Jahrzehnte werden - nicht bereits vor der ursprünglichen Auftragsvergabe im September geklärt wurden. Unklar ist auch, ob die Begründung für den Haenel-Ausschluss vor Gericht Bestand haben wird; Haenel-Geschäftsführer Olaf Sauer hat kürzlich bestätigt, sein Unternehmen werde bei einem endgültigen Auftragsentzug "den Rechtsweg beschreiten".[3] Hält die Firma daran fest, wird sich die Einführung des neuen Sturmgewehrs weiter verzögern, laut Einschätzung von Beobachtern möglicherweise erneut um Jahre.


"ITAR-free"

Unabhängig davon hat sich das Verteidigungsministerium gestern festgelegt, Heckler & Koch mit dem Sturmgewehr HK416 den Zuschlag zu erteilen. Die Waffe wurde im Jahr 2004 von der US-Spezialeinheit Delta Force eingeführt und wird von weiteren US-Spezialkräften genutzt; unter anderem heißt es, sie sei das Gewehr gewesen, mit dem am 2. Mai 2011 in Abbottabad (Pakistan) Osama bin Laden von US-Militärs erschossen worden sei.[4] Vor allem aber findet sich die Waffe inzwischen in den Beständen einer wachsenden Zahl europäischer Streitkräfte. So haben die Armeen Frankreichs und Norwegens das HK416 als Standardwaffe eingeführt. Spezialtruppen nutzen es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Estland, Irland, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und der Türkei. Außerhalb Europas wird das Gewehr beispielsweise von Sonderkommandos Australiens, Georgiens und Indonesiens eingesetzt. Die jetzt in Aussicht stehende Einführung als Standardwaffe der Bundeswehr festigt die Stellung von Heckler & Koch als einer der führenden Schusswaffenlieferanten der Streitkräfte Europas. Dazu passt, dass die künftige Standardwaffe der Bundeswehr "ITAR free" sein soll; gemeint ist damit der Verzicht auf US-Bauteile, deren Nutzung zur Einhaltung der US-Rüstungsexportvorschriften ("International Traffic in Arms Regluations", ITAR) verpflichtet.


Illegale Waffenexporte

Überschattet wird die angekündigte Auftragsvergabe zum einen von einem immer noch andauernden Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter von Heckler & Koch wegen illegaler Verkäufe von Sturmgewehren des Typs G36 nach Mexiko. Die Oberndorfer Waffenschmiede hatte in den Jahren von 2006 bis 2009 rund 10.000 Sturmgewehre nach Mexiko geliefert, obwohl dies für mehrere mexikanische Bundesstaaten wegen brutaler Menschenrechtsverletzungen der dortigen Polizei nicht zulässig war. In der Tat sind mindestens 4.200 G36 in vier dieser Bundesstaaten gelangt und dort nachweislich bei Massakern zum Einsatz gekommen. So starben etwa am 12. Dezember 2011 zwei Demonstranten im Bundesstaat Guerrero, als Polizisten mit deutschen G36-Sturmgewehren auf sie feuerten. Nachdem in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 gleichfalls in Guerrero 43 Studenten spurlos verschwunden waren, wurden an mehreren Tatorten Patronenhülsen entdeckt, die ebenfalls den Einsatz von G36-Sturmgewehren belegen.[5] Nachdem das Stuttgarter Landgericht im Februar 2019 zwei Firmenmitarbeiter wegen des G36-Exports nach Mexiko zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zur Zahlung einer Strafe in Höhe des Erlöses verurteilt hatte - es ging um insgesamt 3,7 Millionen Euro -, ist ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof eingeleitet worden. Das Urteil wird am 11. März erwartet.


Hypothek Wirecard

Zum anderen machen aktuell unklare Beziehungen des Heckler & Koch-Mehrheitseigners zu Wirecard Schlagzeilen. Der französische Investor Nicolas Walewski hatte der Oberndorfer Waffenschmiede ab 2015 Darlehen zur Verfügung gestellt - gegen Aktien als Pfand. Im Jahr 2018 startete Walewski den Versuch, das Pfand einzulösen und die Aktien vollständig zu übernehmen; damit wären er bzw. die von ihm kontrollierte Luxemburger Finanzholding Compagnie de Développement de l'Eau (CDE) in den Besitz eines ganz erheblichen Anteils an Heckler & Koch gelangt. Da der Deal genehmigungspflichtig war, waren langwierige Verhandlungen mit dem deutschen Wirtschaftsministerium die Folge; Berlin ließ Walewskis Hintergrund sogar durch den BND durchleuchten - angeblich, weil die Finanzkonstruktionen des Franzosen unter anderem auf recht undurchsichtigen Firmennetzen in der Karibik beruhten. Spätestens ab 2019 ließ sich der übernahmewillige Investor dabei von Ex-Wirecard-Finanzvorstand Burkhard Ley beraten, den er kannte, weil er selbst bereits 2006 größere Wirecard-Anteile übernommen hatte.[6] Dabei kam Walewski auch in Kontakt mit dem ehemaligen Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche, den er in den Heckler & Koch-Aufsichtsrat hieven wollte. Die Übernahme der Waffenschmiede wurde im Juli 2020 schließlich genehmigt, der Aufsichtsratsposten für Fritsche, dessen Rolle im Wirecard-Skandal nach wie vor nicht aufgeklärt ist [7], hingegen nicht. Nicht zuletzt wegen der weiter anhaltenden Ermittlungen in Sachen Wirecard gelten Walewskis Verbindungen zu dem Skandalkonzern für Heckler & Koch als riskante Hypothek.

 

[1] S. dazu Das deutsch-emiratische Sturmgewehr.

[2] Thomas Wiegold: Bundeswehr soll HK416 von Heckler & Koch als neues Sturmgewehr bekommen. augengeradeaus.net 02.03.2021.

[3] Peter Carstens: Haenel kämpft. Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.02.2021.

[4] Caleb Larson: HK416: The Gun that Took Out Bin Laden. nationalinterest.org 05.01.2021.

[5] Julian Limmer: Tödliches Geschäft mit Mexiko - Prozess gegen Heckler & Koch am Bundesgerichtshof. blickpunkt-lateinamerika.de 12.02.2021. S. auch Von Sturmgewehren und Menschenrechten.

[6] Felix Holtermann, Lars-Marten Nagel, Michael Verfürden: Wie Wirecards Ex-Finanzvorstand bei der Übernahme von Heckler & Koch half. handelsblatt.com 21.02.2021.

[7] S. dazu Der Fall Wirecard (II) und Der Fall Wirecard (III).


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8543 

04.03.2021

Kriegsübung trotz Pandemie (III)    U.S. Army Europe und Bundeswehr bereiten trotz Pandemie das Großmanöver Defender Europe 21 vor - gegen Russland.

German-Foreign-Policy.com, 4. März 2021

BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) - Die NATO-Staaten bereiten sich auf ein zweites "Defender Europe"-Großmanöver vor. Mit ersten Aktivitäten ist voraussichtlich im Mai zu rechnen. Die letztjährige Kriegsübung Defender Europe 20 wäre in ihrer ursprünglich geplanten Form das größte US-geführte Manöver in Europa seit dem Ende des Kalten Kriegs gewesen. Defender Europe ist als Manöverserie konzipiert und soll jedes Jahr stattfinden, um das neue Level der Militarisierung Europas aufrechtzuerhalten und auszubauen. Defender Europe 21 ist in einem vergleichbaren Maßstab geplant wie die Übung im vergangenen Jahr; es richtet sich erneut gegen Russland, hat allerdings einen anderen regionalen Schwerpunkt - das Schwarze Meer statt der Ostseeregion. Auch Deutschland ist involviert, einerseits direkt mit eigenen Soldaten, andererseits durch logistische Unterstützungsleistungen. Im vergangenen Jahr war dabei auch zivile Infrastruktur in den Dienst der NATO-Truppen gestellt worden. Die Vereinigten Staaten planen neben den gegen Russland gerichteten Defender Europe-Manövern auch eine Übungsserie Defender Pacific - gegen China.


Zitat: Defender Europe 20

Defender Europe 20 hatte ursprünglich die größte Militärübung von NATO-Truppen in Europa seit dem Ende des Kalten Krieges werden sollen. Rund 20.000 US-Soldaten sollten im Rahmen des US-geführten Manövers über den Atlantik nach Europa verlegt werden und gemeinsam mit hier stationierten US-Einheiten und mit Truppen verbündeter Staaten Übungen im Rahmen eines übergreifenden Konfliktszenarios abhalten. Insgesamt war die Beteiligung von 37.000 Soldaten aus 16 NATO-Staaten und zwei verbündeten Ländern geplant. Im Kern ging es darum, die Militärs mit einer Vielzahl von Verlegerouten aus den USA quer durch Europa bis zur russischen Grenze vertraut zu machen; ergänzend sollten in verschiedenen Ländern von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer in einem simulierten "Schlachtfeldnetzwerk" zahlreiche Kriegsübungen durchgeführt werden. In seiner Planung griff das Militärbündnis auf Übungsformate zurück, die es in der Region schon seit Jahren regelmäßig durchführt.[1]


Mit deutscher Beteiligung

Anfang 2020 war das US-geführte Manöver bereits angelaufen, als die beginnende Covid-19-Pandemie den Militärs einen Strich durch die Rechnung machte und die vollständige Durchführung der Übungspläne verhinderte. Allerdings wurde Defender Europe 20, während in großen Teilen der Welt das zivile Leben in Reaktion auf die Pandemie massiv eingeschränkt wurde, zwar verkleinert, jedoch nicht gänzlich abgesagt. Als im März 2020 die Entscheidung zur Reduzierung des Manöverumfangs fiel, waren bereits knapp 6.000 US-Soldaten in Europa angekommen. Bevor sie zurück über den Atlantik verlegten, führten sie trotz der Pandemie noch einige Kriegsübungen durch (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Die Bundeswehr hatte pandemiebedingt die Manöverteile in Deutschland Mitte März offiziell eingestellt. Dabei hatte die Bundesrepublik für Defender Europe 20 neben militärischer auch in erheblichem Umfang zivile Infrastrukur bereitgestellt (german-foreign-policy.com berichtete [3]). Der Befehlshaber der U.S. Army Europe, General Christopher Cavoli, gab in einem Interview außerdem an, das deutsche Verteidigungsministerium habe nachträglich den Anteil der Manöverkosten übernommen, die eigentlich die US-Streitkräfte hätten bezahlen müssen - im Rahmen des sogenannten Host Nation Support.[4]


Defender Europe 21

Schon im Sommer vergangenen Jahres gaben führende US-Militärs bekannt, Defender Europe 21 sei bereits in Planung und solle von Frühjahr bis Sommer 2021 stattfinden.[5] Diese Ankündigungen bestätigen sich jetzt: Nach Angaben der Bundesregierung ist das Manöver für den Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 14. Juni 2021 geplant - mit rund 31.000 Soldaten, darunter 430 von der Bundeswehr. Dass weniger deutsche Militärs teilnehmen als im vergangenen Jahr, liegt daran, dass der regionale Manöverschwerpunkt dieses Jahr nicht auf der Ostseeregion, sondern im Süden, am Schwarzen Meer, liegt; besonderes Augenmerk erhält dabei laut General Cavoli die Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien.[6] Trotz der großen Entfernung zur Schwerpunktregion wird die Bundeswehr laut Angaben der Bundesregierung ganz wie im vorigen Jahr logistische Aufgaben beim Verlegen der multinationalen Verbände durch Deutschland und weitere Länder des Kontinents übernehmen. Insgesamt hat Berlin bis jetzt 2,9 Millionen Euro für das Manöver eingeplant.


Defender Pacific

Wie die Bundesregierung bestätigt, ist die US-geführte Übung Defender Europe inzwischen als alljährlich wiederkehrendes Manöver konzipiert. Dabei werde der geographische Schwerpunkt der Übungsserie in geraden Jahren "im nördlichen, in den ungeraden Jahren im südlichen Bündnisgebiet der NATO" liegen.[7] Hinzu kommt, dass die Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr auch eine Manöverserie unter dem Titel Defender Pacific gestartet haben. Bei ihr geht es darum, den Aufmarsch von US-Truppen über den Pazifik gegen China zu proben. Defender Pacific 21 wird sich dabei laut Auskunft der US-Streitkräfte auf den Südwestpazifik fokussieren. Das riesige Gebiet umfasst zahlreiche kleine Inseln und Inselgruppen und reicht bis Australien; im Zweiten Weltkrieg umfasste der alliierte Befehlsbereich Southwest Pacific auch große Teile der Inselwelt Südostasiens, darunter die Philippinen sowie Teile Indonesiens und Malaysias - und nicht zuletzt das Südchinesische Meer.[8] Die Bundeswehr wird sich laut Auskunft der Bundesregierung nicht beteiligen. Allerdings ist für dieses Jahr eine Übungsfahrt eines deutschen Kriegsschiffs durch das Südchinesische Meer bis nach Japan geplant.[9]


"Nach Osten ausgerichtet"

"Wir treffen Vorbereitungen, um bereit zu sein, zu kämpfen und zu gewinnen", äußerte der für Defender Europe zuständige US-General Cavoli im Februar über das Manöver.[10] Ein zentraler Aspekt der Kriegsvorbereitungen ist laut Cavoli die militärische Mobilität in Europa. Die Defender Europe-Manöverserie sei eingeführt worden, um Schwachstellen der Infrastruktur ausfindig zu machen und politische wie regulatorische Hemmnisse abzubauen. Cavoli spricht dabei von einem "informellen Bündnis" der U.S. Army Europe mit der EU, die hohe Summen zur Verbesserung der militärischen Mobilität bereitstellt. Dabei katalogisiere die U.S. Army die bestehende europäische Infrastruktur und teste sie in den Übungen, um dann der NATO mitzuteilen, welche Verbesserungen notwendig seien. Die NATO wiederum leite die US-Wünsche dann an die EU weiter, um ihr zu "helfen, ihre Infrastrukturgelder in dual use-[...]Infrastruktur zu leiten". Bei militärischen Aspekten der EU-Infrastrukturmaßnahmen hätten die US-Militärs "ein Wörtchen mitzureden". Die Herausforderung bestehe darin, "dass wir, als die NATO expandierte, in Territorium expandierten, das vorher der anderen Seite angehörte und dessen Militärinfrastruktur für Equipment des Warschauer Paktes ausgelegt und durchweg nach Westen ausgerichtet war. Wir brauchen dagegen Infrastruktur, die auf westliches Equipment ausgelegt und nach Osten ausgerichtet ist" - für den neuen Kalten Krieg, dessen Blockgrenze teilweise bis direkt an die russische Grenze verschoben ist.[11]

 

[1], [2] S. dazu Kriegsübung trotz Pandemie.

[3] S. dazu Testmobilmachung gen Osten (II).

[4] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.

[5] DEFENDER-Europe 21 Planning Underway. ausa.org 15.07.2020.

[6] Antwort auf die Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/25900, 15.01.2021.

[7] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.

[8] Sydney J. Freedberg Jr.: Facing Cuts, Army Chief Touts Pacific Role. breakingdefense.com 19.01.2021.

[9] S. dazu Die neue deutsche Kanonenbootpolitik.

[10], [11] AUSA's Noon Report - Gen. Christopher Cavoli - U.S. Army Europe and Africa. youtube.com 03.02.2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8541

03.03.2021

TKG-Novelle Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen

netzpolitik.org, 03.03.2021 um 08:33 Uhr - - in Überwachung - 5 Ergänzungen

Das Bundesinnenministerium fordert eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger:innen, die im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren. Wir veröffentlichen den Volltext des Forderungskataloges.


Zitat: Das Innenministerium will alle Nutzer:innen von Messengern und E-Mail-Diensten mit ihren persönlichen Daten registrieren lassen. Das Bundesinnenministerium (BMI) will kurzfristig noch in die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hereinverhandeln, dass Nutzer:innen von WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und allen anderen „nummernunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen. Das geht aus einem internen Papier des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU) hervor).

Betroffen wären damit auf jeden Fall E-Mail-Dienste und alle Arten von Messengern. Da viele soziale Netzwerke auch Messenger anbieten, gibt es hier unter Umständen noch weitere Dienste, die darunter fallen könnten. Das BMI will, dass die Bürger:innen ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.

Im BMI-Papier, welches der E-Mail-Anbieter Posteo am Dienstagabend veröffentlicht hat und das wir hier im Volltext publizieren, heißt es: „TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.“ Die Daten der Bürger:innen sollen zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden. Zusätzlich zur Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen, sollen nun also bei dieser Personen-Vorratsdatenspeicherung auch die Namen und Adressen aller Bürger:innen anlasslos festgehalten werden.

Posteo berichtet in dem Blogpost auch von informierten Kreisen, die bestätigten, dass das BMI möglichst viele der 15 Punkte aus dem Forderungspapier auf den letzten Metern in das Gesetz verhandeln wolle. Schon im Entstehungsprozess des Gesetzes hatte es viel Gerangel der beteiligten Ministerien gegeben, weil das Innenministerium möglichst viele Überwachungsbefugnisse in das Gesetz packen wollte.

„Beispielloser Angriff auf das freie Internet“

Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kritisiert gegenüber netzpolitik.org einen massiven Eingriff in die Grundrechte und einen maßlosen Ausbau der Überwachung aller Bürger:innen:

Das wäre ein beispielloser Angriff auf europäische Werte und das freie Internet. Dinge, mit denen wir uns sonst so gerne von China abgrenzen. Dieser Angriff auf die Kommunikationsfreiheit aller und die Meinungsfreiheit von Minderheiten sucht seinesgleichen und wäre ein maßloser Versuch, Grundrechte einzuschränken. Eine anlasslose Speicherung von Personendaten unbescholtener Bürger:innen auf Vorrat ist außerdem unverhältnismäßig und von einem autoritären Denken durchzogen, welches dem Grundgesetz widerspricht.

Es gibt noch weitere Gefahren, die mit dem Vorschlag einhergehen: Nutzer:innen müssten werbegetriebenen Datenkonzernen wie Google oder Facebook ihre wahre Identität samt Alter offenlegen. Die Verteilung von verifizierten Personendaten an Internetunternehmen in der ganzen Welt erhöht nicht nur die Attraktivität von Hacker-Angriffen, sondern führt bei Datenverlusten dazu, dass verifizierte Personendaten in Umlauf gelangen und beispielsweise für Identitätsdiebstahl genutzt werden können. Was vom BMI als Gewinn für die Sicherheit verkauft wird, würde für die Internetnutzer:innen zu mehr Unsicherheit führen. 

Auch denkbar sind laut Posteo Auswirkungen auf die deutsche Internetwirtschaft, die von einer Abwanderungsbewegung der Nutzer:innen betroffen sein könnte. Das wiederum könnte dazu führen, dass internationale Dienste deutsche Nutzer:innen aussperren müssen. Inwieweit die Forderung überhaupt praktikabel umsetzbar wäre, ist ebenfalls unklar.

 Nur eine Blendgranate?

Der Vorstoß von Innenminister Seehofer mutet auch deshalb absurd an, weil es in den letzten Monaten bereits Überlegungen der Bundesregierung gab, einen Identifikationszwang für Messenger einzuführen – und man sich explizit dagegen entschied. Die Idee stammt ursprünglich aus der Innenministerkonferenz und das Wirtschaftsministerium hatte erwogen, sie im neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umzusetzen. In einer schriftlichen Verbändeanhörung wurde sie jedoch von allen Seiten zerrissen. Die einhellige Meinung in Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Grundrechtswidrig, teuer und unpraktikabel.

Am Ende entschied das Ministerium von Seehofers Unions-Kollege Peter Altmaier sich gegen den Identifizierungszwang (wir berichteten). Der Innenminister hat den Gesetzentwurf für das TTDSG gemeinsam mit dem Bundeskabinett im Februar beschlossen, jetzt versucht er es auf einem anderen Weg.

Posteo weist in seinem Blogbeitrag allerdings darauf hin, dass die Forderung nach Identifizierung aller Nutzer:innen nur ein Ablenkungsmanöver sein könnte, um von den 14 anderen Punkten des Papiers abzulenken. Es könnte dem Koalitionspartner SPD ermöglichen, das Schlimmste herauszuverhandeln und den anderen Punkten stillschweigend zuzustimmen.

Denn diese weiteren Punkte haben es in sich. So will das BMI auch Internetcafes, Krankenhäuser oder Hotels verpflichten, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Der Kreis derer, die Daten für eine spätere mögliche Auskunft an den Staat speichern müssen, würde im großen Stil ausgebaut.

Der E-Mail-Dienstleister Posteo, der bislang nur wenige keine Daten seiner Nutzer:innen sammelt (Korrektur: Posteo wies uns daraufhin, dass sie explizit keine Daten sammeln), sieht darin einen Versuch, die Anbieter in eine ganz neue Rolle zu drängen: „Hier wird nun zielgerichtet konstruiert, dass immer alles erfasst werden muss, was für die Strafverfolgung notwendig ist – und nicht – wie bisher bei E-Mail-Diensten – nur das, was aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.“

Mitwirkung beim Aufspielen von Staatstrojanern

Darüber hinaus will das Innenministerium Unternehmen, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, verpflichten im Rahmen einer so genannten Quellen-TKÜ sowie bei Online-Durchsuchungen „Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren“. Diese Anbieter sollen also verpflichtet werden, im Fall des Einsatzes von Staatstrojanern den Datenstrom so umzuleiten oder hierzu die notwendigen Hilfestellungen zu geben, dass die Sicherheitsbehörden Geräte von Nutzer:innen überwachen können.


