aus e-mail von Dietrich, 4. April 2026, 21:51 Uhr
To whom it may concern:
Dieses Schreiben richtet sich in erster Linie an den Moderator Waldemar Hartmann, der den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier in einer NIUS-Sendung in Form einer Eigeninterpretation über das Grundgesetz (V. Art. 54-61) in die Schranken verwies. Er tat dies mit der Absicht, Netanjahus bibelgestützten Völkermord sowie den Ambitionen zur Schaffung eines Groß-Israels Vorschub zu leisten.
Wer sich nicht mit Details beschäftigen mag, dem seien dennoch die ersten Absätze der Studie von Andreas Buderus empfohlen. Der Leser landet bei der Einsicht, dass das Grundgesetz keine Rechtfertigung zum Beitrag eines Angriffskrieges anderer (in diesem Falle USraels) liefert. „Waldis“ Lamento, dem Bundespräsidenten diese Erkenntnis öffentlich zu artikulieren und abzusprechen, ist eine Chuzpe - mit der Absicht, beim „Empörungsrat“ ein paar Punkte zu sammeln. Erfahrungsgemäß wird das aber nicht honoriert; da kann man das Judenkäppi so oft und lange tragen, wie man will. Bei Israel-Kritik ist Schluss mit lustig. Das musste jüngst F.W. Steinmeier erfahren.
Dietrich Hyprath
Nicht unser Krieg!? – Organisierte Beihilfe zum Krieg
2. April 2026Allgemein
Ramstein, Völkerrecht und die systematische Missachtung des Friedensgebots des Grundgesetzes durch die Verfassungsfeinde der deutschen Kriegsregierung
Von Andreas Buderus
Der Bundespräsident identifiziert den US-Israelischen Angriffskrieg als „völkerrechtswidrig“ – und doch bleibt die deutsche Unterstützung bestehen. Militärische Infrastruktur steht weiter bereit, politische Konsequenzen bleiben aus.[1] Das ist kein Widerspruch, sondern System.
Wer verstehen will, was hier geschieht, muss sich von der Vorstellung verabschieden, es handele sich um ein außenpolitisches Problem.
Wann, wenn nicht jetzt…?!
Der Bundespräsident hat es ausgesprochen. Nicht in einer Kampfrede, nicht als Anklage, sondern fast nebenbei: Der Angriff auf den Iran sei „völkerrechtswidrig“. Ein bemerkenswerter Satz – weniger wegen seines Inhalts als wegen dessen, was danach nicht geschieht.
Denn wenn ein Krieg völkerrechtswidrig ist, dann ist er kein außenpolitisches Problem, das man kommentieren oder einordnen kann. Dann ist er ein Rechtsbruch. Und wer ihn unterstützt, unterstützt diesen Rechtsbruch. So schlicht ist das.
Und genau deshalb wird es nicht ausgesprochen.
- Statt Konsequenzen: Ausflüchte.
- Statt Klarheit: Prüfaufträge.
- Statt Bruch: Kontinuität.[2]
Während offiziell noch „geprüft“ wird, läuft der Betrieb weiter: Militärische Infrastruktur bleibt verfügbar, Bündnistreue wird beschworen, politische Verantwortung verdampft im Nebel technokratischer Formeln.
Das eigentliche Problem ist also nicht Unwissen.
Es ist die Weigerung, aus erkanntem Unrecht Konsequenzen zu ziehen.
Damit verschiebt sich die Frage.
Es geht nicht mehr nur um Krieg und Frieden im Nahen Osten. Es geht um die Bundesrepublik Deutschland selbst.
Um einen Staat, der sich auf Recht beruft – und im entscheidenden Moment so tut, als sei dieses Recht verhandelbar. Um eine politische Klasse, die das Völkerrecht beschwört, solange es passt – und es relativiert, sobald es bindend wird.
Und vor allem geht es um das Grundgesetz.
Denn dessen Friedensgebot ist kein symbolischer Verweis auf die Vergangenheit. Es ist eine gegenwärtige Verpflichtung. Entstanden aus der Erfahrung von Faschismus und Vernichtungskrieg – formuliert als Absage an jede Form von Angriffskrieg, auch in indirekter, delegierter oder ´verbündeter´ Gestalt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Deutschland sich „positioniert“.
Die entscheidende Frage lautet: Hält sich dieser Staat noch an seine eigene Verfassung – oder nicht?
Das Friedensgebot des Grundgesetzes: Verfassung gegen Krieg
Wer den aktuellen Zustand verstehen will, muss sich zunächst von einer bequemen Legende verabschieden: Das Grundgesetz ist keine neutrale Ordnung, die zwischen Krieg und Frieden vermittelt. Es ist – bei allen Widersprüchen – als Friedensordnung konzipiert. Nicht zufällig. Sondern als direkte Konsequenz aus Faschismus und Vernichtungskrieg. „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ ist kein moralischer Zusatz, sondern in rechtliche Form gegossen worden.[3]
Das zeigt sich an mehreren, eindeutig formulierten Prinzipien:
Erstens: Das Verbot des Angriffskrieges.
Artikel 26 Grundgesetz stellt klar, dass Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, verfassungswidrig sind – und unter Strafe zu stellen sind.
Zweitens: Die Bindung an das Völkerrecht.
Artikel 25 Grundgesetz erhebt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zum Bestandteil des Bundesrechts – und zwar mit Vorrang.
Drittens – und entscheidend: Die strikte Begrenzung militärischer Gewalt in § 87a Grundgesetz. Die Bundeswehr ist keine frei verfügbare außenpolitische Ressource. Sie darf „außer zur Verteidigung“ nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich erlaubt.
Und ´Verteidigung´ ist dabei kein politischer Dehnbegriff.
Gemeint ist – im Anschluss an Artikel 51 der UN-Charta – die Abwehr eines bewaffneten Angriffs. Nicht die Durchsetzung geopolitischer Interessen, nicht ´Stabilisierung´, nicht Bündnissolidarität um ihrer selbst willen.
Das hat eine Konsequenz, die im politischen Alltag systematisch verdrängt wird: Militärische Gewalt ist nach dem Grundgesetz nur als Reaktion auf einen Angriff legitim.
Nicht als Prävention. Nicht als Vergeltung. Und schon gar nicht als Beitrag zu einem Angriffskrieg anderer. Wer diese Grenze verwischt, verlässt nicht nur eine politische Linie.
Er verlässt den verfassungsrechtlichen Rahmen.
Dabei ist noch etwas entscheidend: Das Friedensgebot erschöpft sich nicht in der Frage, ob deutsche Soldaten schießen. Es umfasst auch die strukturelle Beteiligung an Krieg.
Ein Staat, der seine Infrastruktur, seinen Luftraum, seine militärischen Einrichtungen für einen völkerrechtswidrigen Krieg zur Verfügung stellt, ist nicht neutral. Er ist Teil des Geschehens.
Die Vorstellung, man könne sich durch formale Distanz – „nicht unser Krieg“ – aus der Verantwortung ziehen, ist rechtlich unhaltbar und politisch bequem zugleich.
Genau hier liegt der Kern des Problems: Das Grundgesetz zieht eine klare Grenze. Die Politik hat gelernt, sie zu umgehen und ist mittlerweile dreist genug, dass nicht einmal mehr zu verkleiden oder zu verstecken. Die Maske der bürgerlichen und völkerrechtlichen Anständigkeit ist längts heruntergerissen.
Der ausgesprochene Bruch und seine Verdrängung
Umso bemerkenswerter die Rede des Bundespräsidenten zur Feier des 75. Geburtstages des Auswärtigen Amtes. Es ist selten, dass politische Konflikte so klar auf den Punkt gebracht werden wie in diesem Fall. Der Bundespräsident – nicht irgendwer, sondern das höchste Staatsamt – bezeichnet den Überfall der USA und Israels auf den Iran und den Libanon als ´völkerrechtswidrig´.
Damit ist die entscheidende Feststellung getroffen. Nicht von Aktivisten, nicht von Oppositionellen, nicht von ´Gefallenen Engel aus der Hölle´[4], sondern aus dem Zentrum des Staates selbst. Und doch folgt daraus nicht das, was folgen müsste.
Denn es geschieht durchaus etwas.