Update, 3. März, 19:56

Tilo Jung hat in der Bundespressekonferenz bei der Bundesregierung nachgefragt zum Papier des BMI. Darin bestätigt das BMI nicht nur die Echtheit des Papiers, sondern rechtfertigt die geforderte Ausweispflicht bei Messengern und E-Mail:

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Der CDU-Digitalpolitiker und Abgeordnete Thomas Jarzombek sagte auf Twitter, dass das Papier keine Position der Regierung sei. Es handele sich um „Punkte des BMI, die in der Ressortabstimmung durchgefallen sind.“

Offenlegung: Posteo spendet regelmäßig an netzpolitik.org.

 


Hier das Dokument in Volltext:


  • Datum: 23. Februar 2021
  • Behörde: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
TKG-Novelle – Themen für das parlamentarische Verfahren

Innenpolitische Forderungen / Regelungsvorschläge

  1. TK-Dienste zur Mitwirkung bei der QTKÜ/ODS verpflichten
  2. Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifizierungsmerkmalen verpflichten
  3. TK-Dienste zur unverzüglichen, vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten verpflichten
  4. Regelungen der Pflichten für TK-Diensteanbieter im TKG
  5. Begriffsbestimmung Bestandsdaten anpassen
  6. Begriffsbestimmung Verkehrsdaten anpassen
  7. Verpflichtung zur Datenerhebung für Auskunftsersuchen
  8. Zusammenhängende und vollständige Überwachungskopie
  9. TK-Dienste zur unverschlüsselten Ausleitung in Roaming-Fällen verpflichten
  10. Unentdeckte Nutzung des IMSI-Catchers sicherstellen
  11. Erhebung von genaueren Standortdaten
  12. Erreichbarkeiten der TK-Dienste verbessern
  13. TK-Dienste zur Erteilung von Auskünften u.a. zu Netzstrukturen verpflichten
  14. TK-Dienste zur besonderen Absicherung bei der Speicherung von Anordnungsdaten im Zusammenhang mit TKÜ-Maßnahmen verpflichten
  15. Meldepflicht an BKA bei Datenleak Fällen


1. TK-Dienste zur Mitwirkung bei der QTKÜ/ODS verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. X [neu] TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: TK-Dienste, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, sollen im Rahmen einer Quellen-TKÜ bzw. Online-Durchsuchung verpflichtet werden, Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren (Mitwirkungspflichten bei QTKÜ/ODS). Die QTKÜ/ODS ist erforderlich, um beispielsweise nicht erfassbare Kommunikationsprogramme oder spezielle Eigenentwicklungen überwachen zu können.


Erläuterung:

Bestimmte TK-Diensteanbieter sollen zur Mitwirkung bei einer QTKÜ/ODS verpflichtet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen zur Durchführung der QTKÜ/ODS vorliegen. Es wird mit der Regelung keine Änderung bzgl. der Rechtsgrundlage vorgenommen, sondern lediglich eine Mitwirkung im TKG konkretisiert.

Dabei sollen nur diejenigen TK-Diensteanbieter verpflichtet werden, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten. Diese sollen dabei mitwirken, dass die Sicherheitsbehörden selbständig und zielgerichtet auf dem zu überwachenden Endgerät (ausschließlich auf diesem), die entsprechende Software aufbringen können. Der TK-Diensteanbieter ist damit weder für die Überwachungssoftware selbst noch für dessen Einbringung verantwortlich, sondern wirkt – wie bspw. in der Strafprozessordnung vorgegeben (z.B. gemäß §100a Abs 4 StPO) – an der Telekommunikationsüberwachung mit. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll der TK-Diensteanbieter für die Sicherheitsbehörden den Datenstrom so umleiten bzw. die hierzu notwendigen Hilfestellungen geben, damit die Sicherheitsbehörden entsprechend die Software aufbringen können. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen werden von den Unternehmen dagegen nicht abverlangt. Insbesondere eröffnet die Vorschrift nicht die Möglichkeit, Unternehmen zur Modifikation ihrer Anwendungen zu verpflichten, damit mittels dieser Anwendungen dann aus dem Endgerät Informationen ausgeleitet werden. Auch ergibt sich aus der Vorschrift keine Verpflichtung der Unternehmen, spezifische technische Vorkehrungen für die Umleitung der Kommunikation über technische Einrichtungen der berechtigten Stelle vorzuhalten. Es bleibt dabei, dass die berechtigten Stellen ausschließlich mit eigenen Werkzeugen arbeiten, und es geht ausschließlich um deren Einbringung, die ggf. von den genannten Unternehmen durch die Mithilfe bei der Umleitung des Datenstroms zu unterstützen ist.

TK-Diensteanbieter, die beispielsweise ausschließlich Messengerdienste anbieten und somit keinen eigenen Zugang zum Internet anbieten, sind von dieser Regelung daher nicht betroffen. Auch werden keine Anbieter von Webseiten, Online-Händler oder Ähnliches verpflichtet.


Regelungsvorschläge:

Art. 1 § 169 neuer Absatz

„(x) Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbracht werden, hat den berichtigten Stellen die zur Durchführung einer Maßnahme nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und §100b Absatz 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes oder nach § 11 Absatz 1a des Artikel 10-Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Hilfestellungen zu gewähren, insbesondere

1. die Aufstellung und den Betrieb von technischen Mitteln für die Durchführung von Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 100b Absatz 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes oder § 11 Absatz 1a des Artikel 10 Gesetzes in seinen Räumen zu dulden und Bediensteten der für diese Maßnahmen zuständigen Stelle Zugang zu diesen technischen Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu gewähren sowie

2. den für den in der Anordnung genannten Anschluss bestimmten Datenstrom über technische Mittel der berechtigten Stellen für die Durchführung von Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 100b Abs. 1 der Strafprozessordnung, §§ 49 und 51 des BKA-Gesetzes, 11 Absatz 1a des Artikel 10 Gesetzes umzuleiten, auch wenn sich diese nicht in ihren Räumen befinden,

soweit dies jeweils technisch möglich und zumutbar ist.“


2. Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifizierungsmerkmalen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 171 Abs. 3 TKG-E (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden)


Forderung: Diese Forderung basiert auf einer Forderung der Innenministerkonferenz (NdS / MVP). TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Somit kann zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall die Anonymität aufgehoben werden.


Erläuterung:

Es wird auch weiterhin sehr schwer möglich sein, Straftäter, die anonym im Netz agieren und sich hierzu insbesondere der Messengerdienste bedienen, zu identifizieren.

Die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste sollen zukünftig verpflichtet werden von den Nutzern bei Anmeldung zu ihrem jeweiligen Telekommunikationsdienst sog. Identifizierungsmerkmale (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu erheben und zu speichern. Nach den aktuellen Vorgaben in § 111 TKG sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, verpflichtet, konkret benannte Bestandsdaten vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten sind darüber hinaus verpflichtet, die erhobenen Bestandsdaten vor Freischaltung zu verifizieren.

Bei dieser Verpflichtung geht es um diejenigen TK-Diensteanbieter, die nummernunabhängige TK-Dienste anbieten, also insbesondere Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste. Die auf diese Weise erhobenen Identifizierungsmerkmale können dann durch die Sicherheitsbehörden im Einzelfall bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage abgefragt werden. In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp und Facebook angeboten werden. Diese haben inzwischen die klassische Telefonie und SMS in vielen Fällen abgelöst.

Bei nummerngebundenen interpersonellen TK-Diensten mit Laufzeitverträgen (z.B. Festnetz- und Mobiltelefonverträgen) ist eine Verpflichtung zur Verifikation der erhobenen Daten im Regelfall nicht notwendig, da diese – bspw. für die Rechnungsstellung – ein Eigeninteresse an validen Identifizierungsmerkmalen haben und daher i.d.R. auch beauskunften können.

Da im Rahmen des TKG keine Vorgaben für Telemediendienste geregelt werden, fallen die Dienste vieler Start-Ups, wie beispielsweise Anbieter von Webseiten, Online-Händler oder Ähnliches nicht unter diese Regelung.

Es ist davon auszugehen, dass der Aufwand auf Seiten der verpflichteten TK-Diensteanbieter sich – zumindest teilweise – in Grenzen hält, da bereits Identifizierungsmerkmale zum Teil jetzt schon erhoben werden, um diese als geldwerten Vorteil zu nutzen. Des Weiteren wäre selbst ein Erfüllungsaufwand im hohen zweistelligen Millionen-Bereich verhältnismäßig, da dem ein geringfügiger Mehraufwand des einzelnen Nutzers und eine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung gegenüberstehen.


Regelungsvorschläge:

Einfügung eines Satzes zu Beginn des Art. 1 § 171 Absatz 2 Satz 1 TKG-E neu

(2) Die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen.

Sowie Einfügungen in Art. 1 § 171 Absatz 3 TKG-E:

„(3) Die Verpflichtung zur unverzüglichen Erhebung und Speicherung nach Absatz 1 Satz 1 gilt hinsichtlich der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 entsprechend für denjenigen, der nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste erbringt und dabei Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 erhebt, wobei an die Stelle der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 die entsprechenden Kennungen des Dienstes und an die Stelle des Anschlussinhabers nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Nutzer des Dienstes tritt. Die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend“


3. TK-Dienste zur unverzüglichen, vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 173 Abs. 6 TKG-E (Manuelles Auskunftsverfahren)


Forderung: Übernahme der im aktuell geltenden TKG bereits bestehenden Verpflichtung zur unverzüglichen und vollständigen Übermittlung von Bestandsdaten. Im derzeit geltenden TKG ist diese Verpflichtung noch enthalten. Im dem vom Kabinett am 16.12.2020 beschlossenen Entwurf fehlt diese Regelung.


Erläuterung:

In Einzelfällen und sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sollen die TK-Diensteanbieter verpflichtet werden, „unverzüglich und vollständig“ die Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. In der aktuellen Fassung des TKG-E ist die Regelung zur „unverzüglichen und vollständigen“ Beauskunftung entfallen.

Wie im geltenden Telekommunikationsgesetz geregelt (§ 113 Abs. 4 TKG) soll auch weiterhin derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, verpflichtet werden, zu beauskunftende Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. Diese Pflicht für TK-Diensteanbieter im TKG ist für die Sicherheitsbehörden zwingend notwendig, um bei zeitkritischen Lagen (z. B. Anschlagsgefahr) entsprechend reagieren zu können. Auch das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 überführt diese Regelung unverändert.


Regelungsvorschlag:

Einfügung eines neuen Satzes 1 in § 173 Abs. 6 TKG-E

(6) Derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.


4. Regelungen der Pflichten für TK-Diensteanbieter im TKG


Regelungsort: BMI wünscht Anpassung der Gesetzesbegründung zu Art. 1 § 169 TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Es muss auch zukünftig in der Gesetzesbegründung klar formuliert werden, wie das Verhältnis bzw. die Systematik zwischen TKG und den jeweiligen Fachgesetzen (bspw. BPolG oder BKAG) ist.


Erläuterung:

Wenn aufgrund des Verfahrensstandes keine Änderungen mehr in der Gesetzesbegründung aufgenommen werden können, sollte im Ausschussbericht ein Hinweis erfolgen.

Formulierungsvorschlag für Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses:

Es wird klargestellt, dass die Novellierung des TKG die bestehende Systematik zwischen TKG und den jeweiligen Fachgesetzen (z. BKAG, BVerfSchG BPolG) nicht verändert. Die Anforderungen an die Telekommunikationsdienste hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung regelt das TKG auch weiterhin. Gleiches gilt für die unverzügliche und vollständige Übermittlung der zu beauskunftenden Bestandsdaten durch Telekommunikationsdienste.


5. Begriffsbestimmung Bestandsdaten anpassen


Regelungsort: Art. 1 § 3 Nr. 6 TKG-E (Begriffsbestimmungen)


Forderung: Beibehaltung der Begriffsbestimmung des geltenden TKGs, damit von der Begriffsdefinition alle Bestandsdaten umfasst werden, die durch den TK-Diensteanbieter erhoben werden.


Erläuterung:

Die Begriffsdefinition muss alle Bestandsdaten erfassen, die durch die TK-Diensteanbieter erhoben werden, dies entspricht auch dem geltenden Recht (Begriffsdefinition in § 3 Nummer 3 TKG). Welche Bestandsdaten im Einzelfall an die berechtigten Stellen dann beauskunftet werden dürfen, regelt § 173 TKG-E in Verbindung mit den Fachgesetzen und der DS-GVO. Die Zulässigkeit der Verarbeitung richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DS-GVO. Da Bestandsdaten ein wesentliches erstes Instrument für die weitere Ermittlung darstellen, gefährdet jede zusätzliche Einschränkung den Ermittlungserfolg.

Die aktuelle Fassung des TKG-E schränkt bereits in der Definition den Begriff der Bestandsdaten auf „Bestandsdaten, die erforderlich sind, für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste“, erheblich ein. Im noch geltenden TKG gibt es diese Beschränkung nicht. Bestandsdaten dürfen gemäß § 95 Absatz 1 TKG nur erhoben und verwendet werden, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erforderlich ist. Im Rahmen der Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG werden die nach §§ 95 und 111 TKG erhobenen Bestandsdaten beauskunftet.


Regelungsvorschlag:

Streichung und Ergänzung des § 3 Nummer 6 TKG-E

6. „Bestandsdaten“ Daten eines Endnutzers, die erforderlich sind für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden;

Neufassung des Satzes 1 in Art. 1 § 173 Abs. 1 TKG-E:

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, darf von ihm nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) erhobene Bestandsdaten sowie die nach § 171 erhobenen Daten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden.


6. Begriffsbestimmung Verkehrsdaten anpassen


Regelungsort: Art. 1 § 3 Nr. 70 TKG-E (Begriffsbestimmungen)

Forderung: Beibehaltung der Begriffsbestimmung des geltenden TKGs, damit von der Begriffsdefinition alle Verkehrsdaten umfasst werden, die durch den TK-Diensteanbieter erhoben werden.


Erläuterung:

Die aktuelle Fassung des TKG-E schränkt bereits in der Definition den Begriff der „Verkehrsdaten“ auf „Verkehrsdaten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind“, erheblich ein. Die Begriffsdefinition muss alle Verkehrsdaten erfassen, die durch die TK-Diensteanbieter erhoben werden, dies entspricht auch dem geltenden Recht (Begriffsdefinition in § 3 Nummer 30 TKG). Welche Verkehrsdaten im Einzelfall an die berechtigten Stellen beauskunftet werden dürfen, regelt § 176 TKG-E in Verbindung mit den Fachgesetzen und dem Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz (TTDSG-E). § 9 TTDSG-E ersetzt die Regelung des § 96 TKG. Da Verkehrsdaten ein wesentliches Instrument für die weitere Ermittlung darstellen, gefährdet jede zusätzliche Einschränkung den Ermittlungserfolg.


Regelungsvorschlag:

Ergänzung und Streichung im Art. 1 § 3 Nummer 70 TKG-E

„Verkehrsdaten“ Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind;


7. Verpflichtung zur Datenerhebung für Auskunftsersuchen


Regelungsort: Art. 1 § 171 Abs. 1 Satz 1 TKG-E (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden)


Forderung: Die bestehenden Regelungen des aktuell geltenden TKG (§ 111 TKG) sind in das Gesetz zu übernehmen, damit auch künftig u.a. diejenigen von der Datenerhebungspflicht erfasst werden, die an einem TK-Dienst mitwirken. Ziel ist es, auch zukünftig alle wesentlichen Anbieter von TK-Diensten zu verpflichten, beispielsweise Rufnummern, Anschlusskennungen und Anschrift des Anschlussinhabers herauszugeben. Wichtig ist zudem aus Sicht der Sicherheitsbehörden, dass auch die Internetzugangsdienste hier als Verpflichtete explizit im Gesetzeswortlaut aufgenommen werden.


Erläuterung:

Alle TK-Diensteanbieter einschließlich der an der Erbringung der TK Dienste Mitwirkenden sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Dies entspricht dem geltenden Recht in § 111 Absatz 1 TKG. Die Erfassung von Mitwirkenden ist erforderlich, wenn diese einen eigenverantwortlichen Zugriff auf die zu schützenden Daten erlangen und nicht ohnehin bereits dadurch als Diensteanbieter zu klassifizieren sind. Es ist denkbar, dass auch Auftragsverarbeiter an der Erbringung von Telekommunikationsdiensten mitwirken. Des Weiteren können Fallkonstellationen bestehen, in denen Dritte einen eigenen Zugriff auf die Daten haben und datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind, ohne aber selbst Diensteanbieter zu sein.

Neben den nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten und Signalübertragungsdiensten (die im aktuellen Entwurf erfasst sind) sollen auch Internetzugangsdienste und insbesondere alle Mitwirkenden ausdrücklich miterfasst werden.

Telekommunikationsdienste sind verpflichtet, wie auch bislang, die erhobenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Es handelt sich bei diesem Satz lediglich um eine Klarstellung. Die Vorgaben zur Erhebung von Daten für Zwecke der Auskunftserteilung an Sicherheitsbehörden verfehlten ihren Sinn und Zweck, wenn nicht auch korrekte Daten erhoben würden. Ohne eine Überprüfung der Daten kann keine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden. Für im Voraus bezahlte Mobilfunkdienste muss diese Prüfung vor Freischaltung erfolgen. Bei anderen Diensten kann dies zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.


Regelungsvorschlag:

Ergänzungen im Art. 1 § 171 Absatz 1 TKG-E

§ 171 – Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

(1) Wer nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebenen Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 172 und 173 vor der Freischaltung folgende Daten zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind:

1. die Rufnummern,

2. andere von ihm vergebene Anschlusskennungen,

3. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,

4. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,

5. bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses,

6. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie

7. das Datum der Vergabe der Rufnummer und soweit abweichend das Datum des Vertragsbeginns.

Das Datum der Beendigung der Zuordnung der Rufnummer und sofern davon abweichend das Datum des Vertragsendes sind bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, sofern die Daten nicht in Endnutzerverzeichnisse eingetragen werden. Die Richtigkeit der nach Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten ist zu überprüfen. Für das Auskunftsverfahren nach § 173 ist die Form der Datenspeicherung freigestellt.


8. Zusammenhängende und vollständige Überwachungskopie


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 6 TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Bereits heute liegen bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) oftmals Überwachungskopien vor, die bsp. in verschiedene Fragmente aufgeteilt oder passagenweise gedoppelt sind. Es wird daher gefordert, dass im Rahmen einer TKÜ nicht nur eine vollständige, sondern genau eine zusammenhängende Überwachungskopie durch den Anbieter von TK-Diensteanbieter an die Sicherheitsbehörde auszuleiten ist.


Erläuterung:

In der Ermächtigungsgrundlage für die Technische Richtlinie für die Umsetzung von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TR TKÜV) soll ausdrücklich die Möglichkeit aufgenommen werden, Vorgaben zur Sicherstellung einer zusammenhängenden Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation zu machen. Dies ist insbesondere bei zeitkritischen Lagen zwingend notwendig, um zeitnah die Gesprächsinhalte auswerten zu können. Da bisher keine Verpflichtung für die Anbieter besteht eine zusammenhängende und vollständige Kopie auszuleiten, muss zunächst seitens der Sicherheitsbehörden dies entweder selbst vorgenommen werden oder es müssen parallel Auswertungen vorgenommen werden, die zu großen Teilen den selben Inhalt aufweisen können. Neben dem erhöhten Aufwand auf Seiten der Sicherheitsbehörden kann dies insbesondere in Zeitkritischen Lagen (Überwachung potentieller Attentäter oder mögliche kurz bevorstehende Anschläge) zu erheblichen und gefährlichen Zeitverzögerungen bei der Auswertung führen.

Die Bundesnetzagentur wird berechtigt und verpflichtet technische Einzelheiten festzulegen, um die Sicherstellung einer zusammenhängenden und vollständigen Erfassung der zur überwachenden Telekommunikation zu garantieren. Aufgrund der komplexen Architektur der 5G-Netztechnologie (u. a. durch Virtualisierungen und Network Slicing) werden zukünftig mitunter mehrere Erfassungspunkte und unterschiedliche zu überwachende Kennungen innerhalb einer TKÜ-Maßnahme existieren, weshalb diese Regelung an Bedeutung gewinnen wird.