Nur eben nicht das, was rechtlich, politisch und moralisch geboten wäre.
Statt Konsequenzen: Abwehrreaktionen.
Empörung aus der Union, Mahnungen zur Zurückhaltung, der Hinweis, man solle doch bitte die „Einordnungen der Bundesregierung abwarten“. Die Bundesregierung wiederum hält sich in einer eigentümlichen Schwebe: Man prüfe noch. Die völkerrechtliche Bewertung sei „nicht abgeschlossen“.
Als ginge es hier um eine offene Frage.
Als wäre noch nicht entschieden, was längst festgestellt ist.
- Währenddessen läuft der Betrieb weiter.
- Militärische Infrastruktur bleibt verfügbar.
- Bündnisverpflichtungen gelten unverändert.
- Politische Praxis und rechtliche Erkenntnis existieren nebeneinander – ohne sich zu berühren.
Das ist kein Stillstand.
Das ist aktives Weiter-so unter veränderten Vorzeichen.
Der Widerspruch ist dabei nicht nur offensichtlich – er ist strukturell: Auf der einen Seite die Feststellung eines Rechtsbruchs. Auf der anderen Seite ein politisches Handeln, das diesen Rechtsbruch praktisch folgenlos lässt. Das Recht wird also nicht ignoriert. Es wird anerkannt – und zugleich entkernt. Es wird ausgesprochen, aber nicht angewendet. Es wird akzeptiert, solange es unverbindlich bleibt – und neutralisiert, sobald es bindend wird.
Genau darin liegt die eigentliche Verschiebung: Nicht der offene Bruch mit dem Recht ist das Problem. Sondern seine Integration in eine Praxis, die so tut, als hätte es keine Konsequenzen.
Oder anders gesagt – so zynisch es klingen mag: Der eigentliche Skandal besteht nicht darin, dass ein völkerrechtswidriger Krieg geführt wird. Der Skandal besteht darin, dass ein Staat, der ihn als solchen erkennt, seine eigene Beteiligung daran organisiert, als wäre diese Erkenntnis folgenlos.
Das markiert einen qualitativen Bruch.
Selbst bei der deutschen Beteiligung am ebenfalls völkerrechtswidrigen NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999 wurde zumindest noch der Versuch unternommen, diesen politisch zu rechtfertigen – mit Verweisen auf „humanitäre Gründe“, auf angebliche „Ausnahmesituationen“, auf eine vermeintliche „moralische Notwendigkeit“.[5]
Heute fällt selbst diese Fassade.
Ein Krieg wird als rechtswidrig erkannt, öffentlich benannt und kritisiert – und die Beteiligung daran wird dennoch fortgesetzt. Und diese Beteiligung ist kein abstrakter Vorgang. Sie hat konkrete Orte, konkrete Infrastrukturen, konkrete Funktionen.
Sie hat einen Namen. Ramstein.
Die einzig logische Konsequenz
Ramstein ist kein Symbol.
Ramstein ist Infrastruktur.
Ramstein ist weit mehr als ein logistischer Stützpunkt. Die US-Air Base fungiert als zentraler Knoten moderner Kriegsführung für die USA in ihren weltweiten Kriegen: Hier laufen Einsatzplanung, Kommunikation und elektronische Gefechtsführung zusammen. Von hier aus werden Systeme betrieben, die gegnerische Radar- und Kommunikationsstrukturen stören und ausschalten, während gleichzeitig über Satellitenrelais und das sogenannte „Distributed Common Ground System“ Echtzeitdaten aus Drohnen- und Aufklärungsoperationen ausgewertet und in Zielentscheidungen eingespeist werden. Ramstein ist damit nicht nur Durchgangsstation, sondern integraler Bestandteil der operativen Kriegführung – ein Ort, an dem militärische Wirkung überhaupt erst ermöglicht und koordiniert wird. Ohne diese Infrastruktur wären viele der von den USA geführten Kriegen rund um den Globus technisch und organisatorisch nicht durchführbar. Ein zentraler Knotenpunkt militärischer – auch für Einsätze, die weit über Europa hinausreichen. Logistik, Kommunikation, Koordination: Wer hier Zugang gewährt, stellt mehr bereit als nur Fläche. Er stellt Handlungsfähigkeit zur Verfügung.[6]
Und genau darin liegt der Punkt.