Derzeit werden die geschilderten Probleme und mögliche Lösungen im Rahmen einer federführend vom LKA Stuttgart gegründeten Bund-Länder-Expertengruppe diskutiert KomGÜT). An dieser Expertengruppe wirken die Bundesnetzagentur, alle Netzbetreiber, verschiedene berechtigten Stellen (u.a. BKA) und vor allem die Hersteller der Auswertetechnik der berechtigten Stellen mit. Sofern hier Optimierungsmöglichkeiten gefunden werden, können diese durch eine Anpassung der TR TKÜV verpflichtend vorgegeben werden.


Regelungsvorschlag:

Ergänzung im Art. 1 §171 Abs. 7 TKG-E

(7) Die Bundesnetzagentur legt technische Einzelheiten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, insbesondere technische Einzelheiten, die zur Sicherstellung einer zusammenhängenden und vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen und zur Speicherung der Anordnungsdaten sowie zu den Mitwirkungspflichten bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 170 erforderlich sind, in einer im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände und der Hersteller zu erstellenden Technischen Richtlinie fest. Dabei sind internationale technische Standards zu berücksichtigen; Abweichungen von den Standards sind zu begründen.


9. TK-Dienste zur unverschlüsselten Ausleitung in Roaming-Fällen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 13 neu TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Strafverfolgungsbehörden sollen auch bei Roaming von ausländischen Endgeräten/SIM-Karten, die in DEU eingesetzt werden, eine unverschlüsselte Überwachungskopie erhalten.


Erläuterung:

Sofern die rechtlichen Bedingungen vorliegen, sollen die Netzbetreiber bei Roaming-Szenarien verpflichtet werden, auch weiterhin Gesprächsinhalte von Straftätern auszuleiten. Derzeit besteht eine Regelung, nach der im Rahmen der TKÜ eine unverschlüsselte Ausleitung von Gesprächen erfolgen muss, wenn das TK-Unternehmen die Verschlüsselung selbst vornimmt und die Verschlüsselung daher aufheben kann. In den Fällen, bei denen der ausländische Heimnetzbetreiber die Verschlüsselung vornimmt, ist dies nicht möglich.

Die Änderung der technischen Abwicklung von Roaming-Gesprächen (verschlüsselte VOIP Telefonate ins Heimnetz) hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit von TKÜ-Maßnahmen. Roaming-Partner werden zukünftig oftmals lediglich einen verschlüsselten Gesamtdatenstrom transportieren. Somit besteht für die Netzbetreiber in Deutschland – da Sie die Verschlüsselung nicht selbst initiiert haben – faktisch keine Möglichkeit zur Entschlüsselung. Dies bedeutet in der Praxis, dass Gesprächsinhalte von Straftätern, die ihre Gespräche in Deutschland über eine ausländische SIM-Karte führen, nicht mehr im Klartext ausgeleitet werden können.

Vor diesem Hintergrund wird eine neue Pflicht für Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze eingeführt, die vorschreibt, eine unverschlüsselte Kopie in ihren Roaming-Verträgen in der EU vorzusehen, sofern Standards hierfür existieren. Die Regelung ist auf Roamingpartner in der EU beschränkt. Eine von den Endnutzern selbst aufgebrachte Verschlüsselung bleibt hiervon unberührt.

Die Pflicht kann jedoch nur eingehalten werden, wenn deutsche Netzbetreiber dies mit ihren Roaming-Vertragspartnern entsprechend vertraglich vereinbaren.

Regelungsvorschläge:

Einfügung eines neuen Absatzes 13 in Art. 1 § 169 Absatz 1

(13) Betreiber von öffentlichen Mobilfunknetzen, die Nutzer eines Betreibers von öffentlichen Mobilfunknetzen in der europäischen Union nach Absprache anschließen und zu dessen Telekommunikationsanlage vermitteln, haben bei der durch ihn bereitzustellenden Überwachungskopie sicherzustellen, dass eine durch den ausländischen Betreiber netzseitig aufgebrachte Verschlüsselung zu dessen Nutzern aufgehoben wird, soweit hierfür standardisierte Verfahren zur Verfügung stehen, die in der Technischen Richtlinie nach Absatz 6 beschrieben werden.

Einfügung eines neuen Buchstaben f) in Art. 169 Abs. 5

(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. Regelungen zu treffen

a) über die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Eckpunkte für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen und die Erteilung von Auskünften einschließlich der Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen und der Erteilung von Auskünften durch einen von dem Verpflichteten beauftragten Erfüllungsgehilfen und die Speicherung von Anordnungsdaten sowie zu den Mitwirkungspflichten bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 168,

b) über den Regelungsrahmen für die Technische Richtlinie nach Absatz 6,

c) für den Nachweis nach Absatz 1 Nummer 4 und 5, und

d) für die nähere Ausgestaltung der Duldungsverpflichtung nach Absatz 1 Nummer 6,

e) für die nähere Ausgestaltung der Auskunftserteilung nach Absatz 12 und

f) für die nähere Ausgestaltung der Sicherstellungspflichten nach Absatz 13 sowie

2…


10. Unentdeckte Nutzung des IMSI-Catchers sicherstellen


Regelungsort: Art. 1 § 170 Satz 1 TKG-E (Mitwirkung bei technischen Überwachungsmaßnahmen)


Forderung: Es ist durch die Mobilfunknetzbetreiber sicherzustellen, dass die Sicherheitsbehörden IMSI-Catcher einsetzen können, ohne dass dies dem Endnutzer bekannt wird.


Erläuterung:

Nach dem TKG-E werden Mobilfunkbetreiber verpflichtet, auch weiterhin den Einsatz von IMSI-Catchern bei gesetzlich geregelten Ermittlungsmaßen zu ermöglichen. Bislang ist eine Mitwirkungshandlung der Mobilfunknetzbetreiber beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht erforderlich, da diese Geräte sich „einfach“ selbst im Mobilfunknetz als Funkzelle ausgeben. In neuen Mobilfunknetzen müssen dagegen ins Netz eingebrachte Geräte vom Netz aktiv „akzeptiert“ werden, und können ansonsten nicht genutzt werden. Dadurch wird die Einbringung von IMSI-Catchern „bisheriger Machart“ in den neuen Netzen nicht mehr möglich sein. Positiv zu würdigen ist, dass zukünftig somit Unbefugte, wie z.B. ausländische Nachrichtendienste diese nicht mehr einsetzen können. Gleichzeitig wird es dadurch aber auch den deutschen Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich ohne eine Mitwirkung des Mobilfunkbetreibers einen IMSI-Catcher einzusetzen. Die hierfür notwendigen Regelungen zur Mitwirkung des Mobilfunkbetreibers sind bereits im Entwurf des TKG enthalten, jedoch fehlt die notwendige Ergänzung, dass die Einbringung eines IMSI-Catchers seitens befugter deutscher Sicherheitsbehörden dem Endnutzer nicht bekannt werden darf.


Regelungsvorschlag:

Art. 1 § 170 TKG-E

§ 170 – Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten

Jeder Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes hat den berechtigten Stellen nach § 100i Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 53 BKAG, § 22a BPolG, [ZfdG], § 9 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 5 des MAD-Gesetzes und § 5 des BND-Gesetzes, oder nach Landesrecht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 169 Absatz 5 und der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 ohne dass dies dem Endnutzer bekannt wird Folgendes zu ermöglichen:

1. den Einsatz von technischen Mitteln der berechtigten Stellen in seinem Mobilfunknetz, die der zur Ermittlung folgender Informationen von Mobilfunkendgeräten dienen:

a) des Standortes,

b) der Gerätenummer,

c) der Kennung zur Identifizierung des Anschlusses und

d) der des Standortes von empfangsbereiten Mobilfunkendgeräten und zur Ermittlung von temporären oder dauerhaften Anschlusskennungen, die Mobilfunkendgeräten in seinem Mobilfunknetz zugewiesen sind,

zu ermöglichen sowie

2.

eine automatisierte Auskunftserteilung über die temporär und dauerhaft in seinem Mobilfunknetz zugewiesenen Anschlusskennungen unverzüglich zu erteilen.

§ 169 Absatz 6 und 10 gilt entsprechend. Verpflichtungen nach Maßgabe des § 169 bleiben unberührt.


11. Erhebung von genaueren Standortdaten


Regelungsort: Art. 39 Nummer 4 neu § 7 Abs. 1 Nummer 7 TKÜV


Forderung: Die Provider sollten verpflichtet werden in spezifischen Gefahrenlagen (Terrorlagen, Entführungen, suizidgefährdete Personen), alle vorhandenen Daten nach dem Stand der Technik und mit der größtmöglichen Genauigkeit zum Standort eines Endgeräts an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Derzeit werden von den Providern nur die Standortdaten der Funkmasten aber nicht die Standortdaten der Mobilfunkendgeräte übermittelt. Diese Daten sind bei spezifischen Gefahrenlagen aber viel zu ungenau.


Erläuterung:

Sofern die rechtlichen Bedingungen vorliegen, sollen die Mobilfunkbetreiber genaue Standortdaten an die Sicherheitsbehörden übermitteln.

Im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung werden derzeit lediglich die GPS-Koordinaten des Funkanlagenstandortes („Funkzelle“) durch die Verpflichteten an die berechtigte Stelle übermittelt. Je nach Standort und topografischen Gegebenheiten, kann durch eine Funkzelle ein sehr großer Radius von bis zu 70 km rund um den Standort des Funkanlagenstandortes versorgt werden, in dem sich das zu überwachende bzw. zu lokalisierende Endgerät befindet. Für die Ortung von beispielsweise Entführten oder Vermissten sind diese Genauigkeiten in Wald- oder Stadtgebieten unzureichend. In den Mobilfunknetzen aller Generationen liegen aber bereits jetzt schon dem Mobilfunkbetreiber standortrelevante Daten vor, die eine weitaus genauere Positionierung des mobilen Endgerätes zulassen.

Zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit soll nunmehr geregelt werden, dass nicht nur wie bisher die Standortdaten des Funkanlagenstandortes („Funkzelle“) an die berechtigte Stelle zu übermitteln sind, sondern auch zusätzlich der tatsächliche Standort des mobilen Endgerätes. Dies soll mit der bestmöglichen Genauigkeit nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt werden. Hierbei sind explizit die Standortdaten adressiert, die dem Netzbetreiber aufgrund des Betriebs der mobilen Endgeräte bereits jetzt schon zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund soll geregelt werden, dass die BNetzA und die berechtigten Stellen in der TKÜV im Einzelnen festlegen können, welche Standortdaten im Netz zur Verfügung stehen und bei der TKÜ mitgeteilt werden müssen.


Regelungsvorschlag:

Einfügung neuer Nummer 4 in Art. 39 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)

§ 7 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„bei einer zu überwachenden Kennung, deren Nutzung nicht ortsgebunden ist, Angaben zum Standort des Endgerätes mit der größtmöglichen Genauigkeit, die in dem das Endgerät versorgenden Netz für diesen Standort nach Maßgabe der Technischen Richtlinie nach § 36 unter Berücksichtigung des Stands der Technik zur Verfügung steht; zur Umsetzung von Anordnungen, durch die Angaben zum Standort des empfangsbereiten, der zu überwachenden Kennung zugeordneten Endgerätes verlangt werden, hat der Verpflichtete seine Überwachungseinrichtungen so zu gestalten, dass sie diese Angaben automatisch erfassen und an die berechtigte Stelle weiterleiten;“.


12. Erreichbarkeiten der TK-Dienste verbessern


Regelungsort: Art. 1 § 173 Abs. 7 Satz 4 TKG-E (Manuelles Auskunftsverfahren)


Forderung: Die Erreichbarkeit von TK-Diensten im Rahmen der manuellen Bestandsdatenauskunft ist zu verbessern. Eine Regelung ist nun notwendig, da sich auf dem Markt neben den etablierten Diensteanbietern (mit guter Erreichbarkeit) inzwischen weitere Diensteanbieter hinzugekommen sind.


Erläuterung:

Verpflichteter ist wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt.

Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass die Reaktionszeiten, die bisher nur für die Umsetzung von Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation gelten, künftig auch für Auskunftsverlangen der Sicherheitsbehörden im Rahmen des Manuellen Auskunftsverfahrens nach § 173 des Telekommunikationsgesetzes gelten sollen, weil die erfragten Bestandsdaten der Vorbereitung der Anordnungen dienen und insbesondere für den Erlass sog. Eilanordnungen in kurzer Zeit (auch außerhalb der Dienstzeit) benötigt werden. Ohne diese Regelung treten bei den Sicherheitsbehörden nicht vertretbare zeitliche Verzögerungen bei Ermittlungen und insbesondere der Gefahrenabwehr ein. Sicherheitsbehörden müssen bei ihrer Aufgabenerfüllung auf aktuelle Telekommunikationsdaten zurückgreifen. Ohne Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten kann der Anschluss zu einer IP-Adresse häufig nur bestimmt werden, so lange die Verbindung besteht. Daher laufen Datenabfragen bei Providern zu IP-Adressen teilweise bereits mit nur wenigen Stunden Verzögerung ins Leere. Im Bereich der Cyberabwehr ist eine schnellstmögliche Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen notwendig, um die Angreifer überhaupt ermitteln zu können.

Der nachfolgende Vorschlag führt für die TK-Unternehmen zu einem überschaubaren Mehraufwand, da die damit Verpflichteten ohnehin einen Bereitschaftsdienst für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen eingerichtet haben.


Regelungsvorschläge:

Einfügung Paragraphenverweis in Art. 1 § 173 Absatz 7 TKG-E

(7) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte gesicherte elektronische Schnittstellen nach Maßgabe der Verordnung nach § 169 Absatz 5 und der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 bereitzuhalten, durch die auch die gegen die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte gesicherte Übertragung gewährleistet ist. Dabei haben Verpflichtete mit 100 000 oder mehr Nutzern die Schnittstelle sowie das E-Mail-basierte Übermittlungsverfahren nach der Technischen Richtlinie nach § 169 Absatz 6 bereitzuhalten. Verpflichtete mit weniger als 100 000 Nutzern müssen nur das E-Mail-basierte Übermittlungsverfahren bereithalten. Darüber hinaus gilt für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Übermittlung der zugehörigen Auskünfte § 12 Abs. 1, § 31 Absatz 2 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 6 und 7, § 34 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 sowie § 35 der Verordnung nach § 169 Absatz 5 entsprechend. Die Verpflichteten haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen geprüft und die weitere Bearbeitung des Verlangens erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben wird. Die Prüfung und Freigabe durch eine verantwortliche Fachkraft nach Satz 5 kann unterbleiben, sofern durch die technische Ausgestaltung der elektronischen Schnittstelle die Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen automatisch überprüft werden kann.

Einfügung eines Satzes in § 12 Abs. 1 TKÜV Art. 39 Änderungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Nummer 5 neu

5. In § 12 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend für Auskunftsverlangen nach § 171 des Telekommunikationsgesetzes für diejenigen Verpflichteten, die nach § 3 verpflichtet sind, technische Vorkehrungen für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten.“


13. TK-Dienste zur Erteilung von Auskünften u.a. zu Netzstrukturen verpflichten


Regelungsort: Art. 1 § 169 Abs. 12 neu TKG-E (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)


Forderung: Netzbetreiber, Betreiber von TK-Anlagen und Anbieter von TK-Diensten – auch Anbieter von Messengerdiensten (Over-The-Top-Dienste) – sollen verpflichtet werden, Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Struktur der Netze, Anlagen und Dienste zu erteilen, damit die Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Diese Auskünfte sind erforderlich, da die heutigen Netzstrukturen, Anlagen und Dienste zunehmend komplexer werden und somit die Überwachungstechnik individueller auf die jeweiligen Architekturen und Szenarien abgestimmt werden muss.


Erläuterung:

Die Norm begründet für Betreiber von Telekommunikationsnetzen und von Telekommunikationsanlagen sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Pflicht, den berechtigten Stellen, die für die einzelfallbezogene Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen erforderlichen Auskünfte über die Strukturen der von ihnen betrieben Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsanlagen sowie über die von ihnen erbrachten Telekommunikationsdiensten zu erteilen. Diese Auskünfte dienen dem Zweck, die angeordneten Einzelmaßnahmen der informationstechnischen Überwachung minimalinvasiv umzusetzen und sind daher unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geboten.

Die technische Fortentwicklung der Telekommunikationsnetze führt zu immer komplexeren Netzstrukturen. Dies gilt sowohl für den Festnetz- als auch für den Mobilfunkbereich. Gleiches gilt für Telekommunikationsdienste und die für diese notwendigen Telekommunikationsanlagen. Die berechtigten Stellen werden daher bei der Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen oftmals mit neuen Herausforderungen konfrontiert und es wird ihnen in vielen Fällen aufgrund der Unkenntnis des Netzaufbaus nicht mehr möglich sein ihre Befugnisse auch überhaupt umsetzen zu können. Die neue Regelung in Absatz 12 soll diesem Umstand Rechnung tragen.

Die entsprechenden Auskünfte über die Strukturen der Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsanlagen und Telekommunikationsdienste sollen lediglich im Einzelfall zur Durchführung einer konkreten Maßnahme bei den Verpflichteten eingeholt werden.


Regelungsvorschläge:

Einfügung eines neuen Absatzes 12 in Art. 1 § 169 TKG-E

„(12) Betreiber von Telekommunikationsnetzen und von Telekommunikationsanlagen sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten haben den berechtigten Stellen auf Anfrage zur Durchführung von Einzelfallmaßnahmen nach §§ 100a, 100b und 100i Absatz 1 StPO, § 49, 51 und 53 BKAG, § 22a BPolG, [ZfdG], §§ 3, 11 Artikel 10-Gesetzes G-10, § 9 Abs. 4 BVerfSchG, auch in Verbindung mit § 5 MAD-Gesetz und § 5 BND-Gesetz, oder nach Landesrecht Auskünfte ...

Info: https://netzpolitik.org/2021/tkg-novelle-seehofer-will-personalausweis-pflicht-fuer-e-mail-und-messenger-einfuehren

03.03.2021

Deutschland und Europa am Scheideweg: Bewaffnete Drohnen

Zitat: aus E-Mail von Elsa Rassbach, vom 02. März 2021, 04:22

Deutschland und Europa am Scheideweg Bewaffnete Drohnen und digitale Waffensysteme


Ihr Lieben,

endlich ist es so weit!

...

Lisa Ling und ich haben mit der englischen Übersetzung des Textes schon begonnen mit dem Ziel (aber nicht Versprechen) bis morgen Abend sie als fertige Text-Datei anbieten zu können.


Nick Mottern, der Inhaber und Redakteur des Blogs KnowDrones (https://www.knowdrones.com  <https://www.knowdrones.com/>) wird die englischsprachige Fassung der Infos in den USA verbreiten. Ich werde sie auch an ein paar weitere US-Verteiler, zu denen ich Zugang habe, schicken.  (Leider ist Nicks Webmaster gerade im Krankenhaus, so dass er im Augenblick nicht auf seine Webseite posten kann.)


Es tut mir sehr leid, dass alles so lange gedauert hat. Ich weiss, dass Ihr darunter aus Sorgen für das Projekt gelitten habt.


Die Whistleblower müssten auch alles absegnen, was sie immer verlangen.  Wir dürfen nie vergessen, dass sie bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit durch schwere Rechtskonsequenzen bedroht sind, wenn sie gewisse Fehler machen.  Wegen dieser Gefahr, die sie — und nicht wir —  eingehen, sind ihre Ansprüche m. E. berechtigt.


Ich hoffe, dass wir die Unannehmlichkeiten — auch in unserem Verhalten zueinander — bald vergessen und vergeben werden.


Es ist ein wunderbares, gut fundiertes Projekt — und zur richtigen Zeit!

Möglicherweise können wir hiermit wirklich etwas bewirken.


In Zuversicht

Elsa

...

Zitat: Eine Veranstaltungsreihe der Drohnen-Kampagne in Koooperation mit dem Alois-Stoff Bildungswerk der DFG-VK NRW

Drei Online Diskussionsveranstaltungen mit Betroffenen, Whistleblowern und Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Teilen der Welt

ZOOM-Anmeldung: https://www.drohnen-kampagne.de


Kritik aus der Zivilgesellschaft, aus Wissenschaft und Politik hat dafür gesorgt, dass der Bundestag bisher kei.ne Entscheidung zur Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr getroffen hat. Im Dezember hat die SPD nun die Munitionierung von „Heron TP“-Drohnen für die Bundeswehr vorläufig verweigert, weil die im Koalitionsvertrag vereinbarte „ausführliche Würdigung“ ethischer und rechtlicher Fragen noch aussteht. Jedoch sollen die „Heron TP“-Drohnen nur eine „Zwischenlösung“ sein: Gleichzeitig treibt die Bundesregierung europäische bewaffnete Drohnenprojekte voran.


+ Voraussichtlich am 24. März soll der Bundestag über die deutsche Beteiligung an der Entwicklung der bewaffnungsfähigen „Eurodrohne“ abstimmen, ein gemeinsames Projekt von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Die SPD-Führung hat im Februar den Koalitionspartnern zugesagt, der nächsten Entwicklungsphase der Eurodrohne zuzustimmen, sich jedoch vorbehalten, über deren Bewaffnung erst später zu entscheiden.