Wenn ein Krieg völkerrechtswidrig ist, dann ist nicht nur seine unmittelbare Durchführung rechtswidrig. Dann ist jede Form der Unterstützung rechtswidrig – auch die mittelbare, auch die technische, auch die „nur logistische“. Das ist keine politische Bewertung. Das ist eine rechtliche Konsequenz.
Ein Staat, der sein Territorium und seine (militärische) Infrastruktur für einen völkerrechtswidrigen Krieg bereitstellt, handelt nicht neutral. Er wird Teil und Beteiligter dieses Krieges.
Die verbreitete Ausflucht – man sei ja nicht selbst ´Kriegspartei´, man stelle nur ´Unterstützung´ zur Verfügung – hält dieser Logik nicht stand. Sie ist politisch bequem und juristisch unhaltbar. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen aktivem und passivem Beitrag zu einem Angriffskrieg. Es verbietet Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Und genau das ist hier der Fall.
Wer einen rechtswidrigen Krieg ermöglicht, stabilisiert oder absichert, beteiligt sich an ihm – unabhängig davon, ob eigene Soldaten kämpfen oder nicht. Daraus ergibt sich eine Konsequenz, die so naheliegend ist, dass sie im politischen Diskurs kaum noch ausgesprochen wird:
Wenn die Bundesrepublik Deutschland sich an ihre eigene Verfassung hielte,
dann dürfte sie diese Unterstützung nicht leisten.
Konkret heißt das:
- Keine Nutzung von Militärbasen auf deutschem Boden für einen solchen Krieg.
- Keine Überflugrechte für entsprechende Operationen.
- Keine logistische, technische oder infrastrukturelle Absicherung.
Oder in der notwendigen Klarheit: Ramstein müsste geschlossen werden – zumindest für genau diesen Zweck.
Der deutsche Luftraum müsste gesperrt werden für Operationen, die Teil eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges sind.
Alles andere bedeutet, das Grundgesetz nicht anzuwenden, sondern zu umgehen.
Dass diese Schlussfolgerung im politischen Betrieb als „radikal“ gebrandmarkt wird, sagt mehr über diesen Betrieb aus als über die Forderung selbst. Radikal wäre es, das Recht an seiner Wurzel ernst zu nehmen. Extremistisch ist, was tatsächlich geschieht: die selektive Anwendung des Grundgesetzes nach politischer Zweckmäßigkeit.
„Nicht unser Krieg“: Die Moral der Delegation
Die Bundesregierung und die Mehrheit der Deutschland-EU hat für diese Situation eine bemerkenswert einfache Formel gefunden: „Das ist nicht unser Krieg“.[7]
Das klingt zunächst nach Distanz. Nach Zurückhaltung.
Vielleicht sogar nach einer gewissen Nüchternheit.
Doch bei näherem Hinsehen erweist sich diese Formel als das Gegenteil.
Denn sie wird fast nie mit einer Ablehnung verbunden. Im Gegenteil: Der Krieg wird nicht kritisiert, sondern – offen oder indirekt – als ´notwendig´, als ´verständlich´, als ´im eigenen Interesse´ liegend dargestellt. „Nicht unser Krieg“ bedeutet in dieser Lesart:
Wir führen ihn nicht selbst. Aber wir haben auch nichts dagegen, dass er geführt wird.
Im Zweifel sogar ´für uns´.
Das ist keine Neutralität.
Das ist Delegation.
Gewalt – die „Drecksarbeit“[8] – wird ausgelagert – politisch, moralisch und praktisch.
Andere übernehmen das, was man selbst nicht verantworten will, aber dennoch für notwendig hält. Der Zynismus dieser Position liegt offen zutage: Man reklamiert Distanz, während man faktisch profitiert. Man vermeidet Verantwortung, während man die Ergebnisse akzeptiert – oder begrüßt.