+ Mitte dieses Jahres wird der Bundestag vermutlich über die deutsche Teilnahme an der Finanzierung des „Future Combat Air Systems” (FCAS) entscheiden, das Frankreich, Deutschland und Spanien ab 2040 einsetzen wollen. Das System besteht aus neuartigen Kampfflugzeugen, die Atomwaffen tragen und die mit bewaffneten „Eurodrohnen“ und weiteren, im Schwarm fliegenden bewaffneten autonomen Drohnen, vernetzt werden sollen. Branchenkenner rechnen für FCAS mit einem Umsatz von 500 Mrd. Euro.


+ Das vorläufige „Nein“ zur Bewaffnung der „Heron TP“-Drohnen ist international eine Ermutigung, die digitale Kriegsführung unter Kontrolle zu bringen und bewaffnete Drohnen zu ächten. Darüber sprechen wir mit US-Veteran*innen des Drohnen-Programms, Expert*innen der Künstlichen Intelligenz und des Völ.kerrechts sowie mit Gästen aus Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan und dem Irak.


  • 11. März um 19 Uhr

(Grußwort von den Ko-Veranstaltern der dreiteiligen Veranstaltungsreihe: Laura von Wimmersperg, Drohnen-Kampagne, und Joachim Schramm, Bildungswerk DFG-VK NRW)


Der türkische Drohnenkrieg um Berg-Karabach Game-changer für mehr unbemannte Aufrüstung?


Der Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien im Herbst 2020 gilt als erster zwischenstaatlicher Konflikt, der durch den Einsatz von Kampfdrohnen gewonnen wurde. Die Türkei unterstützte die Kämpfe Aserbaid.schans mit ihren „Bayraktar TB2“. Im Vergleich zu den Drohnen der bisherigen Marktführer aus den USA und Israel sind diese kleiner und preislich deutlich günstiger. Deutschland lieferte dafür Technik zur Herstellung von Munition. Dem Einsatz gingen Angriffe in Syrien, Kurdistan und Libyen voraus.

.

Nach den USA, Israel und China will die Türkei nun bewaffnete Drohnenmacht werden. Dieser Rüstungs- Wettlauf dient vielen Staaten als Argument, ebenfalls bewaffnete unbemannte Systeme beschaffen zu müssen. Im Militär sorgt deren zunehmende Verbreitung aber auch für neue Anstrengungen zur Modernisierung der Luftabwehr. Wir gehen deshalb der Frage nach, wie Kampfdrohnen die heutige Kriegsführung bereits verändert haben.


* Chris Cole, Mitgründer der Initiative Dronewars UK

* Bahruz Samadov, Doktorand und Autor aus Aserbaidschan

* Gevorg Mnatsakanyan, Journalist und Wehrpflichtiger aus Armenien

* Kamaran Othman, Menschenrechtsbeobachter für das Christian Peacemaker Team in Irakisch-Kurdistan

Moderation: Matthias Monroy
Für die Veranstaltung am 11. März bitten wir HIER um eine Registrierung.


  • 14. März um 19 Uhr

Einsatzort Afghanistan:

Bewaffnete Drohnen um Soldat*innen zu schützen?

Folgen der Bewaffnung von Drohnen aus Sicht der Betroffenen.


Die Bevölkerung Afghanistans hat seit 2001 unter Drohnenangriffen der US-Regierung und seit 2007 der britischen Regierung gelitten. Die Bundeswehr setzt seit 2010 nicht-bewaffnungsfähige „Heron 1“-Drohnen in Afghanistan ein. Angeblich zum Schutz der Soldat*innen will sie die in 2018 geleasten bewaffnungsfähigen „Heron TP“-Drohnen nun bewaffnen. Allerdings sind bei den Auslandseinsätzen seit 2014 keine deutschen Soldat*innen durch Angriffe getötet worden.


Das Verteidigungsministerium beteuert, dass die bekannten ethischen und rechtlichen Folgen des Drohnenkriegs durch strengere Einsatzregeln für die eigenen bewaffneten Drohnen vermieden werden können. Die Stimmen von Zeug*innen und Expert*innen, die direkten Erfahrungen mit diesem Waffensystem haben, zeigen die Grenzen solcher Einsatzregeln auf.


Anmoderation: Elsa Rassbach, deutsch-amerikanische Filmemacherin und Mitgründerin der Drohnen-Kampagne

* Lisa Ling, militärische Kommunikationstechnikerin und Drohnen-Whistleblower im Dokumentarfilm “National Bird”

* Cian Westmoreland, ehemaliger RF / SATCOM-Techniker der U.S. Air Force; im 73. EACS richtete Stützpunkt Kandahar als Signalrelais für bemannte/unbemannte Flugzeuge über Afghanistan ein

Moderation: Emran Feroz, österreichisch-afghanischer Journalist und Autor des Buches „Tod per Knopfdruck: Das wahre Ausmaß des US-Drohnen-Terrors oder Wie Mord zum Alltag werden konnte“
Für die Veranstaltung am 14. März bitten wir HIER um eine Registrierung.


  • 18. März, um 19 Uhr

Kampfdrohnen in Deutschland verhindern -

eine Chance für ihre internationale Ächtung und den Stopp des FCAS?

Aus den Perspektiven der Künstlichen Intelligenz und des Völkerrechts


Kampfdrohnen sind bisher völkerrechtlich nicht verboten, aber sie werden als Angriffswaffen weltweit menschenrechts- und völkerrechtswidrig eingesetzt. Aufgrund ihres häufig dauerhaften Einsatzes, ferngesteuert von weit entfernten Bodenstationen, führen sie zudem zu einer Entgrenzung des Krieges. Völkerrechtlich fragwürdig ist auch die Entwicklung hin zu autonomen Kampfdrohnen, die durch Algorithmen gelenkt werden. So ist die Bundesrepublik mit dem „Future Combat Air System“ (FCAS) an der Entwicklung eines europäischen Kampfflugzeugs beteiligt, das von weitgehend autonomen, bewaffneten und unbewaffneten Drohnen begleitet werden soll.


Bergen Kampfdrohnen die Gefahr einer schleichenden Automatisierung der Kriegsführung? Wie ist der Einsatz völkerrechtlich zu bewerten? Lassen sich Perspektiven ihrer internationalen Kontrolle, Abrüstung und Ächtung aufzeigen?


* Carolyn Horn, Senior Legal Advisor von Dr. Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für außergerichtliche, standrechtliche oder willkürliche Hinrichtungen

* Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler und Friedenswissenschaftler

* Dr. Jakob Foerster, Forscher im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Moderation: Peter Förster, Friedensaktivist
Für die Veranstaltung am 18. März bitten wir HIER um eine Registrierung


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ZOOM & LIVE STREAM!

— Links für die Anmeldung & das Streaming der Veranstaltungen finden sich auf der Webseite:

https://www.drohnen-kampagne.de

— Videos von allen Veranstaltungen werden unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht.

— Simultane Deutsch-Englische Übersetzung

— Die veranstaltenden Gruppen sind erreichbar unter:

seminar@drohnen-kampagne.org

 

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Eine Veranstaltungsreihe der Drohnen-Kampagne, ein 2013 gegründetes Netzwerk mit 150 Unterstützer-Gruppen, in Koooperation mit dem Alois-Stoff Bildungswerk der DFG-VK NRW

Mit Unterstützung von:

DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg

Bertha von Suttner Stiftung der DFG-VK

Katholischer Fonds Kooperation eine Welt

Gefördert durch:

Brot für die Welt

mit Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes

Weitere Unterstützer:

Attac Deutschland

Netzwerk Friedenskooperative

Internationaler Versöhnungsbund


Fragen: seminar@drohnen-kampagne.org

Info: https://www.drohnen-kampagne.de

03.03.2021

In der Eskalationsspirale
Brüssel verhängt neue Sanktionen gegen Moskau. Hintergrund sind Einflussverluste der EU gegenüber Russland.

German-Foreign-Policy.com, 3. März 2021

BERLIN/BRÜSSEL/MOSKAU (Eigener Bericht) - Mit neuen Sanktionen eskaliert die EU den Konflikt mit Russland weiter. Am gestrigen Dienstag hat Brüssel Zwangsmaßnahmen gegen vier russische Amtsträger verhängt: Sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen; etwaiges Vermögen in EU-Mitgliedstaaten wird eingefroren. Parallel hat auch Washington neue Sanktionen erlassen; der Schritt hat zum Ziel, transatlantische Einigkeit im Machtkampf gegen Moskau zu demonstrieren. Während die EU ihre Aggression - im Gestus angeblicher moralischer Überlegenheit - als Einsatz für die Menschenrechte deklariert, verschärft sie ihr Vorgehen vielmehr aus machtpolitischen Gründen: Russland hat zuletzt großen Einfluss in Ländern gewonnen, die Berlin als unmittelbares Interessengebiet der EU ansieht - so in Syrien; zudem ist es der Bundesregierung nicht gelungen, sich im Rahmen des "Minsker Prozesses" als Ordnungsmacht östlich der EU gegen Russland durchzusetzen. Um den Druck zu erhöhen, befeuert Brüssel nun - auch mit den Sanktionen - die Nawalny-Proteste; in den deutschen Eliten ist ausdrücklich von "Regimewandel" die Rede.


Zitat: Die nächste Sanktionsrunde

Die EU verschärft ihren Druck auf Moskau und hat dazu am gestrigen Dienstag Sanktionen gegen vier russische Amtsträger verhängt. Betroffen sind der Leiter des zentralen Ermittlungskomitees, Alexander Bastrykin, Generalstaatsanwalt Igor Krasnow, der Befehlshaber der Nationalgarde, Wiktor Solotow, und der Leiter des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow. Die EU wirft ihnen vor, für "schwere Menschenrechtsverletzungen" verantwortlich zu sein, insbesondere für "willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen" sowie für "ausgedehnte und systematische Unterdrückung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit" insbesondere im Fall des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny und seiner Anhänger.[1] Den vier Amtsträgern wird jetzt die Einreise in die EU verweigert; sollten sie Vermögen in einem Mitgliedstaat der Union besitzen, wird dieses eingefroren. Außerdem ist es Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU von nun an untersagt, ihnen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Union weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auf Beschluss ihrer Außenminister vom 22. Februar erstmals das neue Sanktionsregime anwendet, das sie am 7. Dezember 2020 eingeführt hat; es ist weit gefasst und richtet sich gegen tatsächliche oder angebliche Menschenrechtsverletzungen aller Art.[2]


Transatlantisch abgestimmt

Parallel zur Verhängung der jüngsten EU-Sanktionen haben auch die Vereinigten Staaten neue Zwangsmaßnahmen gegen russische Amtsträger angekündigt - im offenkundigen Bestreben, eine enge transatlantische Abstimmung beim Vorgehen gegen Moskau zu demonstrieren. Betroffen sind sieben Funktionäre sowie 14 Unternehmen bzw. Institutionen, denen vorgeworfen wird, in welcher Form auch immer Verantwortung für das staatliche Vorgehen gegen Nawalny bzw. für seine mutmaßliche Vergiftung zu tragen.[3] Brüssel hatte entsprechende Sanktionen bereits im Oktober beschlossen; Washington zieht nun nach. Bemerkenswert ist, dass weder die EU noch die USA für ihren Vorwurf, russische Staatsstellen hätten Nawalny zu ermorden versucht, Beweise vorgelegt haben; allenfalls wird auf angebliche Geheimdienstinformationen verwiesen. Das Muster prägt die Begründung außenpolitischer Aggressionen durch die westlichen Staaten seit vielen Jahren - vom angeblichen "Hufeisenplan" zur Vertreibung der albanischsprachigen Bevölkerung des Kosovo bis hin zu den angeblichen Massenvernichtungswaffen des irakischen Präsidenten Saddam Hussein. Beides erwies sich im Nachhinein als Lüge. Für die Verantwortlichen in Deutschland wie den Vereinigten Staaten blieben die Lügen und die mit ihnen legitimierten Kriege folgenlos.


Keine Ordnungsmacht

Während die EU - im Gestus angeblicher moralischer Überlegenheit - vorgibt, sich mit ihren Sanktionen lediglich für Menschenrechte einsetzen zu wollen, bilden machtpolitische Erwägungen den tatsächlichen Hintergrund. Zum einen hat Moskau in den vergangenen Jahren nennenswerten bis maßgeblichen Einfluss in gleich mehreren Ländern gewonnen, die Berlin als unmittelbares Interessengebiet der EU betrachtet - insbesondere in Syrien, aber auch in Libyen sowie im Konflikt um Bergkarabach.[4] Zum anderen ist es der Bundesregierung nicht gelungen, sich im Konflikt in der Ostukraine mit dem "Minsker Prozess" zur Ordnungsmacht östlich der EU aufzuschwingen; "wir sind in den letzten Jahren nicht vorangekommen", räumte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Februar auf der Onlineversion der Münchner Sicherheitskonferenz ein. Deshalb sei es "ganz wichtig, dass wir eine gemeinsame transatlantische Russland-Agenda entwickeln"; dies soll den Druck auf Moskau verstärken.[5] Nach den EU-Russland-Sanktionen vom Herbst [6] sind die gestern verhängten Zwangsmaßnahmen ein zweiter konkreter Schritt. Weitere sind in Zukunft nicht auszuschließen, solange Berlin sein Ziel, Moskaus Einfluss zumindest zurückzudrängen, verfehlt.


Die "Generation Putin"

Dabei zielen Berlin, Brüssel und Washington mit ihren Nawalny-Sanktionen vor allem darauf ab, Russlands jüngere Generation gegen die Regierung in Moskau zu mobilisieren. Anders als von den westlichen Mächten unablässig behauptet wird, ist Nawalny in Russland nicht wirklich populär: Im Januar ergab eine Umfrage des Lewada-Instituts, dass lediglich 19 Prozent der Bevölkerung die Aktivitäten des Oppositionellen billigten; 56 Prozent lehnten sie explizit ab. Lediglich fünf Prozent gaben an, Nawalny zu vertrauen; 64 Prozent hingegen beurteilten die Aktivitäten von Präsident Wladimir Putin positiv.[7] Nur unter den 18- bis 24-Jährigen, der "Generation Putin", konnte das Lewada-Institut eine überwiegend mit den Nawalny-Protesten sympathisierende Haltung erkennen: In dieser Altersgruppe stuften 38 Prozent die Proteste positiv ein, während gerade einmal 22 Prozent sie ausdrücklich ablehnten. Nawalny habe "über seine Kanäle in den Sozialen Medien eine direkte Verbindung" zur jungen Generation aufgebaut, erläutert ein Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen). Über die Stoßrichtung der westlichen Agitation, die zur Zeit bei Russlands jüngerer Generation ansetzt, hatte Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, kürzlich erklärt: "Wir wollen ... nicht weniger als einen Regimewandel".[8]


Russlands Gegensanktionen

Moskau hat nach der Bekanntgabe der EU- und der US-Sanktionen sofort Gegenmaßnahmen in Aussicht gestellt. Es gehe Brüssel offenkundig darum, "die russische Führung zu diffamieren", urteilte der einflussreiche Vorsitzende des Ausschusses für internationale Angelegenheiten im Föderationsrat, Konstantin Kossatschow: "Russland wird zweifellos darauf antworten."[9] "Wir werden mit Sicherheit antworten", bekräftigte nach der Bekanntgabe der US-Sanktionen auch Außenminister Sergej Lawrow und erklärte, "Reziprozität" - "eine der Regeln der Diplomatie" - gelte weiterhin.[10] Schon im Dezember hatte Moskau - als Gegenmaßnahme gegen zuvor von Brüssel verhängte Sanktionen - seinerseits ein Einreiseverbot gegen Funktionsträger aus der EU verhängt.[11] Die Eskalationsspirale schreitet voran.

 

[1] Global Human Rights Sanctions Regime: EU sanctions four people responsible for serious human rights violations in Russia. consilium.europa.eu 02.03.2021.

[2] S. dazu Die Weltenrichter (II).

[3] Biden administration accuses Russian intelligence of poisoning Navalny, and announces its first sanctions. nytimes.com 02.03.2021.

[4] S. dazu Der deutsch-russische Schatz und Machtlos im Südkaukasus.

[5] S. dazu "Das Bündnis ist wieder da".

[6] S. dazu Die neue Russlandstrategie.

[7], [8] S. dazu Im Kolonialherrenstil.

[9] Russia to respond to EU's new sanctions over Navalny case, senior lawmaker says. tass.com 02.03.2021.

[10] Russia to respond to possible US sanctions over Navalny - Lavrov. tass.com 02.03.2021.

[11] Russia strikes back at EU over Navalny-fueled sanctions. tass.com 22.12.2020.

Info:  https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8539

03.03.2021

Bundesregierung steht zu Nord Stream 2 – Grüne "Das Projekt finanziert ein korruptes Regime"

aus E-Mail von Doris Pumphrey vom 02. März 2021, 19:58

https://de.rt.com/inland/113841-bundesregierung-steht-zu-nord-stream-2

2.3. 2021

*Bundesregierung steht zu Nord Stream 2 – Grüne **"Das Projekt finanziert ein korruptes Regime"

*Die Grünen wettern gegen Nord Stream 2: "Das Projekt finanziert ein korruptes Regime". Als Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion bekennt sich die Bundesregierung zu der Pipeline und wehrt sich gegen US-Sanktionen als "Eingriffe in die europäische Souveränität".


Den Grünen ist die Pipeline Nord Stream 2 ein Dorn im Auge. Auf ihrer Homepage präsentieren sie den Apell "Nord Stream 2 stoppen!" und fordern " rel="noopener">https://www.gruene-bundestag.de/themen/energie/bundesregierung-bremst-mit-nord-stream-2-die-europaeische-energiewende, die "Bundesregierung muss Nord Stream 2 stoppen". Als Begründung formulieren sie, die Pipeline stehe "im Widerspruch zu den europäischen Klimazielen und droht uns auf Jahrzehnte an klimaschädliche fossile Energieträger zu binden". Außerdem kritisieren sie die im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline gegründete Stiftung Klima- und Umweltschutz MV,

diese zeige, "dass es sich bei Nord Stream 2 um kein rein unternehmerisches Projekt handelt". Deutlich formulieren https://www.gruene.de/aktionen/nord-stream-2-stoppen die Grünen zu

ihrem Appell:

/"Die Bauarbeiten sollten sofort eingestellt werden. Das Projekt finanziert ein korruptes Regime und ist eine Wette gegen die europäischen Klimaziele – es hätte nie realisiert werden dürfen. Setze gemeinsam mit uns ein Zeichen für Demokratie und Klimaschutz und fordere den sofortigen Baustopp der Gaspipeline! Unterzeichne hier den Appell!"/


Bereits Ende Januar richtete der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck nach Angaben der /Deutschen Presse-Agentur/ an den damals neu gewähltenCDU-Vorsitzenden Armin Laschet die For derung, dieser müsse "sich klar gegen Nord Stream 2 positionieren und die Stiftung, die diese Pipeline ermöglichen soll, verhindern".


Im Februar stellte die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfragean die Bundesregierung "zur geplanten Erdgaspipeline Nord Stream 2 und Stiftungsgründung 'Klima- und Umweltschutz MV'". In der Begründung führt die Fraktion aus, dass Nord Stream 2 "nicht zur Sicherung der Gasversorgung benötigt" werde. Außerdem mehrten sich "nach dem Mordanschlag auf Alexej Nawalny" die Stimmen, "Nord Stream 2 nicht fertigzustellen, sowohl im Europäischen Parlament wie im Deutschen Bundestag".


In ihrer Antwort (Drucksache 19/26799 " rel="noopener">https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/267/1926799.pdf bezieht die Bundesregierung Stellung zu den gestellten Fragen. In den Fragen der Grünen zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV verweist sie auf die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, deren Angelegenheit die Stiftung sei. Sie macht aber deutlich, dass sie "ausgehend von der Satzung der Stiftung" davon ausgeht, dass "der Klima- und Umweltschutz eine wesentliche Aufgabe der Stiftung sein wird".


Deutlicher fällt die Antwort der Bundesregierung in Richtung US-Sanktionen aus. Man habe "auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche mit der US-Administration unter Präsident Trump geführt" und sich "eng mit den EU-Partnern und der EU zur Problematik extraterritorialer Sanktionen

abgestimmt". Zudem stehe man "in Kontakt mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und den von den Sanktionen bedrohten Unternehmen" und werde auch "mit der neuen US-Regierung […] den Dialog in dieser Frage suchen". Sie spricht sich gegen die "unilateralen, gegen deutsche und europäische Unternehmen gerichteten extraterritorialen Sanktionen, wie sie von den Vereinigten Staaten verhängt und jüngst erneut verschärft wurden" aus.


/"Die Bundesregierung lehnt diese Sanktionen als Eingriff in die europäische Souveränität ab." /Sobald "alle zuständigen Ansprechpartner aus US-Seite vom US-Senat bestätigt und damit offiziell im Amt sind", werde das Thema "Teil der ersten Gespräche sein". "Solche Gespräche" sind allerdings "vertraulich": "Die Bundesregierung äußert sich zu deren Inhalten grundsätzlich nicht."


Gefragt, ob die Bundesregierung mit "Versorgungsengpässen in Deutschland oder anderen Ländern der EU" rechne, "wenn die geplante Pipeline Nord Stream 2 nicht fertiggestellt wird", antwortet sie: /"Die Nord-Stream-2-Pipeline dient im Wesentlichen der Versorgung Europas mit

Erdgas und nicht allein der Diversifizierung der Versorgung Deutschlands. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Erdgasförderung in Europa und dem Ausstieg aus der Kohlenutzung kann kurz- und mittelfristig ein erhöhter Erdgas-Importbedarf in Europa entstehen. Fürden Fall, dass die Nord-Stream-2-Pipeline nicht fertiggestellt wird, könnten neben einer kostenintensiven Modernisierung der bestehendenTransitrouten aus Russland über die Ukraine zusätzliche Anbindungen an die bestehende LNG-Infrastruktur und ein weiterer Ausbau der LNG-Infrastruktur erforderlich werden, um den europäischen Erdgasbedarf zu decken."/


Abschließend betont die Bundesregierung, obwohl sie in dem Causa Nawalny auf ein "klares Signal an Russland" setze und deswegen "zielgerichtete und verhältnismäßige Sanktionen notwendig" seien, sei "die Fertigstellung von Nord Stream 2 ein Projekt mit über 100 beteiligten europäischen Firmen, das im Einklang mit geltendem EU-Recht steht, und zur Deckung des Gasbedarfs in West- und Osteuropa beitragen kann". Sie werde daher an diesem Projekt festhalten. Es gebe zwar unterschiedliche Haltungen "einzelner EU-Mitgliedsstaaten". /"Es besteht jedoch Einigkeit

in der Ablehnung völkerrechtswidriger Interventionen von Drittstaaten."/

02.03.2021

  Sterblichkeit - Fallzahlen nach Monaten für Deutschland 2016 - 2021

                    Rohdaten Statistisches Bundesamt, aktueller Stand: 02. März 2021



   Jan.
   Feb.   März   April   Mai  Juni  Juli   Aug.  Sept.   Okt.   Nov.   Dez.
2021 105821










2020   85413  80053   87471  83860  75796 72154 
 73789  78668 74039  79552  85876 108294
2019   85105  81009   86739  77410  75669 
 73483
 76926  73444 
 71022  77006  78378   83329
2018   84973  85799 107104  79539  74648 69328 75605  78370 69708  74039  74762   80999
2017   96033  90649   82934  73204
  75683 69644 71411  71488 69391  75229  74987   81610
2016   81742  76619
   83668  75315  74525 69186 72122  71295 69037  76001  77050   84339

Gesamtsterblichkeit: 2021 bis Jan. = 105 821; 2020 = 984 965 ; 2019 = 939 520 ; 2018 = 954 874 ; 2017 = 932 263 ; 2016 = 910 899


Info: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle-pdf.pdf?


                     V.i.S.d.P.: Initiative: "Kein Militär mehr", Leinaustraße 3, D-30451 Hannover
02.03.2021

Die Impfkampagne – Follow the Money | Von Ernst Wolff

kenfm.de, 1. März 2021

Zitat: Ein Kommentar von Ernst Wolff.

Die Welt erlebt zurzeit die erste globale Impfaktion ihrer Geschichte. Im Gegensatz zu früher werden diesmal Impfstoffe eingesetzt, die innerhalb von kaum mehr als einem Jahr entwickelt wurden und deshalb nicht auf Langzeitnebenwirkungen getestet werden konnten. Es ist daher unmöglich, eine auf Erfahrungswerten basierende Entscheidung für oder gegen eine Impfung zu treffen.


Umso wichtiger ist es, sich darüber klar zu werden, dass es bei der aktuellen Massenimpfung nicht nur um Krankheitsvorbeugung, sondern auch um sehr viel Geld geht. Es empfiehlt sich also, einen Blick auf die materiellen Interessen zu werfen, die die gegenwärtige Kampagne im Hintergrund antreiben.


Beginnen wir mit dem Mainzer Unternehmen Biontech. Es wurde 2008 von dem deutschen Forscherehepaar Sahin-Türeci gegründet und von den Sprüngmann-Brüdern aus Oberbayern finanziert, die zuvor im Pharmagewerbe mit der Firma Hexal zu Milliardären geworden waren. Biontech ist seit Oktober 2019 an der Börse notiert, der Unternehmenswert liegt zurzeit bei ca. 23 Milliarden Dollar. Im September 2019 gesellte sich die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung mit 55 Millionen Dollar zu den Investoren hinzu.


Biontechs großer Partner bei der Impfstoffentwicklung ist der vor mehr als 170 Jahren gegründete US-Pharmagigant Pfizer. Sein Börsenwert betrug Ende 2019 236 Milliarden Dollar. Zu seinen größten Aktionären zählen die Vermögensverwalter Vanguard und BlackRock.


Biontechs deutscher Konkurrent, das Tübinger Unternehmen CureVac, das aus steuerlichen Gründen seinen rechtlichen Sitz in den Niederlanden hat, wurde im Jahr 2000 gegründet und von 2006 bis 2014 ausschließlich von einer Holding des Milliardärs, SAP-Gründers und Hoffenheim-Mäzens Dietmar Hopp finanziert, der bis heute etwa die Hälfte aller Anteile hält. 2015 kam die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung mit einem Betrag von 52 Millionen Dollar als Investor hinzu. Über ein weiteres Engagement der Gates-Stiftung im Jahr 2018 wurde beiderseitiges Stillschweigen vereinbart. CureVac ist seit August 2020 an der US-Technologiebörse Nasdaq gelistet und zählt auch den katarischen Staatsfonds zu seinen Finanziers.


Das 2010 an der Harvard-Universität gegründete Unternehmen Moderna unterhält verschiedene Partnerschaften, unter anderem mit den Pharmafirmen Merck und AstraZeneca und ist zudem an einem Forschungsprogramm des US-Verteidigungsministeriums beteiligt.


Nachdem er in den ersten acht Jahren 865 Millionen US-Dollar Verlust gemacht hatte, ist der Konzern im Dezember 2018 an die US-Technologiebörse Nasdaq gegangen und brachte es bei der Erstnotierung auf eine Marktkapitalisierung von 7,5 Milliarden Dollar. Unter den sieben größten Aktionären finden sich die Vermögensverwalter Vanguard, Fidelity und BlackRock.


Moderna rechnet auf der Grundlage seiner bereits getroffenen Verkaufsvereinbarungen für 2021 mit Impfstoff-Einnahmen in Höhe von 18,4 Milliarden Dollar und liegt damit vor Pfizer, das zusammen mit Biontech von einem jährlichen Umsatz von rund 15 Milliarden Dollar ausgeht.


Der Konzern AstraZeneca entstand 1999 durch die Fusion des schwedischen Unternehmens Astra AB mit der britischen Zeneca Gruppe. Das Unternehmen war in der Vergangenheit kein bedeutender Impfstoffhersteller und hat erst in der Corona-Krise begonnen, eine zentrale Rolle für die Impfstoffproduktion zu spielen. AstraZeneca erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar und ist an Börsen in London, New York, Stockholm und zwei Börsen in Indien notiert. Zu den größten Aktionären des Konzerns zählen Capital Research, BlackRock und Wellington Management.


Der Pharmakonzern Johnson & Johnson, dessen Impfstoff soeben in den USA zugelassen wurde, erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 82,6 Milliarden Dollar und wies dabei einen Jahresüberschuss von 14,7 Milliarden Dollar aus. Der Marktwert des Unternehmens betrug 2019 368 Milliarden Dollar, zu seinen fünf größten Aktionären zählen Vanguard, BlackRock und Wellington Management.


Wie man sieht, handelt es sich bei sämtlichen Impfstoff-Herstellern um wahre Finanz-Giganten. Aber nicht nur das: Hinter ihnen tauchen immer wieder dieselben Geldgeber auf. Der größte unter ihnen, BlackRock, ist darüber hinaus auch noch Berater sowohl der amerikanischen Zentralbank Federal Reserve als auch der Europäischen Zentralbank EZB.


Obwohl die Konzerne in den vergangenen Jahren riesige Gewinne gemacht haben, hat die EU 2020 zur Impfkampagne 7,5 Milliarden Euro beigesteuert: vier Milliarden für die Erforschung eines Impfstoffs, zwei Milliarden für die Behandlung der Krankheit und 1,5 Milliarden für die Entwicklung von Tests. Die deutsche Bundesregierung hat erst vor 14 Tagen bekannt gegeben, dass sie die Covax-Impfkampagne der WHO mit weiteren 1,5 Milliarden Euro unterstützt.


Bedenkt man, dass das globale Finanzsystem zurzeit an einem seidenen Faden hängt und nur durch permanentes Hochtreiben der Märkte am Leben erhalten werden kann, so wird deutlich, dass es sich bei der gegenwärtigen Impfkampagne keinesfalls nur um ein medizinisches, sondern gleichzeitig um ein in schwierigen Zeiten höchst willkommenes Wirtschafts- und Finanzprojekt handelt.

                                                    +++

Die Bücher „Ernst Wolff erklärt das globale Finanzsystem“ und „Weltmacht IWF“ von Ernst Wolff werden in diesem Zusammenhang empfohlen.


Info: https://kenfm.de/die-impfkampagne-follow-the-money-von-ernst-wolff 

02.03.2021

Die Geopolitik des European Green Deal (II) Energiewende bringt Verschiebungen in den Beziehungen der EU zu Russland, den Vereinigten Staaten und China mit sich.

German-Foreign-Policy.com, 02. März 2021

BERLIN/BRÜSSEL (Eigener Bericht) - Der European Green Deal wird langfristig Umbrüche in den Beziehungen zwischen der EU und Russland, Spannungen mit den USA und neue Vorteile für China mit sich bringen. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des European Council on Foreign Relations (ECFR) hervor. Demnach ist ab 2030 damit zu rechnen, dass die Öl-, aber auch die Gaseinfuhren der EU aus Russland deutlich zurückgehen und als verbindendes Element zwischen den beiden in einem harten Machtkampf befindlichen Seiten entfallen. Denkbar scheint, dass Wasserstoff als Energieträger zu einer neuen "Brücke" zwischen Berlin und Moskau wird. Darauf zielen russische Pläne zum Ausbau der Wasserstoffproduktion ab. Neue Spannungen mit den USA sind möglich, weil auch deren Flüssiggasexport in die EU langfristig in Frage steht und darüber hinaus weitere Ausfuhren wegen EU-Umweltbestimmungen leiden könnten. China wiederum ist - als Beinahe-Monopolist bei der Versorgung mit Seltenen Erden und Weltmarktführer bei zentralen Umwelttechnologien - womöglich in der Lage, vom European Green Deal zu profitieren.


Zitat:  Importrückgang ab 2030

Erhebliche Konsequenzen aus dem European Green Deal ergeben sich laut Einschätzung des European Council on Foreign Relations (ECFR) unter anderem für die Beziehungen der EU zu Russland. Das Land ist stark auf die Ausfuhr von Öl und Gas angewiesen, der es rund 62 Prozent seiner Exporterlöse verdankt. Die Einkünfte der Branche tragen zudem ein gutes Drittel zum russischen Staatshaushalt bei. Im Jahr 2016 nahm die EU, wie der ECFR festhält, 60 Prozent des russischen Öl- und 75 Prozent des russischen Gasexports ab.[1] Zwar sei für die Jahre bis 2030 noch nicht mit einem Einbruch bei den Öl- und Gaseinfuhren aus Russland zu rechnen, da die Umstellung auf Elektromobilität noch einige Jahre in Anspruch nehmen werde und Gas als Brückenenergie für die Dekarbonisierung gelte. Ab 2030 könne man allerdings von einer starken Reduzierung der EU-Importe russischer Energieträger ausgehen. Der ECFR rechnet mit einer Verlagerung der russischen Energieausfuhren nach China. Tatsächlich nahm die Volksrepublik im Jahr 2018 bereits rund ein Viertel aller russischen Ölexporte ab; inzwischen ist zudem eine erste russisch-chinesische Erdgaspipeline in Betrieb.[2] Darüber hinaus flexibilisiert Moskau den Erdgasexport mit der Umstellung auf Flüssiggas; Experten sehen es auf dem Weg, eine Flüssiggasmacht ersten Ranges zu werden.[3]


Wasserstoff als "Energiebrücke"

Unklar ist, ob der vom ECFR prognostizierte langfristige Bedeutungsverlust russischer Öl- und Gasexporte in die EU von künftigen Wasserstofflieferungen teilweise ausgeglichen werden kann. Um die Energiewende zu schaffen, setzt die Bundesregierung nicht zuletzt auf die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Dabei hat sie als potenzielle Lieferanten unter anderem die Länder Nordafrikas, insbesondere Marokko, im Visier. Als weitere denkbare Standorte für die Herstellung von Wasserstoff mit Hilfe von Solar- und Windenergie gelten darüber hinaus Saudi-Arabien, Australien, Chile, die Ukraine und Russland. Während der Ukraine ein gewisses Potenzial für die Herstellung "grünen" Wasserstoffs mit Hilfe von Solar- und Windenergie zugeschrieben wird [5], kommt für Russland außer "grünem" auch "türkiser" Wasserstoff in Betracht. Dieser wird aus Erdgas hergestellt, wobei fester Kohlenstoff anfällt, der eingelagert oder weiterverarbeitet werden kann. Für die etwaige Ausleitung in die EU kämen die russischen Erdgaspipelines in Betracht.[6] Moskau hat Ende 2020 in seiner neuen Energiestrategie mitgeteilt, bis 2035 zu einem weltweit führenden Hersteller wie auch Exporteur von Wasserstoff werden zu wollen.[7] Als Kunden hat es auch die Bundesrepublik im Blick. In Wirtschaftskreisen ist von einer neuen "Brücke" zwischen den beiden Ländern die Rede [8]; Siemens und ThyssenKrupp machen sich bereits für den Import aus Russland stark [9].


Ein transatlantischer "Klimaklub"

Gewisse Spannungen wird der European Green Deal nach Einschätzung des ECFR zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verursachen - dies auch nach Washingtons Rückkehr zum Pariser Klimaabkommen unter der Regierung von Präsident Joe Biden. Zwar werde es möglich sein, mit der Biden-Administration über gemeinsame Maßnahmen zu verhandeln, urteilt der Think-Tank; Experten schlagen beispielsweise den transatlantischen Zusammenschluss zu einem "Klimaklub" mit einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleichssystem vor.[10] Doch werde Biden wegen des zu erwartenden Widerstandes im Kongress insgesamt weniger ehrgeizige Umweltmaßnahmen durchsetzen können als die EU, sagt der ECFR voraus. Man müsse deshalb damit rechnen, dass etwa US-Kfz-Exporte in die Union wegen deren schärferer Abgasnormen auf Schwierigkeiten stießen; die Vereinigten Staaten verkauften im Vorkrisenjahr 2019 Autos im Wert von über 9,4 Milliarden Euro in die EU.[11] Probleme könne es auch mit dem Export landwirtschaftlicher US-Erzeugnisse geben; die EU nimmt immerhin 13 Prozent aller US-Agrarexporte ab. Nicht zuletzt sind vom langfristig schrumpfenden Verbrauch fossiler Energieträger in der Union auch Öl sowie Flüssiggas aus den Vereinigten Staaten betroffen, die im ersten Halbjahr 2020 zum viertgrößten Gaslieferanten der EU aufstiegen - mit einem Anteil von bereits 6,7 Prozent. Ohnehin wird der zu erwartende Fall des globalen Öl- und Gaspreises die USA empfindlich treffen: Sie zählen zu den großen Öl- und Gasexporteuren der Welt.


Seltene Erden

Letzteres trifft nicht auf China zu, das Öl und Gas in großen Mengen exportieren muss und daher von einem Fall der Weltmarktpreise profitieren würde. Günstig für die Volksrepublik ist zudem, dass es bei der Versorgung mit Rohstoffen, die für die Energiewende unverzichtbar sind, eine herausragende Rolle spielt: bei den sogenannten Seltenen Erden. Diese werden unter anderem für die Herstellung von Windrädern und Solarzellen benötigt; China deckt aktuell rund drei Viertel des globalen Bedarfs.[12] Experten weisen regelmäßig darauf hin, dass Seltene Erden nicht wirklich selten, sondern in einer ganzen Reihe von Ländern zu finden sind. Allerdings sind Förderung und Aufbereitung zeitaufwendig, teuer und in der Praxis oft mit schweren Umweltschäden verbunden - Gründe dafür, dass die westlichen Staaten sich weitgehend aus der Branche zurückgezogen und China den Großteil des wenig attraktiven Markts überlassen haben. Zwar haben westliche Unternehmen aufgrund der Eskalation des Machtkampfs zwischen den USA und China begonnen, wieder in die Förderung Seltener Erden zu investieren; doch sind sie meist immer noch auf die Aufbereitung der Rohstoffe in der Volksrepublik angewiesen. Zumindest kurz- und mittelfristig ist der European Green Deal deshalb mit einer zunehmenden Abhängigkeit der EU von chinesischen Rohstoffen verbunden.


An der Spitze der Energiewende

Als für China vorteilhaft kann sich der European Green Deal auch erweisen, weil die Volksrepublik auch bei den für ihn notwendigen Technologien inzwischen eine weltweit führende Rolle spielt. So ist etwa "Chinas Windkraftbranche", wie die bundeseigene Wirtschaftsagentur Germany Trade & Invest (gtai) urteilt, "längst in der Weltspitze angekommen" [13]; chinesische Windkraftkonzerne drängen inzwischen zunehmend auch in den europäischen Markt [14]. In China, wo heute fünf der zehn weltgrößten Solarkonzerne ihren Sitz haben, werden laut Angaben der Internationalen Energieagentur rund 60 Prozent aller Solarpanels überhaupt hergestellt.[15] Laut einer Studie der International Renewable Energy Agency (IRENA) aus dem Jahr 2019 hielt die Volksrepublik schon damals rund 29 Prozent aller Patente im Bereich der erneuerbaren Energien - deutlich mehr als die USA (18 Prozent), Japan und die EU (jeweils 14 Prozent).[16] China stehe, resümierte die IRENA, "an der Spitze der globalen Energiewende". Hinzu kommt, dass die Volksrepublik längst auch bei Elektroautos führend ist. Umwelttechnologien böten "ein riesiges Potenzial für die Kooperation zwischen China und Europa", urteilt der ECFR, "aber auch für die Verdrängung der europäischen Industrie und das Erreichen chinesischer Technologiedominanz".[17]

 

Mehr zum Thema: Die Geopolitik des European Green Deal (I).

 

[1] Mark Leonard, Jean Pisani-Ferry, Jeremy Shapiro, Simone Tagliapietra, Guntram Wolff: The Geopolitics of the European Green Deal. ECFR Policy Brief. February 2021.

[2] S. dazu Transatlantische Sanktionen (III).

[3] Russian LNG: Becoming a Global Force. OIES Paper 154. Oxford, November 2019.

[4] S. dazu Die Geopolitik des European Green Deal (I).

[5] Reinhard Lauterbach: Hydrogenium statt Erdgas. junge Welt 16.02.2021.

[6] Klaus Stratmann: Aus diesen Ländern könnte Deutschland künftig Wasserstoff beziehen. handelsblatt.com 23.12.2021.

[7] Hans-Jürgen Wittmann: Russland möchte bis 2035 Weltmarktführer bei Wasserstoff werden. gtai.de 25.12.2020.

[8] Hans-Jürgen Wittmann: Wasserstoff kann neue Brücke von Russland nach Deutschland schlagen. gtai.de 25.12.2020.

[9] Siemens und Thyssenkrupp werben für Wasserstoff aus Russland. manager-magazin.de 26.11.2020.

[10] Guntram Wolff: Ein globaler Klimaklub könnte die Erderwärmung begrenzen. handelsblatt.com 10.02.2021.

[11] Imports of passenger cars. acea.be.

[12] June Teufel Dreyer: China's Monopoly on Rare Earth Elements - and Why We Shoud Care. fpri.org 07.10.2020.

[13] Corinne Abele: Branchenstruktur des Windsektors. gtai.de 02.11.2020.

[14] Andreas Macho: "Die Wind-Konkurrenz aus China drängt nach Europa". wiwo.de 26.08.2020.

[15] China baut seine Vormachtstellung weiter aus. energiezukunft.eu 06.04.2020.

[16] IRENA: A New World. The Geopolitics of the Energy Transformation. 2019.

[17] Mark Leonard, Jean Pisani-Ferry, Jeremy Shapiro, Simone Tagliapietra, Guntram Wolff: The Geopolitics of the European Green Deal. ECFR Policy Brief. February 2021.


Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8538  

01.03.2021

Demokratieplattform                         
EU-Impfpass: Großangriff auf Freiheit, Menschenrechte und Demokratie?

cashkurs.com, 01.03.2021, Autor:  Cashkurs-Redaktion

Am Montag beschloss das Berliner Kabinett die Einführung eines digitalen Impfpasses zur Nutzung auf dem Handy, also noch kurz bevor sich die EU-Staaten auf die zeitnahe Lancierung eines einheitlichen EU-Impfpasses einigten. Wolfgang Effenberger berichtet in seinem Gastbeitrag weitere Details.