Und ausgerechnet aus Washington kommt in diesem Moment eine fast schon entlarvende Klarheit. Der Präsidentendarsteller im Weißen Haus bringt die Logik auf den Punkt, wenn er fordert, auch die „Profiteure“ dieses Krieges müssten sich stärker beteiligen. Was hier wie ein Ausbruch von Ehrlichkeit klingt, ist in Wahrheit nichts anderes als die offene Formulierung dessen, was die europäische Politik nur halb ausspricht: Dass dieser Krieg als arbeitsteiliges Projekt gedacht ist.
Die Pointe ist so zynisch wie eindeutig: Sie kommt in dem Moment, in dem sich abzeichnet, dass die USA sich – unter dem Druck der israelischen Regierung – strategisch festgefahren haben: ein eskalierender Konflikt, steigende Energiepreise, ein unabsehbares Kriegsende.
Und innenpolitisch wächst der Druck. Steigende Spritpreise und die Aussicht auf einen langen Krieg verwandeln außenpolitische Eskalation in ein innenpolitisches Risiko für das Trump-Regime – bis hin zur Gefahr, die Mehrheiten im Capitol zu verlieren.
Plötzlich wird aus Bündnistreue eine Kostenfrage.
Doch gerade diese Offenheit macht sichtbar, was die Formel „nicht unser Krieg“ verdeckt:
Dass es längst um Beteiligung geht – nur eben in unterschiedlicher Form.
Gerade im Lichte des Grundgesetzes wird diese Haltung unhaltbar.
Denn das Friedensgebot kennt keine solche Arbeitsteilung.
Es unterscheidet nicht zwischen eigenem und fremdem Angriffskrieg, wenn die eigene Rolle darin besteht, diesen zu ermöglichen, zu unterstützen oder politisch zu legitimieren.
Die Formel „nicht unser Krieg“ dient daher nichts anderem als der sprachlichen Verschleierung der eigenen Komplizenschaft. Sie ersetzt die rechtliche Kategorie durch eine politische. Sie macht aus Beteiligung eine Frage der Perspektive.
Doch das Grundgesetz interessiert sich nicht für Perspektiven.
Es interessiert sich für Handlungen.
Und die sind eindeutig.
Spanien: Was möglich ist
Dass es auch anders geht, ist keine theoretische Frage. Es ist eine politische Entscheidung. Und sie wird getroffen.
Der spanische Ministerpräsident hat den Krieg nicht relativiert, nicht ´eingeordnet´, nicht in diplomatische Formeln verpackt. Er hat ihn benannt: „völkerrechtswidrig“, „illegal“, „zerstörerisch“, „ein Desaster“. Und er hat daraus Konsequenzen gezogen.[9]
- Keine Nutzung militärischer Infrastruktur für diesen Krieg.
- Keine Betankung von Flugzeugen.
- Keine indirekte Beteiligung.
Nicht aus Naivität.
Nicht aus moralischer Pose.
Sondern aus einer einfachen politischen Einsicht: Dass ein Staat, der sich an einem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligt – direkt oder indirekt –, sich selbst beschädigt.
Dabei bleibt es nicht bei außenpolitischer Distanz.
Die spanische Regierung verbindet diese Haltung mit konkreten sozialen Maßnahmen:
staatliche Eingriffe zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, Entlastungen für Haushalte, Schutz vor Energiepreissteigerungen.
Das ist entscheidend. Denn hier wird sichtbar, was im deutschen Diskurs systematisch getrennt wird: Kriegspolitik und Sozialpolitik.
Während hierzulande die ökonomischen Folgen von Aufrüstung und Krieg als Sachzwang präsentiert werden – als etwas, dem sich die Gesellschaft durch „mehr Arbeit“ anzupassen habe –, wird in Spanien der umgekehrte Weg eingeschlagen: Der Staat greift ein, um soziale Härten zu verhindern. Und er verweigert sich einer Kriegspolitik, die genau diese Härten verschärfen würde.
Die Begründung, die die spanische Regierung liefert, ist dabei ebenso schlicht wie politisch brisant: Patriotismus bedeutet nicht, sich an einem illegalen Krieg zu beteiligen. Patriotismus bedeutet, sich ihm zu verweigern.
Das ist mehr als eine außenpolitische Position.
Es ist ein Gegenentwurf.
Ein Gegenentwurf zu einer Politik, die Krieg als Normalität behandelt, soziale Verwerfungen als unvermeidlich erklärt und rechtliche Grenzen als verhandelbar betrachtet.