Zitat: Am 25. Februar 2021, unmittelbar vor dem EU-Gipfel, drohte Österreichs Kanzler Sebastian Kurz mit nationalem Alleingang beim Impfpass:

Wenn es keine europäische Lösung gibt, dann müssen wir dieses Projekt national umsetzen“.(1)

Vorbild Israel: Österreichs Kanzler Kurz fordert den "Grünen" Impfpass Mit einem digitalen grünen Pass für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene könnte nach Kurz ein großes Stück Normalität zurückgewonnen werden:

Wir wollen, dass Menschen wieder Veranstaltungen, Gastronomie, Kultur, Sport und vieles andere mehr genießen und erleben können.“(2)

In einem Interview mit "Bild Live" verwies Kurz auf sein Vorbild Israel. Dort können seit dem 21. Februar 2021 von einer Corona-Infektion genesene und gegen das Virus geimpfte Menschen mit einem "Grünen Pass" unter anderem wieder Fitnessstudios, Theater und Sportereignisse besuchen sowie in Hotels übernachten. Mit dem Impfpass – am besten handykompatibel – will Kurz den Geimpften die volle Freiheit wiedergeben und die Rückkehr zur Reisefreiheit in Europa ermöglichen.(3)

Wer geimpft ist, der soll volle Freiheit haben. Aber genauso auch jene, die gerade Corona hatten und von daher immun sind. Und auch all jene, die einen Test machen und durch den Test eben nachweisen können, dass sie negativ sind“, erläuterte Kurz.

Durch einen EU-Impfpass sei auch eine Rückkehr zur Reisefreiheit in Europa möglich.

27 EU-Staaten einigen sich auf Impfpass Einen Tag später einigten sich die 27 EU-Staaten darauf, dass es einen gegenseitig anerkannten Impf-Nachweis geben soll. Zur Registrierung der Impfungen soll ein personalisierter Code wie beim Einscannen üblich – sog. "QR Code" (englisch Quick Response, "schnelle Antwort") - für Geimpfte eingeführt werden.

Bundeskanzlerin Merkel geht davon aus, dass bis zum Sommer die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um Impfpässe der einzelnen Länder miteinander über eine Datenbank zu vernetzen: „Die politische Vorgabe ist, dass man das in den nächsten Monaten erreicht, ich habe ja von drei Monaten gesprochen“.(4) 

Das politische Umsetzungsvermögen der „Eisernen Kanzlerin“ verwundert: Warum diese Eile? Die bereits 2018 von der EU vorgegebene Zeitleiste(5) sieht einen Fahrplan der Impfungen(6) ("Roadmap on Vaccination") gemäß dem Kommissionsvorschlag für einen gemeinsamen Impfausweis/Pass für EU-Bürger erst 2022:

 

Ebenfalls 2018 gab die EU eine Studie über den Zustand der Impfstoffe in der EU heraus.(7)

Darin wird der von der Weltgesundheitsorganisation definierten Impfstoff-Zögerlichkeit nachgegangen.

Diese ist komplex und kontextspezifisch; sie variiert je nach Zeit, Ort und Impfstoff und wird von Faktoren wie Selbstzufriedenheit, Bequemlichkeit und Vertrauen beeinflusst“.(8)

Ein gemeinsamer Impfausweis/Pass für EU-Bürger sollte für mehr Impf-Akzeptanz sorgen.

Fragwürdige Zahlen sollen Impf-Akzeptanz erhöhen Die mit Corona einhergehenden und sich ständig verändernden Freiheitseinschränkungen machen die Menschen mürbe und erhöhen – so unsere politischen Weichensteller – natürlich die Impf-Akzeptanz. Aber das ständige Wechselspiel von Hoffnung und Angst könnte auch eine andere Reaktion auslösen: vergleichbar mit dem ständigen Hin- und Her biegen eines Drahtes: Er bricht dann bald.

Wer kennt sich noch im Zahlen-Dschungel von Neuansteckungen, Fallzahlen, Inzidenz und R-Wert aus? Mit dem Auf und Ab dieser Zahlen wird bewusst jongliert. Am 27. Februar 2021 zeigten fast alle Indikatoren in die falsche Richtung:

Mit 9762 neuen Corona-Fällen liegt der Wert der Neuansteckungen deutlich über dem der Vorwoche. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz und der Sieben-Tage-R-Wert steigen an“(9).

So meldete das RKI am 27. Februar 2021 63,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz); der Wert lag „damit etwas höher als am Vortag (62,6)“(10).

Ursprünglich sollte der Inzidenzwert 50 nicht übersteigen. Dann forderten Politiker/-innen einen Wert unter 35, mittlerweile einige unter zehn und ganz verwegene sogar null (ZERO).

Dieses Verhältnis von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner ist völlig aus der Luft gegriffen. Um eine Zehnerpotenz gekürzt (5: 10.000), wird diese Relation in der Europäischen Union für eine "Seltene Krankheit" oder eine "Seltene Erkrankung" (wenn weniger als fünf von 10.000 Menschen daran leiden) verwendet.(11) Covid-19 wird wohl kaum unter die Kategorie "Seltene Erkrankung" fallen.

Steckt ein Infizierter am Tag einen weiteren Mitmenschen an, so ist der sogenannte Reproduktionswert (R-Wert) 1 und die Zahl der Erkrankten bleibt konstant(12). Am Abend des 26. Februar lag er laut RKI bei 1,08 (Vortag 1,05).

Die Erfassung von Inzidenz- und R-Wert bis auf die zweite Kommastelle täuscht eine Wissenschaftlichkeit vor, die einfach nur lächerlich ist.

Aussagekräftiger ist die Anzahl der Coronatoten. Die Johns-Hopkins-University gibt die Zahl der zwischen 20. Januar 2020 und 16. Februar 2021 an Corona verstorbenen mit 2.5 Millionen an.(13) Bezogen auf eine Weltbevölkerung von 7.500 Millionen fällt es da schwer, von einer gefährlichen Pandemie zu sprechen. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass nicht zwischen "an" und "mit" dem Virus verstorben unterschieden wird.

Bill Gates hält es für möglich, dass Ende 2021 die dramatischen Auswirkungen der Pandemie hinter uns liegen.

Die Frage ist, ob wir die Anzahl der Infektionen auf null bringen können oder ob es sich um ein endemisches Virus handelt, was bedeutet, dass wir die Impfrate auf einem hohen Niveau halten müssen.“(14)

Diese Forderungen kommen von einem Nicht-Mediziner. Dabei ist die Sars-Cov-2-Impfung wissenschaftlich umstritten, ebenso wie der von der WHO geänderte Pandemiestatus.(15)

Großangriff auf Freiheit, Menschenrechte und Demokratie? Segelt das Corona-Trio – Big Pharma, Politik und Medien – „unter falscher Flagge“? Läuft unter der Vortäuschung des Gesundheitsschutzes ein Großangriff auf Freiheit, Menschenrechte und Demokratie? Soll durch permanente Lockdowns der Mittelstand plattgemacht und die Bevölkerung in die Arme der Konzerne getrieben werden? Über Tests, Apps und Impfpass sowie über die erzwungene digitale Kommunikation und die elektronische Bezahlung ist eine nie dagewesene Überwachung möglich – steuern wir auf eine globale Diktatur zu?

Es ist schon auffällig, wie kritiklos die westliche Polit-Elite die globalistischen Ideen von Gates, Soros, Schwab & Co vorantreibt. Mit einem EU-Impfpass soll uns großzügig unsere "Freiheit" zurückgegeben werden, die uns vorher rechts- und faktenwidrig geraubt wurde. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger der westlichen Demokratien nun nicht dringend den Anweisungen der globalistischen Führungsoffiziere widersetzen, droht die Sklaverei.


Anmerkungen

  1. Kurz droht mit nationalem Alleingang beim Impfpass vom 25.2.2021 unter https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_89545730/eu-gipfel-kurz-will-nationalen-alleingang-bei-scheitern-von-corona-impfpass.html

  2. Ebenda

  3. Kurz will "Grünen Corona-Impfpass" in der EU 25.2.21 unter https://www.dw.com/de/kurz-will-gr%C3%BCnen-corona-impfpass-in-der-eu/a-56682356

  4. Welt EU-Impfpass beschlossen: So soll er schon ab dem Sommer eingesetzt werden vom 26.02.2021 unter https://www.antenne.de/nachrichten/welt/eu-impfpass-beschlossen-so-soll-er-schon-ab-dem-sommer-eingesetzt-werden

  5. SANTE/59/2018-EN CIS Rev. 7 - EUR-Lex – europa.eu
    eur-lex.europa.eu › legal-content › TXT › PDF › uri=C…
    26.04.2018 — Impfkalender, einen EU-Impfpass und ein Webportal mit verlässlichen und ... gemeinsamen Maßnahme zur Impfung (Beginn 2018).
    Empfehlung des Rates vom 7. Dezember 2018 zur ... - EUR-Lex
    eur-lex.europa.eu › legal-content › TXT › PDF › uri=C…
    28.12.2018 — Produktionskapazitäten in der EU sind nach wie vor begrenzt und der ... 77 ärmsten Ländern durch die Impfallianz Gavi seit deren Gründung im Jahr 2000. ... und ob es möglich ist, einen einheitlichen Impfpass einzuführen.
    Drucksache 219/18 – Bundesrat
    www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0001-0100/3-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
    25.05.2018 — Impfkalender, einen EU-Impfpass und ein Webportal mit verlässlichen und ... gemeinsamen Maßnahme zur Impfung (Beginn 2018).
    https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/vaccination/docs/2019-2022_roadmap_en.pdf

  6. https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/vaccination/docs/2018_vaccine_confidence_en.pdf

  7. https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/vaccination/docs/2018_vaccine_confidence_en.pdf

  8. WHO, Report of the SAGE Working Group on Vaccine Hesitancy, 2014

  9. https://www.n-tv.de/panorama/Fallzahlen-Inzidenz-und-R-Wert-steigen-article22390114.html

  10. Ebenda

  11. Martin Mücke (Hrsg.): Fälle Seltene Erkrankungen: Patienten ohne Diagnose. Urban & Fischer Verlag/Elsevier, 2018

  12. https://www.br.de/nachrichten/wissen/was-bedeutet-die-reproduktionszahl-r,RwQHkDb

  13. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1103240/umfrage/entwicklung-der-weltweiten-todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus/

  14. https://www.gq-magazin.de/lifestyle/artikel/bill-gates-sagt-das-ende-der-corona-pandemie-voraus

  15. Roland Tüscher, Zur Pandemie-Erklärung der WHO, KERNPUNKTE Nr.3, 30.3.2020 und WHO Pandemie-Erklärung und Folgen-Täuschung durch Weglassen und Zwang zur Gesundheit (Bio-Security) ENB, Nr. 15, 23. August 2020



Info: https://www.cashkurs.com/demokratieplattform/beitrag/eu-impfpass-grossangriff-auf-freiheit-menschenrechte-und-demokratie

01.03.2021

Entzauberung Navalnys durch Amnesty International | Ein Kommentar von Rainer Rupp.

kenfm.de, Veröffentlicht am: 27. Februar 2021
Vom „Gewaltlosen, politischen Gefangenen“ zum rassistischen Hetzer. Dilemma für Sanktionspolitiker und Westmedien.


Zitat: Ein Kommentar von Rainer Rupp.

In meiner Tagesdosis von letzter Woche sind wir den engen Beziehungen des angeblichen „russischen Freiheitshelden und Oppositionsführers“ Navalny mit der CIA nachgegangen. Das führte uns unter anderem zurück ins Jahr 2010, als Navalny unter anderem von der amerikanischen Botschaft in Moskau ein Stipendium für einen exklusiven Kurs am Maurice R. Greenberg World Fellows Program der US-Prestige-Universität Yale bekam. Diese angebliche Bildungsstätte ist inzwischen als ein Rekrutierungsinstitut der CIA einwandfrei identifiziert worden.


Für diese Woche war vorgesehen, dass wir uns Navalnys Verbindungen zum britischen MI6 ansehen – also zur „Military-Intelligence-Abteilung 6“ Ihrer Britischen Majestät. Aber auf Grund einer höchst erfreulichen, vollkommen unerwarteten Demaskierung Navalnys durch Amnesty International vom „Freiheitsheld“ zum rassistischen Hassprediger musste der MI6-Komplex auf eine kommende Tagesdosis verschoben werden.


Manchmal haben wir einfach Glück und es funktioniert nicht so, wie es sich die Eliten der neo-liberalen, US-geführten Weltordnung samt ihrer gekauften und bezahlten professionellen Kriegstreiber, Regime-Changer und Russenhasser in Politik und Medien und Forschungsinstituten ausgedacht haben.


In einer überraschenden Wendung in der zur internationalen Staatsaffäre aufgebauschten Alexei-Navalny-Saga hat die in Großbritannien beheimatete Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ am Dienstag dieser Woche dem armen, angeblichen „Opfer“ Navalny seinen Status als „Prisoner of Conscience“ (gewaltloser, politischer Gefangener) wieder aberkannt. Diesen Status hatte die Organisation dem russischen Polit-Rabauken und bekennenden Rassisten vor anderthalb Monaten zugesprochen. Wie so oft hatte Amnesty auch in diesem Fall offensichtlich die wilde Navalny-Räuberpistole für bare Münze genommen, die von der westlichen Regierungspropaganda und den gekauften und bezahlten Medien als reine Wahrheit verbreitet werden.


Dieser unerwartete Schritt zur Entzauberung Navalnys ging interessanterweise vom Amnesty-Regionalbüro für Europa und Zentralasien aus und nicht von der Zentrale in England. Dafür gibt es eine schlüssige Erklärung. Denn vor allem im Kaukasus und Zentralasien ist Navalny als gemeingefährlicher, rassistischer Hetzer bekannt. Denn seine Gewaltvideos und sein irrationaler Rassenhass richtet sich insbesondere gegen dunkelheutige Russen aus dem Kaukasus und Menschen aus den islamischen ehemaligen Sowjetrepubliken in Zentralasien. In diesen Ländern weiß man, wes faschistischen Geistes Kind Navalny ist.


Wenn also Amnesty im Kaukasus und Zentralasien eine Spur von Glaubwürdigkeit behalten wollte, konnte es Navalnys Status als „gewaltloser, politischer Gefangener“ offensichtlich nicht länger aufrechterhalten. Für diese These spricht auch, dass am 23. Februar das US-finanzierte „Radio RFE/RL“, das diese Region mit „Westpropaganda“ bedient, als erster Sender die Amnesty-Nachricht verbreitet hat. RFE/RL ist übrigens ein Fossil aus dem Kalten Krieg, das aus der Verschmelzung der beiden US-Kampf- und Propagandasender „Radio Free Europe“ und „Radio Liberty“ entstanden ist.


Explizit hatte nämlich Denis Krivoschiw, stellvertretender Direktor des der bereits erwähnten Amnesty Büros für Europa und Zentralasien gegenüber RFE/RL erklärt, dass „in Bezug auf die in der Vergangenheit von Navalny gemachten Kommentare“ die Organisation ihre “interne Entscheidung” getroffen habe.


Laut Krivoschiw betrafen einige dieser Navalny-Kommentare sein „Eintreten für Gewalt und Diskriminierung“ und seien vergleichbar mit Hassreden. Vor allem habe sich Navalny von diesen Kommentaren nie distanziert und damit sei ein Widerspruch zu Amnestys Definition eines gewaltlosen politischen Gefangenen entstanden, der nur aus Gewissengründen inhaftiert ist. Als nächster bestätigte dann Aleksandr Artemijew, der Amnesty Medienmanager für Russland und Eurasien, gegenüber „Zona Media“ die Entscheidung seiner Organisation gegen Navalny und verwies auf dessen rassistische Aktivitäten, von denen er sich bis heute nicht distanziert hat.


Um diesen „Widerspruch“ zwischen dem noblen Anspruch, den westliche Politiker und Medien dem Freiheitshelden Navalny andichten und der hässlichen Wirklichkeit des Rechtsextremisten Navalny nochmals deutlich zu machen, sei hier an das Navalny-Video erinnert, das ich in meiner Tagesdosis von letzter Woche verlinkt und beschrieben hatte.

In diesem Video aus dem Jahr 2007 geht es um Kakerlaken, mit denen Navalny gerne dunkelhäutige Menschen aus dem Kaukasus und Zentralasien vergleicht. Kakerlaken sind Ungeziefer und müssen vernichtet werden. Dementsprechend steht Navalny in seinem Video in schwarzem T-Shirt vor einem Tisch. Auf dem liegen ein Pantoffel, eine Fliegenklatsche und eine Pistole. Navalny blickt in die Kamera. Links vor ihm läuft auf einem Bildschirm ein Film ab, in dem Käfer, Kakerlaken und sonstiges Ungeziefer herum kreucht.


Dann spricht Navalny und erklärt, dass gegen „Fliegen und Kakerlaken nur Pantoffeln und Fliegenklatschen“ helfen. Anschließend fragt er: „Aber was soll man machen, wenn was Größeres ins Haus kommt? Zum Beispiel eine große Kakerlake?“ — In diesem Moment erscheint eine riesige „Kakerlake“. Es ist eine mit einem langen schwarzen Umhang als Kakerlake verkleidete Person. Sie tritt mit dem Rücken zur Kamera ins Bild und geht auf Navalny zu. Jetzt wird das Video auf dem Bildschirm plötzlich dunkel, man kann nichts erkennen, Schüsse knallen, Lichtblitze sind zu sehen.


Dann wird es wieder hell. Die menschliche „Kakerlake“, jetzt als muslimische Frau mit teilweise verhülltem Gesicht zu identifizieren, liegt erschossen über dem Tisch und Navalny steht daneben und zeigt mit der Pistole in der Hand auf die Tote und sagt: „Da hilft nur die Pistole. Schusswaffen müssen erlaubt werden“.


Dieses und andere Videos dieser Art hat Navalny auch 2017 in einem Interview mit dem britischen Guardian nicht bedauert, sondern weiterhin als richtig verteidigt. Dieser Tatbestand fehlender Reue scheint denn auch bei der Entscheidung von Amnesty ausschlaggebend gewesen zu sein. Denn eine Verteidigung Navalnys mit den in solchen Fällen üblichen Argumenten wie: „Das ist alles schon lange her, Jugendsünden, aber jetzt ist er erwachsen und „geläutert“, ein anständiges Mitglied der Gesellschaft“, all das wird durch Navalnys Festhalten an seiner wahren faschistischen Gesinnung unmöglich. Inzwischen kursiert das „Kakerlaken“-Video auch im Westen. Am Dienstag dieser Woche wurde es in dem international immens populären Webportal „Zero Hedge“ verlinkt und es wird jetzt seine Runde machen.


Auch der in New York lebende, investigative Journalist, Aaron Maté hatte letzten Dienstag bereits die Twittermeldung von Amnesty UK über die Aberkennung von Navalnys Status als „Prisoner of Conscience“ aufgegriffen und auf seiner viel gelesenen Seite verbreitet. Dafür wurde er sofort von Mainstream-Journalisten angegriffen, die versuchten die Nachricht zu unterdrücken, indem sie nach inzwischen weit verbreiteter Manier nicht die Nachricht, sondern den Überbringer der Nachricht, den ehrlichen Journalisten Maté persönlich angriffen und diffamierten.


Tatsächlich herrscht in den westlichen, selbst-erklärten Qualitätsmedien eisiges Schweigen über die Amnesty Entscheidung zu Navalny. Sogar auf den Homepages von Amnesty UK und USA gibt es mit Stand vom Donnerstag noch keine Korrekturen. Dort wird dem Rassisten und Gewaltextremisten immer noch als dem edlen „Prisoner of Conscience”, dem Märtyrer auf dem Altar der neoliberalen Weltordnung gehuldigt. Auch in der Politik hört man keinen Mucks. Offensichtlich stecken die transatlantische Journaille und die Kriegstreiber in einem Dilemma. Man weiß noch nicht, wie man mit dieser Nachricht umgehen soll, ohne sich total bloß zu stellen.


Angesichts der bisherigen bedingungslosen Unterstützung Navalnys würde man sich in der Öffentlichkeit lächerlich und unglaubwürdig machen. Auch für die Experten der NATO- und EU-Abteilungen für psychologische Kriegsführung dürfte es schwierig sein, einen Ausweg zu finden. Totschweigen scheint daher die beste Option. Denn auch die inzwischen angelaufenen Versuche im Internet, die russischen Medien für die Navalny-Demontage durch Amnesty International verantwortlich zu machen, kommen hohl daher und greifen nicht. Zudem würde man in der Öffentlichkeit (…) noch mehr Interesse an dem Fall erregen.