Vor diesem Hintergrund wird die deutsche Debatte in ihrer ganzen Enge sichtbar.
Was hier als alternativlos gilt, ist anderswo längst entschieden worden.
Was hier als „radikal“ diffamiert wird, ist anderswo Regierungspraxis.
Die Frage ist also nicht, ob es möglich wäre.
Die Frage ist, warum es nicht geschieht.
Die Verfassung gegen ihre Verwalter
Mensch muss kein Freund des Grundgesetzes sein, um an diesem Punkt eine klare Schlussfolgerung zu ziehen: Es genügt, es ernst zu nehmen.
Denn schon bei seiner Verabschiedung war dieses Grundgesetz kein unstrittiges Projekt.
Es war ein Kompromiss – und ein umkämpfter. Die Kommunistische Partei Deutschlands lehnte es ab. Nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber demokratischen Rechten, sondern im Gegenteil: Weil sie in ihm zugleich die Festschreibung bestehender Macht- und Eigentumsverhältnisse sah – und damit die Grundlage einer Politik, die diese Rechte früher oder später selbst untergraben würde.
Und genau aus dieser Einschätzung heraus formulierte Max Reimann eine Prognose, die heute von erstaunlicher Klarheit ist: Die Gesetzgeber würden im Verlauf ihrer Politik ihr eigenes Grundgesetz brechen. Und deshalb würden einst die Kommunist*innen die darin enthaltenen demokratischen Rechte – ausdrücklich – gegen die Verfasser dieses Grundgesetzes verteidigen. [10]
Das ist der entscheidende Punkt.
Nicht Verteidigung trotz Ablehnung.
Sondern Verteidigung gerade aus der Einsicht heraus, dass dieses Grundgesetz nicht von selbst Bestand haben würde.
Dass es politisch unter Druck geraten würde. Und dass dieser Druck nicht von außen kommen muss. Diese Diagnose beschreibt die Gegenwart in einer Weise, die kaum zufällig ist. Denn die Möglichkeit, dass eine politische Klasse sich auf eine Verfassung beruft – und sie zugleich unterläuft –, ist keine historische Ausnahme. Sie ist strukturell angelegt.[11]
Gerade im Friedensgebot des Grundgesetzes wird das sichtbar.
Auf dem Papier ist es eindeutig: Absage an den Angriffskrieg, Bindung an das Völkerrecht, Begrenzung militärischer Gewalt. In der Praxis wird daraus ein Instrument politischer Anpassung: ausgelegt, verschoben, relativiert. Nicht offen gebrochen – sondern so interpretiert, dass es seine bindende Kraft verliert.
Und genau darin liegt die Pointe, die Reimann bereits 1949 formuliert hat: Der Bruch kommt nicht von denen, die das Grundgesetz ablehnen.
Er kommt von denen, die es verwalten.
Heute zeigt sich das in aller Deutlichkeit: Während diejenigen, die auf die Einhaltung der demokratischen Rechte des Grundgesetzes pochen, als „radikal“ markiert, beobachtet und verfolgt werden, wird seine praktische Entleerung aus den Zentren staatlicher Macht organisiert.
Nicht im Geheimen, sondern im Vollzug von Regierungspolitik. Dort sitzen die Verwalter dieser Verfassung – und behandeln sie als politisch disponibel.
Daraus ergibt sich eine notwendige Konsequenz, die über politische Lager hinausweist: Das Friedensgebot des Grundgesetzes zu verteidigen heißt heute, die Verfassung gegen ihre eigene politische Praxis in Stellung zu bringen.
Gewerkschaften: Verantwortung oder Kapitulation
Wenn das Friedensgebot des Grundgesetzes heute praktisch zur Disposition steht, dann stellt sich die Frage nicht abstrakt. Sie stellt sich konkret: Wer verteidigt es?
Historisch wäre die Antwort naheliegend gewesen.
- Die organisierte Arbeiter*innenbewegung.
- Die Gewerkschaften.
- Die Sozialdemokratie.