Tatsächlich ist die Entscheidung von Amnesty International, Navalny (…) als rassistischen Hetzer zu entlarven, für dessen Unterstützer in Medien und Politik ein demütigender Schlag, wie er deutlicher nicht sein könnte. Und bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit ist er verheerend.

Und das geschieht ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem US-Präsident Biden unter dem Beifall der Mehrheit des US-Kongresses wegen Navalny weitere Sanktionen zu der bereits langen Liste von Maßnahmen hinzufügt, mit denen die größenwahnsinnigen Falken in Washington sich anmaßen, Russland bestrafen zu können.


Zur gleichen Zeit haben die EU-Außenminister gemeinsam mit den nicht gewählten EU-Top-Bürokraten in Brüssel ebenfalls über weitere Sanktionen gegen Russland entschieden. Die hohen Damen und Herren zeigten sind darüber empört, dass Russland der ultimativen Aufforderung der tugendhaften westlichen Wertegemeinschaft nicht nachgekommen ist, den rechtmäßig verurteilten Kriminellen nicht unverzüglich freigelassen hat. Dafür – und da wird jeder Presstituierte zustimmen- muss Moskau natürlich bestraft werden, nach Gutsherrenart, so wie es sich im traditionellen Herr-Knecht-Verhältnis zwischen EU und Russland geziemt.


Im Gegenzug hat jüngst der russische Außenminister Lawrow seine Amtskollegen in der EU wissen lassen, dass der Kreml längst erkannt hat, dass die dominieren Kräfte in der EU alle Möglichkeiten für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Russland torpedieren. Daraus habe man im Kreml seine Schlüsse gezogen. Lawrow machte deutlich, dass Russland auch ohne die EU leben kann. Wenn die EU unbedingt den Bruch mit Russland will, wird man in Moskau diesem Schritt nicht im Wege stehen. Dafür bräuchte die EU nur weiter Sanktionen zu verhängen, die der russischen Wirtschaft schaden.


Angesichts des chinesischen Angebots an Russland, die zunehmend enger gewordene Strategische Partnerschaft zwischen den beiden Ländern folgerichtig auf die Ebene eines regulären Militärbündnisses anzuheben, hätte in den EU-Mitgliedstaaten sehr hellhörig machen müssen. Denn wenn Russland dem zustimmt, – und alles sieht danach aus, dass es das tut,- werden Russland und China auch wirtschaftlich und politisch der EU als Block gegenüberstehen. Dann läuft die lieb gewordene Marotte der EU, für alles und jedes Moskau die Schuld zu geben und mit Sanktionen zu bestrafen, Gefahr, chinesische Gegenreaktion zu provozieren. In einem Bündnis ist das so üblich. Auch sollte man sich in Brüssel fragen, ob und wie sehr Russland die EU eigentlich braucht. Die Sanktionen haben Russland gegenüber der EU nicht unterwürfig gemacht. Kein einziges politisches Ziel der Sanktionen wurde erreicht. Im Gegenteil, die Sanktionen haben dazu geführt,

  • dass Russland als Selbstversorger autarker geworden ist, indem sich viele neue Industrien entwickelt haben,
  • dass Russland sich neue Länder als Lieferanten erschlossen hat
  • dass Russland in den Bereichen Industrie und Handel sowie in der Zusammenarbeit in der Finanzwirtschaft mit China Quantensprünge nach vorn gemacht hat.


Russland ist nicht mehr auf die EU angewiesen. Gemeinsam mit China kann Russland Sibirien entwickeln, z.B. zur landwirtschaftlichen Supermacht, wovor jüngst die New York Time als weitere russische Bedrohung gewarnt hat. Gemeinsam mit China wird Russland von der Dynamik der asiatischen Wachstumsregion profitieren, denn Russland hat, was diese Region braucht, schier unendliche Energie- und Rohstoffreserven. In Russland leben zwar noch viele Menschen, die sich der europäischen Kultur verbunden fühlen und gute Beziehungen zu Europa schätzen, aber nicht um jeden Preis und schon gar nicht in einer Herr-Knecht-Beziehung nach Gutsherrenart der transatlantischen Russlandpolitik.


Russland hat auch ohne Europa eine gute wirtschaftliche Zukunft und gemeinsam mit China werden die Möglichkeiten geradezu unvorstellbar. Aber wie sieht die Zukunft Europas ohne Russland aus, ohne garantierte Versorgung mit russischem Erdgas. Was wenn ein kalter Winter wie in Texas nach Deutschland kommt und die Windräder eingefroren und die Solarzellen vom Schnee bedeckt sind? In Texas hat das jüngst für 15 Millionen Menschen den Zusammenbruch der Strom- und Wasserversorgung bedeutet, denn ohne Elektrizität arbeiten auch die Wasserpumpen nicht.


Und wenn es zum russisch-chinesischen Bündnis kommt, wie stehen dann Deutschland und die EU mit ihrem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Niedergang und zunehmender interner Spaltung da? Als politische und militärische Zwerge, ganz allein auf der westlichen Halbinsel des riesigen eurasischen Kontinents? Denn auf die Amerikaner können sich auch die deutschen Atlantiker nicht verlassen. In Washington hat man sich schon längst von dem siechenden Europa ab- und der dynamischen Wachstumsregion Asien zugewandt. Wäre eine Politik des Friedens und der Freundschaft mit Russland nicht weitaus zukunftsfähiger für unser Land als die ständigen Provokationen im Gefolge von Washingtons Vasallen und Wasserträgern?


Vielleicht sind solche Gedanken auch Außenminister Maas durch den Kopf gegangen, als er am 11. Februar im Bundestag sagte, er sei dagegen “alle Brücken nach Russland abzuschlagen!”, wie das von den Grünen verlangt wurde.


Die Debatte im Bundestag war auf Verlangen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema “Konsequenzen der Bundesregierung aus den jüngsten gewaltsamen, willkürlich repressiven Entwicklungen in Russland” bezüglich Navalny abgehalten worden. Maas erklärte dabei, dass man sich zwar mit dem “russischen Verhalten” und dem “Umgang mit Oppositionellen und friedlichen Demonstranten beschäftigen müsse, er jedoch dagegen sei, “alle Brücken nach Russland abzuschlagen.” Man könne zwar der Meinung sein, Nord Stream 2 grundsätzlich infrage zu stellen, jedoch sollte man die geostrategischen Konsequenzen nicht außer Acht lassen. Ohne die Pipeline würde eine Einflussmöglichkeit Europas auf Russland verloren gehen. Man würde Russland und China immer enger zusammentreiben und: “Sie schaffen damit den größten wirtschaftlichen und militärischen Verbund, den es gibt.” Der Link zum Video-Clip ist hier.


Aber nur wenige Tage später trifft sich Maas dann mit seinen Amtskollegen in Brüssel, um noch mehr Sanktionen gegen Russland zu verhängen, weil Moskau einen rechtmäßig verurteilten Kriminellen und rassistischen Hetzer in den Knast geschickt hat. Welch ein Wahnsinn! Armes Deutschland.

Quellen:

  1. https://www.rferl.org/a/amnesty-international-navalny-prisoner-of-conscience-hate-speech/31118275.html
  2. https://zona.media/news/2021/02/23/navalhate
  3. https://www.youtube.com/watch?v=oVNJiO10SWw
  4. https://www.theguardian.com/world/2017/apr/29/alexei-navalny-on-putins-russia-all-autocratic-regimes-come-to-an-end
  5. https://twitter.com/ValLisitsa/status/1353317434002989056
  6. https://twitter.com/aaronjmate/status/1364242460742942723?ref_src=twsrc%5Etfw
  7. https://www.youtube.com/watch?v=TEtN82GwPsA

Audio https://kenfm.de/multimedia_kenfm/podcast/tagesdosis-20210227.mp3


Info: https://kenfm.de/entzauberung-navalnys-durch-amnesty-international-von-rainer-rupp

01.03.2021

Die Militarisierung der Welt
Der Westen steht für zwei Drittel aller Militärausgaben und Rüstungs- exporte weltweit. Deutschland steigert beides überdurchschnittlich.

German-Foreign-Policy, 01. März 2021
BERLIN (Eigener Bericht) - Europa kann in diesem Jahr mit Hilfe milliardenschwerer deutscher und französischer Rüstungsprojekte zum globalen Aufrüstungszentrum werden. Dies schreibt das International Institute for Security Studies (IISS, London) in seinem aktuellen Rüstungsbericht. Laut IISS-Angaben belaufen sich die Aufwendungen der Staaten Europas ohne Russland für das Militär in diesem Jahr auf 17,5 Prozent aller Militärausgaben weltweit; das ist weniger als der Anteil der Vereinigten Staaten (40,3 Prozent), aber viel mehr als der Anteil Chinas (10,6 Prozent) oder gar Russlands (3,3 Prozent). Zusammen mit Kanada und wichtigen Verbündeten wie etwa Australien, Japan und Südkorea kommt der Westen auf einen Anteil von gut zwei Dritteln an den globalen Militärausgaben. Steigert Berlin die Aufwendungen für die Streitkräfte stärker als der weltweite Durchschnitt, so konnten deutsche Waffenschmieden auch bei ihren Rüstungsexporten ein überdurchschnittliches Wachstum erzielen. Für den Fall, dass teure Rüstungsprojekte in der Coronakrise unter Druck geraten, haben Bündnis 90/Die Grünen einen Ausweg skizziert.


Zitat: Der globale Rüstungsboom

Die globalen Aufwendungen für das Militär sind im vergangenen Jahr erneut gestiegen und haben einen Rekordwert von 1,83 Billionen US-Dollar erreicht. Dies geht aus dem vergangene Woche vorgestellten Rüstungsbericht ("The Military Balance 2021") des Londoner International Institute for Strategic Studies (IISS) hervor.[1] Demnach übertrafen die weltweiten Rüstungsausgaben im Jahr 2020 den Vorjahreswert um 3,9 Prozent; ihr Anteil an der Weltwirtschaftsleistung stieg damit auf 2,08 Prozent. Den absolut stärksten Anstieg verzeichneten die Vereinigten Staaten, deren offizielle Militärausgaben um 6,3 Prozent auf 738 Milliarden US-Dollar in die Höhe schnellten. Freilich umfassen ihre gesamten Militärausgaben inklusive derjenigen, die in weiteren Etatposten versteckt sind, deutlich mehr und lagen Experten zufolge im Jahr 2020 bei 935,8 Milliarden US-Dollar.[2] Geringer als im Vorjahr gestiegen ist mit 5,2 Prozent der Militäretat Chinas, der 193,3 Milliarden US-Dollar erreichte und weiterhin der zweitgrößte weltweit ist. Der Staat mit dem drittgrößten Militärhaushalt ist Indien, das seinen Rüstungsetat seit dem Amtsantritt von Premierminister Narendra Modi im Jahr 2014 um gut 40 Prozent auf mittlerweile 64,1 Milliarden US-Dollar erhöht hat.[3] Die Region mit dem größten Rüstungsanteil an der Wirtschaftsleistung (5,2 Prozent) ist nach wie vor Nordafrika und Mittelost, wo sich mehrere der wichtigsten Kunden deutscher Waffenschmieden befinden.


Das globale Aufrüstungszentrum

Zum globalen Rüstungsboom trägt Deutschland maßgeblich bei. So ist der Bundeswehrhaushalt, der bereits von 2018 auf 2019 um 12,2 Prozent zunahm, von 2019 auf 2020 erneut um 5,6 Prozent gestiegen; für das laufende Jahr sieht er trotz der Coronakrise ein weiteres Wachstum um 2,8 Prozent auf 46,93 Milliarden Euro vor.[4] Dabei liegen die tatsächlichen Militärausgaben - wie im Fall der USA - erheblich höher, weil einzelne Posten in die Etats anderer Ministerien verschoben wurden; dies bestätigt die Tatsache, dass die Bundesregierung für das laufende Jahr einschlägige Ausgaben von 53,03 Milliarden Euro an die NATO meldete, 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2020.[5] Dabei war die Bundesrepublik auch nach offiziellen Angaben im Jahr 2020 das Land mit den siebtgrößten Rüstungsausgaben weltweit - laut dem IISS hinter Großbritannien (Nummer 4, 61,5 Milliarden US-Dollar), Russland (60,6 Milliarden US-Dollar) und Frankreich (55,0 Milliarden US-Dollar). Den Anteil der Staaten Europas ohne Russland an den globalen Rüstungsausgaben beziffert das IISS mit 17,5 Prozent - erheblich mehr als der Anteil Chinas (10,6 Prozent) und Russlands (3,3 Prozent). Dabei weist das IISS darauf hin, dass sowohl Deutschland als auch Frankreich für die kommenden Jahre gewaltige Rüstungsvorhaben angekündigt haben; werden sie verwirklicht, dann werde womöglich, da die USA nach den Rüstungssteigerungen der Trump-Ära aktuell kaum nachlegen könnten, "Europa die Region mit dem größten Wachstum bei den globalen Verteidigungsausgaben", schreibt der Londoner Think-Tank.[6]


Ein neues "Flottenbauprogramm"

Tatsächlich sieht das Bundeswehrbudget für das Jahr 2021 eine Steigerung der rüstungsinvestiven Ausgaben - für Forschung, Entwicklung, Erprobung, Beschaffungen - um neun Prozent auf 10,3 Milliarden Euro vor.[7] Zu den milliardenschweren Großprojekten der Streitkräfte gehören neben der Entwicklung eines Kampfjets und eines Kampfpanzers der nächsten Generation - beides gemeinsam mit Frankreich [8] - der Kauf neuer Eurofighter und zahlreicher Transportfahrzeuge sowie die Beschaffung der Eurodrohne. Geplant sind Entwicklung und Beschaffung zahlreicher Kriegsschiffe, insbesondere der Fregatte 126 (vormals: Mehrzweckkampfschiff 180) und des deutsch-norwegischen U-Boots U212 Common Design; in Militärkreisen heißt es dazu, ein neues "Flottenbauprogramm" werde "konkret".[9] Demnach hat die Marine zusätzlich den Erwerb von Flottendienstbooten der Klasse 424, von Betriebsstofftankern der Klasse 707 sowie von sechs Unterstützungsschiffen als Ersatz für die Tender der Klasse 404 im Visier. Nicht zuletzt sollen für die Spezialkräfte der Marine neun Einsatzboote inklusive Ausrüstung erworben werden - mit der Option auf den Kauf von bis zu zwölf weiteren Booten. Mit den Rüstungsprojekten reagiert die Bundeswehr auf die strategische Umorientierung von Auslandsinterventionen in aller Welt hin zu Großmachtkonflikten, wie sie die Bundesregierung ab 2014 vollzogen hat (german-foreign-policy.com berichtete [10]). Als etwaige Gegner gelten Russland und in wachsendem Maß China.


Zweistellige Exportsteigerungen

Dabei tragen neben der Aufrüstung der Bundeswehr auch die deutschen Rüstungsexporte zur Militarisierung des Westens und seiner globalen Verbündeten bei. Vor knapp einem Jahr kam das Stockholmer Forschungsinstitut SIPRI in einer Analyse der globalen Waffenausfuhren zu dem Resultat, dass Deutschland im Fünfjahreszeitraum von 2015 bis 2019 der viertgrößte Waffenexporteur weltweit war.[11] Die Berechnung von Fünfjahreszeiträumen bietet sich in der Analyse von Rüstungsexporten wegen der großen Schwankungen, die durch einzelne, besonders teure Waffenverkäufe entstehen können, an. Deutsche Waffenschmieden hatten ihre Ausfuhren zudem gegenüber dem Fünfjahreszeitraum von 2010 bis 2014 um 17 Prozent steigern können - deutlich mehr als die globale Zunahme um 5,5 Prozent. Dabei gingen 30 Prozent der deutschen Rüstungsexporte nach "Asien und Ozeanien" - an Staaten, die als regionale Verbündete im Machtkampf des Westens gegen China gelten. 24 Prozent wurden in die Krisenregion Nordafrika/Mittelost geliefert. Die EU - damals noch inklusive Großbritannien - stand 2015 bis 2019 für rund 26 Prozent aller Rüstungsexporte weltweit - weniger als die USA (36 Prozent), aber mehr als Russland (21 Prozent), das vor allem in Indien [12] Marktanteile an den Westen verloren hat. Der transatlantische Westen besorgte damit von 2015 bis 2019 rund zwei Drittel sämtlicher Rüstungsexporte überhaupt - mit deutlich zunehmender Tendenz.


Das grüne "Verteidigungsplanungsgesetz"

Unklar ist, ob die Coronakrise die angestrebte weitere rapide Erhöhung der Militärhaushalte ohne weiteres zulässt. Wie das IISS konstatiert, sind etwa die europäischen Staaten zwar bestrebt, an der geplanten Steigerung ihrer Rüstungsausgaben festzuhalten. Für den Fall aber, dass etwa besonders teure Rüstungsvorhaben durch den krisenbedingten Wirtschaftseinbruch unter Legitimationsdruck geraten, hat der verteidigungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Tobias Lindner, vor kurzem Vorschläge vorgelegt. Demnach soll der Deutsche Bundestag alle zehn Jahre ein "Verteidigungsplanungsgesetz" verabschieden, in dem er "die zehn bis 15 wichtigsten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr festleg[t]".[13] "Deren Finanzierung", heißt es weiter, "wird damit eine gesetzliche Aufgabe", die nicht mehr ohne weiteres zur Disposition steht. Durch die Festlegung einer "Budgetobergrenze" für jedes Projekt würden zugleich der Rüstungsindustrie präzise Vorgaben gemacht, die stetige Preissteigerungen erschwerten: ein Anreiz zu größerer Effizienz in der deutschen Waffenproduktion auch in Zeiten knapper Kassen.

 

[1] Fenella McGerty: Global defence-spending on the up, despite economic crunch. iiss.org 25.02.2021.

[2] Kimberly Amadeo, Thomas J. Brock: US Military Budget, Its Components, Challenges, and Growth. thebalance.com 03.09.2020.

[3] S. dazu Chinas Gegenspieler (II).

[4] Die Trendwende Finanzen. bundeswehr.de.

[5] Deutschland meldet Nato Verteidigungsausgaben in Rekordhöhe. t-online.de 07.02.2021.

[6] Fenella McGerty: Global defence-spending on the up, despite economic crunch. iiss.org 25.02.2021.

[7] Verteidigungshaushalt 2021. bmvg.de.

[8] S. dazu Der digital-militärische Komplex.

[9] Hans Uwe Mergener: Flottenbauprogramm wird konkret. esut.de 01.02.2021.

[10] S. dazu "Ehrgeiz in der Sicherheitspolitik".

[11] Trends in International Arms Transfers, 2019. SIPRI Fact Sheet. Stockholm, March 2020.

[12] S. dazu Chinas Gegenspieler (II).

[13] Peter Carstens: Grüne Prioritäten für die Bundeswehr. Frankfurter Allgemeine Zeitung 23.02.2021.

Info: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8537

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28.02.2021

Die beharrliche Heuchelei der deutschen Regierung

cashcurs.com, vom 25.02.2021, Autor: Cashkurs-Redaktion

ARD-aktuell kaschiert die Doppelzüngigkeit und gefährliche Konfrontationspolitik der deutschen Bundesregierung, insbesondere des Außenministers und der Kanzlerin, gegenüber Russland und China. Ein Gastbeitrag von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.


Zitat: Für den Hausgebrauch formuliert unser aller Kanzlerin Angela Merkel ihren Kategorischen Imperativ: „Rechtsextremismus müssen wir in den Anfängen bekämpfen, ohne jedes Tabu … sonst haben wir einen vollkommenen Verlust der Glaubwürdigkeit.“ (1) Beachtet man allerdings, wie Merkels Regierungssprecher sich ahnungslos und nicht-wissend gegenüber dem Neonazismus und Rassismus im „befreundeten“ Ausland gibt (2) – „Adolf Hitler war der größte Mensch, er hat direkte Demokratie praktiziert“ (3, 4) – dann kann von Glaubwürdigkeit gleich keine Rede mehr sein. Außenminister Maas, „wegen Auschwitz in die Politik gegangen“ (5), belegt davon unbeschadet den Auschwitz-Befreier Russland mit Sanktionen und verlangt sogar, den Rassisten Nawalny („… diese Drecksjuden!“ [6]) freizulassen. (7) Und die Tagesschau, längst erhaben über jeden Gedanken an kritisch-sauberen Journalismus, verschleiert all den Widersinn und die Doppelmoral der Bundesregierung.

Anlässlich des Jahrestages der rassistisch motivierten Hanauer Morde tat sich die Kanzlerin mal wieder dicke und gab die Vorkämpferin gegen Rechts.

Wir stellen uns denen, die versuchen, Deutschland zu spalten, mit aller Kraft und Entschlossenheit entgegen,"(8)

schnuffelte sie in ihrem wöchentlichen Selbstdarstellungs-Video, und die Tagesschau übernahm den Ausschnitt geflissentlich. (ebd.) Die Hamburger vermieden hingegen sorgfältig, über die vehemente Kritik der Holocaust-Überlebenden Esther Bejarano zu berichten. In einem Grußwort an die Angehörigen der Opfer des Hanauer Massakers hatte Bejanaro über die rassistischen Auswüchse im deutschen Polizeiapparat geklagt:

Schlimmer noch: Einige Beamte und Beamtinnen sind Teil der Netzwerke. Betroffene werden stigmatisiert und kriminalisiert. Aber wir werden dagegen aufstehen.“ (9)

Solche Worte passen eben nicht zum regierungsamtlichen, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Bild vom wohlanständigen deutschen Antifaschismus.