Nicht aus moralischem Überschuss, sondern aus eigenem Interesse: Weil Militarisierung, Aufrüstung und Krieg immer auch Angriffe auf politische, soziale und Arbeitsrechte, auf Reichtumsverteilung, auf Lebensbedingungen sind. Krieg war noch nie im Interesses der Arbeiter*innen. Die sterben nur jedesmal in den Schützengräben der Kriege ihrer Ausbeuter und für deren Profite.
Diese Zusammenhänge sind keine theoretischen Konstruktionen.
Sie sind historisch belegt – und aktuell sichtbar.
Während Milliarden in militärische Strukturen fließen, wird zugleich erklärt, die Gesellschaft müsse „mehr arbeiten“, länger arbeiten, sich anpassen. [12]
Krieg nach außen und Disziplinierung nach innen gehören zusammen.[13]
Umso bemerkenswerter ist, wie still es auf der Seite bleibt, von der Widerspruch zu erwarten wäre. Die Gewerkschaften beschränken sich weitgehend auf sozialpartnerschaftliche Begleitung. Konflikt wird moderiert, nicht geführt.[14]
Die SPD, historisch eng mit den Gewerkschaften verbunden, geht noch einen Schritt weiter: Sie trägt den Kriegs- und Sozialabbau-Kurs ´Kanonen statt Butter´ aktiv mit. Nicht widerwillig, nicht gezwungen – sondern als Teil ihrer eigenen politischen Logik.
Das ist mehr als Anpassung.
Das ist Kapitulation.
Kapitulation vor einem politischen Rahmen, der Militarisierung und Krieg als Normalität setzt und soziale Einschnitte als notwendige Folge deklariert.
Kapitulation auch vor dem eigenen, nie bearbeiteten Trauma der ´vaterlandslosen Gesellen. Die Angst, erneut als „vaterlandslos“ diffamiert zu werden, wirkt bis heute nach.[15]
Sie diszipliniert – und verhindert genau den Bruch, der notwendig wäre.
Das Ergebnis ist ein Burgfrieden, der diesen Namen verdient: Nicht als Ausdruck gesellschaftlicher Einigkeit, sondern als Stillstellung von Konflikt. Dabei wäre gerade jetzt der Moment, diesen Zustand zu durchbrechen, so wie in Spanien. Nicht mit abstrakten Appellen. Sondern mit einer klaren politischen Setzung: Dass die Verteidigung sozialer Interessen nicht von der Frage des Krieges zu trennen ist. Dass das Friedensgebot des Grundgesetzes kein außenpolitisches Detail ist, sondern eine soziale Frage. Und dass diejenigen, die beanspruchen, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vertreten, sich dazu verhalten müssen. Nicht irgendwann. Jetzt.
Wann, wenn nicht jetzt
Das Grundgesetz ist kein historisches Dokument. Kein Erinnerungsstück. Kein moralischer Verweis auf eine überwundene Vergangenheit. Es ist geltendes, Legislative, Exekutive und Judikative bindendes Recht. Und es ist eindeutig.
Sein Friedensgebot lässt keinen Spielraum für Beteiligung an Angriffskriegen – weder direkt noch indirekt, weder aktiv noch organisatorisch. Dass darüber heute überhaupt gestritten wird, zeigt nicht die Komplexität der Lage. Es zeigt den Zustand der herrschenden Politik.
Denn die Fragen sind längst beantwortet.
Die Maßstäbe sind gesetzt.
Die Konsequenzen liegen auf der Hand.
Was fehlt, ist nicht Erkenntnis.
Was fehlt, ist der Wille.
- Der Wille, Recht anzuwenden.
- Der Wille, politische Kosten in Kauf zu nehmen.
- Der Wille, mit einer Praxis zu brechen, die sich daran gewöhnt hat, das Grundgesetz als Option zu behandeln.
Und während dieser Wille fehlt, entstehen die Folgen längst.
Soziale Verwerfungen werden verschärft, Verteilungskonflikte zugespitzt, politische Entfremdung vertieft.
Der Frust darüber fällt nicht ins Leere.
Er wird aufgegriffen.
Von denen, die ihn nicht lösen, sondern instrumentalisieren.
Die völkisch-nationalradikale Rechte muss keine eigenen Antworten entwickeln.