Geldhahn auf für UkroNazis Angesichts der nazistischen Umtriebe in Kiew (s. Anm. 4) hätten Berlin und auch Brüssel sofort reagieren und für die Ukraine den Geldhahn zudrehen müssen. So hatte es der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko gefordert (10). Stattdessen fließen aus deutschen und europäischen Steuermitteln Milliarden Euro nach Kiew:

„Deutschland hat großes Interesse an einer stabilen, demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine. Seit 2014 hat Deutschland die Ukraine insgesamt mit über 1,8 Mrd. EUR unterstützt.“ (11)

Eintausendachthundert Millionen Euro zahlte Deutschland bereits an die Regierung in Kiew. An ein politisches System, das den Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera zum Nationalhelden kürte. An einen Staat, dessen einst von seinen Wählern bejubelter Präsident Wolodymyr Selensky kurzerhand drei oppositionelle Fernsehsender abschalten ließ, weil deren russlandfreundliche Programmangebote ihm nicht passten. (12, 13) Diesen Frontalangriff auf die Säulen der Demokratie, auf Rundfunk- und Meinungsfreiheit, kommentierte die Bundesregierung auch noch so:

Es ist legitim, dass die Ukraine ihre territoriale Integrität und nationale Sicherheit schützt und sich angesichts des Ausmaßes von Desinformationskampagnen im Land gegen manipulierte Informationen wehrt. (14)

Denn nur echt demokratisch gesinnte Regierende wissen, was echt wahr und was echt eine Gefahr für die nationale Sicherheit ist – und deshalb echt verboten gehört, gelle? Also unterstützen unsere Regierenden die Nazi-Verehrer in Kiew. Und zwar auf diplomatisch-politischer Ebene genauso wie mit massenhaft Kohle. Jüngste deutsche Quertreiberei ganz im Sinne der Ukronazis: Russland hatte in die OSZE eine Initiative eingebracht, um endlich die Umsetzung des Minsk-II-Abkommens zur Befriedung der Ukraine zu erreichen. Sie enthielt nur drei Punkte:

Unterstützung des vom UN-Sicherheitsrat gebilligten Minsker Abkommens, Aufforderung nach baldiger Umsetzung und eine Aufforderung an die Strukturen der OSZE, dabei behilflich zu sein.“ (15)

Völlig unerwartet lehnten Kiew und seine westlichen Verbündeten die Initiative ab – auch Deutschland. (ebd.) Und unsere öffentlich-rechtliche Tagesschau? Macht einen großen Bogen um all diese Ungeheuerlichkeiten, wie es sich für einen echten Nachrichtendienstboten gehört.

Gelebte Perversionen Kommen wir noch einmal auf das geradlinige Denken unseres großen Außenministers Maas zurück, der „wegen Auschwitz“ in die Politik ging (natürlich nicht wegen der Karriereaussichten und der fetten Diäten), ergo ein grundanständiger Mensch sein muss.


Wenn´s Covid-19-mäßig klemmt, verweigert er eben doch jüdischen Exilanten aus Russland die Einreise in die Bundesrepublik (16), allem geschichtsbewussten humanitären Anspruch zum Trotz. Dann dürfen nur noch deutsche Spätaussiedler, sogenannte Volksdeutsche, zu uns rein.

Zweierlei Maas, hier haben wir´s in Reinform: Einerseits (wegen des kriminellen Nawalny) die Politik der Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland anfeuern und andererseits mahnen:

Eine wirtschaftliche Isolierung Russlands würde das Land nur weiter in die Arme Chinas treiben …(das) ist nicht nur falsch, sondern gefährlich“ (17).

Das offenbart ein so irres Defizit an Logik, dass man sich unwillkürlich fragt, wo der Notarzt bleibt. Hat dieser Außenminister nicht seit seinem Amtsantritt unzählige Attacken gegen Russlands Regierung geritten? Hat er nicht wieder und wieder mit mörderischer Sanktionspolitik das deutsch-russische Verhältnis schwerstens belastet, auch auf Kosten abertausender syrischer Menschenleben?


Die gewaltfreie und dem Bevölkerungswillen gemäße Wiedereingliederung der Krim in die Russische Föderation sowie Russlands völkerrechtskonforme Unterstützung Syriens reichen unserem Berliner Hampelmann aus, dem Kreml „Aggression“ vorzuwerfen und dagegen die „Entschlossenheit des Westens“ einzufordern – ganz im Sinne seiner Strippenzieher in Washington. Die Tagesschau wirft ja trotz allem nicht die Frage auf: Wie tief können Hirnrisse eigentlich reichen?


Umsturz-Politik In transatlantischem Kadavergehorsam unterstützt unser Außenminister die Anstrengungen der USA, den Verlust ihrer Weltherrschaft aufzuhalten und in Russland wieder ein gefügiges Regime à la Boris Jelzin zu installieren. Merkel und Maas sagen nicht selbst, dass das „System Putin“ gestürzt werden soll. Aber sie lassen widerspruchslos zu, dass es einer ihrer konservativen Prolieferanten sagt, der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Gabriel Felbermayr:

Die Ziele, die wir gegenüber Russland haben, sind ja sehr große. Wir wollen ja nicht weniger als einen Regimewandel in Russland, das ist sehr schwer zu erreichen mit wirtschaftlichem Druck.“ (18, 19)

Putin muss weg – Nawalny for president! verfolgt das Ziel, Russland wieder dem Westen gefügig zu machen und abermals zu Schleuderpreisen auf seine gigantischen Rohstoffreserven zuzugreifen. Spezialdemokrat Gernot Erler, vormals „Russland-Beauftragter“ der Bundesregierung, kleidete die Hintergedanken in ein hinterhältiges Lob:   

Der Westen respektierte Michail Gorbatschow als einen der Väter der deutschen Einheit und sah Russland in der Jelzin-Zeit auf dem Weg zu Demokratie und Marktwirtschaft. Ein Weg, zu dem sich Präsident Putin bei seiner berühmten Rede im Bundestag 2001 noch ausdrücklich bekannte...“ (20) 

Die Oligarchen des “Werte-Westens” wünschen sich die Zustände der Jelzin-Zeit zurück, als vormals sowjetisches Staatseigentum von Wirtschaftsverbrechern wie Michail Chodorkowski geplündert und Milliardenwerte ins westliche Ausland verschoben wurden, so dass die russische Bevölkerung in Hunger und Elend versank.


Krawallny bis zum Geht-nicht-mehr Mit Alexej Nawalny, einem ausgewiesenen Chodorkowski-Protegé, ließe sich das wohl wieder so einrichten. Er ist ja ebenfalls ein rechtskräftig verurteilter und derzeit erneut vor einer entsprechenden Anklage stehender Wirtschaftskrimineller. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, die russischen Urteile gegen ihn und Chodorkowski als Willkürakte einstufte, spricht eher gegen diese Richter als gegen Russland; der EGMR ist schließlich unübersehbar mit vormaligen Politikern besetzt und macht kein Hehl aus seiner Einäugigkeit. (21, 22) Zu einem ähnlichen Urteil wie dem für Nawalny hat der EGMR sich im Fall des in London eingekerkerten Journalisten Assange nicht aufgerafft.


Ungezählte Male und trotz des Überdrusses der deutschen Öffentlichkeit haben Merkel und Maas – mit tatkräftiger Unterstützung der Tagesschau-Redaktion – ihre Nawalny-Zirkusnummern aufgeführt und ihn zu einem Märtyrer für Freiheit und Menschenrechte stilisiert:

„… Weil er Korruption und Bereicherung in höchsten Kreisen anprangert. Weil er die Willkür von Gerichten und Behörden beklagt. Weil er sich nicht den Mund verbieten lässt. Nawalny rüttelt damit an den zentralen Pfeilern, auf denen das System Putin seit mehr als 20 Jahren steht.“  (23)

Dass der Mann sich eben wieder als rechter Kotzbrocken in einem Gerichtssaal aufführte und mit seinen widerwärtigen Schmähungen sogar hochbetagte Veteranen des 2. Weltkriegs überzog, konnte man in hunderten von Beiträgen nationaler und internationaler Medien nachlesen (24, 25, 26), aber nicht von der Tagesschau erfahren.


Er beleidigte einen 94-Jährigen derart gehässig, dass der greise Veteran zusammenbrach und am Fortgang der Verhandlung nicht mehr teilnehmen konnte. Dass Nawalny wegen seiner bösartigen Ausfälle zu einer für deutsche Verhältnisse milden Geldstrafe verurteilt wurde, skandalisierte die Tagesschau hingegen mit dicken Krokodilstränen im Knopfloch – sogar als Aufmacher in ihrer Hauptausgabe um 20 Uhr. (27)


Vergessen die Zeiten, als Nawalny auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch so dargestellt wurde, wie er sich selbst gab:  

Früher beschimpfte er Bürgerrechtler und Schwule. Die einen seien ‚quasiliberale Wichser‘ oder ‚senile Trickbetrüger‘, die anderen ‚Schwuchteln‘, die weggesperrt gehörten. … In der Sache bleibt er unverändert.“ (28)

Aus Tagesschau-Sicht ist Nawalny heute ein Held – und Heiko Maas ein angesehener Außenminister. Gründlichere Beobachter kommen allerdings zu einer wesentlich nüchterneren Einschätzung. Sie sehen Maas in dieser Kampagne als Scharfmacher, der ohne Belege behaupte, es gebe Indizien, dass der Kreml hinter dem Giftanschlag stehe. Das wurde selbst dem Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, zuviel. Zum Agieren des Außenministers merkte er an,

„… dass der so durchdreht, ist kein gutes Zeichnen für dieses Land“. (29)

Das Ende vernunftgeleiteter Politik Inzwischen steht fest, dass Maas – mit Merkels Billigung, denn sie bestimmt die Richtlinien der Politik – die einst freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Russland restlos zerstört hat. Der russische Außenminister Lawrow:

Die deutsche Regierung untergräbt das in Jahrzehnten aufgebaute Vertrauen, das Grundlage für die Freundschaft zwischen der UdSSR und der DDR sowie der Ostpolitik von Willy Brandt war. Heute sagt sich Berlin sowohl von der DDR als auch vom politischen Erbe von Willy Brandt los. Das Band des gegenseitigen Vertrauens ist zerrissen.“ (30)

Eine Meldung mit diesem Zitat hätte in sämtliche Ausgaben der Tagesschau gehört. Sie war ein journalistisches Muss. Doch ARD-aktuell versteckte sogar Lawrows Warnung, Russland werde die Beziehungen zur EU komplett abbrechen, falls sie ihre Sanktionspolitik weiter steigere, sorgfältig in einer stillen Ecke der tagesschau.de. (31)


Unklar bleibt, welche Vorteile unsere Politiker und ihre medialen Wasserträger sich eigentlich von ihren plumpen Attacken gegen Russland versprechen. Einen ergiebigen Anwendungsbereich hat ihre böswillige Feindbildpflege allerdings: Sie dient der Begründung und Rechtfertigung ständig steigender Rüstungsausgaben, sichert also die satten Profite unseres militärisch-industriellen Komplexes.


Die Bundesregierung meldete der Brüsseler NATO-Zentrale trotz der Corona-Epidemie für das laufende Jahr „Verteidigungs“ausgaben von 53,03 Milliarden Euro. Das sind fast zehn Prozent Steigerung innerhalb von nur zwei Jahren (32) und katapultiert Deutschland in die oberste Reihe jener Länder, die ihre Militärhaushalte maßgeblich steigern. (33)  

Die Musik spielt im Osten Hatte unser diplomatisches Genie Heiko Maas nicht gerade noch davor gewarnt, „Russland in die Arme Chinas zu treiben“? (Anm. 17) Sch…sch… schon passiert, Heiko: Der chinesische Außenminister Wang Yi hat seinem russischen Kollegen Lawrow bereits im Dezember vorgeschlagen, über ein formelles Militärbündnis mit gegenseitigen Schutzgarantien nach dem Muster der NATO zu verhandeln. (34) Präsident Putin hat zugestimmt – und so könnte ein US-amerikanischer Albtraum wahr werden. (35) An sowas will die Tagesschau natürlich nicht rühren.


Militärische Machtverschiebungen, das kapiert man sogar in den USA, stärken immer auch die Wirtschaftskraft der fraglichen Partnerländer. Ganz besonders in diesem Fall: China fehlen Rohstoffe, die Russland im Überfluss hat, und Russland kann vom technologischen Spitzenstandard und der Leistungsstärke der chinesischen Industrie profitieren.


Gemeinsam werden sie weiter an Wettbewerbsstärke und globaler Bedeutung gegenüber dem Westen gewinnen. Für China ist dabei von Vorteil, dass Russlands hochentwickelte Waffensysteme denen der USA zurzeit weit überlegen sind. Ein Vorsprung, den das gesamte NATO-Bündnis in den nächsten Jahren nicht wird aufholen können.


Nichtsdestotrotz droht US-Präsident Biden verstärkten Kampf „für die Demokratie“ gegen Russland und China an: „Amerika ist zurück!“ (36) Und selbstverständlich kommt das politische Funktionspersonal unserer (Rüstungs-)Wirtschaft, angeführt von Kanzlerin Merkel, eilfertig Bidens Forderung nach und apportiert ihm mit gekrümmtem Rücken eine Verlängerung der Bundeswehr- Einsätze in Afghanistan und Afrika. (ebd.) Dabei sind 61 Prozent unserer deutschen Mitmenschen gegen diese vermaledeiten Auslandseinsätze. (37) Doch Oberdemokratin Merkel pariert trotzdem lieber den Amis.


Biden, Merkel, Maas und alle Kalten Krieger ihres Schlages wären gut beraten, die Sichtweise der chinesischen Kommunisten wenigstens zur Kenntnis zu nehmen: 

Washington und Brüssel haben an der strategischen Überlegung festgehalten, Russland zu schwächen. Wir glauben jedoch, dass Russland nicht von den USA und dem Westen besiegt wird. Russland hat eine Widerstandsfähigkeit und Ausdauer, die sich die Westler nicht vorstellen können. ... Wenn die USA und der Westen jetzt politische Probleme aufwerfen, werden Zeit und Glück nicht an ihrer Seite stehen.” (38, Übers. d. Verf.)

Es gehört schon eine Riesenportion deutsche Dummheit und Arroganz dazu, den russisch-chinesischen Block auch noch mit geradezu bescheuerten Regime-change-Provokationen (von Hongkong über Minsk bis St. Petersburg) gegen sich aufzubringen.


Das Merkel-Maas-Ensemble intrigiert ja nicht nur gegen China und Russland, sondern schmiert auch die Revoluzzer in Weißrussland – zur Freude aller transatlantischen Bellizisten. Der Versuch, Weißrussland von Russland abzuspalten, konnte nur die gegenteilige Konsequenz haben: Moskau und Minsk bei deren Verhandlungen über eine Wiedervereinigung der beiden Staaten zu bestärken. (39)


Konfrontation auf Teufel komm raus Das „tiefgreifende systematische Unverständnis“ (40) der Bundesregierung hat längst die Spitzenjournalisten der ARD-aktuell infiziert. Kommentarlos ließen sie Heiko Maas tagesschau-öffentlich nach Verlängerung des Mandats für den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan rufen. (41) Dass er damit die militärische Ausrichtung Deutschlands auf die geostrategische Konfrontation der USA/NATO mit Russland und China vorantreibt (42) und unser Land zum Schlachtfeld werden kann, hängt für Tagesschau-Redakteure von heute zu hoch.


Es kommt halt immer anders – wenn man denkt. Am Denken hapert es jedoch bei unseren Berliner Strategen und ihrer medialen Hamburger Gefolgschaft. Rechnen wir also weiterhin mit Tagesschau-Nachrichten à la „Die Lage spitzt sich weiter zu“, bis Ramstein und Büchel in die Luft fliegen. Denn kein höheres Wesen erbarmt sich unser.


Quellen und Anmerkungen: (1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article195715397/Angela-Merkel-warnt-nach-Luebcke-Mord-vor-Verlust-der-Glaubwuerdigkeit.html

(2) https://www.youtube.com/watch?v=-f6B5ilLgkY

(3) https://www.youtube.com/watch?v=tof3OBZ3itM&feature=youtu.be&t=1251

(4) http://blauerbote.com/2018/09/08/hitler-war-ein-grosser-demokrat/

(5) https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ich-bin-wegen-auschwitz-in-die-politik-gegangen/

(6) https://www.anti-spiegel.ru/2021/dritter-verhandlungstag-gegen-navalny-und-was-der-spiegel-daraus-macht/

(7) https://www.merkur.de/politik/maas-fuer-neue-russland-sanktionen-gegen-aus-fuer-pipeline-zr-90199502.html

(8) https://www.tagesschau.de/inland/merkel-hanau-rassismus-101.html

(9) https://www.heise.de/tp/features/Zerschlagung-rassistischer-Netzwerke-in-Behoerden-gefordert-5056940.html

(10) https://www.andrej-hunko.de/component/tags/tag/ukraine

(11) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/bilaterale-beziehungen/202760

(12) https://southfront.org/land-of-freedom-and-democracy-after-shutting-down-opposition-tv-channels-kiev-regime-issues-treason-accusation-against-opposition-blogger/

(13) https://www.cashkurs.com/gesellschaft-und-politik/beitrag/ukraine-regierung-verbietet-tv-sender/

(14) https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2440116#content_3

(15) https://www.anti-spiegel.ru/2021/steht-das-ende-des-minsker-abkommens-bevor-deutschland-stimmt-gegen-initiative-zur-umsetzung-des-abkommens/

(16) https://www.juedische-allgemeine.de/politik/keine-einreise-nach-deutschland-fuer-juden/

(17) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/russland-nawalny-nord-stream-2-bundestag-100.html

(18) https://www.deutschlandfunk.de/neue-eu-sanktionen-gegen-russland-europa-allein-kann-nicht.795.de.html?dram:article_id=492386

(19) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8527/

(20) https://www.laender-analysen.de/russland-analysen/354/den-eskalationsprozess-stoppen-ziele-der-deutschen-russlandpolitik/

(21) https://www.grin.com/document/285038

(22) https://russische-botschaft.ru/de/2021/02/18/stellungnahme-des-justizministers-der-russischen-foederation-konstantin-tschuitschenko-angesichts-des-egmr-beschlusses-von-17-februar-2021-2/

(23) https://www.tagesschau.de/kommentar/nawalny-urteil-kommentar-101.html

(24) https://www.msn.com/en-us/news/world/navalny-in-court-again-accused-of-defaming-a-wwii-veteran/ar-BB1dpFSE

(25) https://www.swissinfo.ch/ger/alle-news-in-kuerze/nawalny-wegen-beleidigung-eines-veteranen-erneut-vor-gericht/46348384

(26) https://www.n-tv.de/politik/Nawalny-droht-Strafe-wegen-Diffamierung-article22364154.html

(27) https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-41593.html

(28) https://www.mdr.de/nachrichten/osteuropa/politik/nawalny-kritisch-klimeniouk-100.html

(29) https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88603666/streit-um-vergiftung-nawalnys-kretschmer-attackiert-maas-dreht-durch-.html

(30) https://www.anti-spiegel.ru/2020/deutsch-russisches-verhaeltnis-beziehungen-zerstoert-band-des-vertrauens-zerschnitten/

(31) https://www.tagesschau.de/ausland/russland-aussenminister-lawrow-101.html

(32) https://www.tagesschau.de/inland/ruestungsausgaben-deutschland-nato-101.html

(33) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157935/umfrage/laender-mit-den-hoechsten-militaerausgaben/

(34) https://www.globaltimes.cn/content/1210830.shtml

(35) https://linkezeitung.de/2021/02/12/geopolitischer-albtraum-der-usa-schliessen-moskau-und-peking-noch-in-diesem-jahr-ein-militaerbuendnis/

(36) https://www.merkur.de/politik/siko-muenchen-sicherheitskonferenz-2021-merkel-biden-trump-ischinger-rede-russland-bundeswehr-zr-90211036.html

(37) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/289426/umfrage/umfrage-zum-ausbau-der-bundeswehr-auslandseinsaetze/

(38) https://www.globaltimes.cn/page/202101/1213795.shtml

(39) https://www.anti-spiegel.ru/2021/der-druck-des-westens-koennte-zur-wiedervereinigung-von-russland-und-weissrussland-fuehren/

(40) https://das-blaettchen.de/2021/02/systematisches-unverstaendnis-55943.html

(41) https://www.tagesschau.de/inland/maas-bundeswehr-afghanistan-101.html

(42) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8523/

Das Autoren-Team:  Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.

Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh.

Anmerkung der Autoren:

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog

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