Ihr reicht es, die Widersprüche einer Politik auszubeuten, die Recht bricht, soziale Kosten produziert und zugleich behauptet, alternativlos zu handeln.
Gerade darin liegt ihre vermeintliche ´Stärke´. So wird sie für viele der durch die beschriebenen Entwicklungen direkt Betroffenen zur ´Alternative´. Nicht in der Überzeugungskraft ihrer Positionen. Sondern in der Schwäche derjenigen, die den Anspruch erheben, es besser zu machen – und ihn nicht einlösen.
Die Entscheidung fällt daher nicht irgendwann.
Sie fällt im Vollzug.
Hier.
Jetzt.
Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!
Anmerkungen:
[1] Tagesschau. (2026, März 24). Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als völkerrechtswidrig; https://kurzlinks.de/ds2c
[2] Deutschlandfunk. (2026, März 25). Nach Steinmeiers Völkerrechtsbruch-Aussage zum Iran-Krieg: Bundesregierung prüft Einordnung noch. https://kurzlinks.de/ekkk
[3] Rosa-Luxemburg-Stiftung. (2024, Mai 21). Das unabgegoltene Friedensgebot des Grundgesetzes. https://kurzlinks.de/vo36
[4] Schneeberger, R. (2023, August 21). „Gefallene Engel aus der Hölle“: Wer bringt dem Kanzler Manieren bei? Berliner Zeitung. https://kurzlinks.de/vbil
[5] Mayer, P. (1999). War der Krieg der NATO gegen Jugoslawien moralisch gerechtfertigt? Die Operation »Allied Force« im Lichte der Lehre vom gerechten Krieg. Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 6(2), 287–321. https://www.jstor.org/stable/40843853
[6] Deutsche Welle. (2026, März 26). Ramstein Air Base: Militärisches Drehkreuz der USA im Iran-Krieg und NATO-Stützpunkt. https://kurzlinks.de/p58s
[7] Deutschlandfunk. (2026, März 18). EU-Außenbeauftragte Kallas zur Straße von Hormus: „Das ist nicht unser Krieg“. https://kurzlinks.de/u2sr ; Sahebi, G. (2026, März 24). Friedrich Merz und der Iran-Krieg: „Das ist nicht unser Krieg“ – im Ernst? In: Der Spiegel. https://kurzlinks.de/jshl
[8] Buderus, A. (2025, August 7). Wenn Angriffskrieg zur „Drecksarbeit“ wird und das verordnete „Wir“ zu seiner ideologischen Uniform. gewerkschaftsforum.de. https://kurzlinks.de/12bw
[9] Redaktion junge Welt. (2026, März 2). Konflikt mit Iran: „Dieser Krieg ist illegal, absurd und grausam“. junge Welt. https://kurzlinks.de/3qgb
[10] Sander, U. Dichtung und Wahrheit in www und linken Medien – Über den antifaschistischen und antimilitaristischen Konsens. VVN-BdA NRW. https://kurzlinks.de/azoj
[11] Huisken, F. (2024). Was ist Demokratie? https://kurzlinks.de/hk1y
[12] Schieritz, M. (2026, März 25). Lars Klingbeil: Und dann macht er den Schröder. Die Zeit. https://kurzlinks.de/xocg
[13] Buderus, A. Der neue Faschismus – autoritäre Transformation als Herrschaftsform kapitalistischer Zersetzung und die Perspektive hegemoniefähiger Gegenmacht. https://offene-akademie.org/der-neue-faschismus/
[14] ders. (2025, November 19). Was immer schon zu wenig war … Gewerkschaftliche Linke Berlin. https://kurzlinks.de/hl98
[15] Brandt, P. (2012, Juni 12). Vaterlandslose Gesellen. Friedrich-Ebert-Stiftung. https://kurzlinks.de/f37l
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Der Autor:
Andreas Buderus ist Gewerkschaftsaktivist und Mitinitiator der gewerkschaftlichen Basisinitiative ´SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden´
Bild: wiki commons cco
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unser Kommentar: Als Information zur Kenntnisnahme, wobei für uns das kriegerische Geschehen, wie z. B. in der Ukraine sowie in Israel, Palästina und sonstwo, keinerlei Zustimmung bzw. Rechtfertigung erhält.